Kleriker

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Der Klerus oder die Geistlichen sind der Stand der Amtsträger in der Kirche, die einen Dienst am Volk Gottes ausüben. Ein Kleriker ist, wer mindestens die Diakonatsweihe und durch das Weihesakrament von Gott ein für immer unauslöschliches Merkmal (character indelebilis) empfangen hat: Bischöfe, Priester und Diakone.

Bestimmte Befugnisse und Vollmachten sind von der Zugehörigkeit zum Klerus abhängig. Nach katholischer Auffassung und in der Orthodoxie setzt der Zugang zum Klerus eine besondere persönliche Berufung durch Jesus Christus als dem Haupt der Kirche voraus. Die Erteilung der Weihe ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Sie wird nur Männern gespendet, die mit Ausnahme der Diakone nicht verheiratet sind. Auch werden bestimmte Anforderungen an persönliche Lebensführung, Glaubensausrichtung und Ausbildung gestellt.

Früher begann der Eintritt in den rechtlichen Klerikerstand mit der Tonsur, nach dem neuen CIC von 1983 mit der Diakonenweihe (vgl. c. 266 §1 CIC; c. 358 CCEO). Die neue Rechtsordnung nimmt Rücksicht auf die Bestimmung des Zweiten Vatikanischen Konzils, das in der dogmatischen Konstitution Lumen gentium vom "heiligen Priestertum aller Getauften" spricht. Das gemeinsame Priestertum der Gläubigen und das hierarchische "Priestertum des Dienstes" der Kleriker sind einander zugeordnet: Beide nehmen je auf besondere Weise am Priestertum Christi teil.<ref>LG 10</ref>

Erklärung des Standes

Das Amt der Apostel wird in unterschiedlicher Teilhabe ausgeübt (LG 21; 28): der Bischof hat das Amt in Fülle, weiter haben es die Priester und Diakone. Dies kann nur im Licht der Sendung Jesu vom Vater zum Heil der Welt verstanden und erklärt werden. Es ist Anteil (kleros) von Menschen an der Sendung und Vollmacht Jesu, (LG 19-21), der nach der Auferstehung zu den Jüngern sagte: "Wie mich der Vater gesandt hat, so sende ich euch... Empfangt den Heiligen Geist. Denen ihr die Sünden erlasst, denen sind sie erlassen..." (Joh 20, 21 ff). Als für Judas ein zwölfter Apostel nachgewählt werden musste, sagte Petrus: "sein Anteil (kleros) am Apostolat und Episkopat soll ein anderer erhalten. Dieser wurde dann aber durch den Heiligen Geist erwählt, während die Apostel das Los (kleros, sors) warfen und dann Matthias an seiner Stelle den Aposteln kooptierten (Apg 1, 17.20). Die Repräsentanten und Verantwortungsträger der Kirche und des dreifaltigen Gottes können weder "von Menschen noch durch Menschen bestellt" werden- wie Paulus im Hinblick auf seine Berufung zum Apostelamt allein "durch Jesus Christus und durch Gott, den Vater" (Gal 1,1) unterstreicht- noch sich wie die Funktionäre oder Aktionäre eines religiös-sozialen Konzerns betätigen können.<ref>"Zweideutige Redeweisen wie 'Wir brauchen eine neue Kirche'" Kath.net am 29. September 2019 von Gerhard Kardinal Müller</ref>

In den Gemeinschaften der Reformation besteht theologisch kein von der Gemeinde verschiedener Klerus. In der Praxis wird die Kirchen- und Gemeindeleitung jedoch gleichfalls von "Ordinierten" wahrgenommen, die zum Leitungsdienst beauftragt sind.

Anredeformen für kirchliche Personen

Diakon: Herr Diakon
Vikar: Herr Vikar, Herr Kaplan
Priester: Hochwürdiger Herr ...
Pfarrer : Herr Pfarrer, Hochwürdiger Herr Pfarrer
Ordenspriester: Herr Pater
Ordensbruder: Ehrwürdiger Bruder

Ordensfrau: Ehrwürdige Schwester
Ordensoberin: Ehrwürdige Mutter
Abt: Vater Abt oder Herr Abt
Bischof: Herr Bischof oder Eure Excellenz
Kardinal: Herr Kardinal oder Eure Eminenz
Papst: Heiliger Vater oder Eure Heiligkeit

Die aus dem Klerikerstand Entlassenen<ref>25. März 2004 Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung: Instruktion Redemptionis sacramentum, Nr. 168</ref>

Einem «Kleriker, der nach Maßgabe des Rechts den klerikalen Stand verliert, [...] ist verboten, die Weihegewalt auszuüben».<ref>Codex Iuris Canonici, can. 292; vgl. Päpstlicher Rat für die Auslegung der Gesetzestexte, Declaratio de recta interpretatione can. 1335, secundae partis, C.I.C. (15. Mai 1997), Nr. 3: AAS 90 (1998) 64.</ref> Daher ist es ihm, mit Ausnahme nur des im Recht festgelegten Falles,<ref>Vgl. Codex Iuris Canonici, cann. 976; 986 § 2.</ref> unter keinem Vorwand erlaubt, Sakramente zu feiern, und den Christgläubigen ist es nicht gestattet, wegen einer Zelebration auf ihn zurückzukommen, wenn kein gerechter Grund vorliegt, der dies gemäß der Norm von can. 1335 erlaubt.<ref>Vgl. Päpstlicher Rat für die Auslegung der Gesetzestexte, Declaratio de recta interpretatione can. 1335, secundae partis, C.I.C. (15. Mai 1997), Nrn. 1-2: AAS 90 (1998) 63-64.</ref> Außerdem dürfen diese Männer weder die Homilie halten<ref>In Bezug auf Priester, die eine Dispens vom Zölibat erhalten haben, vgl. Hl. Kongregation für die Glaubenslehre, Normae de dispensatione a sacerdotali caelibatu ad instantiam partis Normae substantiales (14. Oktober 1980), Art. 5; vgl. auch Kongregation für den Klerus und andere, Instruktion Ecclesiae de mysterio, Praktische Verfügungen, Art. 3 § 5: AAS 89 (1997) 865.</ref> noch irgendein Amt oder irgendeine Aufgabe in der Feier der heiligen Liturgie übernehmen, damit unter den Christgläubigen keine Verwirrung entsteht und die Wahrheit nicht verdunkelt wird.

Päpstliche Schreiben

Leo XIII.

  • 20. Mai 1885 Schreiben an den Kardinal-Vicar Parocchi über die Weiterbildung des Klerus in den klassischen Studien. Errichtung von Lehrstühlen der italienischen, lateinischen und der griechischen Literatur.
  • 24. Juni 1893 Enzyklika Ad extremas über die Seminare des heimischen Klerus.
  • 18. September 1899 Enzyklika Paternae über die Erziehung des Klerus.

Pius XII.

Paul VI.

Johannes Paul II.

Franziskus

Siehe auch: Priesterkleidung

Weblinks

Anmerkungen

<references />