Abtreibung: Unterschied zwischen den Versionen

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(:DH 3336-3338)
(Antwort des Heiligen Offiziums am 5. März 1902)
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:Zu 2. In bezug auf den ersten Teil: nein, gemäß dem Dekret vom Mittwoch, 24. Juli 1895, über die Unerlaubtheit der Abtreibung. – Was aber den zweiten betrifft: es steht nichts entgegen, dass sich die Frau, um die es sich handelt, zu gegebener Zeit einem Kaiserschnitt unterwirft.<br>
 
:Zu 2. In bezug auf den ersten Teil: nein, gemäß dem Dekret vom Mittwoch, 24. Juli 1895, über die Unerlaubtheit der Abtreibung. – Was aber den zweiten betrifft: es steht nichts entgegen, dass sich die Frau, um die es sich handelt, zu gegebener Zeit einem Kaiserschnitt unterwirft.<br>
 
:Zu 3. Bei zwingender Notwendigkeit ist ein Bauchschnitt erlaubt, um an falscher Stelle liegende Embryonen aus dem Schoß der Mutter herauszuholen, sofern nur, soweit möglich, ernsthaft und in geeigneter Weise Vorsorge getragen wird für das Leben sowohl des Fötus als auch der Mutter.
 
:Zu 3. Bei zwingender Notwendigkeit ist ein Bauchschnitt erlaubt, um an falscher Stelle liegende Embryonen aus dem Schoß der Mutter herauszuholen, sofern nur, soweit möglich, ernsthaft und in geeigneter Weise Vorsorge getragen wird für das Leben sowohl des Fötus als auch der Mutter.
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* 5. März 1902 [[Heiliges Offizium]] Antwort an die theologische Fakultät der Universität Montreal über verschiedene Arten, einen Fötus zu extrahieren ([[ASS]] 35 [1902/03] 162).
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:[[DH]] 3358: '''Frage''': Ist es bisweilen erlaubt, noch unreife Föten, die an falscher Stelle liegen, aus dem Schoß der Mutter herauszuholen, wenn der sechste Monat nach der Empfängnis noch nicht vergangen ist?<br>
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:'''Antwort''': Nein, gemäß dem Dekret vom 4. Mai 1898, kraft dessen für das Leben des Fötus und der Mutter, soweit möglich, ernsthaft und in geeigneter Weise Vorsorge zu tragen ist; in bezug auf die Zeit aber möge der Bittsteller gemäß demselben Dekret daran denken, dass keine Beschleunigung der Geburt erlaubt ist, wenn sie nicht zu der Zeit und in der Weise durchgeführt wird, in denen nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge für das Leben der Mutter und des Fötus gesorgt ist.
  
 
'''[[Pius XI.]]'''
 
'''[[Pius XI.]]'''

Version vom 13. September 2019, 21:17 Uhr

Unter Abtreibung versteht man das Töten eines ungeborenen Kindes.

Methoden

Vorlage:Unvollständig Es gibt verschiedene Methoden der Abtreibung:

  • chirurgische: z.B. Ausschaben (Curettage), Absaugen
  • chemische: z.B. Abtreibungspille (z.B. Mifegyne), oder die "Pille danach"
  • Nidationshemmer: Vorrichtungen oder Mittel, die die Einnistung eines befruchteten Eies in der Gebärmutter verhindern, z.B. viele Formen der "Pille light", die nicht den Eisprung, sondern nur die Einnistung verhindern, oder auch z.B. die Spirale. Das Leben eines Menschen beginnt jedoch bereits bei der Befruchtung, und nicht erst bei der Einnistung. Daher lehnt die Katholische Kirche auch nidationshemmende Mittel - die ja de facto frühabtreibend sind - als Methoden der Familienplanung ab.

Die Wirkung der Abtreibungspille ist in etwa so: die Versorgung des Kindes wird auf chemischem Weg stark eingeschränkt, und der Embryo ist dem langsamen Verhungern und Ersticken über Stunden ausgeliefert. Anschließend wird das entweder noch lebende oder qualvoll zu Tode gebrachte Kind durch Wehen auslösende Mittel ausgestoßen. Selbst falls der Mutter in dieser Zeit die Bedeutung ihres Tuns bewusst wird, muss sie diese Stunden bis zum Ende durchleiden. Nach Einnahme dieses Mittels gibt es keine Umkehrmöglichkeit mehr.

Position der Kirche zur Abtreibung

Die katholische Kirche lehnt die direkte Tötung eines Menschen immer ab und bezeichnet Abtreibung als ein "verabscheuungswürdiges Verbrechen".<ref>Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute Gaudium et spes, Nr. 51. </ref> Jeder einzelne Mensch ist als Ebenbild Gottes, seines Schöpfers ({{#ifeq: Genesis | Abtreibung |{{#if: Gen|Gen|Genesis}}|{{#if: Gen |Gen|Genesis}}}} 1{{#if:27|,27}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}), einzigartig und hat von Anfang bis zum Ende seines Lebens eine besondere Würde, besonders auch der kranke, behinderte und alte Mensch. Der Mensch handelt anmaßend, wenn er sich zum Herrn über das Leben überhebt.

Papst Pius XI. hat in der Enzyklika Casti connubii die als Vorwand dienenden Rechtfertigungen der Abtreibung zurückgewiesen;<ref>Vgl. Enzyklika Casti connubii (31. Dezember 1930), II: AAS 22 (1930), 562-592. </ref> Pius XII. hat jede direkte Abtreibung ausgeschlossen, das heißt jede Handlung, die das noch ungeborene menschliche Leben direkt zu vernichten trachtet, "mag diese Vernichtung nun als Ziel oder nur als Mittel zum Zweck verstanden werden"<ref>Ansprache an die Medizinisch-Biologische Vereinigung vom hl. Lukas (12. November 1944): Discorsi e Radiomessaggi; VI (1944-1945), 191; vgl. auch Ansprache an den Katholischen Hebammenverband Italiens (29. Oktober 1951), Nr. 2: AAS 43 (1951), 838. </ref>. Eine "indirekte Abtreibung" wird von der Kirche geduldet: eine Maßnahme, durch die der Tod des Embryos hervorgerufen wird, ohne dass man ihn beabsichtigt, etwa um das Leben der Mutter zu retten. Ein solches Tun kann als "Handlung mit Doppelwirkung" sittlich erlaubt sein, so Papst Pius XII..<ref>„Wenn z.B. die Rettung des Lebens der zukünftigen Mutter, unabhängig von ihrem Zustand der Schwangerschaft, dringend einen chirurgischen Eingriff oder eine andere therapeutische Behandlung erfordern würde, die als keineswegs gewollte oder beabsichtigte, aber unvermeidliche Nebenfolge den Tod des keimenden Lebens zur Folge hätte, könnte man einen solchen Eingriff nicht als einen direkten Angriff auf schuldloses Leben bezeichnen. Unter solchen Bedingungen kann die Operation erlaubt sein wie andere vergleichbare ärztliche Eingriffe, immer vorausgesetzt, dass ein hohes Gut, wie es das Leben ist, auf dem Spiele steht, dass der Eingriff nicht bis nach der Geburt des Kindes verschoben werden kann und kein anderer wirksamer Ausweg gangbar ist.“ (Pius XII., Ansprache an die Teilnehmer des Kongresses der „Front der Familie“ und des Verbandes der kinderreichen Familien, 27. November 1951 in A.F. Utz/J.F. Groner: Aufbau und Entfaltung des gesellschaftlichen Lebens. Soziale Summe Pius' XII., Nr. 1111.</ref>

Johannes XXIII. hat beteuert, dass das menschliche Leben heilig ist, denn "es erfordert von seinem Anbeginn an das Wirken Gottes, des Schöpfers".<ref>Enzyklika Mater et magistra (15. Mai 1961), Nr. 3: AAS 53 (1961), 447. </ref> Das II. Vatikanische Konzil hat die Abtreibung sehr streng verurteilt: "Das Leben ist von der Empfängnis an mit höchster Sorgfalt zu schützen. Abtreibung und Tötung des Kindes sind verabscheuungswürdige Verbrechen."<ref>Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute Gaudium et spes, Nr. 51. </ref> Papst Paul VI. schreibt in der Enzyklika Humanae vitae vom 25. Juli 1968, dass die direkte Abtreibung - auch wenn zu Heilzwecken vorgenommen - kein rechtmäßiger Weg sei, die Zahl der Kinder zu beschränken, und daher absolut zu verwerfen ist.<ref>Vgl. Catechismus Romanus Concilii Tridentini, II. Teil, c. VIII; Pius XI., Enz. Casti connubii: AAS 22 (1930), S. 562-564; Pius XII., Anspr. an die italienische medizinisch-biologische Vereinigung vom hl. Lukas, 12. Nov. 1944: Anspr. und Radiobotschaften, VI (1944), S. 191-192; Ansprache an die katholische Vereinigung der Hebammen Italiens, 29. Okt. 1951: AAS 43 (1951), S. 842-843; S. 857-859; Johannes XXIII., Enz. Pacem in terris, 11. April 1963: AAS 55 (1963), S. 259-260; 2. Vatikanisches Konzil Gaudium et spes, Nr. 51.</ref>. Papst Johannes Paul II. widmete 1995 sich in der Enzyklika Evangelium vitae dem Thema intensiv und sagt, dass die vorsätzliche Vernichtung eines unschuldigen Menschen durch nichts geredchtfertigt werden kann.<ref>Evangelii vitae 58.</ref> Er warnt vor "bequemen Kompromissen oder der Versuchung zur Selbsttäuschung", wie die Verharmlosung der Abtreibung als "Unterbrechung der Schwangerschaft". Klare Worte fand auch Papst Benedikt XVI. anläßlich seines Österreich-Besuchs am 7. September 2007 in der Wiener Hofburg: „In Europa ist zuerst der Begriff der Menschenrechte formuliert worden. Das grundlegende Menschenrecht, die Voraussetzung für alle anderen Rechte, ist das Recht auf das Leben selbst. Das gilt für das Leben von der Empfängnis bis zu seinem natürlichen Ende. Abtreibung kann demgemäß kein Menschenrecht sein - sie ist das Gegenteil davon. Sie ist eine ‚tiefe soziale Wunde’, wie unser verstorbener Mitbruder Kardinal Franz König zu betonen nicht müde wurde." "Es wäre ein alarmierendes Symptom", so Papst Johannes Paul II. 1992, wenn in einer Gesellschaft die Sensibilität dafür verloren ginge, dass die Berufung auf das Gewissen kein Freibrief zum Töten eines anderen Menschen sein darf, weder des im Mutterleib wachsenden noch des alten und schwerkranken Menschen, deren Existenz die ausschließlich an eigenen Interessen orientierte Lebensgestaltung anderer einschränkt. Nur ein Volk von Egoisten könnte verdrängen, dass das Gewissen, das seinen Namen verdient, stets dazu auffordert, Töten zu verhindern.<ref>Ad-limina-Ansprachen von Papst Johannes Paul II. an die DBK im November/Dezember 1992#Ansprache von Johannes Paul II. an die Bischöfe aus Südwestdeutschland am 19. Dezember 1992.</ref>

Der katholische Bischof von Dunedin, Colin Campbell nennt „die Gesundheitseinrichtungen, in denen Abtreibungen durchgeführt werden, [sind] Ausdruck der Kultur des Todes“.<ref>Abtreibung: Der „Totale Krieg“ gegen wehrlose Kinder – Bischof ruft zum Widerstand, Katholisches.info am 7. August 2012</ref>

Päpstliches

Pius V.

Leo XIII.

  • 19. August 1889 Heiliges Offizium Antwort an den Erzbischof von Cambrai: "In katholischen Schulen kann nicht sicher gelehrt werden, dass die chirurgische Operation, die man »Kraniotomie« nennt, erlaubt ist, wie am 28. Mai 1884 erklärt wurde, und (ebenso) jede beliebige chirurgische Operation, die den Fötus oder die schwangere Mutter direkt tötet" (DH 3258; ASS 22 [1889/90] 748).<ref>Bereits am 31. Mai (aus der Sitzung vom 28. Mai) 1884 hatte das Heilige Offizium in einer Antwort an den Erzbischof von Lyon beschieden, dass an katholischen Schulen nicht sicher gelehrt werden kann, eine Kraniotomie sei erlaubt (ASS 17 [1884] 556): »wenn nämlich, sofern sie unterlassen wird, Mutter und Kind zugrunde gehen werden, sofern sie dagegen zugelassen wird, die Mutter zu retten ist, während das Kind zugrunde geht« (»quando scilicet, ea omissa, mater et infans perituri sint, ea e contra admissa, salvanda sit mater, infante pereunte«). Diese Antwort wiederholte das Heilige Offizium im Schreiben an den Erzbischof von Cambrai, fügte aber die Worte »(und (ebenso) jede beliebige ...« (»et quamcumque ...«) hinzu. Vgl. ferner ASS 7 (1872) 285–288 460–464 516–528.</ref>
  • 24. Juli 1895 Heiliges Offizium Antwort an den Erzbischof von Cambrai: Darlegung: Als der Arzt Titius zu einer schwer darniederliegenden Schwangeren gerufen wurde, bemerkte er allenthalben, dass hinter der tödlichen Krankheit keine andere Ursache steckt als die Schwangerschaft selbst, das heißt, die Anwesenheit des Fötus in der Gebärmutter. Sogleich also war ihm der Weg gegenwärtig, die Mutter vor dem sicheren und drohenden Tode zu retten, nämlich für einen Abgang bzw. eine Abtreibung des Fötus zu sorgen. Diesen Weg beschritt er gewöhnlich, jedoch unter Anwendung von Mitteln und Operationen, die durch sich und unmittelbar zwar nicht darauf abzielten, den Fötus im Mutterschoß zu töten, sondern lediglich dass er, wenn möglich, lebend zur Welt gebracht wird, auch wenn er alsbald sterben wird, da er ja noch völlig unreif ist.
    Nachdem er nun aber gelesen hat, was der Heilige Stuhl am 19. August 1889 an den Erzbischof von Cambrai zurückgeschrieben hat, hnämlichi dass »nicht sicher gelehrt werden könne«, dass irgendeine Operation erlaubt sei, die den Fötus direkt tötet, auch wenn dies notwendig wäre, um die Mutter zu retten, ist sich Titius unschlüssig wegen der Erlaubtheit der chirurgischen Operationen, mit denen er selbst bisher nicht selten für einen Abgang sorgte, um schwerkranke Schwangere zu retten.
Frage: Titius will wissen, ob er die geschilderten Operationen bei einer Wiederholung besagter Umstände sicher erneut durchführen kann.
Antwort (vom Papst am 25. Juli bestätigt): Nein, gemäß anderen Dekreten, nämlich vom 28. Mai 1884 und 19. Aug. 1889 (DH 3298).
  • 4. Mai 1898 Heiliges Offizium Antwort an den Bischof von Sinaloa (Mexiko) über verschiedene Arten, einen Fötus zu extrahieren:
DH 3336: Fragen: 1. Wird eine Beschleunigung der Geburt erlaubt sein, wenn ein Austreten des Fötus zu seiner natürlichen Zeit aufgrund der Enge (des Beckens) der Frau unmöglich würde?
DH 3337: 2. Und wenn die Enge der Frau so beschaffen ist, dass man auch eine vorzeitige Geburt nicht für möglich erachtet: wird es erlaubt sein, einen Abgang hervorzurufen oder zu seiner Zeit einen Kaiserschnitt durchzuführen?
DH 3338: 3. Ist ein Bauchschnitt erlaubt, wenn es sich um eine Schwangerschaft außerhalb der Gebärmutter oder um Embryonen handelt, die an falscher Stelle liegen?
Antwort (von Papst Leo am 6. Mai bestätigt):
Zu 1. Die Beschleunigung der Geburt ist an sich nicht unerlaubt, sofern sie nur aus triftigen Gründen und zu der Zeit und in der Weise durchgeführt wird, in denen nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge für das Leben der Mutter und des Fötus gesorgt ist.
Zu 2. In bezug auf den ersten Teil: nein, gemäß dem Dekret vom Mittwoch, 24. Juli 1895, über die Unerlaubtheit der Abtreibung. – Was aber den zweiten betrifft: es steht nichts entgegen, dass sich die Frau, um die es sich handelt, zu gegebener Zeit einem Kaiserschnitt unterwirft.
Zu 3. Bei zwingender Notwendigkeit ist ein Bauchschnitt erlaubt, um an falscher Stelle liegende Embryonen aus dem Schoß der Mutter herauszuholen, sofern nur, soweit möglich, ernsthaft und in geeigneter Weise Vorsorge getragen wird für das Leben sowohl des Fötus als auch der Mutter.
  • 5. März 1902 Heiliges Offizium Antwort an die theologische Fakultät der Universität Montreal über verschiedene Arten, einen Fötus zu extrahieren (ASS 35 [1902/03] 162).
DH 3358: Frage: Ist es bisweilen erlaubt, noch unreife Föten, die an falscher Stelle liegen, aus dem Schoß der Mutter herauszuholen, wenn der sechste Monat nach der Empfängnis noch nicht vergangen ist?
Antwort: Nein, gemäß dem Dekret vom 4. Mai 1898, kraft dessen für das Leben des Fötus und der Mutter, soweit möglich, ernsthaft und in geeigneter Weise Vorsorge zu tragen ist; in bezug auf die Zeit aber möge der Bittsteller gemäß demselben Dekret daran denken, dass keine Beschleunigung der Geburt erlaubt ist, wenn sie nicht zu der Zeit und in der Weise durchgeführt wird, in denen nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge für das Leben der Mutter und des Fötus gesorgt ist.

Pius XI.

  • 31. Dezember 1930 Enzyklika Casti connubii über die christliche Ehe, in Hinsicht auf die gegenwärtigen Verhältnisse, Bedrängnisse, Irrtümer und Verfehlungen in Familie und Gesellschaft (Nr. 63-67).

Pius XII.

Paul VI.

Johannes Paul II.

Benedikt XVI.

Franziskus

Jeder Priester darf vom schweren Vergehen der Abtreibung in der Beichte lossprechen

Alle Priester haben seit dem 20. November 2016 die "Vollmacht, kraft ihres Amtes jene loszusprechen, welche die Sünde der Abtreibung begangen haben". Was Papst Franziskus zunächst auf den Zeitraum des Jubeljahres der Barmherzigkeit begrenzt gewährt" hatte,<ref> Vgl. Schreiben, mit dem zum Außerordentlichen Jubiläum der Barmherzigkeit der Ablass gewährt wird, 1. September 2015.</ref> "wird nun zeitlich ausgedehnt, unbeachtet gegenteiliger Bestimmungen."<ref>Zum Abschluss des ausserordentlichen Heiligen Jahres der Barmherzigkeit, Apostolisches Schreiben Misericordia et misera (Nr. 12) vom 20. November 2016.</ref>

Zitate

Literatur

  • Alexandra Linder: Geschäft Abtreibung, Sankt Ulrich Verlag 2009 (176 Seiten; ISBN 978-3-86744-084-4).
  • Abby Johnson: Lebenslinie. Warum ich keine Abtreibungsklinik mehr leite
. 
Übersetzt von Alexandra Linder
, Sankt Ulrich Verlag
 2012 (272 Seiten;
 ISBN 978-3-86744-210-7).
  • Bernhard Büchner/Claudia Kaminski/Mechthild Löhr (Hrsg.): Abtreibung – ein neues Menschenrecht?
 
SINUS-Verlag
 2014 (262 Seiten; 
Paperback
; 
ISBN 978-3-88289-812-5).
  • Detlev Katzwinkel: Das Kind, das ich nie geboren habe. Was nach einer Abtreibung geschehen kann - Erfahrungsberichte, Fakten und Informationen R. R. Brockhaus Verlag Wuppertal 2007 (112 Seiten; ISBN 978-3-417-26212-4; ISBN 3-417-26212-7).
  • Lothar Gassmann/Ute Griesemann: Abtreiben? Fragen und Entscheidungshilfen Christiana Verlag 1985 (111 Seiten; 1. Auflage; ISBN 3717108727). .
  • Martina Kempf:
 Frauenfeindlich - Wie Frauen zur Ungeborenentötung gedrängt werden
 (224 Seiten).
  • Karl Simpfendörfer: Verlust der Liebe Mit Simone de Beauvoir in die Abtreibungsgesellschaft Christiana Verlag 1990 (208 Seiten; 1. Auflage; ISBN 3717109359).
  • Alfred Häußler: Die Selbstzerstörung Europas mit Pille, Spirale, Sterilisation und Abtreibung, Miriam Verlag 1991 (4. Auflage) ISBN 3-87449-157-9
  • Roland Rösler: Rohstoff Mensch, Christiana Verlag Stein am Rhein 1986 (1. Auflage; neu erhältlich) ISBN 3-7171-0886-7
  • Erich Blechschmidt: Wie beginnt das menschliche Leben, Christiana Verlag Stein am Rhein 2002 (7. Auflage; neu erhältlich) ISBN 3-7171-0653-8
  • Erich Blechschmidt: Das Wunder des Kleinen, Die frühen Verhaltensweisen des ungeborenen Kindes, Verlag Weißes Kreuz, Vellmar- Kassel 1986 (2. Auflage) ISBN 3-87893-057-7
  • Flavio di Silvio: Das Ding. Quasi-Chronik einer verhinderten Abtreibung Verlag Josef Kral Abensberg o.J. (102 S.)

Im Immaculata Verlag Salzburg (für eine Kultur des Lebens)

  • Manfred M. Müller: Mehr Licht. Die Heilung der Abtreibungswunden.I Wien 2006.
  • Manfred M. Müller: Fünf Schritte – Die Heilung der Abtreibungswunden, 2015 (58 S.; ISBN 978-3-9503846-1-1; ergänzend zum obigen Buch)
  • Philip G. Ney/Maria A. Peeters-Ney: Abtreibungsüberlebende, 2014 (160 S.; 2. Auflage; Paperback; ISBN-13: 978-3-9503846-0-4).
  • Christian de la Vierge: Die Abtreibung. Aus der Sicht eines Priesters und Exorzisten, 2011 (Klappenbroschur; 44 Seiten; ISBN-13: 978-3-9501458-7-8).
  • Amerikanische Bischofskonferenz (Hsgr.): Für Priester - Die Heilung der Abtreibungswunden (Handbuch 1999), 2006 (1. Auflage; Klappenbroschur; 80 Seiten; ISBN-13: 978-3-9501458-2-3).

Medien

Siehe auch: Lebensrecht, Human Life International, Rainer Beckmann

Weblinks

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Anmerkungen

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