Sensus fidei

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Sensus fidei, „Glaubenssinn“, auch Sensus fidei fidelium, „Glaubenssinn der Gläubigen“ oder Sensus fidelium, „Sinn der Gläubigen“ (von lat. sensus „Sinn, Empfindung, Urteil, Meinung“, fides „Glaube, Vertrauen, Treue“ und fidelis „treu, verlässlich, gläubig“) ist ein Begriff der römisch-katholischen Theologie. Der „übernatürliche Glaubenssinn“ (supernaturali sensu fidei) bezeichnet einen „Instinkt für die Wahrheit des Evangeliums“, eine „ganz persönliche, tiefe Kenntnis des kirchlichen Glaubens“, die es allen Mitgliedern der Kirche - „von den Bischöfen bis zu den letzten gläubigen Laien“<ref>Augustinus: De praedestinatione sanctorum ad Prosperum et Hilarium 14,27</ref> - ermöglicht, „echte christliche Lehre und Praxis zu erkennen und zu befürworten sowie zurückzuweisen, was falsch ist“. Durch „die persönliche Fähigkeit des Gläubigen, innerhalb der Gemeinschaft der Kirche die Wahrheit des Glaubens zu erkennen“, konstituiert sich der Consensus fidelium („Einhelligkeit der Glaubenden“), der als ein sicheres Kriterium gilt, „um zu entscheiden, ob eine bestimmte Lehre oder Praxis zum apostolischen Glauben gehört“.<ref>Internationale Theologische Kommission: Schreiben „Sensus fidei im Leben der Kirche“, 5. März 2014, Nr. 1-3.</ref>

Biblische Grundlage

Grundlage für die kirchliche Lehre sind die Aussagen des Neues Testaments im Johannesevangelium, den Paulusbriefen und den Katholischen Briefen, in denen dem ganzen Volk Gottes in der Salbung bei Taufe und Firmung der Beistand des Heiligen Geistes zugesagt wurde:

  • „Der Beistand aber, der Heilige Geist, den der Vater in meinem Namen senden wird, der wird euch alles lehren und euch an alles erinnern, was ich euch gesagt habe.“ ({{#ifeq: Evangelium nach Johannes | Sensus fidei |{{#if: Joh|Joh|Evangelium nach Johannes}}|{{#if: Joh |Joh|Evangelium nach Johannes}}}} 14{{#if:26|,26}} EU

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| BHS =bibelwissenschaft.de">Kor%2012{{#if:7|,7}}/anzeige/context/#iv EU | #default =bibleserver.com">EU }}, vgl. {{#ifeq: 1. Brief des Paulus an die Korinther | Sensus fidei |{{#if: 1 Kor|1 Kor|1. Brief des Paulus an die Korinther}}|{{#if: 1 Kor |1 Kor|1. Brief des Paulus an die Korinther}}}} 12{{#if:4-11|,4-11}} Kor%2012{{#if:4-11|,4-11}}/anzeige/context/#iv EU | BHS =bibelwissenschaft.de">Kor%2012{{#if:4-11|,4-11}}/anzeige/context/#iv EU | #default =bibleserver.com">EU }})

  • „Der Gott Jesu Christi, unseres Herrn, der Vater der Herrlichkeit, gebe euch den Geist der Weisheit und Offenbarung, damit ihr ihn erkennt. Er erleuchte die Augen eures Herzens, damit ihr versteht, zu welcher Hoffnung ihr durch ihn berufen seid, welchen Reichtum die Herrlichkeit seines Erbes den Heiligen schenkt und wie überragend groß seine Macht sich an uns, den Gläubigen, erweist durch das Wirken seiner Kraft und Stärke.“ ({{#ifeq: Brief des Apostels Paulus an die Epheser | Sensus fidei |{{#if: Eph|Eph|Brief des Apostels Paulus an die Epheser}}|{{#if: Eph |Eph|Brief des Apostels Paulus an die Epheser}}}} 1{{#if:17-19|,17-19}} EU

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  • „ Für euch aber gilt: Die Salbung, die ihr von ihm empfangen habt, bleibt in euch und ihr braucht euch von niemand belehren zu lassen. Alles, was seine Salbung euch lehrt, ist wahr und keine Lüge. Bleibt in ihm, wie es euch seine Salbung gelehrt hat.“ ({{#ifeq: 1. Brief des Johannes | Sensus fidei |{{#if: 1 Joh|1 Joh|1. Brief des Johannes}}|{{#if: 1 Joh |1 Joh|1. Brief des Johannes}}}} 2{{#if:27|,27}} Joh%202{{#if:27|,27}}/anzeige/context/#iv EU

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  • „Wer Ohren hat, der höre, was der Geist den Gemeinden sagt.“ ({{#ifeq: Johannes-Apokalypse | Sensus fidei |{{#if: Offb|Offb|Johannes-Apokalypse}}|{{#if: Offb |Offb|Johannes-Apokalypse}}}} 2{{#if:7|,7}} EU

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Entstehung des Begriffs

Zur Zeit der Kirchenväter galt der „Glauben der ganzen Kirche“ als „sicherer Bezugspunkt, um zu erkennen, was zur apostolischen Überlieferung gehört“. Laien nahmen an Konzilien teil und wirkten bei der Bischofswahl mit. Wie John Henry Newman erforschte, wurde während des 4. Jahrhunderts „die der unfehlbaren Kirche übertragene göttliche Überlieferung weitaus mehr von den Gläubigen als vom Episkopat verkündet und beibehalten“. Auch im Mittelalter wurde dem Sensus fidelium große Achtung und Aufmerksamkeit entgegengebracht.<ref>John Henry Newman: On Consulting the Faithful in Matters of Doctrine. (Hrsg. mit einer Einführung von John Coulson), London 1961, S. 75–101, hier S. 75 und 77; zitiert in: Internationale Theologische Kommission: Schreiben „Sensus fidei im Leben der Kirche“, 5. März 2014, Nr. 26, siehe auch dort Nr. 23-28 und Peter Hünermann: Artikel "Sensus fidei" in Lexikon für Theologie und Kirche, 3. Aufl., Bd. 9, Sp. 466.</ref>

Der Theologe Melchior Cano, der am Konzil von Trient maßgeblich teilnahm, sprach im Zusammenhang mit den Loci theologici, den Erkenntnisquellen der Dogmatik auf der Grundlage der kirchlichen Tradition, vom Sensus fidelium als einem von vier Kriterien, um zu entscheiden, ob eine Lehre oder Praxis zur katholischen Tradition zählt.<ref>Internationale Theologische Kommission: Schreiben „Sensus fidei im Leben der Kirche“, 5. März 2014, Nr. 31.</ref> Im 19. Jahrhundert erarbeiteten die Theologen Johann Adam Möhler, Giovanni Perrone und John Henry Newman bedeutende Beiträge zum Verständnis des Sensus fidelium als Locus theologicus. Für Möhler stellte er „die subjektive Dimension der Tradition dar“ und „schließt notwendigerweise ein objektives Element – die Lehre der Kirche – ein, denn das christliche 'Gespür' der Gläubigen, das in ihrem Herzen lebt und praktisch gleichbedeutend mit der Tradition ist, wird nie von seinem Inhalt geschieden“. Giovanni Perrone sah in „einmütiger Zustimmung oder 'Conspiratio' der Gläubigen und ihrer Hirten“ eine „Garantie für den apostolischen Ursprung dieser Lehre“. Dem Einfluss Giovanni Perrones war es zuzuschreiben, dass Papst Pius IX. vor der Verkündigung des Dogmas von der Unbefleckten Empfängnis der Jungfrau Maria in der Bulle Ineffabilis Deus 1854 alle Bischöfe weltweit nach dem Ausmaß befragte, den diese Glaubensaussage in Glaube und Kult der Menschen besäße, und er traf auf singularis catholicorum Antistitum ac fidelium conspiratio, eine „einzigartige Übereinstimmung der katholischen Vorsteher und Gläubigen“.<ref>Johann Adam Möhler: Symbolik oder Darstellung der dogmatischen Gegensätze der Katholiken und Protestanten, nach ihren öffentlichen Bekenntnisschriften: [1832], Ed. J. R. Geiselmann, Köln und Olten 1958, § 38, zitiert in: Internationale Theologische Kommission: Schreiben „Sensus fidei im Leben der Kirche“, 5. März 2014, Nr. 35; zu Perrone: Nr. 37f..</ref>

Das Erste Vatikanische Konzil definierte die Unfehlbarkeit des Papstes. Es setzte den Sensus fidei fidelium voraus, ohne ihn - wegen des vorzeitigen Abbruchs des Konzils - eigens zu beraten und in einem Text zu verabschieden. Das Zweite Vatikanische Konzil ergänzte den Aspekt der Unfehlbarkeit um die Unfehlbarkeit des ganzen Volkes Gottes und verdankte wesentliche Impulse dazu dem Theologen Yves Congar. Es definierte in seiner dogmatischen Konstitution über die Kirche Lumen gentium: „Das heilige Gottesvolk nimmt auch teil an dem prophetischen Amt Christi, in der Verbreitung seines lebendigen Zeugnisses vor allem durch ein Leben in Glauben und Liebe [...]. Die Gesamtheit der Glaubenden [...] kann im Glauben nicht irren. Und diese ihre besondere Eigenschaft macht sie durch den übernatürlichen Glaubenssinn (mediante supernaturali sensu fidei) des ganzen Volkes dann kund, wenn sie ,von den Bischöfen bei zu den letzten gläubigen Laien’ (Augustinus) ihre allgemeine Übereinstimmung in Sachen des Glaubens und der Sitten äußert. Durch jenen Glaubenssinn nämlich, der vom Geist der Wahrheit geweckt und genährt wird, hält das Gottesvolk [...] den einmal den Heiligen übergebenen Glauben (vgl. {{#ifeq: Brief des Judas | Sensus fidei |{{#if: Jud|Jud|Brief des Judas}}|{{#if: Jud |Jud|Brief des Judas}}}} 3{{#if:|,{{{3}}}}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}) unverlierbar fest.“ (Lumen gentium Nr. 12).

Das Konzil überwand damit das „Zerrbild“ eines Gegensatzes von aktiver Hierarchie und passiven Laien und einer strengen Trennung zwischen einer „lehrenden Kirche“ (Ecclesia docens), dem kirchlichen Lehramt, und einer „lernenden Kirche“ (Ecclesia discens) oder „hörenden Kirche“, den Laien, wie es sich im 19. Jahrhundert verfestigt hatte und noch beim Zweiten Vatikanischen Konzil besonders von Kardinal Ernesto Ruffini vertreten wurde.<ref>Internationale Theologische Kommission: Schreiben „Sensus fidei im Leben der Kirche“, 5. März 2014, Nr. 4.43ff.; Peter Hünermann: Artikel "Sensus fidei" in Lexikon für Theologie und Kirche, 3. Aufl., Bd. 9, Sp. 466.</ref>

Gehalt und Reichweite

Die katholische Kirche glaubt, dass glaubende Christen durch die Wirksamkeit des Heiligen Geistes, den sie in Taufe und Firmung empfangen, einen übernatürlichen, also nicht durch das Menschsein an sich gegebenen „Instinkt für die Wahrhheit des Evangeliums“ erhalten; dadurch vermögen sie echte christliche Lehre und Praxis zu erkennen und sind befähigt, zurückzuweisen, was falsch ist. Dieser Instinkt entspringt dem Glauben und ist eine seiner Eigenschaften. Zu den Orten, an denen sich der Sensus fidelium realisiert, gehören die Liturgie und die Volksfrömmigkeit; er trägt hier zur „Authentizität der [...] symbolischen und mystischen Sprache“ bei.<ref>Internationale Theologische Kommission: Schreiben „Sensus fidei im Leben der Kirche“, 5. März 2014, Nr. 2.49.82.</ref>

Subjekte des Sensus fidei sind sowohl der einzelne Glaubende als auch das gesamte Volk Gottes. Er ist geschichtlich, sozial und kulturell vermittelt. Der Glaubenssinn des einzelnen Christen kann nicht vom Sensus fidelium, vom Glaubenssinn aller Gläubigen, getrennt werden, der als Sensus ecclesiae, gemeinsamer Glaubenssinn der Kirche (Vorsteher und Laien) einen „sicheren Maßstab“ darstellt, „um zu erkennen, ob eine besondere Lehre oder Praxis in Übereinstimmung mit der katholischen Tradition steht“. Die Laien werden nicht mehr als rein passive Empfänger dessen verstanden, was die Hierarchie lehrt und die Theologen erklären, sondern sie sind vielmehr „lebendige und aktive Subjekte in der Kirche“.<ref>Internationale Theologische Kommission: Schreiben „Sensus fidei im Leben der Kirche“, 5. März 2014, Nr. 66.68; Peter Hünermann: Artikel "Sensus fidei" in Lexikon für Theologie und Kirche, 3. Aufl., Bd. 9, Sp. 465.</ref>

Als Voraussetzungen für die Teilhabe am Sensus fidelium sieht die Kirchenleitung einige kirchliche, geistliche und ethische Dispositionen:

  1. aktive Teilhabe am kirchlichen Leben über formale Mitgliedschaft in der Kirche hinaus
  2. aufmerksames und rezeptives Hören auf die Heilige Schrift, vorzugsweise in der Liturgie, und eine „von Herzen kommende Antwort“ und das Bekenntnis des Glaubens
  3. Offenheit und Akzeptanz für die Rolle der Vernunft in Bezug auf den Glauben
  4. „Achtsamkeit gegenüber dem kirchlichen Lehramt und die Bereitschaft, auf die Lehre der Hirten der Kirche zu hören, als ein Akt der Freiheit und tiefer Überzeugung“
  5. Heiligkeit, Demut, Freiheit und Freude: „Heiligkeit ist Teilhabe am Leben Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes, und das Engagement für seine Mitmenschen.“
  6. Bemühung um Erbauung der Kirche.<ref>Internationale Theologische Kommission: Schreiben „Sensus fidei im Leben der Kirche“, 5. März 2014, Nr. 88-105.</ref>

Der Glaubenssinn wird durch die Unterweisung in den Glaubenswahrheiten genährt, damit die Taufgnade wächst.<ref> vgl. Nachsynodales Apostolisches Schreiben Catechesi tradendae über die Katechese in unserer Zeit vom 16. Oktober 1979, Nr. 12
KKK 94: Dank des Beistands des Heiligen Geistes kann das Verständnis der Wirklichkeiten wie auch der Formulierungen des Glaubenserbes im Leben der Kirche wachsen:
„aufgrund des Nachsinnens und des Studiums der Gläubigen, die sie in ihrem Herzen erwägen“ (DV 8); insbesondere „die theologische Forschung soll sich ... um eine tiefe Erkenntnis der geoffenbarten Wahrheit bemühen“ (GS 62, 7) [Vgl. Gs 44, 2; DV 23; 24; UR 4];
„aufgrund der inneren Einsicht in die geistlichen Dinge, die sie erfahren“ (DV 8); „die göttlichen Worte wachsen mit den Lesenden“ (Gregor d. Gr., hom. Ez. 1,7,8);
„aufgrund der Verkündigung derer, die mit der Nachfolge im Bischofsamt die sichere Gnadengabe der Wahrheit empfangen haben“ (DV 8)..</ref> Der Gläubige dringt durch ihn tiefer in den Glauben ein, wendet ihn im Leben voller an (vgl. LG 12: KKK 93 und 99) und wird inmitten dieser Welt zum Zeugen Christi (KKK 785). Eine Vergötterung z.B. des Konsums, fegt den Glaubenssinn hinweg.<ref>vgl. Päpstlicher Rat Cor Unum: Der Hunger in der Welt vom 4. Oktober 1996, Nr. 62.</ref>

Der Glaubenssinn erlaubt eine Art instinktiver Urteile hinsichtlich des Glaubensinhaltes, bezeichnet aber eigentlich keinen Instinkt, sondern eine besondere Erkenntnisweise. Für den Glaubenden sind Urteile in Sachen des Glaubens aus einer gewissen Wesensverwandtschaft heraus möglich.<ref>Thomas von Aquin: iudicium ex connaturalitate; vgl. D 2324; vgl. auch Analogie des Glaubens. </ref> Diese Urteile gehen nicht den Weg artikulierter Logik, können aber nicht grundsätzlich als subjektiv und emotional abgetan werden. Die von ihm gelieferten Erkenntnisinhalte stellen sich infolge vorausgehender Erlebnisse und erworbener Kenntnisse spontan ein.<ref>Analogien sind: künstlerischer Sinn, diagnostischer Blick; John Henry Newmans "illative Sense".</ref> <ref> Vgl. M. Seckler in: Lexikon für Theologie und Kirche, 2. Auflage, Band 4, Artikel: Glaubenssinn, Sp. 945-946. </ref> Der Glaubenssinn ist ein konnaturales, vorbegriffliches Kennen und Vertrautsein mit dem Glauben, der als solches das Glaubenslicht voraussetzt.<ref>Peter Hünermann in: Lexikon für Theologie und Kirche, 3. Auflage, Band 9, Artikel: Sensus fidei, Sp. 465. </ref> Der Glaubenssinn befähigt zu einem gewissen Unterscheidungsvermögen hinsichtlich der Dinge des Glaubens und fördert die wahre Weisheit. Er ist eine lebendige Ressource für die Neuevangelisierung.<ref>Internationale Theologische Kommission: Schreiben Sensus fidei im Leben der Kirche vom 5. März 2014, Einführung.</ref>

Die Rolle des Lehramtes

Um die Kirche in der Reinheit des von den Aposteln überlieferten Glaubens zu erhalten, wollte Christus seine Kirche an seiner eigenen Unfehlbarkeit teilhaben lassen. Durch den „übernatürlichen Glaubenssinn“ hält das Gottesvolk unter der Leitung des Lehramtes (Magisterium) der Kirche den Glauben unverlierbar fest.<ref>Vgl. LG 12; DV 10.</ref> Das Lehramt hat die Aufgabe, stärkt, erkennt und beurteilt den „Sensus fidelium“ zu stärken, zu erkennen und zu beurteilen.<ref>Internationale Theologische Kommission: Schreiben Sensus fidei im Leben der Kirche vom 5. März 2014, Überschrift zu Nr. 76.</ref> Auch diejenigen, die das Lehramt ausüben - Papst und Bischöfe - sind selbst getaufte Mitglieder des Volkes Gottes und haben teil am „Sensus fidelium“.<ref>Internationale Theologische Kommission: Schreiben Sensus fidei im Leben der Kirche vom 5. März 2014, Nr. 76.</ref>

Die aktive Rolle der Gläubigen betrifft die Entwicklung des christlichen Glaubens und die Herausbildung von Lehrerklärungen genauso wie die Weiterentwicklung der sittlichen Lehre der Kirche über ein angemessenes, dem Evangelium konformes menschliches Verhalten. Das Zweite Vatikanische Konzil hat den „Sensus fidelium“ als wichtigen Faktor bei der Entwicklung der Lehre bestätigt, so dass das Lehramt verpflichtet ist, sich auf den Glaubenssinn der Kirche als Ganzes zu beziehen und die Gläubigen zu konsultieren. Theologie und Theologen haben eine „kritisch-aufklärende“ Rolle, das kirchliche Lehramt eine „unterscheidende und ordnende“ Funktion. Die Theologie muss sich „in die Schule des 'Sensus fidelium' begeben, um dort die tiefe Resonanz des Wortes Gottes zu entdecken. Auf der anderen Seite helfen die Theologen den Gläubigen, den echten 'Sensus fidelium' zum Ausdruck zu bringen“.<ref>Internationale Theologische Kommission: Schreiben „Sensus fidei im Leben der Kirche“, 5. März 2014, Nr. 81; Peter Hünermann: Artikel "Sensus fidei" in Lexikon für Theologie und Kirche, 3. Aufl., Bd. 9, Sp. 466f.</ref>

Die Beurteilung über die Echtheit des „Sensus fidelium“ kommt nach geltender Auffassung der Kirchenleitung letztlich weder den Gläubigen selbst noch der Theologie zu, sondern dem Lehramt. „Dennoch ist der Glaube, dem dies dient, wie bereits hervorgehoben wurde, der Glaube der Kirche, der in allen Gläubigen lebt, daher übt das Lehramt sein wichtiges Aufsichtsamt immer innerhalb des gemeinschaftlichen Lebens der Kirche aus.“<ref>Internationale Theologische Kommission: Schreiben „Sensus fidei im Leben der Kirche“, 5. März 2014, Nr. 72-74.</ref> Um diese Verhältnisbestimmung zwischen Lehramt und Sensus fidei zu schützen, ist eine Rechtsordnung wünschenswert, die in der Kirche noch zu entwickeln ist, so der katholische Theologe Peter Hünermann.<ref>Peter Hünermann: Artikel "Sensus fidei" in Lexikon für Theologie und Kirche, 3. Aufl., Bd. 9, Sp. 467.</ref> Die Kirchenleitung verweist darauf, dass „es keine einfache Gleichstellung zwischen dem „Sensus fidei“ und der öffentlichen oder mehrheitlichen Meinung geben“ könne. Jedoch sei eine regelmäßige Konsultation, „eine ständige Kommunikation und ein regelmäßigen Dialog über praktische Fragen und Dinge des Glaubens und der Moral unter den Gliedern der Kirche“ selbstverständlich und wichtig. Synoden und Pastoralräte auf allen Ebenen der Kirche, in denen Kleriker, Ordensleute und Laien mitwirkten, seien Orte des Austauschs legitimer Ansichten auf der Basis der Meinungs- und Redefreiheit.<ref>Internationale Theologische Kommission: Schreiben „Sensus fidei im Leben der Kirche“, 5. März 2014, Nr. 113.123-125.</ref>

Ist der Glaubenssinn die öffentliche Meinung oder Mehrheitsmeinung ?

Die öffentliche Meinung außerhalb (oder innerhalb) der Kirche ist nicht notwendigerweise mit dem „Sensus fidei fidelium“ gleichzusetzen.<ref>Sensus fidei im Leben der Kirche, Nr. 47.</ref> Die Meinungen der Gläubigen können nicht unmittelbar mit dem Sensus fidei gleichgesetzt werden. Der persönliche Glaube ist zugleich Glaube der Kirche, denn Gott hat der Kirche die Bewahrung des Wortes anvertraut; was der Gläubige glaubt, ist das, was die Kirche glaubt. Daher schließt der „sensus fidei“ seiner Natur nach die tiefe Übereinstimmung von Geist und Herz mit der Kirche, das „Sentire cum Ecclesia“, ein.<ref>Donum veritatis, Nr. 35.</ref>

Päpstliche Schreiben

Paul VI.

Johannes Paul II.

Benedikt XVI.

Franziskus

Literatur

  • John Henry Newman: Über das Zeugnis des Laien in Fragen der Glaubenslehre: Polemische Schrift. In: ders.: Ausgewählte Werke Bd. 4, Mainz 1959, S. 253-292. 312-318.
  • John Henry Newman: „An Essay on the Development of Christian Doctrine“ (1845).
  • John Henry Newman: „On Consulting the Faithful in Matters of Doctrine“ (1859).
  • Yves Congar: Der Laie. Entwurf einer Theologie des Laientums. Stuttgart 1957 (Jalons pour une théologie du laïcat, Paris 1953, ins Deutsche übertgragen von der Gemeinschaft der Dominikaner in Walberberg).
  • Christoph Ohly: Sensus fidei fidelium. Zur Einordnung des Glaubenssinnes aller Gläubigen in die Communio-Struktur der Kirche im geschichtlichen Spiegel dogmatisch-kanonistischer Erkenntnisse und der Aussagen des II. Vaticanum (= Münchener Theologische Studien. III. Kanonistische Abteilung 57). EOS Verlag St. Ottilien 2000 (362 Seiten; ISBN 3-8306-7024-9).
  • Peter Scharr: Consensus fidelium. Zur Unfehlbarkeit der Kirche aus der Perspektive einer Konsenstheorie der Wahrheit. Würzbirg 1992 (Studien zur systematischen und spirituellen Theologie 6).
  • Dietrich Wiederkehr: Der Glaubenssinndes Gottesvolkes – Konkurrent oder Partner des Lehramts. Freiburg-Basel-Wien 1994.
  • Peter Hünermann: Artikel "Sensus fidei" in Lexikon für Theologie und Kirche, 3. Aufl., Bd. 9, Sp. 465ff.

Anmerkungen

<references />