Mundkommunion: Unterschied zwischen den Versionen

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==Vollmacht der Kommunionspendung==
 
==Vollmacht der Kommunionspendung==
  
"Die Kirche ist sehr daran interessiert, dass die [[Eucharistie]] auf die würdigste und fruchtbringendste Weise gefeiert und an ihr teilgenommen werde."<ref>  [[Memoriale domini (Wortlaut)]] vom 15. Mai 1969, Nr. 1.</ref> Die Kirche hat die Vollmacht, bei der Verwaltung der [[Sakrament]]e unter Wahrung ihrer [[Substanz]] zu bestimmen, was sie hinsichtlich der Würde des [[Sakrament]]s und des Nutzens für der Empfänger je nach der Verschiedenheit der Umstände, Zeiten und Orte für nutzbringend hält.<ref>[[AEM]] 2002, Nr. 282; Ebd. [[Sacrosancta oecumenica (9)|21. Sitzung]], [[Sacrosancta oecumenica (9) (Wortlaut)#2. Kapitel Die Gewalt der Kirche über die Ausspendung des Altarsakramentes|Kap. 2]]; Instruktion [[Memoriale domini]] vom 29. Mai 1969, Nr. 9.</ref>
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"Die Kirche ist sehr daran interessiert, dass die [[Eucharistie]] auf die würdigste und fruchtbringendste Weise gefeiert und an ihr teilgenommen werde."<ref>  [[Memoriale domini (Wortlaut)]] vom 15. Mai 1969, Nr. 1.</ref> Die Kirche hat die Vollmacht, bei der Verwaltung der [[Sakrament]]e unter Wahrung ihrer [[Substanz]] zu bestimmen, was sie hinsichtlich der Würde des [[Sakrament]]s und des Nutzens für der Empfänger je nach der Verschiedenheit der Umstände, Zeiten und Orte für nutzbringend hält.<ref>[[AEM]] 2002, Nr. 282; [[Konzil von Trient]], [[Sacrosancta oecumenica (9)|21. Sitzung]], [[Sacrosancta oecumenica (9) (Wortlaut)#2. Kapitel Die Gewalt der Kirche über die Ausspendung des Altarsakramentes|Kap. 2]]; Instruktion [[Memoriale domini]] vom 29. Mai 1969, Nr. 9.</ref>
  
 
==Die Weise der Kommunionausteilung heute==
 
==Die Weise der Kommunionausteilung heute==

Version vom 16. Juli 2016, 13:43 Uhr

Datei:Würdige Kommunionspendung.jpg
Die demütige kniende Mundkommunion mit Patene durch Papst Benedikt XVI.

Mundkommunion bedeutet, dass die Hostie bei der Eucharistischen Kommunion vom Kommunionspender auf die Zunge des Kommunikanten gelegt wird. Dieser Ritus ist als der überlieferte anzusehen.<ref>Instruktion Memoriale Domini vom 29. Mai 1969, Nr. 7+9.</ref> Der Apostolische Stuhl hält in der ganzen Kirche an der überlieferten Art der Mundkommunion fest, erteilt aber seit 1969 den Bischofskonferenzen auf ein entsprechendes Gesuch hin und unter bestimmten Bedingungen die Erlaubnis, die Kommunion in der Weise zu spenden, dass den Gläubigen die Hostie in die Hand gelegt wird.<ref>Mitteilung über die Handkommunion 3. April 1985.</ref>

Vollmacht der Kommunionspendung

"Die Kirche ist sehr daran interessiert, dass die Eucharistie auf die würdigste und fruchtbringendste Weise gefeiert und an ihr teilgenommen werde."<ref> Memoriale domini (Wortlaut) vom 15. Mai 1969, Nr. 1.</ref> Die Kirche hat die Vollmacht, bei der Verwaltung der Sakramente unter Wahrung ihrer Substanz zu bestimmen, was sie hinsichtlich der Würde des Sakraments und des Nutzens für der Empfänger je nach der Verschiedenheit der Umstände, Zeiten und Orte für nutzbringend hält.<ref>AEM 2002, Nr. 282; Konzil von Trient, 21. Sitzung, Kap. 2; Instruktion Memoriale domini vom 29. Mai 1969, Nr. 9.</ref>

Die Weise der Kommunionausteilung heute

Der hl. Karl Borromäus spendet dem hl. Aloisius von Gonzaga die Eucharistische Kommunion. Goldbestickter Gobelin aus rotem Samt aus dem 19. Jahrhundert in Mailand

Die Mundkommunion muss unter Berücksichtigung der gesamten jetzigen Lage der Kirche bewahrt bleiben,<ref>vgl. 15. Mai 1969 Memoriale domini (Wortlaut), Nr. 8; 21. Juni 1973 Dekret Eucharistiae sacramentum, Nr. 21; Mitteilung über die Handkommunion 1985.</ref> besonders deshalb, weil sie die Ehrfurcht, Schönheit und Würde der Eucharistie, die ihr gebührt, zum Ausdruck bringt. Dieser Brauch ist in keiner Weise der personalen Würde derjenigen abträglich, die einem so hohen Sakramente nahen: Er gehört zu jener Vorbereitung, die erforderlich ist, dass der Leib des Herrn auf die fruchtbarste Weise empfangen werde. Diese Ehrfurcht gebührt nicht dem gewöhnlichen Brot und Trank, sondern zeichnet die Kommunion des Leibes und Blutes des Herrn aus.<ref>Es ist unerlässlich, dass die Gläubigen im voraus eine Katechese über den Ritus erhalten und dass mit Nachdruck auf die Haltung der Anbetung und der Ehrfurcht hingewiesen wird, die dieses Geschehen verlangt (vgl. „Dominicae cenae“, Nr. 11: Mitteilung über die Handkommunion 1985, Nr. 5.</ref> Durch diese Kommunion „nimmt das Volk Gottes an den Gütern des österlichen Opfers teil, erneuert den Neuen, einmal in Christi Blut von Gott mit den Menschen geschlossenen Bund, der in Glaube und Hoffnung Vorzeichen und Vorläufer des endzeitlichen Mahles im Reiche des Vaters ist“.<ref>vgl. 15. Mai 1969 Memoriale domini (Wortlaut), Nr. 8+9.</ref>

Partikel und Patene

Auch Gläubige haben die Pflicht, im Rahmen ihrer Möglichkeiten Sorge zu tragen, dass keine Partikel fallengelassen oder verstreut werden<ref> vgl. Memoriale domini (Wortlaut), Nr. 1905.</ref> und verloren gehen.<ref> vgl. Mitteilung über die Handkommunion, Nr. 6.</ref> Den Krumen des konsekrierten Brotes wurde liebevolle Sorgfalt gegenüber angewandt, wie der heilige Cyrill von Jerusalem und die Kirche immer empfohlen hat: „Wenn du zulassest, dass etwas dir wegfällt, so halte dafür, als hättest du aus deinen eigenen Gliedern etwas verloren."<ref>vgl. 15. Mai 1969 Memoriale domini (Wortlaut), Nr. 9; Es muss darauf geachtet werden, dass kein Teilchen des konsekrierten Brotes verloren geht (vgl. Kongregation für die Glaubenslehre vom 2. Mai 1972, Prot.-Nr. 89/71: Notitiae 8 [1972] 227): Mitteilung über die Handkommunion 1985, Nr. 5.</ref> Deshalb ist bei der Mundkommunion eine Patene vorgeschrieben, "um die Gefahr zu vermeiden, dass die heilige Hostie oder einzelne Fragmente auf den Boden fallen"<ref>Redemptionis sacramentum Nr. 93.</ref>.Der Kommunizierende oder Messdiener hält die Patene, welche auf dem Kredenztisch vorbereit ist, unter den Mund bzw. Kinn (AEM 80; GRM 117+118). "Ist eine Hostie oder ein Partikel doch heruntergefallen, wird sie ehrfürchtig aufgehoben."<ref>Grundordnung des Römischen Messbuches Nr. 280.</ref>

Bei der Mundkommunion wird eine Profanierung der eucharistischen Gestalten abgewehrt.<ref>Instruktion Memoriale Domini vom 29. Mai 1969, Nr. 9.</ref>

Kommunion unter beiden Gestalten

Wenn die Kelchkommunion durch Eintauchen geschieht, tritt der Kommunikant zum Priester, wobei er die Kommunionpatene unter den Mund hält; der Priester hält das Gefäß mit den heiligen Hostien; an seiner Seite steht der Diener, der den Kelch hält. Der Priester nimmt eine Hostie, taucht einen Teil von ihr in den Kelch, zeigt sie und spricht dabei: "Der Leib und das Blut Christi" (Corpus et Sanguis Christi); der Kommunikant antwortet: "Amen", empfängt vom Priester das Sakrament mit dem Mund und entfernt sich darauf.<ref>GRM 2002, Nr. 287.</ref>

Wenn die Kommunion des Blutes Christi durch Trinken aus dem Kelch geschieht, geht der Kommunikant, nachdem er den Leib Christi empfangen hat, zum Diener am Kelch und bleibt vor ihm stehen. Der Diener spricht: "Das Blut Christi" (Sanguis Christi), der Kommunikant antwortet: "Amen". Der Diener reicht ihm den Kelch, den der Kommunikant selbst mit seinen Händen zum Mund führt. Der Kommunikant trinkt ein wenig aus dem Kelch, gibt ihn dem Diener zurück und entfernt sich; der Diener aber wischt den Kelchrand mit einem Kelchtuch ab.<ref>GRM 2002, Nr. 286.</ref>

Kniende Mundkommunion fördern

Bei der Reise Papst Benedikts XVI. nach Apulien am 14. und 15. Juni 2008 wurden eigens Kommunionbänke zur Spendung der Eucharistie aufgestellt, wie auch schon bei der Messe zum Fronleichnamsfest am 22. Mai. Papst Benedikt XVI. möchte den Empfang der Heiligen Eucharistie in kniender Form fördern. Ebenso soll die Mundkommuion die übliche Praxis werden, da diese besser die "Wahrheit der Realpräsenz in der Eucharistie" hervor hebe, so Guido Marini Ende Juni 2008. Dies helfe der Andacht der Gläubigen und führe leichter in den Sinn des Mysteriums ein.<ref>Päpstlicher Zeremonienmeister: Papst bevorzugt Mundkommunion Kath.net 26. Juni 2008; Papst Benedikt Peter & Paul 2009 - Eucharistieverteilung Video bei Kathtube</ref>

Bei der Papstmesse wird nun ab Weihnachten 2010 die Heilige Eucharistie generell nur als kniende Mundkommunion] gespendet. Benedikt XVI. hatte als Bischof von Rom den Indult für die Handkommunion bei Messen mit dem Heiligen Vater außer Kraft gesetzt. Allen Priestern wurde eine entsprechende Anweisung erteilt. Bisher empfingen nur diejenigen, die beim Papst kommunizierten, die heilige Gestalt auf Knien und in den Mund. Der Papst folgt damit der einzigen vom Missale Pauls VI. vorgesehenen Weise der Austeilung der Heiligen Kommunion an die Gläubigen und beabsichtigt, mit seiner Weise der Feier der Liturgie als „gutes Beispiel“ voranzugehen und Akzente zu setzen.<ref>Eine 'neue Liturgische Bewegung'? Kath.net am 28. Dezember 2010 von Armin Schwibach</ref>

Päpstliche Schreiben und Literatur beim Artikel Handkommunion

Weblinks

Anmerkungen

<references />