Staat
Der Staat ist ein durch eine Staatsgewalt auf einem Staatsgebiet angeleitetes Staatsvolk. Der Staat strukturiert sich durch seine dokumentierte oder nur überlieferte Verfassung, welche die rechtmäßige Ausübung der Staatsgewalt näher bestimmt. Die staatliche Gesetzgebung wird durch die Verwaltung vollzogen; in Konfliktfällen entscheidet die Justiz, die, im Rechtsstaat unabhängig von der Exekutive, das Gesetz zur Anwendung bringt.
Der Rechtsstaat zeichnet sich dadurch aus, dass der Gesetzgeber (oft unter Kontrolle einer Verfassungsgerichtsbarkeit), in der Demokratie aber limitiert durch periodische Neuzusammensetzung der gesetzgebenden Körperschaft (Parlament) durch das Wahlvolk, bestrebt ist, den allgemeinen Rechtsgedanken ("Gerechtigkeit") fortwährend zugunsten der Rechtsunterworfenen zu verwirklichen.
Nach moderner Überzeugung ist für die Ausübung der Staatsgewalt eine unübersteigbare Grenze durch den Respekt vor der Idee der Menschenwürde gesetzt, die in den Menschenrechten eine, die Rechtssphäre bindende, Formulierung gefunden hat. Insbesondere gilt das für die Religionsfreiheit, nach deren Idee der Staat in religiösen Dingen inkompetent ist (= unzuständig und überfragt).
Inhaltsverzeichnis
"Das Gemeinwesen ist für die Bürger da, nicht die Bürger für das Gemeinwesen"
Der einzelne Mensch ist seinem Ursprung nach, nicht nur vor der Gesellschaft da, er steht auch nach seiner Bestimmung höher als diese. Die Gesellschaft, auf deren Bildung und Entwicklung die Einzelwesen hingeordnet sind, stellt lediglich das von der Natur gewollte allgemeine Mittel dar, um die Personen mit anderen Personen in Verbindung zu bringen. Deshalb ist der Grundsatz: lat. "civitas propter cives, non cives propter civitatem", ein uraltes Erbstück der katholischen Überlieferung.<ref>: Grundfragen der ärztlichen Ethik#23. Der Arzt und das Recht, Soziale Summe Pius' XII., Band III, S. 3158; Nr. 5379).</ref>
Lehramtliche Schreiben
- 16. Februar 1892 Enzyklika Au milieu des sollicitudes' an die Erzbischöfe, Bischöfe und alle Katholiken Frankreichs über die Kirche und Staat in Frankreich.
- 3. Mai 1892 Apostolischer Brief Notre consolation an die Kardinäle Frankreichs über die Kirche und die verschiedenen Staatsformen.
- 24. Dezember 1942 Weihnachtsrundfunkbotschaft: Grundlegende Normen für eine innere Ordnung der Staaten und Völker.
- Herbst 1954 Fuldaer Bischofskonferenz: Lehrschreiben: Aufgaben und Grenzen der Staatsgewalt.
- 1960 Österreichische Bischofskonferenz: Katechismus der katholischen Religion#85. LEHRSTÜCK: DIE ORDNUNG IN DEN GEMEINSCHAFTEN BERUHT AUF GOTTES GEBOT.
Literatur
- Walter Gut:Der Staat und der Schutz des ungeborenen Lebens. Brunner Verlag Kriens 1998 (90 Seiten; ISBN 3-905198-48-7).
- Gisbertbert Kranz: Von Aschoka bis Schuman, Zehn Exemplarische Staatsmänner, Johann Wilhelm Naumann Verlag 1996 (335 Seiten: ISBN 3885670690).
- Constantin Frantz: Die Naturlehre des Staates als Grundlage aller Staatswissenschaft (1870). Neu hrsg. und mit Vorwort vers. von Walter Ferber. Johann Wilhelm Naumann Verlag 1949 (127 S.)
- Gerhard Schneemann: Non possumus. Wir können nicht nachgeben. Eine Kritik der preußischen Maigesetze, nebst Angabe derjenigen katholischen Dogmen, welche durch dieselben verletzt werden. Von einem rheinpreussichen Theologen. Josef Habbel Verlag, Amberg, 1874 (60 Seiten; 7. Auflage).
- Gerhard Schneemann: "Non possumus". Die preußischen und österreichischen Maigesetze in Bezug auf Glauben und Gewissen. Gegen Bischofs-Absetzer. Josef Habbel Verlag, Amberg, 1875 (59 Seiten),
- Wolfgang Vogt: Der Staat in der Soziallehre der Kirche. (Bibliothek Ekklesia - Band 24) Pattloch Verlag Aschaffenburg 1965 (1. Auflage, 160 Seiten).
siehe auch: Christliche Gesellschaftslehre, Soziallehre