Ambrosius von Mailand

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Ambrosius von Mailand (* um 340 in Deutschland; † 4. April 397 in Italien) war Sohn eines gallischen Stadthalters und wurde wahrscheinlich in Trier geboren. Er wurde als römischer Politiker zum Bischof gewählt und wurde dann einer der vier westlichen Kirchenlehrer und eine der bedeutendsten Persönlichkeiten der westlichen Kirche in den ersten Jahrhunderten. Seit dem Jahr 1298 trägt Ambrosius den Ehrentitel Kirchenvater.

Vita

Nach dem Tod des Vaters zog die Familie nach Rom, wo Ambrosius seine Ausbildung erhielt und aufgrund seiner rhetorischen Begabung zum Konsul von Mailand ernannt wurde.

Beim Streit zwischen Arianern und Orthodoxen um die Nachfolge des verstorbenen Bischofs Auxentius im Jahr 374 fiel das Los auf Ambrosius, obwohl dieser noch nicht einmal getauft war. Er nahm als Führer der Verwaltung an der Versammlung als Beobachter teil und lebte zu dieser Zeit im Katechumenat. Er wurde vorgeschlagen, von einem orthodoxen Bischof am 30. November 374 getauft und am 7. Dezember gleichen Jahres zum Bischof geweiht.

Er nahm seine neue Aufgabe sehr ernst, weshalb er als ersten Schritt seinen gesamten Besitz unter den Armen verteilte. In den folgenden Jahren beschäftigte er sich hauptsächlich mit der Bibel und las viele Schriften der apostolischen Väter, um seinen Glauben mehr und mehr zu vertiefen. Da er seinem Volk ein guter Vorsteher sein wollte, übte er auch große Strenge gegen sich selbst, so fastete er zum Beispiel an fünf Tagen in der Woche.

Der Gedenktag wird am 7. Dezember begangen, da er an diesem Datum zum Bischof erwählt worden ist.

Patron von Mailand und Bologna; der Imker, Bienen und Haustiere

Ambrosius bezeugte die Existenz des Hl. Sebastian.

Werke

  • Über die Buße (De paenitentia), dt.
  • Über die Jungfrauen (De virginibus ad Marcellinam sororem libri tres) dt.
  • Über die Mysterien (De mysteriis) dt.
  • Exameron dt.
  • Lukaskommentar (mit Ausschluß der Leidensgeschichte) dt.
  • Trauerrede auf Kaiser Theodosius d. Gr. (De obitu Theodosii oratio) dt.
  • Von den Pflichten der Kirchendiener (De Officiis) dt.


Siehe auch

Weblinks

Dieser Artikel ist ursprünglich der Sektion Tagesheiliger bei www.kath.net entnommen.