Sakramentalien: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Sakramentalien''' sind Dinge oder Handlungen, deren sich die Kirche in einer gewissen Nachahmung der Sakramente zu bedienen pflegt, um dadurch auf ihre Fürbitte hin vor allem geistliche Wirkungen zu erlangen. Dabei fehlt den Sakramentalien im Gegensatz zu den Sakramenten die neutestamentarisch Grundlage. Man unterscheidet dingliche Sakramentalien, d. h. von der Kirche geweihte Gegenstände, wie [[Öl]]e, [[Salz]], [[ Weihwasser|Wasser]], [[Kerzen]], Palmen, [[Asche]], [[Kreuz]]e,  [[Rosenkranz|Rosenkränze]], [[Medaille]]n,  [[Skapulier | Skapuliere]] usw. und Segnungen und Weihungen von Personen ([[Abt]]sweihe, Jungfrauenweihe, Krankensegen, Muttersegen, gewöhnlicher priesterlicher Segen) und von Gegenständen (Kirchen, Altären, Glocken, Kelchen, heiligen Geräten und Gewändern und allen dinglichen Sakramentalien). Der Sinn der dinglichen Sakramentalien ist der, dass denen, die diese entsprechend verwenden, die Gnadenwirkungen zuteil werden sollen, welche die Kirche bei ihrer Weihe für diese erfleht hat. Dabei spricht man von einer Weihung oder Weihe, wenn die Personen bzw. Gegenstände durch die Segnung dauernd für den Dienst Gottes bestimmt werden (dem Profanbereich entzogen sind), wie z. B. durch die Abtsweihe, (Subdiakonatsweihe), Kirchenweihe usw. Sonst spricht man nur von Segnungen oder Segen, z. B. Krankensegen, priesterlichem Segen usw.
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'''Sakramentalien''' sind Dinge oder Handlungen, deren sich die [[Kirche]] in einer gewissen Nachahmung der [[Sakrament]]e zu bedienen pflegt, um dadurch auf ihre [[Fürbitte]] hin vor allem geistliche Wirkungen zu erlangen und den Segen [[Gott]]es auf Personen, Orte und Sachen herabzurufen.  
  
Im Unterschied zu den [[Sakrament | Sakramenten]], die "ex opere operato (- kraft ihres Vollzuges)" wirken, beruht der Segen der Sakramentalien auf zwei Grundlagen:
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Die sieben [[Sakrament]]e wurden von [[Jesus Christus]] eingesetzt, die Sakramentalien von der [[Kirche]]. Die Kirche ermutigt die Gläubigen dazu, die Sakramentalien zu schätzen und zu verwenden, da sie ein Tun im Sinne der [[Gemeinsames Priestertum|königlich-priesterlichen Grundberufung]] jedes [[Christ]]en sind, aus dem Glauben und in Einheit mit der Kirche das tägliche Leben zu gestalten.
*dem '''Weihegebet der Kirche'''
 
*dem '''Glauben und Vertrauen des einzelnen Christen''', des Spenders und Empfängers ("ex opere operantis")
 
  
Die Kirche ermutigt die Gläubigen dazu, die Sakramentalien zu schätzen und zu verwenden, da sie ein Tun im Sinne der königlich-priesterlichen Grundberufung jedes Christen sind, aus dem Glauben und in Einheit mit der Kirche das tägliche Leben zu gestalten.
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Im Unterschied zu den [[Sakrament]]en, die "[[ex opere operato|kraft ihres Vollzuges]]" wirken, beruht der Segen der Sakramentalien auf der Grundlage des Weihegebets der Kirche und dem [[Glauben]] und [[Vertrauen]] des einzelnen [[Christ]]en, des Spenders und des Empfängers ("ex opere operantis").
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[[Christus]] hat Brot, Fische und Wein gesegnet hat. Er segnete bei der [[Christi Himmelfahrt|Himmelfahrt]] die [[Jünger]], und oft die [[Kind]]er und die Kranken. Er gab den Jüngern die Vollmacht zu weihen und [[Böse Geister]] auszutreiben ([[Exorzismus|Exorzismen]]).
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Man unterscheidet:
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*'''[[Weihung]]en''': Man spricht man von einer Weihung oder Weihe, wenn die Personen, Orte oder Gegenstände durch die Segnung dauernd '''für den Dienst Gottes bestimmt''' werden. Gottgeweihtes darf nicht für weltlichen Gebrauch (Profanbereich) verwendet werden. Geweiht werden:
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**Weihungen von [[Person]]en: [[Abt]]sweihe, [[Jungfrauenweihe]], [[Weihesakrament#Die niederen Weihen|Niedere Weihen]].
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** Weihungen von Orten: [[Gotteshäuser]], [[Kapelle]]n, [[Altar|Altäre]] oder [[Friedhof|Friedhöfe]].
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**Weihungen von Gegenständen: heilige Öle, Taufwasser, [[Kelch]]e und [[Patene]]n, [[Monstranz]]en, [[Ziborium|Ziborien]], und Gewänder wie ein [[Messgewand]], ein [[Amikt]], eine [[Albe]] oder ein [[Zingulum]], [[Glocke]]n, [[Rosenkranz|Rosenkränze]], [[Kreuz]]e, [[Medaille]]n, [[Skapulier]]e, [[Weihwasser]], [[Asche]], Palmen, [[Kerze]]n.
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*'''[[Segnung]]en''': Gesegnetes darf und soll für weltlichen Gebrauch verwendet werden.
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**Segnungen von [[Person]]en: z.B. im [[Gotteshaus]] mit dem [[Allerheiligstes|Allerheiligsten]], am Schluss der [[heiligen Messe]], [[Krankensegen]], [[Blasiussegen]], Brautsegen, Muttersegen.
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**Segnungen von Orten: Wohn- und Schulhäuser, Ställe, Felder und Berge oder der [[Wettersegen]].
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**Segnungen von Sachen: Früchte ([[Erntedank]]), Brot (Agatha-Fest - 5. Februar), [[Wein]] (Johanneswein am 17. Dezember), [[Salz]] und Kreide ([[Dreikönig]] am 6. Januar), Kräuter ([[Mariä Himmelfahrt]] 15. August), Arzneien, verschiedenste Geräte, Fahrzeuge, Tiere, [[Kerze]]n, [[Kreuz]]e.
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Heilige Sachen, die durch Weihung oder Segnung für den Gottesdienst bestimmt sind, sind ehrfürchtig zu behandeln und dürfen nicht zu profanem oder ihnen fremdem Gebrauch verwendet werden, selbst dann nicht, wenn sie Eigentum von Privatpersonen sind.
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== Spender ==
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Spender von Weihungen ist der [[Kleriker]], der mit der erforderlichen Vollmacht ausgestattet ist. Bei der Vornahme bzw. der Spendung der Sakramentalien sind die von der kirchlichen Autorität gebilligten Riten und Formeln genau einzuhalten. Neue Sakramentalien einführen oder anerkannte verbindlich auslegen, einzelne von ihnen abschaffen oder verändern, kann allein der [[Apostolischer Stuhl|Apostolische Stuhl]].
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Segnungen kann, mit Ausnahme der dem [[Papst]] oder den [[Bischöfe]]n vorbehaltenen, jeder [[Priester]] vornehmen. Der [[Diakon]] kann nur jene Segnungen vornehmen, die ihm von Rechts wegen ausdrücklich gestattet werden. Segnungen sind vornehmlich Katholiken zu erteilen; sie können auch [[Katechumene]]n erteilt werden, und, wenn dem nicht ein Verbot der Kirche entgegensteht auch Nichtkatholiken.<ref> [[Codex des kanonischen Rechtes 1983]], [[Codex des kanonischen Rechtes 1983#TITEL I: SAKRAMENTALIEN|cann. 1166-1172]]; Bernhard Brinkmann: Katholisches Hand[[lexikon]], [[Butzon & Bercker Verlag]] Kevelaer 1960,  Sakramentalien, S. 227, (2. Auflage; [[Imprimatur]] N. 4-18/60 Monasterii, die 2. Februarii 1960, Böggering Vicarius Eppi Generalis); [[Basler Katholischer Katechismus (1947)#III. Die Sakramentalien]].</ref>
  
 
==Weblinks==
 
==Weblinks==
 
* {{Kathtube|Sakramente und Sakramentalien|35058|Autor=[[Karl Wallner]]|Datum=26. Juni 2014|size=1:00:53 Min.}}
 
* {{Kathtube|Sakramente und Sakramentalien|35058|Autor=[[Karl Wallner]]|Datum=26. Juni 2014|size=1:00:53 Min.}}
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== Anmerkungen ==
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[[Kategorie:Sakramentalien|!]]
 
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Version vom 5. November 2020, 18:10 Uhr

Die Sakramente
Ursprung der Sakramente
Die sieben Sakramente
Sakramentalien

Sakramentalien sind Dinge oder Handlungen, deren sich die Kirche in einer gewissen Nachahmung der Sakramente zu bedienen pflegt, um dadurch auf ihre Fürbitte hin vor allem geistliche Wirkungen zu erlangen und den Segen Gottes auf Personen, Orte und Sachen herabzurufen.

Die sieben Sakramente wurden von Jesus Christus eingesetzt, die Sakramentalien von der Kirche. Die Kirche ermutigt die Gläubigen dazu, die Sakramentalien zu schätzen und zu verwenden, da sie ein Tun im Sinne der königlich-priesterlichen Grundberufung jedes Christen sind, aus dem Glauben und in Einheit mit der Kirche das tägliche Leben zu gestalten.

Im Unterschied zu den Sakramenten, die "kraft ihres Vollzuges" wirken, beruht der Segen der Sakramentalien auf der Grundlage des Weihegebets der Kirche und dem Glauben und Vertrauen des einzelnen Christen, des Spenders und des Empfängers ("ex opere operantis").

Christus hat Brot, Fische und Wein gesegnet hat. Er segnete bei der Himmelfahrt die Jünger, und oft die Kinder und die Kranken. Er gab den Jüngern die Vollmacht zu weihen und Böse Geister auszutreiben (Exorzismen).

Man unterscheidet:

Heilige Sachen, die durch Weihung oder Segnung für den Gottesdienst bestimmt sind, sind ehrfürchtig zu behandeln und dürfen nicht zu profanem oder ihnen fremdem Gebrauch verwendet werden, selbst dann nicht, wenn sie Eigentum von Privatpersonen sind.

Spender

Spender von Weihungen ist der Kleriker, der mit der erforderlichen Vollmacht ausgestattet ist. Bei der Vornahme bzw. der Spendung der Sakramentalien sind die von der kirchlichen Autorität gebilligten Riten und Formeln genau einzuhalten. Neue Sakramentalien einführen oder anerkannte verbindlich auslegen, einzelne von ihnen abschaffen oder verändern, kann allein der Apostolische Stuhl.

Segnungen kann, mit Ausnahme der dem Papst oder den Bischöfen vorbehaltenen, jeder Priester vornehmen. Der Diakon kann nur jene Segnungen vornehmen, die ihm von Rechts wegen ausdrücklich gestattet werden. Segnungen sind vornehmlich Katholiken zu erteilen; sie können auch Katechumenen erteilt werden, und, wenn dem nicht ein Verbot der Kirche entgegensteht auch Nichtkatholiken.<ref> Codex des kanonischen Rechtes 1983, cann. 1166-1172; Bernhard Brinkmann: Katholisches Handlexikon, Butzon & Bercker Verlag Kevelaer 1960, Sakramentalien, S. 227, (2. Auflage; Imprimatur N. 4-18/60 Monasterii, die 2. Februarii 1960, Böggering Vicarius Eppi Generalis); Basler Katholischer Katechismus (1947)#III. Die Sakramentalien.</ref>

Weblinks

Anmerkungen

<references />