Depositum fidei

Aus kathPedia
Version vom 26. April 2018, 12:04 Uhr von Lambert (Diskussion | Beiträge) (Das Depositum fidei und das Lehramt der Kirche: historisch eingeordnet und ergänzt; CIC 1917 und CIC 1983 zitieren Dei filius.)
Zur Navigation springenZur Suche springen

Unter Depositum fidei, Glaubenshinterlage, Glaubensvermächtnis, Glaubensschatz, oder Glaubensgut (KKK 857) versteht man die Gesamtheit der Offenbarung Gottes, wie sie als religiöse Überlieferung Israels und der ersten christlichen Gemeinden im Alten und im Neuen Testament sowie in der ersten kirchlichen Auslegungen überliefert ist.<ref>Wolfgang Beinert: Art. Depositum fidei in: Lexikon für Theologie und Kirche. 3. Aufl., Bd. 3, Sp. 101.</ref> Dieses Urzeugnis wurde von Christus als "Erbgut der Wahrheit"<ref> Kongregation des Heiligen Offiziums Erklärung Mysterium ecclesiae über die Kirche und ihre Verteidigung gegen einige Irrtümer von heute vom 24. Juni 1973, Nr. 6.</ref> den Aposteln und der Kirche übergeben und anvertraut, die als Gesamtheit der Gläubigen im Glauben nicht irren kann. Das depositum fidei ist als Objekt der Unfehlbarkeit (Lumen gentium, Nr. 12 und 25) bis zur Parusie zu bewahren, ({{#ifeq: 1. Brief des Paulus an Timotheus | Depositum fidei |{{#if: 1 Tim|1 Tim|1. Brief des Paulus an Timotheus}}|{{#if: 1 Tim |1 Tim|1. Brief des Paulus an Timotheus}}}} 6{{#if:20|,20}} Tim%206{{#if:20|,20}}/anzeige/context/#iv EU | BHS =bibelwissenschaft.de">Tim%206{{#if:20|,20}}/anzeige/context/#iv EU | #default =bibleserver.com">EU }}; {{#ifeq: 2. Brief des Paulus an Timotheus | Depositum fidei |{{#if: 2 Tim|2 Tim|2. Brief des Paulus an Timotheus}}|{{#if: 2 Tim |2 Tim|2. Brief des Paulus an Timotheus}}}} 1{{#if:12ff|,12ff}} Tim%201{{#if:12ff|,12ff}}/anzeige/context/#iv EU | BHS =bibelwissenschaft.de">Tim%201{{#if:12ff|,12ff}}/anzeige/context/#iv EU | #default =bibleserver.com">EU }}) und unter dem Beistand des Heiligen Geistes auszulegen und zu verkünden.

Erklärung

Die Heilige Überlieferung und die Heilige Schrift sind eng miteinander verbunden und haben aneinander Anteil. Demselben göttlichen Quell entspringend, fließen beide gewissermaßen in eins zusammen und streben demselben Ziel zu. Denn die Heilige Schrift ist Gottes Rede, insofern sie unter dem Anhauch des Heiligen Geistes schriftlich aufgezeichnet wurde. Die Heilige Überlieferung aber gibt das Wort Gottes, das von Christus dem Herrn und vom Heiligen Geist den Aposteln anvertraut wurde, unversehrt an deren Nachfolger weiter, damit sie es unter der erleuchtenden Führung des Geistes der Wahrheit in ihrer Verkündigung treu bewahren, erklären und ausbreiten. So ergibt sich, daß die Kirche ihre Gewißheit über alles Geoffenbarte nicht aus der Heiligen Schrift allein schöpft. Daher sollen beide mit gleicher Liebe und Achtung angenommen und verehrt werden.<ref>Dei Verbum, Nr. 9; vgl. Konzil von Trient, Dekret über die kanonischen Schriften: Denz. 783 (1501).</ref>

„Es zeigt sich also, dass die Heilige Überlieferung, die Heilige Schrift und das Lehramt der Kirche gemäß dem weisen Ratschluß Gottes so miteinander verknüpft und einander zugesellt sind, dass keines ohne die anderen besteht und dass alle zusammen, jedes auf seine Art, durch das Tun des einen Heiligen Geistes wirksam dem Heil der Seelen dienen.“{{#if: Zweites Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution Dei Verbum, Nr. 10 || }}

{{#if:

|

„{{{Umschrift}}}“{{#if: Zweites Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution Dei Verbum, Nr. 10 || }}

}}{{#if:

|

„{{{Übersetzung}}}“{{#if: Zweites Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution Dei Verbum, Nr. 10 || }}

}}{{#if: Zweites Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution Dei Verbum, Nr. 10

|

Zweites Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution Dei Verbum, Nr. 10{{#if: | : {{{Quelle}}} }}

|{{#if:

|

– {{{Quelle}}}

}}

}}

Das Depositum fidei und das Lehramt der Kirche

Das I. Vatikanische Konzil bestimmte 1870 in seiner dogmatischen Konstitution Dei filius Nr. 19:

Mit dem "göttlichen und katholischen Glauben muss man nun an all dem festhalten, was das geschriebene oder überlieferte Wort Gottes enthält und die Kirche als von Gott geoffenbart zu glauben vorstellt - sei es in feierlichem Lehrentscheid, sei es in Ausübung ihres gewöhnlichen allgemeinen Lehramtes."
(Fide divina et catholica ea omnia credenda sunt, quae in verbo Dei scripto vel tradito continentur, et ab Ecclesia sive solemni iudicio sive ordinario et universali magisterio tamquam divinitus revelata credenda proponuntur.)<ref>I. Vatikanisches Konzil: Dogmatische Konstitution Dei filius, Nr. 19.</ref>

Diese Bestimmung wurde in den Codex iuris canonici von 1917 (c. 1323, § 1) und von 1983 (c. 750) übernommen, wo es jetzt heißt: "Kraft göttlichen und katholischen Glaubens ist all das zu glauben, was im geschriebenen oder im überlieferten Wort Gottes als dem einen der Kirche anvertrauten Glaubensgut enthalten ist und zugleich als von Gott geoffenbart vorgelegt wird." Das II. Vatikanische Konzil spricht davon, dass die Gläubigen "mit einer im Namen Christi vorgetragenen Entscheidung ihres Bischofs über den Glauben und die Sitten übereinkommen (concurrere) und ihr mit dem religiösen Gehorsam ihres Herzens anhangen" (religioso aniomi obsequio adhaerere müssen.<ref> II. Vatikanum, Dogmatische Konstitution Lumen gentium [[Lumen gentium (Wortlaut)|Nr. 25.</ref>

Papst Johannes Paul II fügte durch das Motu proprio Ad tuendam fidem vom 18. Mai 1998 einen zweiten Paragraphen in den Codex Iuris Canonici ein:

§ 2. Fest anzuerkennen und zu halten ist auch alles und jedes, was vom Lehramt der Kirche bezüglich des Glaubens und der Sitten endgültig vorgelegt wird, das also, was zur unversehrten Bewahrung und zur getreuen Darlegung des Glaubensgutes erforderlich ist; daher widersetzt sich der Lehre der katholischen Kirche, wer diese als endgültig zu haltenden Sätze ablehnt.

Unveränderlichkeit und Veränderung des Depositum fidei

Die schriftliche Überlieferung und die Tradition der Kirche gelten als abgeschlossen, es können keine neuen Lehren hinzugefügt werden<ref>Pastor aeternus, Nr. 17; Mirari vos, Nr. 8</ref>. Das Verständnis des Glaubensguts muss durch das Zusammenwirken von "Verstand und Willen, Geist und Arbeit, Lehre und Apostolat, Glaube und Liebe, Lehramt und Hirtenamt" ausgelegt werden, die sich im Leben der Kirche ergänzen, so Papst Paul VI.<ref>Paul VI.: Ansprache Voi avete partecipato, September 1963.</ref>

Das Zweite Vatikanische Konzil nennt es einen "Fortschritt der apostolische Überlieferung", wenn diese in der Kirche unter dem Beistand des Heiligen Geistes "durch die Verkündigung derer, die mit der Nachfolge im Bischofsamt das sichere Charisma der Wahrheit empfangen haben" und "durch Nachsinnen und Studium der Gläubigen" "der Fülle der göttlichen Wahrheit entgegenstrebt".<ref>Dei verbum, Nr. 8.</ref> Das Geheimnis Gottes kann dabei nie ganz und vollkommen zur Sprache gebracht werden, es ist nur unangemessen und in der Mangelhaftigkeit der Analogie des Glaubens auszusagen. Um das depositum fidei unverfälscht zu erhalten, ist es notwendig, dass sich die Verkündigung von bestimmten historisch bestimmten Darstellungen löst.<ref>Wolfgang Beinert: Art. Depositum fidei in: Lexikon für Theologie und Kirche. 3. Aufl., Bd. 3, Sp. 101.</ref> Die Bischöfe als "Herolde des Glaubens" predigen den Gläubigen den Glauben und "erklären ihn im Licht des Heiligen Geistes, indem sie aus dem Schatz der Offenbarung Neues und Altes vorbringen (vgl. {{#ifeq: Evangelium nach Matthäus | Depositum fidei |{{#if: Mt|Mt|Evangelium nach Matthäus}}|{{#if: Mt |Mt|Evangelium nach Matthäus}}}} 13{{#if:52|,52}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }})".<ref>Zweites Vatikanisches Konzil, Enzyklika Lumen gentium Nr. 25.</ref> Alle Glieder der Kirche haben die Zielaufgabe, "das Wesen des bleibenden Ursprungs des Glaubens unverdeckt hineinzusagen in das Gespräch der Geschichte".<ref>Karl Rahner, Karl Lehmann in: Johannes Feiner, Magnus Löhrer (Hsg.): Mysterium Salutis. Grundriß heilsgeschichtlicher Dogmatik. Einsiedeln-Zürich-Köln 1969, Bd. I., S. 702, in: Wolfgang Beinert: Art. Depositum fidei in: Lexikon für Theologie und Kirche. 3. Aufl., Bd. 3, Sp. 101.</ref>

Es ist wichtig, dass das Glaubensgut in eine echte religiöse Praxis umgesetzt wird und sich "in Tun und Leben der glaubenden und betenden Kirche ergießt"<ref>Dei Verbum, Nr. 8.</ref>, damit es "in der konkreten geschichtlichen Wirklichkeit seine erlösende Kraft erweist".<ref>Paul VI.: Ansprache Voi avete partecipato, 1963.</ref>

Weblinks

Anmerkungen

<references />