Papst

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Papst (v. griech.: pappas, Vater; v. lat.: papa, Papa, Vater) ist der religiöse Titel für das Oberhaupt der Römisch-Katholischen Kirche (auch: Heiliger Vater oder Santo Padre).


Unter der Bezeichnung Heiliger Stuhl agiert der Papst sowohl allein als auch zusammen mit der Kurie international als nichtstaatliches Völkerrechtssubjekt und vertritt zugleich den Vatikanstaat, dessen Staatsoberhaupt er ist.

Der derzeitige Papst ist Benedikt XVI., der am 19. April 2005 in dieses Amt gewählt wurde.

Seit 1871 residiert der Papst im Apostolischen Palast neben dem Petersdom. Kathedralkirche des Papstes ist die Lateranbasilika. Der Papst-Thron wird auch Kathedra Petri genannt.

Geschichte

Der Papst ist nach katholischer Auffassung Nachfolger des Apostels Petrus, der von der Kirche als erster Bischof von Rom angesehen wird und vermutlich um das Jahr 67 in Rom den Märtyrertod erlitten hat.

Begründet wird dieser Anspruch mit einer Stelle aus dem Matthäus-Evangelium der Bibel (Kapitel 16, Vers 18-19), die wie folgt lautet (Einheitsübersetzung):

Du bist Petrus und auf diesen Felsen will ich meine Kirche bauen und die Pforten der Hölle sollen sie nicht überwältigen. Und dir will ich geben die Schlüssel über das Himmelreich. Was du auf Erden bindest, soll im Himmel gebunden sein. Und was du auf Erden lösest, soll im Himmel gelöst sein.

Umstritten ist, ob der 1. Clemensbrief aus dem Jahre 98 bereits eine Vorrangstellung der Gemeinde von Rom dokumentiert oder als brüderliche Ermahnung unter Gleichberechtigten anzusehen ist. In diesem Brief an die Gemeinde von Korinth fordert der damalige Bischof von Rom, Clemens, von den Korinthern die Rücknahme von abgesetzten Presbytern. Er nimmt Bezug auf das Martyrium der Apostel Petrus und Paulus in Rom.

In der römisch-katholischen Kirche stammt die erste bekannte Verbindung des Titels "Papst" mit dem Bischof von Rom aus der Zeit des Marcellinus (†304), der in der Grabinschrift des Diakons Severus so bezeichnet wird. Bischof Siricius von Rom (385–399) bezeichnet sich als Erster amtlich als papa, als ausschließliche Amtsbezeichnung für den Bischof von Rom wird der Begriff von Gregor I. (590-604) gesetzlich festgeschrieben.

Vorher (ab dem 3. Jahrhundert) war es eine Ehrbezeichnung für Bischöfe, Patriarchen und Äbte vor allem im Orient – da die koptische Kirche bereits seit dem Konzil von Chalcedon 451 (vor Gregor) nicht mehr zur gleichen Kirche wie die lateinische gehört, führt ihr Oberhaupt ebenfalls den Titel Papst.

Seit Leo I. (Bischof von Rom 440 bis 461) führt der römische Papst die Bezeichnung „Pontifex Maximus“, den bis zu Kaiser Gratian der römische Kaiser als oberster römischer Priester trug (mögliche Etymologien unter anderem: Oberster Brückenbauer oder Pfadbahner).

Im Mittelalter ergab sich des Öfteren die Situation, dass es mehrere Päpste gleichzeitig gab, da zu Lebzeiten eines bereits kanonisch gewählten Papstes ein Gegenpapst eingesetzt wurde. Dazu kam es, weil sich zum Beispiel das Kardinalskollegium spaltete, der Kaiser oder römische aristokratische Familien in die Papstwahl eingriffen. Solche Eingriffe sind inzwischen unter Androhung der Exkommunikation verboten. Außerdem kam es im 14. Jahrhundert zur Verlegung der Residenz nach Avignon und zum großen Schisma (siehe Avignonesisches Papsttum und Abendländisches Schisma).

Im 15. Jahrhundert gewann der Konziliarismus an Auftrieb, der aber bald zurückgedrängt wurde.

Titel

Die Titel des Papstes lauten:

  • Bischof von Rom
  • Stellvertreter Jesu Christi auf Erden (Vicarius Christi)
  • Nachfolger des Apostelfürsten (gemeint ist Petrus; beide Titel haben kirchenrechtlich keine Konsequenzen und spiegeln nur religiöse Aspekte wider)
  • Oberster Priester der Weltkirche (Ehrentitel, der seine Stellung in der Liturgie regelt, gerade wenn Patriarchen konzelebrieren.)
  • Oberster Brückenbauer (Pontifex maximus) (Geht zurück auf den Titel Pontifex Maximus im römischen Reich)
  • Primas von Italien (ein reiner Ehrentitel, denn was die frühere besondere Rechtsstellung als Obermetropolit eines Landes betrifft, ist der Rang eines Primas — vielleicht mit Ausnahme des Erzbischofs von Esztergom — überall aufgehoben)
  • Metropolit und Erzbischof der Kirchenprovinz Rom (wie alle Metropolitanbischöfe übt er bestimmte Aufsichts- und Kontrollrechte über seine Suffraganbischöfe aus)
  • Souverän des Staates der Vatikanstadt (der weltliche Titel des Papstes)
  • Diener der Diener Gottes (ein Titel, den sich Papst Gregor der Große gegeben hat. Lateinisch: servus servorum dei)
  • Der Titel Patriarch des Abendlandes, den die Päpste seit 450, seit ihn Leo der Große angenommen hatte, geführt hatten, wurde im Annuario Pontificio des Jahres 2006 (dem offiziellen Jahrbuch des Vatikans) aus der offiziellen Papsttitulatur entfernt.

Insignien

Die päpstlichen Insignien bestehen aus

  • dem Papstthron
  • der Papstkrone (Tiara). Papst Paul VI. war bislang der letzte Papst, der mit der Tiara gekrönt wurde. 1964 legte er die Tiara ab. Seine Nachfolger verzichteten fortan auf eine Krönungszerememonie, führten die Tiara aber weiterhin in ihrem persönlichen Wappen. Papst Benedikt XVI. ersetzte die Tiara in seinem persönlichen Wappen durch eine einfache Bischofsmitra mit drei goldenen, in der Mitte verbundenen Ringen.
  • dem päpstlichen Hirtenstab (Ferula)
  • dem Fischerring (anulus piscatoris)
  • dem Pallium
  • dem Fanon
  • den päpstlichen Schuhen (diese sind traditionell in Rot gehalten)

Kleidung

Reise- und Alltagsbekleidung: Der Papst trägt gewöhnlich eine weiße Soutane, ein weißes Zingulum (Gürtel) und ein weißes Pileolus. Für kältere Tage steht dem Papst ein roter Mantel, der sogenannte „Mantello“ zur Verfügung. In den Wintermonaten ist dieser rote Mantel zusätzlich mit Hermelin gefüttert. Als weitere Kopfbedeckung trägt der Heilige Vater in der kalten Jahreszeit einen Camauro, der ebenfalls mit Hermelin gefüttert sein kann. Papst Benedikt XVI. trug im Dezember 2005 als erster Papst seit Johannes XXIII. wieder diese Kopfbedeckung über dem Pileolus. Auf seiner Brust trägt der Papst (wie jeder katholische Bischof) das Pektorale, ein Brustkreuz.

Liturgische Bekleidung: Während liturgischer Feiern trägt der Papst ein gewöhnliches Messgewand, eine Mitra und ein Pallium. Alternativ kann er über seiner Soutane ein Chorhemd und eine Mozetta tragen. Letztere kann durch einen Hermelinbesatz ergänzt werden.

Kirchenrecht

Wahl

Zum Papst kann nach dem Kirchenrecht jeder getaufte männliche Katholik gewählt werden; es gibt keine näheren Bestimmungen außer der, dass er unverheiratet sein muss. Allerdings war der letzte nicht als Kardinal gewählte Papst Urban VI. im 14. Jahrhundert (1378). Der Papst wird im Konklave, einer Versammlung aller Kardinäle, die zum Zeitpunkt des Todes des Vorgängers jünger als 80 Jahre sind, auf Lebenszeit gewählt. Das Konklave wird jeweils in der Sixtinischen Kapelle (la cappella sistina) abgehalten. 1996 wurde mit der Konstitution Universi Dominici Gregis die früher geforderte Zweidrittelmehrheit plus eine Stimme ab dem 33. erfolglosen Wahlgang durch eine absolute Mehrheit ersetzt. Ist der Gewählte kein Bischof, oder ist er gar nur Laie, wird er noch im Konklave zum Bischof von Rom geweiht, so dass er dann Papst werden kann.

Nach kirchlichem Recht ist der Papst, wie alle Bischöfe, immer ein Mann. Die in verschiedenen Überlieferungen erwähnte Päpstin Johanna ist historisch nicht nachweisbar, vielmehr deuten die Quellen auf einen legendarischen Ursprung hin.

siehe auch: Sedisvakanz, Konklave

Namensgebung

Nach der erfolgten Wahl wird der neue Papst gefragt, welchen Namen er annimmt. Die Namenswahl unterliegt der freien Entscheidung des Papstes. Aus der Wahl des Namens versuchen Beobachter politische Ziele des neuen Papstes abzuleiten, indem die charakteristischen Eigenschaften von früheren Päpsten und Heiligen dieses Namens untersucht werden. Der Name Pius war vom Ende des 18. bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts der mit Abstand am häufigsten gewählte Name. Seit dem Tod von Pius XII. (1958) wurde er nicht mehr gewählt — vermutlich, weil dieser Name mit konservativen Pontifikaten (z.B. der Sel. Pius IX. mit seinem Syllabus Errorum und der Hl. Pius X. mit der Einführung des Antimodernisteneides) in Zusammenhang gebracht wurde. Ein Papst, der sich heute Pius nennen würde, gälte daher von Anfang an als sehr konservativ.

Päpste können Namen annehmen, die die latinisierte Form ihres bürgerlichen Namens darstellen (Hadrian VI. = Adrian Florisz, Marcellus II. = Marcello Cervini), was jedoch seit dem 16. Jahrhundert nicht mehr vorgekommen ist. Viele Päpste nehmen die Namen bedeutender Vorgänger an (Leo, Gregor) oder auch jene von Heiligen (z. B. Paul VI. nach dem Apostel Paulus). Andere gehen nach der Bedeutung der Namen (Pius = fromm; Innozenz = unschuldig). Einige Päpste wählen ihren Namen aus persönlichen Gründen (Johannes XXIII. zu Ehren seines Vaters).

Ursprünglich behielten die Päpste nach der Wahl ihren bürgerlichen Vornamen. Der erste Papst, der seinen Namen änderte, war Johannes II. im Jahr 533. Er hieß eigentlich Mercurius und wollte als Papst nicht den Namen eines heidnischen Gottes tragen. Jedoch blieb die Annahme eines neuen Namens bis zum Ende des 1. Jahrtausends eine Ausnahme.

Der erste Papstname, der wiederholt verwendet wurde, war Sixtus (257). Seitdem werden die Namen, die mehrfach vergeben werden, wie Herrschernamen mit römischen Ziffern versehen. Die Päpste der Antike und des Frühmittelalters trugen jedoch häufig Namen, die kein zweites Mal in Gebrauch kamen. Einige der antiken Namen (Clemens, Pius) wurden ab dem Hochmittelalter und damit dem Aufkommen der Namenswahl wieder aufgegriffen.

Johannes Paul I. wählte in Erinnerung an seine beiden Vorgänger den ersten Doppelnamen der Papstgeschichte. Zugleich ist dies der erste neue Papstname seit Lando (913-914). Nachdem er nach 33 Tagen im Amt starb, wählte sein Nachfolger Karol Wojtyła ebenfalls diesen Papstnamen und wurde Johannes Paul II. genannt. Der Name des derzeitigen Papstes Benedikt XVI. nimmt Bezug auf Benedikt XV. (1914-1922), der vergeblich versuchte, den Ersten Weltkrieg zu verhindern bzw. zu beenden, sowie auf den Mönchsvater und Patron Europas, Benedikt von Nursia.

siehe auch: Papstname

Rücktritte

Päpste werden grundsätzlich auf Lebenszeit gewählt, das Kirchenrecht sieht aber auch ausdrücklich die Möglichkeit eines Rücktritts vor:

Falls der Papst auf sein Amt verzichten sollte, ist zur Gültigkeit verlangt, dass der Verzicht frei geschieht und hinreichend kundgemacht, nicht jedoch, dass er von irgendwem angenommen wird. (Can. 332 — § 2. CIC)

Es gibt mehrere Beispiele von Rücktritten in der Geschichte der römischen Päpste: Der bekannteste dürfte der bisher einzige freiwillige Rücktritt Coelestins V. im Jahr 1294 sein. Papst Gregor XII. wurde im Zuge des Konzils von Konstanz zum Rücktritt gezwungen. Benedikt IX. war ganze drei Mal Papst, trat dreimal zurück (1044, 1045, 1048) zu Gunsten seiner Verwandten.

Stellung des Papstes

Der universale Primatsanspruch des Bischofs von Rom entwickelte sich im Lauf des ersten Jahrtausends und gipfelte im Dictatus Papae von 1075. Der Papst gilt in der katholischen Kirche als oberster Herr der Gesamtkirche und Stellvertreter Christi auf Erden.

Das erste Vatikanische Konzil (1869 – 1870) erhob die Glaubensüberzeugung, der Papst sei, wenn er ex cathedra spricht, in Glaubensfragen unfehlbar, zum Dogma.

In der Alten Kirche gab es fünf maßgebliche Patriarchen (in der Reihenfolge des durch ökumenische Konzile definierten Ehrenvortritts):

  1. den Bischof von Rom
  2. den Bischof von Konstantinopel (seit Chalcedon im gleichen Rang wie Rom, aber im Vortritt nach Rom, da Rom älter ist)
  3. den Bischof von Alexandria
  4. den Bischof von Antiochia
  5. den Bischof von Jerusalem

Damals schon galt unter den Christen der römische Bischofssitz als „primus inter pares“, da Rom die Hauptstadt des Römischen Reiches war und die Kirche von Rom insbesondere durch die Gräber der „Apostelfürsten“ Petrus und Paulus als verehrungswürdig angesehen wurde. Der Kirchenhistoriker Eusebius von Caesarea († 339) notiert das Martyrium von Petrus und Paulus in Rom als eine in der ganzen Kirche bekannte Tatsache. Irenäus von Lyon († um 202) gibt die römische Ortstradition wieder, wonach das römische Bischofsamt sich in direkter Nachfolge vom Apostel Petrus herleite, der der erste Vorsteher (episkopos) der römischen Christengemeinde gewesen sei. Auch das Patriarchat von Antiochia beruft sich darauf, dass Petrus (bevor er nach Rom gegangen sei) dort der erste Bischof war (seit dem Jahr 38). Ebenso führen sich die übrigen Patriarchate (und einige weitere östliche Bischofssitze) auf einen Apostel zurück.

Die römische Petrustradition ist historisch nicht ausgeschlossen, war aber in den ersten Jahrhunderten kein wichtiges Thema. Für die Anwendung von Matthäus 16,18 auf die Bischöfe von Rom als Petrusnachfolger findet sich das früheste schriftliche Zeugnis bei Papst Damasus I. im 4. Jahrhundert. Dort wird auch die römische Kirche erstmals exklusiv als "sedes apostolica" (apostolischer Stuhl) bezeichnet - eine Sonderstellung, die von den übrigen Patriarchaten nicht anerkannt wird. Durch die Teilung des Römischen Reiches wurden aber die monarchischen Tendenzen des einzigen westlichen (lateinischen) Patriarchensitzes weiter begünstigt.

Literatur

  • Der Primat des Bischofs von Rom, Wolfgang Klausnitzer, ISBN 3-451-28513-4

Weblinks


Siehe auch: Liste der Päpste

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