Humanae vitae: Unterschied zwischen den Versionen
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:'Von diesen Prinzipien her ist es den Kindern der Kirche nicht erlaubt, in der Geburtenregelung Wege zu beschreiten, die das Lehramt in Auslegung des göttlichen Gesetzes verwirft (Anm. 14<ref>Anm. 14: "Vgl. Pius XI., Enz. [[Casti connubii]]: [[AAS]] 22 (1930) 559-561; [[Denz.]]-Schönm. 3716-3718; [[Pius XII.]], [[Ansprache an die Hebammen 1951|Ansprache an die Hebammen, 29. Okt. 1951]]: AAS 43 (1951) 835-854; Paul VI., Ansprache an die Kardinäle, 23. Juni 1964: AAS 56 (1964) 581-589. Bestimmte Fragen, die noch anderer sorgfältiger Untersuchungen bedürfen, sind auf Anordnung des Heiligen Vaters der Kommission für das Studium des Bevölkerungswachstums, der Familie und der Geburtenhäufigkeit übergeben worden, damit, nachdem diese Kommission ihre Aufgabe erfüllt hat, der Papst eine Entscheidung treffe. Bei diesem Stand der Doktrin des Lehramtes beabsichtigt das Konzil nicht, konkrete Lösungen unmittelbar vorzulegen.</ref>). Mögen alle daran denken: Das menschliche Leben und die Aufgabe, es weiterzuvermitteln, haben nicht nur eine Bedeutung für diese Zeit und können deshalb auch nicht von daher allein bemessen und verstanden werden, sondern haben immer eine Beziehung zu der ewigen Bestimmung des Menschen.'' | :'Von diesen Prinzipien her ist es den Kindern der Kirche nicht erlaubt, in der Geburtenregelung Wege zu beschreiten, die das Lehramt in Auslegung des göttlichen Gesetzes verwirft (Anm. 14<ref>Anm. 14: "Vgl. Pius XI., Enz. [[Casti connubii]]: [[AAS]] 22 (1930) 559-561; [[Denz.]]-Schönm. 3716-3718; [[Pius XII.]], [[Ansprache an die Hebammen 1951|Ansprache an die Hebammen, 29. Okt. 1951]]: AAS 43 (1951) 835-854; Paul VI., Ansprache an die Kardinäle, 23. Juni 1964: AAS 56 (1964) 581-589. Bestimmte Fragen, die noch anderer sorgfältiger Untersuchungen bedürfen, sind auf Anordnung des Heiligen Vaters der Kommission für das Studium des Bevölkerungswachstums, der Familie und der Geburtenhäufigkeit übergeben worden, damit, nachdem diese Kommission ihre Aufgabe erfüllt hat, der Papst eine Entscheidung treffe. Bei diesem Stand der Doktrin des Lehramtes beabsichtigt das Konzil nicht, konkrete Lösungen unmittelbar vorzulegen.</ref>). Mögen alle daran denken: Das menschliche Leben und die Aufgabe, es weiterzuvermitteln, haben nicht nur eine Bedeutung für diese Zeit und können deshalb auch nicht von daher allein bemessen und verstanden werden, sondern haben immer eine Beziehung zu der ewigen Bestimmung des Menschen.'' | ||
− | Die Expertenkommission bzw. Päpstliche Ehekommission, welche Papst Johannes 1963 gründete, bestand vorerst aus sechs Mitgliedern: drei [[Theologe]]n und drei [[Laie]]n. Die erste Sitzung fand im September 1963 statt. Im Januar 1964 ernannte Paul VI. weitere sechs Mitglieder. Von der Existenz der Kommission erfuhr die Öffentlichkeit durch die Ansprache des Papstes an das in Rom anwesende [[Kardinalskollegium|Kollegium der Kardinäle]] am 23. Juni 1964. Er sagte darin: "«Das kirchliche Lehramt kann keine sittlichen Normen vorlegen, wenn es nicht sicher ist, damit den Willen Gottes zu interpretieren.»<ref>Gagern: "Geburtenregelung … 1967, S. 61+76.</ref> In der 4. Sitzung der Kommission 1965 wurden die Probleme der Bevölkerung, der Familie und Geburten behandelt. Die Mitglieder wurden aus den verschiedenen Teilen der Welt ausgewählt. Sie repräsentieren die verschiedenen Strömungen der [[Moraltheologie]], ferner der Medizin und Psychologie, sowohl den Bereich der Forschung, wie auch der praktischen Anwendung, der Demographie, der Wirtschaft und der Soziologie. Mitglieder der pastoralen Aktion für die Familien und der Ehevorbereitung wurden ebenso hinzugezogen. Zu ihnen zählten auch drei Ehepaare in Vertretung christlicher Familien.<ref>Gagern: "Geburtenregelung … 1967, S. 63+64.</ref> | + | Die Expertenkommission bzw. Päpstliche Ehekommission, welche Papst Johannes 1963 gründete, bestand vorerst aus sechs Mitgliedern: drei [[Theologe]]n und drei [[Laie]]n. Die erste Sitzung fand im September 1963 statt. Im Januar 1964 ernannte Paul VI. weitere sechs Mitglieder. Von der Existenz der Kommission erfuhr die Öffentlichkeit durch die Ansprache des Papstes an das in Rom anwesende [[Kardinalskollegium|Kollegium der Kardinäle]] am 23. Juni 1964. Er sagte darin: "«Das kirchliche Lehramt kann keine sittlichen Normen vorlegen, wenn es nicht sicher ist, damit den Willen Gottes zu interpretieren.»<ref>Gagern: "Geburtenregelung …" 1967, S. 61+76.</ref> In der 4. Sitzung der Kommission 1965 wurden die Probleme der Bevölkerung, der Familie und Geburten behandelt. Die Mitglieder wurden aus den verschiedenen Teilen der Welt ausgewählt. Sie repräsentieren die verschiedenen Strömungen der [[Moraltheologie]], ferner der Medizin und Psychologie, sowohl den Bereich der Forschung, wie auch der praktischen Anwendung, der Demographie, der Wirtschaft und der Soziologie. Mitglieder der pastoralen Aktion für die Familien und der Ehevorbereitung wurden ebenso hinzugezogen. Zu ihnen zählten auch drei Ehepaare in Vertretung christlicher Familien.<ref>Gagern: "Geburtenregelung …" 1967, S. 63+64.</ref> |
− | Am 7. März 1966 erweiterte Papst Paul die Kommission für Familien-, Bevölkerungsfragen und Geburtenregelung um sieben [[Kardinäle]] und sieben [[Bischöfe]] und gab ihr eine neue Leitung.<ref>vgl. Gagern: "Geburtenregelung … 1967, S. 65.</ref> Die letzte Sitzungsperiode fand vom 18. April bis zum 9. Juni 1966 im Spanischen Kolleg in Rom statt, bei der bis zu 56 Mitglieder teilnahmen und drei Gutachten verfasst wurden, die Paul VI. am 26. Juni 1966 vorgelegt wurden.<ref>Gagern: "Geburtenregelung … 1967, S. 75+65.</ref> Papst Paul VI. hat durch diese Enzyklika nun seine Entscheidung bekanntgegeben. | + | Am 7. März 1966 erweiterte Papst Paul die Kommission für Familien-, Bevölkerungsfragen und Geburtenregelung um sieben [[Kardinäle]] und sieben [[Bischöfe]] und gab ihr eine neue Leitung.<ref>vgl. Gagern: "Geburtenregelung …" 1967, S. 65.</ref> Die letzte Sitzungsperiode fand vom 18. April bis zum 9. Juni 1966 im Spanischen Kolleg in Rom statt, bei der bis zu 56 Mitglieder teilnahmen und drei Gutachten verfasst wurden, die Paul VI. am 26. Juni 1966 vorgelegt wurden.<ref>Gagern: "Geburtenregelung …" 1967, S. 75+65.</ref> Papst Paul VI. hat durch diese Enzyklika nun seine Entscheidung bekanntgegeben. |
== Reaktionen auf die Enzyklika == | == Reaktionen auf die Enzyklika == |
Version vom 24. Juli 2018, 19:09 Uhr
Humanae vitae lautet der Incipit der siebten und letzten Enzyklika des Papstes Paul VI. vom 25. Juli 1968 über die rechte Ordnung der Weitergabe menschlichen Lebens.
Über vier Jahre hinweg bereitete Papst Paul VI. die Enzyklika gründlich vor. Er erließ nach seiner Darlegung der Ehelehre in dieser Enzyklika nur noch Apostolische Schreiben. Das damals viel Aufsehen erregende Rundschreiben widmet sich der vernunftgemäßen und christlichen Ehelehre insgesamt und insbesondere der Frage nach der Weitergabe des Lebens.
Inhaltsverzeichnis
Der Text der Enzyklika
Hintergrund und Entstehungsgeschichte
In Weiterführung der von Papst Pius XI. mit der Enzyklika Casti connubii 1930 vorgelegten Lehre räumt Papst Paul VI. in der Enzyklika ein, dass den Eltern eine gewissenhafte Entscheidung über die Zahl und den Geburtszeitpunkt ihrer Kinder zwar zustehe (conscia paternitas; "verantwortliche Elternschaft", HV Nr. 10), dass aber das natürliche Sittengesetz aus Sicht der katholischen Kirche für verbindlich erachtet wird. In Konsequenz des Leitbildes einer christlichen Ehe scheidet damit für Eheleute die Verwendung künstlicher Hilfsmittel der Empfängnisregelung aus; quilibet matrimonii usus (HV Nr. 11), jedweder Ehegebrauch soll für die Weitergabe des Lebens offen bleiben (näher: HV Nr. 12-14). Einzelne Methoden einer "künstlichen" Empfängnisverhütung, etwa die "Antibaby-Pille", werden im Text nicht ausdrücklich erwähnt. Diese Linie hatten bereits die Vorgängerpäpste Pius XII. und Johannes XXIII. vorgezeichnet (Etenim hominum vita pro sacra re est omnibus ducenda; so: Mater et Magistra: AAS 53 (1961), p. 447).
Papst Johannes XXIII. berief 1963 eine Expertenkommission ein, die vor allem die Probleme der Geburtenregelung untersuchen sollte.<ref>Friedrich Freiherr von Gagern: Geburtenregelung und Gewissensentscheid, Die bekanntgewordenen Dokumente der Päpstlichen Ehekommission, Rex-Verlag München 1967, S. 61.</ref>
Das Zweite Vatikanische Konzil hatte auf eine Stellungnahme zur Frage der verantworteten Elternschaft verzichtet, jedoch in Gaudium et spes (Nr. 51 mit Anm. 14 bzw. lat. 119) die Katholiken ermahnt, eine zukünftige Entscheidung des Lehramtes zu akzeptieren:
- 'Von diesen Prinzipien her ist es den Kindern der Kirche nicht erlaubt, in der Geburtenregelung Wege zu beschreiten, die das Lehramt in Auslegung des göttlichen Gesetzes verwirft (Anm. 14<ref>Anm. 14: "Vgl. Pius XI., Enz. Casti connubii: AAS 22 (1930) 559-561; Denz.-Schönm. 3716-3718; Pius XII., Ansprache an die Hebammen, 29. Okt. 1951: AAS 43 (1951) 835-854; Paul VI., Ansprache an die Kardinäle, 23. Juni 1964: AAS 56 (1964) 581-589. Bestimmte Fragen, die noch anderer sorgfältiger Untersuchungen bedürfen, sind auf Anordnung des Heiligen Vaters der Kommission für das Studium des Bevölkerungswachstums, der Familie und der Geburtenhäufigkeit übergeben worden, damit, nachdem diese Kommission ihre Aufgabe erfüllt hat, der Papst eine Entscheidung treffe. Bei diesem Stand der Doktrin des Lehramtes beabsichtigt das Konzil nicht, konkrete Lösungen unmittelbar vorzulegen.</ref>). Mögen alle daran denken: Das menschliche Leben und die Aufgabe, es weiterzuvermitteln, haben nicht nur eine Bedeutung für diese Zeit und können deshalb auch nicht von daher allein bemessen und verstanden werden, sondern haben immer eine Beziehung zu der ewigen Bestimmung des Menschen.
Die Expertenkommission bzw. Päpstliche Ehekommission, welche Papst Johannes 1963 gründete, bestand vorerst aus sechs Mitgliedern: drei Theologen und drei Laien. Die erste Sitzung fand im September 1963 statt. Im Januar 1964 ernannte Paul VI. weitere sechs Mitglieder. Von der Existenz der Kommission erfuhr die Öffentlichkeit durch die Ansprache des Papstes an das in Rom anwesende Kollegium der Kardinäle am 23. Juni 1964. Er sagte darin: "«Das kirchliche Lehramt kann keine sittlichen Normen vorlegen, wenn es nicht sicher ist, damit den Willen Gottes zu interpretieren.»<ref>Gagern: "Geburtenregelung …" 1967, S. 61+76.</ref> In der 4. Sitzung der Kommission 1965 wurden die Probleme der Bevölkerung, der Familie und Geburten behandelt. Die Mitglieder wurden aus den verschiedenen Teilen der Welt ausgewählt. Sie repräsentieren die verschiedenen Strömungen der Moraltheologie, ferner der Medizin und Psychologie, sowohl den Bereich der Forschung, wie auch der praktischen Anwendung, der Demographie, der Wirtschaft und der Soziologie. Mitglieder der pastoralen Aktion für die Familien und der Ehevorbereitung wurden ebenso hinzugezogen. Zu ihnen zählten auch drei Ehepaare in Vertretung christlicher Familien.<ref>Gagern: "Geburtenregelung …" 1967, S. 63+64.</ref>
Am 7. März 1966 erweiterte Papst Paul die Kommission für Familien-, Bevölkerungsfragen und Geburtenregelung um sieben Kardinäle und sieben Bischöfe und gab ihr eine neue Leitung.<ref>vgl. Gagern: "Geburtenregelung …" 1967, S. 65.</ref> Die letzte Sitzungsperiode fand vom 18. April bis zum 9. Juni 1966 im Spanischen Kolleg in Rom statt, bei der bis zu 56 Mitglieder teilnahmen und drei Gutachten verfasst wurden, die Paul VI. am 26. Juni 1966 vorgelegt wurden.<ref>Gagern: "Geburtenregelung …" 1967, S. 75+65.</ref> Papst Paul VI. hat durch diese Enzyklika nun seine Entscheidung bekanntgegeben.
Reaktionen auf die Enzyklika
Prinzipiell war die Zustimmung des Weltepiskopats insgesamt mehr als hinreichend, um die Lehre des Papstes als festen Teil des ordentlichen Lehramts der Kirche aufzufassen (vgl. Lumen gentium, 1964, Nr. 25).<ref>von Kardinal Alfred Bengsch 1968 zu Humane vitae Berliner Bischofskonferenz, DDR.</ref>
Die Deutsche Bischofskonferenz reagierte am 30. August 1968 in einem Pastoralen Wort, der "Königsteiner Erklärung" (benannt nach Königstein im Taunus, dem Tagungsort der außerordentlichen Bischofsversammlung) auf die Enzyklika als amtliche - jedoch nicht unfehlbare - Lehräußerung der Kirche und würdigte das Wort des Papstes: "Sein Wort ist getragen vom Bewusstsein hoher Verantwortung für die kirchliche Lehre als Dienst am christlichen Leben, von Ehrfurcht vor der Würde des Menschen und vor der Heiligkeit des Lebens." (Nr. 1.) Jedoch räumten die deutsche Bischöfe dem einzelnen die Möglichkeit ein, unter bestimmten eng gefassten Bedingungen für sich persönlich nach gewissenhafter Prüfung zu einer anderen Haltung kommen zu können. Wer glaube, "in seiner privaten Theorie und Praxis von einer nicht unfehlbaren Lehre des kirchlichen Amtes abweichen zu dürfen – ein solcher Fall ist grundsätzlich denkbar - muss sich nüchtern und selbstkritisch in seinem Gewissen fragen, ob er dies vor Gott verantworten kann" (Nr. 3), d.h. einem Einzelfall könne eine Situationsethik von der kirchlichen Norm befreien. Die Bischöfe wiesen auf die bewährte Praxis hin, dass "die Methoden der Verwirklichung verantworteter Elternschaft vielfach dem verantwortungswussten Gewissensurteil überlassen [wurde], ohne dass dabei dem Ungehorsam gegen die Kirche, dem Subjektivismus oder der Willkür das Wort geredet wurde". Sie äußerten Verständnis dafür, "dass Priester und Laien vom Heiligen Vater eine andere Entscheidung erwartet hatten" (Nr. 4). Sie stellten die Frage, "ob die Lehrtradition in dieser Frage für die in der Enzyklika getroffene Entscheidung zwingend ist, ob gewisse neuerdings besonders betonte Aspekte der Ehe und ihres Vollzuges, die von der Enzyklika auch erwähnt werden, nicht ihre Entscheidung zu den Methoden der Geburtenregelung problematisch erscheinen lassen. Wer glaubt, so denken zu müssen, muss sich gewissenhaft prüfen, ob er – frei von subjektiver Überheblichkeit und voreiliger Besserwisserei – vor Gottes Gericht seinen Standpunkt verantworten kann. Im Vertreten dieses Standpunktes wird er Rücksicht nehmen müssen auf die Gesetze des innerkirchlichen Dialogs und jedes Ärgernis zu vermeiden trachten. Nur wer so handelt, widerspricht nicht der rechtverstandenen Autorität und Gehorsamspflicht. Nur so dient auch er ihrem christlichen Verständnis und Vollzug" (Nr. 12).
Die Berliner Ordinarienkonferenz verfasste mit dem Datum vom am 9. September 1968 einstimmig ein Pastoralschreiben „Hinweise zur pastoralen Besinnung nach der Enzyklika Humanae vitae“. Darin sagen sie: "Das II. Vatikanische Konzil lehrt: Der religiöse Gehorsam des Willens und des Verstandes ist in besonderer Weise dem authentischen Lehramt des Bischofs von Rom, auch wenn er nicht kraft höchster Lehrautorität spricht, zu leisten (Lumen gentium, Nr. 25). Niemand, der am Lehramt der Kirche teilhat, aber auch kein gläubiger Katholik kann grundsätzlich eine andere Einstellung haben. Keine gegenteilige Auffassung kann sich mit Recht auf das Konzil stützen. Wir können also nicht davon ausgehen, dass eine solche Lehräußerung nicht die höchste Garantie der Unfehlbarkeit hat. Wir können nicht, wie es bisweilen geschieht, das Wort des heiligen Vaters von vornherein nur als irgendeinen Diskussionsbeitrag ansehen. Wir können nicht bei dem – durchaus möglichen – Fall beginnen, dass jemand glaubt, mit ernsthaften Gründen von der Lehre der Kirche abweichen zu müssen" (Nr. 1). Christus zeige "das Bild des Menschen nach seinem Willen und gibt daher auch Normen, die aber nicht fremde Gesetze sind, sondern Wegweisung zur Erfüllung und Vollendung nach dem Plan des Schöpfers", welcher die "Kirche bewahrt und verkündet" (Nr. 3). Es handele "sich um die Grundentscheidung, ob der Mensch auch in der Weitergabe des Lebens die Gegebenheiten der Schöfungswirklichkeit annimmt oder nach seinem Ermessen steuert." (Nr. 4). Das Schreiben geht in der Nr. 5 nochmals auf den Gehorsam gegenüber der Kirche ein. "Es heißt nun einmal: Wer euch hört, der hört mich – und nicht: Wer sich selber hört oder den Fachmann oder die Mehrheit." Das Schreiben erinnert in Nr. 6, "dass jede sittliche Pflicht in scheinbar ausweglose Situationen führen kann: Das Bekenntnis des Glaubens kann Nachteile bringen und sogar das Leben kosten; die Wahrhaftigkeit kann für uns selbst oder andere schwere Folgen haben; Gerechtigkeit kann ein Leben zerstören. Niemand wird sich in solchen Fällen zum Richter machen, wenn einem die Lösung nicht gelingt. Aber man kann von da aus keine Normen gewinnen. Das Argument: Weil etwas sehr schwer ist, kann es nicht Wille Gottes sein, ist zwar in einer schwierigen Situation sehr verständlich. Jeder von uns hat gelegentlich schon so gedacht. Aber es ist dennoch nicht richtig. Alle Gebote Christi sind Forderungen, die sehr schwer sein können, vor allem sein Gebot der Nächsten- und Feindesliebe. Niemand kann, sofern er überhaupt weiß, wovon er redet, behaupten, dass er nicht hinter dieser Forderung zurückbleibt. Aber er wird deswegen dennoch nicht behaupten, dass Christi Gebot nicht gelten dürfe. Er wird sein Zurückbleiben nicht zur Norm machen." Wir dürfen dem "fast allmächtigen Trend zu erliegen: Richtig ist das Leichte und das Angenehme. Denn Christsein ist nicht billig und christliche Ehe nicht leicht und ebenso wenig voreheliche Enthaltsamkeit. Wie es auf dem Gebiete der Glaubenswahrheiten eine Tendenz gibt, durch Interpretation das Skandalum des Evangeliums wegzuschaffen, so auch auf dem Gebiete des Sittlichen."<ref>von Kardinal Alfred Bengsch 1968 zu Humane vitae Berliner Bischofskonferenz, DDR.</ref>
Die österreichischen Bischöfe sagten 1988 (vor dem Papstbesuch): [Wir] "haben die Enzyklika in einer eigenen Erklärung begrüßt (22. September 1968, [= BE]) und das dort gezeichnete „hohe Leitbild der Ehe“ dankbar gewürdigt. Die Bischöfe Österreichs stehen selbstverständlich auch heute, beseelt von der Treue zum Petrusamt, zu dieser Lehre des Papstes. Einige Stellen in dieser Erklärung wurden freilich missdeutet, was zu einer bedenklichen Entwicklung in der Praxis geführt hat. Es konnte nicht die Absicht dieser ["Mariatroster"] Erklärung sein, den damals beschriebenen Fall einer von „Humanae vitae“ abweichenden Überzeugung (vgl. BE, II) als eine allgemeine Erlaubnis zur Anwendung aller empfängnisverhütenden Mittel deuten zu lassen."
Kardinal Christoph Schönborn am 27. März 2008 zu den im Abendmahlssaal zu Jerusalem versammelten Bischöfen:
- Ich möchte euch eine Sache sagen, die ich im Herzen trage. Ich denke, es ist ein Wort des Heiligen Geistes, das ich sagen muss. Welche ist die Schuld Europas? Die Schuld Europas, die Hauptschuld, ist das Nein zum Leben. Vor einigen Tagen habe ich im österreichischen Fernsehen auf die Frage eines Journalisten geantwortet: "Europa hat dreimal Nein zu seiner eigenen Zukunft gesagt". Das erste Mal im Jahre 1968, wir 'feiern' jetzt 40 Jahre, durch das Ablehnen von Humanae Vitae. Das zweite Mal im Jahre 1975, als die Abtreibungsgesetze Europa überschwemmt haben. Das dritte Mal zur Zukunft und zum Leben: Gerade gestern habe ich aus Österreich die Nachricht bekommen, dass die Regierung der homosexuellen Ehe zugestimmt hat, auch in Österreich: das ist das dritte Nein. Und dies ist nicht zuerst eine moralische Sache, sondern eine Frage der Gegebenheiten, der Fakten: Europa ist im Begriff zu sterben, da es Nein zum Leben gesagt hat.<ref>Die Sünde der Bischöfe: 'Jerusalemer Predigt' von Kardinal Schönborn, März 2008 Kath.net am 7. November 2008</ref>
Für Kardinal Karl Lehmann, wie er 1993 im Rückblick auf diese Entscheidung sagen wird (so Gernot Facius) hingegen war das nicht nur eine Brüskierung der "Autorität" der Kommissionsmehrheit, sondern ein Bruch mit der kollegialen Art der Wahrheitsfindung, wie sie auf dem II. Vatikanum eingeübt wurde.<ref>Wie das Thema Sex die Kirche entzweit hat "Die Welt" am 25. Juli 2008.</ref>
Zum 40. Jahrestag der Enzyklika sagte der Churer Bischofsvikar Christoph Casetti, dass sich die dort ausgesprochenen Voraussagen von Paul VI. bezüglich Folgen der frei zugänglichen Empfängnisverhütung mehr als erfüllt hätten: „Alle Voraussagen von Papst Paul VI. haben sich mehr als erfüllt: Hohe Scheidungsraten, destabilisierte Familien, grosses Leid bei den Scheidungswaisen, sterbende Völker infolge Kindermangel, hohe Abtreibungszahlen, Experimente mit Embryonen. Die Enzyklika Humanae vitae kann somit durchaus als prophetisches Dokument bezeichnet werden. Die Trennung von Sexualität, Liebe und Fortpflanzung hat sich nicht bewährt."<ref>Christoph Casetti: Papst Paul voll im Recht - 40 Jahre nach Humane vitae Kath.net am 18. Juli 2008</ref>
Kardinal Carlo Maria Martini spricht in einem Buch im Jahre 2008 über den Schaden, den die Enzyklika über die eheliche Liebe angerichtet habe, indem sie künstliche Verhütung verbiete. Er distanziert sich über das Verständnis der ehelichen Liebe und Sexualität in der Enzyklika. Viele Menschen hätten sich dadurch von der Kirche zurückgezogen und auch die Kirche habe sich von den Menschen distanziert. Die Erklärungen der deutschen und österreichischen Bischöfe (in denen die Befolgung von „Humanae vitae“ der Gewissensentscheidung des Einzelnen übertragen wird) hätten dagegen einen auch heute gangbaren und weiter verfolgenswerten Weg eröffnet. Darin drücke sich ein „vorurteilsfreierer“ Zugang zur Sexualität aus. Für die Zukunft erhoffte sich Martini eine Korrektur des “rigorosen” Kurses von Johannes Paul II. in dieser Frage. Fehler der Vergangenheit zuzugeben sei schließlich eine Frage von innerer Größe.<ref>Kardinal Martini distanziert sich von ‚Humanae vitae’ Kath.net am 5. November 2008.</ref>
In einer Würdigung 50 Jahre nach Erscheinen der Enzyklika sagte der katholische Moraltheologe Eberhard Schockenhoff 2018, die Aussage der Enzyklika, dass die Frau nicht zum Objekt gemacht werden dürfe (wenn Männer die Ehrfurcht vor der Frau verlören, HV 17), sei bleibend wichtig. Die Enzyklika habe in moraltheologischer Betrachtung den "Abschied vom Naturrecht" bewirkt; an die Stelle sei die "autonome Moral" getreten: "der Gedanke, dass auch christliche Moral vernunftgemäß begründet sein muss und dass das Gewissen des Einzelnen höher steht als jede befohlene Norm." Nach der Einschätzung Schockenhoffs scheint Papst Benedikt XVI. das verstanden zu haben; er habe zum 40-jährigen Erscheinen der Enzyklika die normative Verurteilung der künstlichen Empfängnisverhütung mit keinem Wort wiederholt.<ref>Susanne Haverkamp: "Das Lehramt hat sich isoliert." In: Tag des Herrn. Katholische Wochenzeitung für das Erzbistum Berlin, 8. Juli 2018, S. 1.</ref>
Die Päpste zur Enzyklika Humanae vitae
Papst Paul VI. zu den Reaktionen auf die Enzyklika Humanae vitae
Papst Paul VI. reagierte in der Ansprache Le nostre parole hanno oggi am 31. Juli 1968 in Castel Gandolfo<ref>(ital.)], dt. in: Nachkonziliare Dokumentation Bd. 14 (Humanae vitae), Paulinus Verlag Trier 1968, S. 57-61.</ref>
Papst Paul VI. sprach im Angelusgebet am 4. August 1968 in Castel Gandolfo die Worte:
- "Die Stimme Unserer Enzyklika "Humanae vitae" hat großes Echo ausgelöst. Wir wissen, dass viele Unsere Lehren nicht gewährtschätzt haben und dass viele ihr widersprechen. Wir können auch dieses Unverständnis, selbst diese Opposition in einem gewissen Sinn verstehen. Unser Wort ist nicht einfach. Es entspricht nicht dem, was heute leider weit verbreitet ist, weil es bequem und der Familie zuträglich zu sein scheint. Wir wollen einfach daran erinnern, dass die von Uns bekräftigte Norm gar nicht die Unsere ist, sondern dass sie zu den Strukturen des Lebens, der Liebe und der menschlichen Würde gehört aus dem Gesetz Gottes ergibt. Es ist keine Norm, die die soziologischen oder demographischen Bedingungen unserer Zeit ignoriert. Sie steht auch nicht "per se" einer vernünftigen Begrenzung der Zahl der Geburten, der Forschung, der Medizin oder der wirklich verantwortlichen Elternschaft entgegen und auch nicht dem Frieden und der Harmonie in der Familie. Es ist einfach eine anspruchsvolle, strenge, moralische Norm und die heut noch gilt. Sie verbietet den Einsatz von Mitteln, die absichtlich die Empfängnis verhindern und dadurch die Reinheit der Liebe und die Mission des ehelichen Lebens herabwürdigen. Wir haben aus der Pflicht unseres Amtes und der pastoralen Liebe gesprochen. Darum grüßen Wir väterlich alle Ehepaare und alle Familien die in der gottgewollten Ordnung moralische Kraft und Glück finden."<ref>Unsere Radioakademie im Juli: Humanae Vitae Vatican News am 19. Juli 2018</ref>
Eine weitere Ansprache von Papst Paul VI. am 11. August 1968 wieder in Castel Gandolfo lautete:
- " Sie kennen ja die Reaktionen auf Unsere letzte Enzyklika Humanae vitae, welche die Transzendenz und Würde der Liebe, der Freiheit, der Verantwortung der Ehepartner und die Integrität der Familie verteidigt. Viele Reaktionen sind sehr edel und befürwortend, aber andere nicht. Wir bitten den Herrn Unser Lehramt mit seiner Autorität, seiner Klarheit und seiner Güte zu stärken. Mögen alle gesegnet sein, die Enzyklika gut aufnehmen und auch alle, die sich ihr entgegenstellen. Möge ihr Gewissen erleuchtet und geführt werden durch lehrmäßige und moralische Gradlinigkeit. Wenigstens haben Wir ihnen einen Anstoß dazu gegeben, über ein Thema von so vitaler Bedeutung nachzudenken."<ref>Unsere Radioakademie im Juli: Humanae Vitae Vatican News am 19. Juli 2018</ref>
Johannes Paul I.
Albino Luciani hat sich als Bischof vor Veröffentlichung der Enzyklika "Humanae vitae" gegen ein Verbot künstlicher Verhütungsmittel ausgesprochen. In seinen Ausführungen zum Thema Geburtenkontrolle vertrat Luciani während der Bischofsversammlung im Juli 1967 die Auffassung, dass das Naturrecht kein zwingendes Argument für ein Verbot künstlicher Empfängnisverhütung sei. Das Lehramt könne gewiss die natürlichen Gesetze authentisch interpretieren; aber dies müsse mit großer Umsicht geschehen, sobald es zuverlässige Daten in der Hand habe. Im Fall der künstlichen Empfängnisverhütung müsse man angesichts des derzeitigen Wissensstandes sagen, dass künstliche Verhütungsmethoden erlaubt seien oder zumindest, dass es Zweifel hinsichtlich ihrer Beurteilung gebe. Wenn ihre Beurteilung aber zweifelhaft sei, könne man die Personen, welche die Pille benutzten, nicht der Sünde anklagen. Nach der Veröffentlichung der Enzyklika "Humane vitae", die die künstliche Empfängnisverhütung dennoch als naturwidrig verbot, bekannte sich Luciani daraufhin öffentlich zur päpstlichen Position.<ref>Papst Johannes Paul I. war für die Pille Katholisch.de am 13. Juni 2018</ref>
Johannes Paul II.
Papst Johannes Paul II. bekräftigt drei Wochen nach seiner Wahl im Oktober 1978 im „Osservatore Romano“ die „Wahrheit der Enzyklika Humanae vitae“.
1988 sagte er in der Ansprache Con viva gioia zur Enzyklika Humane vitae: "Es geht nämlich nicht um eine vom Menschen erfundene Lehre: sie ist vielmehr von der Schöpferhand Gottes in die Natur der menschlichen Person eingeschrieben und von ihm in der Offenbarung bekräftigt worden. Sie zur Diskussion stellen, bedeutet daher, Gott selbst den Gehorsam unseres Verstandes verweigern. Es bedeutet, dass wir das Licht unserer Vernunft dem Licht der göttlichen Weisheit vorziehen und damit in die Finsternis des Irrtums fallen, um schließlich noch weiter grundlegende Eckpfeiler der christlichen Lehre anzugreifen. Man muss hier bedenken, dass die Gesamtheit der Wahrheiten, die dem Verkündigungsdienst der Kirche anvertraut sind, ein einziges Ganzes, eine Art Symphonie bildet, in der sich jede Einzelwahrheit harmonisch mit den anderen verbindet.<ref>Ansprache Con viva gioia an die Teilnehmer des Zweiten Internationalen Kongresses für Moraltheologie vom 12. November 1988, Nr. 3.</ref>
Benedikt XVI.
Papst Benedikt XVI. widmet zum 100jährigen Gedenken der Enzyklika Humanae vitae einige Worte, die in den Acta Apostolicae Sedis ([2008/6] S. 390-393) in italienischer Sprache veröffentlicht sind.<ref>Benedikt XVI.: In memoriam Litterarum Encyclicarum Pauli VI « Humanae Vitae »</ref> Der Papst stellte klar, dass er die Lehre von "Humanae vitae" bestätigt und fortführt.<ref>Kardinal Martini distanziert sich von ‚Humanae vitae’ Kath.net am 5. November 2008.</ref>
In der Sozialenzyklika Caritas in veritate sagt der Papst im Jahre 2009 in Nr. 15 folgendes:
- Die Enzyklika Humanae vitae unterstreicht die zweifache Bedeutung der Sexualität als Vereinigung und als Zeugung und gründet damit die Gesellschaft auf das Fundament des Ehepaares, eines Mannes und einer Frau, die sich gegenseitig annehmen in ihrer Unterschiedenheit und Komplementarität; eines Paares also, das offen ist für das Leben. Es handelt sich nicht um eine bloß individuelle Moral: Humanae vitae zeigt die starken Verbindungen auf, die zwischen der Ethik des Lebens und der Sozialethik bestehen und hat damit eine lehramtliche Thematik eröffnet, die nach und nach in verschiedenen Dokumenten Gestalt gewonnen hat, zuletzt in der Enzyklika Evangelium vitae Papst Johannes Pauls II. Die Kirche betont mit Nachdruck diesen Zusammenhang zwischen der Ethik des Lebens und der Sozialethik, denn sie weiß: Unmöglich »kann eine Gesellschaft gesicherte Grundlagen haben, die – während sie Werte wie Würde der Person, Gerechtigkeit und Frieden geltend macht – sich von Grund auf widerspricht, wenn sie die verschiedensten Formen von Missachtung und Verletzung des menschlichen Lebens akzeptiert oder duldet, vor allem, wenn es sich um schwaches oder ausgegrenztes Leben handelt«.
Papst Franziskus
Papst Franziskus lobte im Jahre 2014 die Enzyklika „Humanae vitae“ in einem Interview mit dem "Corriere della sera" so: „Seine Genialität war prophetisch, er hatte den Mut, sich gegen die Mehrheit zu stellen, die moralische Disziplin zu verteidigen, eine kulturelle Bremse zu ziehen ... Die Frage ist nicht, ob man die Lehre ändert, sondern, ob man in die Tiefe geht und dafür sorgt, dass die Pastoral die einzelnen Lebenslagen und das, wozu die Menschen jeweils imstande sind, berücksichtigt.“<ref>Papst Franziskus lobt Enzyklika Humanae Vitae Kath.net am 5. März 2014; Humanae Vitae - Ein Plädoyer für die Ehe Kath.net am 15. Oktober 2014 von Ulrich Nersinger </ref>Er ermutigte in seiner Enzyklika Amoris laetitia im Jahre 2016 zur großherzigen Weitergabe des Lebens und zur Anwendung der Methoden in der Empfängnisregelung, die auf den natürlichen Zeiten der Fruchtbarkeit beruhen; über die Wahl der Methode müssten die Eheleute jedoch im Angesicht Gottes die Eheleute ihr Urteil letztlich selbst fällen (AL 222).
Literatur
- Dietrich von Hildebrand: Die Enzyklika „Humanae vitae“, Ein Zeichen des Widerspruches 1968 (zum Herunterladen bei Kathtube
- Christoph Casetti / Maria Prügl: Geheimnis ehelicher Liebe, Humanae vitae – 40 Jahre danach (144 Seiten) Christiana Verlag
- Christian Schulz: Die Enzyklika 'Humanae vitae' im Lichte von Veritatis splendor. Moraltheologische Studien Neue Folge Bd. 6 EOS Verlag St. Ottilien 2008 (304 Seiten; ISBN-10: 3830673272).
- Vincent Twomey: Der Papst, die Pille und die Krise der Moral (40 Jahre nach Humanae vitae), St. Ulrich Verlag Augsburg, 2008.
- Alfred Häußler: Das Zeichen des Widerspruchs. Ein Vierteljahrhundert nach Verkündigung der Enzyklika "Humanae vitae". Josef Kral Verlag Abensberg 1994 (112 Seiten).
- Verlag Freundeskreis Maria Goretti e. V. München, (Hg.): Liebe die aufs Ganze geht. Humanae vitae - eine abgelehnte Enzyklika wird neu entdeckt. Zeugnisse über die befreiende Wahrheit der kirchlichen Ehelehre; Hirtenbrief von US-Erzbischof Chaput 1998; Eheenzyklika Papst Pauls VI. 1968. München 2008, 5. Auflage (80 Seiten).
Weblinks
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- vitae|Humanae+vitae}} Humanae vitae auf dem katholischen Medienportal kathTube}}
- Bischöfliche Erklärung (BE "von Maria Trost") der österreichischen Bischöfe 1968 und der "Rückzieher" 1988 bei www.stjosef.at
- 25 Jahre Humane vitae / 30 Jahre Humane vitae
- 500 Wissenschaftler bestätigen Lehre von ‚Humanae vitae’ Kath.net am 23. September 2016
Anmerkungen
<references />