Exorzistat: Unterschied zwischen den Versionen
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− | + | Der ''' Exorzistat ''' (''exorcistatus'') ist die zweite Niedere Weihe zum [[Priestertum]] in der außerordentlichen Form des römischen Ritus. Sie entfiel im ordentlichen römischen Ritus durch das [[Motu proprio]] [[Ministeria quaedam]] vom 15. August 1972 des [[Papst]]es [[Paul VI.]] über die Reform der [[Weihestufe]]n in der lateinischen [[Kirche]]. | |
− | Das Wort [[Exorzismus]] kommt aus dem Griechischen. Man versteht darunter einen im Namen Gottes an den [[Teufel]] gerichteten Befehl, einen Menschen oder einen Gegenstand zu verlassen und ihm nicht zu schaden. | + | Das Wort [[Exorzismus]] kommt aus dem Griechischen. Man versteht darunter einen im Namen Gottes an den [[Teufel]] gerichteten Befehl, einen Menschen oder einen Gegenstand zu verlassen und ihm nicht zu schaden. Die Existenz des Satans als auch eine ewige Verdammnis (Hölle) gehören zum katholischen [[Glaubensgut]] [vgl. [[KKK]] 391 und 1035]. |
− | Der Exorzistendienst hat sich in der frühen [[Kirche]] als ein eigenes Amt herausgebildet. Wenn auch die Kirche später das Recht, Exorzismen vorzunehmen, stark eingeschränkt hat, so hat sie doch die Exorzistenweihe als Vorstufe zum [[Priestertum]] beibehalten. Der Exorzist erhält Anteil an der priesterlichen Gewalt, das Böse zu bannen. Sie wird verliehen als eine potestas ligata, d. h. als eine zwar reale, aber gebundene Gewalt. Um sie auszuüben bedarf es nach geltendem [[Kirchenrecht]] einer besonderen und ausdrücklichen Erlaubnis des Ortsbischofs [vgl. CIC Can 1172 § 1). | + | Der Exorzistendienst hat sich in der frühen [[Kirche]] als ein eigenes Amt herausgebildet. Wenn auch die Kirche später das Recht, Exorzismen vorzunehmen, stark eingeschränkt hat, so hat sie doch die Exorzistenweihe als Vorstufe zum [[Priestertum]] beibehalten. Der Exorzist erhält Anteil an der priesterlichen Gewalt, das Böse zu bannen. Sie wird verliehen als eine ''potestas ligata'', d. h. als eine zwar reale, aber gebundene Gewalt. Um sie auszuüben, bedarf es nach geltendem [[Kirchenrecht]] einer besonderen und ausdrücklichen Erlaubnis des Ortsbischofs [vgl. CIC Can 1172 § 1). |
== Die Exorzistenweihe == | == Die Exorzistenweihe == | ||
− | Die Belehrung zu Beginn der Weihe beginnt mit den Worten: "Da ihr geliebte Söhne, zum Amt der Exorzisten geweiht werden sollt, müsst ihr kennen, was ihr übernehmt. "Die wichtigste Aufgabe der Exorzisten ist es, die bösen Geister auszutreiben: "Ihr empfangt die Gewalt, den [[Besessenheit|Besessenen]] die Hände aufzulegen. Durch die Auflegung eurer Hände werden kraft der | + | Die Belehrung zu Beginn der Weihe beginnt mit den Worten: "Da ihr geliebte Söhne, zum Amt der Exorzisten geweiht werden sollt, müsst ihr kennen, was ihr übernehmt. "Die wichtigste Aufgabe der Exorzisten ist es, die bösen Geister auszutreiben: "Ihr empfangt die Gewalt, den [[Besessenheit|Besessenen]] die Hände aufzulegen. Durch die Auflegung eurer Hände werden kraft der Gnade des Heiligen Geistes und der Worte der Beschwörung die unreinen Geister aus den Besessenen vertrieben." |
− | Gnade des Heiligen Geistes und der Worte der Beschwörung die unreinen Geister aus den Besessenen vertrieben." | ||
Im Leben Jesu spielt der Kampf gegen den Teufel von Anfang an eine wichtige Rolle, denn "dazu erschien der Sohn Gottes, dass er die Werke des Teufels vernichte." (1 Joh 3,8) Diesen Kampf wollte er fortsetzen in seiner Kirche, indem er zwölf Apostel erwählte und ihnen die | Im Leben Jesu spielt der Kampf gegen den Teufel von Anfang an eine wichtige Rolle, denn "dazu erschien der Sohn Gottes, dass er die Werke des Teufels vernichte." (1 Joh 3,8) Diesen Kampf wollte er fortsetzen in seiner Kirche, indem er zwölf Apostel erwählte und ihnen die | ||
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− | * Jean Pliya: Von der Finsternis zum Licht, Handbuch für den Befreiungsdienst in der [[Katholische Kirche|katholischen Kirche]] [[Unio Verlag]] (403 Seiten; ISBN-Nr: 978-3). | + | * Jean Pliya: Von der Finsternis zum Licht, Handbuch für den Befreiungsdienst in der [[Katholische Kirche|katholischen Kirche]] [[Unio Verlag]] 2004 (403 Seiten; ISBN-Nr: 978-3). |
+ | * [[Martin Ramm]]: Heilige Berufung. Die [[Weihesakrament|niederen und die höheren Weihen]] nach der überlieferten Form in ihren Riten erklärt, [[Wigratzbad]] 2010 (80 Seiten; [[Imprimatur]] Ordinarius Episcopalis Curiensis Curiae, die 14 Aprilis 2010). | ||
+ | * ''Die Erteilung der heiligen Weihen in der Katholischen Kirche'' (Tonsur und die sieben Weihen) nach dem [[Pontificale Romanum|Römischen Pontifikale]] von 1962, [[lateinisch]]-[[deutsch]], [[Kirchheim Verlag]] & Co Mainz 1965, nachgedruckt von der [[Priesterbruderschaft St. Petrus]] (DIN A 6, 93 Seiten, [[Imprimatur]] Monguntiae, die 30.10.1946 W. Kastell Vic. gen. et can. cap. cathedr. mongunt.). | ||
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+ | '''Hauptquelle:''' Informationsblatt der [[Priesterbruderschaft St. Petrus]] von Pater [[Martin Ramm]]. | ||
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Aktuelle Version vom 17. Dezember 2021, 17:35 Uhr
Der Exorzistat (exorcistatus) ist die zweite Niedere Weihe zum Priestertum in der außerordentlichen Form des römischen Ritus. Sie entfiel im ordentlichen römischen Ritus durch das Motu proprio Ministeria quaedam vom 15. August 1972 des Papstes Paul VI. über die Reform der Weihestufen in der lateinischen Kirche.
Das Wort Exorzismus kommt aus dem Griechischen. Man versteht darunter einen im Namen Gottes an den Teufel gerichteten Befehl, einen Menschen oder einen Gegenstand zu verlassen und ihm nicht zu schaden. Die Existenz des Satans als auch eine ewige Verdammnis (Hölle) gehören zum katholischen Glaubensgut [vgl. KKK 391 und 1035].
Der Exorzistendienst hat sich in der frühen Kirche als ein eigenes Amt herausgebildet. Wenn auch die Kirche später das Recht, Exorzismen vorzunehmen, stark eingeschränkt hat, so hat sie doch die Exorzistenweihe als Vorstufe zum Priestertum beibehalten. Der Exorzist erhält Anteil an der priesterlichen Gewalt, das Böse zu bannen. Sie wird verliehen als eine potestas ligata, d. h. als eine zwar reale, aber gebundene Gewalt. Um sie auszuüben, bedarf es nach geltendem Kirchenrecht einer besonderen und ausdrücklichen Erlaubnis des Ortsbischofs [vgl. CIC Can 1172 § 1).
Die Exorzistenweihe
Die Belehrung zu Beginn der Weihe beginnt mit den Worten: "Da ihr geliebte Söhne, zum Amt der Exorzisten geweiht werden sollt, müsst ihr kennen, was ihr übernehmt. "Die wichtigste Aufgabe der Exorzisten ist es, die bösen Geister auszutreiben: "Ihr empfangt die Gewalt, den Besessenen die Hände aufzulegen. Durch die Auflegung eurer Hände werden kraft der Gnade des Heiligen Geistes und der Worte der Beschwörung die unreinen Geister aus den Besessenen vertrieben."
Im Leben Jesu spielt der Kampf gegen den Teufel von Anfang an eine wichtige Rolle, denn "dazu erschien der Sohn Gottes, dass er die Werke des Teufels vernichte." (1 Joh 3,8) Diesen Kampf wollte er fortsetzen in seiner Kirche, indem er zwölf Apostel erwählte und ihnen die Vollmacht gab, wie er "durch den Finger Gottes" (Lk 11,20) die Dämonen auszutreiben [Mk 3,14 f.]. Genau diese Vollmacht wird fortgepflanzt in den heiligen Weihen. Dem Ostiarier wurde gesagt, er solle die Seelen "durch Wort und Beispiel dem Teufel verschließen", der Lektor erhielt als Waffe das Wort Gottes [vgl. Hebr 4,12], und dem Exorzisten wird die Macht gegeben, den bösen Geistern gebieterisch entgegenzutreten.
Das Wort des heiligen Apostels Paulus von der "Vollrüstung Gottes" gilt für alle, die antreten wollen zum geistigen Kampf "gegen die Mächte, gegen die Gewalten, gegen die Weltherrscher dieser Finsternis, gegen die Geister des Bösen im Reich der Himmel" [vgl. Eph 6,11 -17]. Deshalb sagt das Kirchenrecht, dass die Erlaubnis zum Exorzismus nur solchen zu geben sei, die sich auszeichnen "durch Frömmigkeit, Wissen, Klugheit und untadeligen Lebenswandel" (Can 1172 § 2 CIC).
Neben den ,äußeren' Exorzistendienst tritt darum ein ,innerer', denn die empfangene amtliche Macht bedeutet zu allererst eine persönliche Aufgabe. Selbst wenn der eigentliche Exorzismus äußerlich nicht ausgeführt werden kann, so bleibt doch der im Weiheritus genannte ,innere' Exorzistendienst an der eigenen Seele vor allem für den Priester ein ganzes Leben lang aktuell: "Bestrebt euch daher, dass gleichwie ihr aus den Leibern anderer die Teufel austreibt, ihr ebenso aus euren Herzen und Leibern alle Unreinheit und Bosheit entfernt, damit ihr nicht jenen unterliegt, die ihr aus anderen durch euren Dienst verscheucht. Lernt durch euer Amt die Laster beherrschen, damit der Feind in euren Sitten nichts ihm Gehöriges findet. Dann nämlich werdet ihr recht in anderen über die Teufel gebieten, wenn ihr zuvor in euch deren vie!fältige Bosheit überwindet. "
Die Spendung der niederen Weihen war nicht nur deshalb sinnvoll, weil sie an so wichtige Dinge eindrücklich erinnerten. Sie erheben nicht nur einen hohen Anspruch, sondern vermitteln den Weihekandidaten durch das Gebet der Kirche auch ganz besondere helfende Gnaden: "Dies zu vollbringen verleihe euch der Herr durch seinen Heiligen Geist."
Hier steht übrigens zum ersten Mal in der Weiheliturgie die Mahnung zu einem keuschen Leben. Sie wird in den folgenden Weihen immer eindringlicher.
Äußeres Zeichen dieser Weihe ist die Überreichung des Buches, in welchem die Exorzismen aufgezeichnet sind. In den abschließenden Segensgebeten nennt der Bischof die Neugeweihten "spirituales imperatores" und "probabiles medici Ecclesiae". Gott möge sie segnen, auf dass sie "geistige Herrscher" über die Mächte der Finsternis und "taugliche Ärzte" für die Kirche seien. .
Literatur
- Jean Pliya: Von der Finsternis zum Licht, Handbuch für den Befreiungsdienst in der katholischen Kirche Unio Verlag 2004 (403 Seiten; ISBN-Nr: 978-3).
- Martin Ramm: Heilige Berufung. Die niederen und die höheren Weihen nach der überlieferten Form in ihren Riten erklärt, Wigratzbad 2010 (80 Seiten; Imprimatur Ordinarius Episcopalis Curiensis Curiae, die 14 Aprilis 2010).
- Die Erteilung der heiligen Weihen in der Katholischen Kirche (Tonsur und die sieben Weihen) nach dem Römischen Pontifikale von 1962, lateinisch-deutsch, Kirchheim Verlag & Co Mainz 1965, nachgedruckt von der Priesterbruderschaft St. Petrus (DIN A 6, 93 Seiten, Imprimatur Monguntiae, die 30.10.1946 W. Kastell Vic. gen. et can. cap. cathedr. mongunt.).
Hauptquelle: Informationsblatt der Priesterbruderschaft St. Petrus von Pater Martin Ramm.