Depositum fidei

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Unter Depositum fidei, Glaubenshinterlage, Glaubensvermächtnis, Glaubensschatz, oder Glaubensgut (KKK 857) versteht man die Gesamtheit der von Gott bis zum Tode des letzten Apostels geoffenbarten Wahrheiten, die in der Heiligen Schrift (Bibel) und Tradition enthalten und von Christus der Kirche übergeben und anvertraut worden sind. Sie sind das Objekt der Unfehlbarkeit (Lumen gentium, Nr. 25) und sind bis zur Parusie zu bewahren ({{#ifeq: 1. Brief des Paulus an Timotheus | Depositum fidei |{{#if: 1 Tim|1 Tim|1. Brief des Paulus an Timotheus}}|{{#if: 1 Tim |1 Tim|1. Brief des Paulus an Timotheus}}}} 6{{#if:20|,20}} Tim%206{{#if:20|,20}}/anzeige/context/#iv EU | BHS =bibelwissenschaft.de">Tim%206{{#if:20|,20}}/anzeige/context/#iv EU | #default =bibleserver.com">EU }}; {{#ifeq: 2. Brief des Paulus an Timotheus | Depositum fidei |{{#if: 2 Tim|2 Tim|2. Brief des Paulus an Timotheus}}|{{#if: 2 Tim |2 Tim|2. Brief des Paulus an Timotheus}}}} 1{{#if:12ff|,12ff}} Tim%201{{#if:12ff|,12ff}}/anzeige/context/#iv EU | BHS =bibelwissenschaft.de">Tim%201{{#if:12ff|,12ff}}/anzeige/context/#iv EU | #default =bibleserver.com">EU }}). Unter dem Beistand des Heiligen Geistes sind sie unversehrt zu bewahren, unfehlbar auszulegen und zu verkünden.

„Das depositum fidei (die substantiellen Glaubensinhalte in ihrer Ganzheit) ist zunächst und ursprünglich nicht eine Summe menschlich formulierter Sätze, sondern Gottes Geist, der sich unwiderruflich der Menschheit mitteilt und bei den konkreten Menschen den heilschaffenden Glauben wirkt.“<ref>Karl Rahner: Offizielle Lehre der Kirche und faktische Gläubigkeit des Volkes. In: Katl Rahner, Schriften zur Theologie Bd. 16, Benziger, Zürich 1984, S. 217-230, hier S. 223.</ref>

Das Depositum fidei und das Lehramt der Kirche

Die Dogmatische Konstitution Dei filius des I. Vatikanischen Konzils 1870, Nr. 19 sagt wörtlich:

Mit dem "göttlichen und katholischen Glauben muss man nun an all dem festhalten, was das geschriebene oder überlieferte Wort Gottes enthält und die Kirche als von Gott geoffenbart zu glauben vorstellt, - sei es in feierlichem Lehrentscheid (=außerordentlich), sei es in Ausübung ihres gewöhnlichen allgemeinen (=ordentlichen) Lehramtes."<ref>Vgl. Lumen gentium, Art. 25. Const., Decr., Decl. 139. S1 1. Vat. Konz., Dogm. Konst. Dei filius, Kap. 3. Denz.-Schönm. 3011. Vgl. CIC 1917 Kanon 1323, § 1 und 1325, § 2.</ref>

Papst Johannes Paul II fügt durch das Motu proprio Ad tuendam fidem vom 18. Mai 1998 einige Normen in den Codex Iuris Canonici ein:

Can. 750 -§ 1. Kraft göttlichen und katholischen Glaubens ist all das zu glauben, was im geschriebenen oder im überlieferten Wort Gottes als dem einen der Kirche anvertrauten Glaubensgut enthalten ist und zugleich als von Gott geoffenbart vorgelegt wird, sei es vom feierlichen Lehramt der Kirche, sei es von ihrem ordentlichen und allgemeinen Lehramt; das wird ja auch durch das gemeinsame Festhalten der Gläubigen unter der Führung des heiligen Lehramtes offenkundig gemacht; daher sind alle gehalten, diesen Glaubenswahrheiten entgegenstehende Lehren jedweder Art zu meiden.
§ 2. Fest anzuerkennen und zu halten ist auch alles und jedes, was vom Lehramt der Kirche bezüglich des Glaubens und der Sitten endgültig vorgelegt wird, das also, was zur unversehrten Bewahrung und zur getreuen Darlegung des Glaubensgutes erforderlich ist; daher widersetzt sich der Lehre der katholischen Kirche, wer diese als endgültig zu haltenden Sätze ablehnt.

Die Kongregation des Heiligen Offiziums erklärt in Mysterium ecclesiae (am 24. Juni 1973): Nr. 3:

"Nach katholischer Lehre erstreckt sich die Unfehlbarkeit des kirchlichen Lehramtes aber nicht nur auf die Glaubenshinterlage, sondern auch auf die Gegenstände, ohne die dieses Glaubensgut nicht in rechter Weise bewahrt und entfaltet werden kann."

Unveränderlichkeit und scheinbare Veränderung des Depositum fidei

Der Tradition, als auch der schriftlichen Überlieferung der Kirche kann keine neue Lehre hinzugefügt werden (vgl. Pastor aeternus, Nr. 17; Mirari vos, Nr. 8), so wie man auf einen Quittenbaum einen Apfelbaumast einpfropft, um auch Äpfelfrüchte zu erhalten. Jedoch kann das Verständnis der Auslegung durch Studium und Herzenserwägung wachsen (fortschreiten, erhellen), welche dem Lehramt der Kirche untergeordnet ist (vgl. Dei verbum, Nr. 8), das den Zusammenhang der Glaubenswahrheiten untereinander garantiert (KKK 114). Diese Auslegung, die eine Vertiefung oder ein Gesichtspunkt, jedoch keine Sinnesänderung ist, sprießt wie eine Blume aus einem Samenkorn oder ist wie eine Blütenöffnung. Es kann dadurch eine Lehre neu erscheinen, obwohl diese denselben Ursprung hat. Eine Sinnesänderung der Lehre wäre z.B., die wirkliche Gegenwart Jesu Christi im Allerheiligsten Sakrament des Altars durch Worte oder Gestiken zu leugnen.

Weblinks

Anmerkungen

<references />