Katechumenat: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 7. Februar 2023, 09:53 Uhr
Katechumenat heißt die Einführungs- oder Vorbereitungszeit erwachsener Taufbewerber. → Schriften zur Einführung in das Christentum
Die Taufe bedeutet die Eingliederung in die Kirche, dem Geheimnisvollen Leib Christi. Ein Erwachsener der sich taufen lässt, wird daraufhin gefirmt (vgl. CIC can 866).
Inhaltsverzeichnis
Ziel des Katechumenates
Der Katechumenat versteht sich als Weg der Begleitung von (meist) Erwachsenen hin zum Empfang der Sakramente und der Eingliederung in die Kirche. Der Erwachsene empfängt dann in einer Feier (oft in der Osternacht) die Taufe, Kommunion und Firmung. Neu in die Kirche und Gemeinde aufgenommen, ist er nun aufgerufen, sich weiter in Glaubenswissen und Glaubenserfahrung zu vertiefen und am Leben der Pfarrgemeinde teilzunehmen.
Phasen drei des Katechumenates
Nach der Phase der Erstverkündigung werden die Bewerber durch eine Feier in den Katechumenat aufgenommen. Dort erhalten sie eine umfassende Einführung in den christlichen Glauben und eine Einübung in die heilige Liturgie, der Caritas des Volkes Gottes und Apostolates in der Kirche. Die Taufbewerber sollen ihre Sünden zu bereuen und werden dann durch die einzelnen Stufen zur sakramentalen Initiation hingeführt. Die Phase des Katechumenates umfasst in der Regel ein Jahr und endet mit der Feier der Taufe und der Firmung. Sollt ein Taufbewerber während des Katechumentats sterben, erhält er ein kirchliches Begräbnis (CIC can 1183 § 1).
Die Neugetauften werden in angemessener Unterweisung zu vollerer Kenntnis der Wahrheit des Evangeliums geführt (Mystagogie) und zur Erfüllung der durch die Taufe übernommenen Pflichten (vgl. CIC can 788f).
Die Normen zur Ordnung für den Katechumenat legt die Bischofskonferenz fest, indem sie bestimmt, was von den Katechumenen zu leisten ist und welche Vorrechte ihnen zuerkannt werden (vgl. CIC can 788).
Katechumene
Ein Katechumene ist ein Ungetaufter, der Christ werden will und dessen Wunsch zum Eintritt in die Kirche, der durch die Taufe vollzogen wird, feststeht. Der Katechumene wird in einer liturgischen Handlung der "Feier der Aufnahme", in den Stand der Katechumenen (Katechumenat) aufgenommen. Die Katechumenen sind bereits durch dieses Verlangen mit der Kirche verbunden (LG 14). Dieser Verbundenheit bestimmt die Rechtsstellung der Katechumenen (CIC can 206); sie sind berechtigt zum Empfang von Segnungen (can 1170) und haben Anrecht auf ein kirchliches Begräbnis (can 1183). Hinsichtlich der kirchlichen Trauung bedarf es jedoch der Dispens.
Geschichte des Katechumenates
Bereits in den ersten Jahrhunderten des Christentums gibt es ein streng strukturiertes Katechumenat. Inhaltlich finden wir Belehrung über die Glaubensinhalte, Einübung in christliche Moral und Praxis im Gebet (Hippolyth "Apostolische Überlieferung", verfasst etwa 215-217; weiters: Katechesen des Heiligen Johannes Chrysostomus, "De catechizandis rudibus" des Heiligen Augustinus).
Bis zum Ende des 5.Jahrhunderts blieb diese Form der Glaubenseinführung in Gebrauch. Heute haben die Inhalte des Katechumenates ins "Rituale" neuen Eingang gefunden. Meist findet Katechumenat in Form von einigen Gesprächen mit dem Priester statt. Mancherortens wird dem Katechumenen (Taufbewerber) auch ein erfahrener Gläubiger zur Begleitung zur Seite gestellt, der ihn in die wichtigsten Glaubensinhalte und in eine Gebetspraxis einführt.
Verlobung | Hochzeit-Heiligkeit | Hochzeit | Neuschöpfung | Auferstehung |
---|---|---|---|---|
Katechumenat (Kindstaufe) |
Taufe - 'Hochzeitsbad' | Glaubensbekenntnis als Ehekonsens |
Leben der Geist-Seele | Erste |
Askese der Nachfolge Christi |
Sakramentale Kommunion: 'Hochzeitsmahl' |
Mahl des Ewigen Lebens als Vollzug der Ehe |
Leben des Leibes | Zweite |
→ Teilhabe an der göttlichen Natur: Perichorese des göttlichen Bräutigams mit der geschöpflichen Braut →
Päpstliche Schreiben
- 4. Dezember 1963 Zweites Vatikanisches Konzil, Konstitution Sacrosanctum concilium über die heilige Liturgie, Nr. 64
- 3. Dezember 1970 Kongregation für den Gottesdienst „ORDO BENEDICENDI OLEA ET CONFICIENDI“ Die Ordnung für die Weihe des Katechumenen- und Krankenöl und die Bereitung des Chrisams (AAS LXIII [1971] 711).
- 19. Dezember 1988 Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, Bekanntmachung über die Eucharistiefeier mit Gruppen des sogenannten „neokatechumenalen Weges“ (EV 11, 1017 f).
Literatur
- Augustinus von Hippo: Vier Bücher über das Symbolum an die Katechumenen
- Dieter Emeis: Grundriss der Gemeinde- und Sakramentenkatechese. Deutscher Katechetenverein e.V., München 2001.
- Deutsche Bischofskonferenz: Erwachsenentaufe als pastorale Chance. Arbeitshilfen Nr. 160, 2001.
siehe auch: Katechismus, Katechet, Katechese
Weblinks
- Webkatechumenat für Kinder bei Bonifatius.tv: "An der Stelle Christi" (Folge 1); "Kreuzzeichen und Gebet" (Folge 2); "Allerheiligste Dreifaltigkeit" (Folge 3); "Erschaffung der Engel" (Folge 4); "Die Ankündigung der Prüfung der Engel" (Folge 5); "Die Prüfung der Engel" (Folge 6); "Die Erschaffung der sichtbaren Welt" (Folge 7); "Der Mensch als Abbild Gottes" (Folge 8); "Die Erschaffung der ersten Menschen" (Folge 9); "Die Prüfung der Menschen" (Folge 10); "Adam und Eva gehen die Augen auf" (Folge 11); "Die Folgen der Ursünde" (Folge 12); "Die Verheißung des Erlösers" (Folge 13); "Das Opfer von Kain und Abel" (Folge 14); "Wie können wir selbst Opfer bringen?" (Folge 15); "Opfern in Vereinigung mit Maria" (Folge 16)
- Sakramentenpastoral im Wandel. Überlegungen zur gegenwärtigen Praxis der Feier der Sakramente – am Beispiel von Taufe, Erstkommunion und Firmung, DBK vom Juli 1993
- Katechese-Begleiter auf Deutsch und Arabisch von Kirche in Not (450 Seiten im Stil einer Katechese für Priester, pastorale Mitarbeiter und ehrenamtliche Helfer oder individuelle Lektüre); Vorstellung vom Übersetzer Christian Troll SJ auf Kathtube.
Anmerkungen
<references />