Humanae vitae: Unterschied zwischen den Versionen

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== Entstehungsgeschichte ==  
 
In Weiterführung der von Papst [[Pius XI.]] mit der Enzyklika [[Casti connubii]] 1930 vorgelegten Lehre räumt der Papst ein, dass den Eltern eine gewissenhafte Entscheidung über die Zahl und den Geburtszeitpunkt ihrer Kinder zwar zustehe (''conscia paternitas''; "verantwortliche Elternschaft", HV Nr. 10), dass aber das natürliche Sittengesetz aus Sicht der katholischen Kirche für verbindlich erachtet wird. Eine Herabminderung des Ideals der Ehe auf den Standard durchschnittlicher Sittlichkeit wird verworfen (HV Nr. 7-9). In Konsequenz des Leitbildes einer christlichen Ehe scheidet damit für Eheleute die Verwendung künstlicher Hilfsmittel der Empfängnisregelung aus; ''quilibet matrimonii usus'' (HV Nr. 11), jedweder Ehegebrauch soll für die Weitergabe des Lebens '''offen bleiben''' (näher: HV Nr. 12-14). Einzelne Methoden einer "künstlichen" Empfängnisverhütung, etwa die "Antibaby-Pille", werden im Text nicht ausdrücklich erwähnt.
 
In Weiterführung der von Papst [[Pius XI.]] mit der Enzyklika [[Casti connubii]] 1930 vorgelegten Lehre räumt der Papst ein, dass den Eltern eine gewissenhafte Entscheidung über die Zahl und den Geburtszeitpunkt ihrer Kinder zwar zustehe (''conscia paternitas''; "verantwortliche Elternschaft", HV Nr. 10), dass aber das natürliche Sittengesetz aus Sicht der katholischen Kirche für verbindlich erachtet wird. Eine Herabminderung des Ideals der Ehe auf den Standard durchschnittlicher Sittlichkeit wird verworfen (HV Nr. 7-9). In Konsequenz des Leitbildes einer christlichen Ehe scheidet damit für Eheleute die Verwendung künstlicher Hilfsmittel der Empfängnisregelung aus; ''quilibet matrimonii usus'' (HV Nr. 11), jedweder Ehegebrauch soll für die Weitergabe des Lebens '''offen bleiben''' (näher: HV Nr. 12-14). Einzelne Methoden einer "künstlichen" Empfängnisverhütung, etwa die "Antibaby-Pille", werden im Text nicht ausdrücklich erwähnt.
  
 
Diese Linie hatten bereits die Vorgängerpäpste [[Pius XII.]] und [[Johannes XXIII.]] vorgezeichnet (''Etenim hominum vita pro sacra re est omnibus ducenda''; so: [[Mater et Magistra]]: [[AAS]] 53 (1961), p. 447). Papst Johannes berief 1963 die Expertenkommission ein, die sein Nachfolger erweiterte. Diese und auch ein bischöfliches Gremium sprachen sich mehrheitlich für die relative Freigabe moderner Kontrazeptiva aus, wie es die [[Anglikanische Kirche]] bereits auf der Lambeth-Konferenz 1930 beschlossen hatte.  
 
Diese Linie hatten bereits die Vorgängerpäpste [[Pius XII.]] und [[Johannes XXIII.]] vorgezeichnet (''Etenim hominum vita pro sacra re est omnibus ducenda''; so: [[Mater et Magistra]]: [[AAS]] 53 (1961), p. 447). Papst Johannes berief 1963 die Expertenkommission ein, die sein Nachfolger erweiterte. Diese und auch ein bischöfliches Gremium sprachen sich mehrheitlich für die relative Freigabe moderner Kontrazeptiva aus, wie es die [[Anglikanische Kirche]] bereits auf der Lambeth-Konferenz 1930 beschlossen hatte.  
  
Das [[Zweites Vatikanisches Konzil|Zweite Vatikanische Konzil]] hatte auf eine Stellungnahme zur Frage der verantworteten Elternschaft verzichtet, jedoch in [[Gaudium et spes]] (Nr. 51 mit Anm. 14 bzw. lat. 119) die Katholiken ermahnt, eine zukünftige Entscheidung des Lehramtes zu akzeptieren.
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"Wenn die Eheleute sich so verhalten, geben sie wirklich ein Zeugnis der rechten Liebe" (HV Nr. 16). ''Natur'', christlich begriffen, meint nicht nur Biologie, sondern den ganzen Menschen, Leib und Seele, in Kommunikation mit der Schöpfungsordnung. Also: Es würdigt nicht das ''Wissen'' um seine Unfruchtbarkeit den einzelnen Akt herab, sondern erst die ''Herstellung'' der Unfruchtbarkeit. Daher ist der Spruch von ''Humanae vitae'', noch vor jeder "moralisierenden" Spekulation, zunächst eine tatsächliche Feststellung. Viel Beifall erhielt der Papst deshalb schon damals aus der "Dritten Welt", der Kirche im armen Süden, während katholische Europäer und Nordamerikaner dem Papst das Amt fortan sehr schwer machten.
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== Entstehungsgeschichte ==
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Das [[Zweites Vatikanisches Konzil|Zweite Vatikanische Konzil]] hatte auf eine Stellungnahme zur Frage der verantworteten Elternschaft verzichtet, jedoch in [[Gaudium et spes]] (Nr. 51 mit Anm. 14 bzw. lat. 119) die Katholiken ermahnt, eine zukünftige Entscheidung des Lehramtes zu akzeptieren:
  
 
Zitat: ''Von diesen Prinzipien her ist es den Kindern der Kirche nicht erlaubt, in der Geburtenregelung Wege zu beschreiten, die das Lehramt in Auslegung des göttlichen Gesetzes verwirft (Anm. 14<ref>Anm. 14: "Vgl. Pius XI., Enz. Casti connubii: AAS 22 (1930) 559-561; Denz.-Schönm. 3716-3718; Pius XII., [[Ansprache an die Hebammen 1951|Ansprache an die Hebammen, 29. Okt. 1951]]: AAS 43 (1951) 835-854; Paul VI., Ansprache an die Kardinäle, 23. Juni 1964: AAS 56 (1964) 581-589. Bestimmte Fragen, die noch anderer sorgfältiger Untersuchungen bedürfen, sind auf Anordnung des Heiligen Vaters der Kommission für das Studium des Bevölkerungswachstums, der Familie und der Geburtenhäufigkeit übergeben worden, damit, nachdem diese Kommission ihre Aufgabe erfüllt hat, der Papst eine Entscheidung treffe. Bei diesem Stand der Doktrin des Lehramtes beabsichtigt das Konzil nicht, konkrete Lösungen unmittelbar vorzulegen.</ref>). Mögen alle daran denken: Das menschliche Leben und die Aufgabe, es weiterzuvermitteln, haben nicht nur eine Bedeutung für diese Zeit und können deshalb auch nicht von daher allein bemessen und verstanden werden, sondern haben immer eine Beziehung zu der ewigen Bestimmung des Menschen.''
 
Zitat: ''Von diesen Prinzipien her ist es den Kindern der Kirche nicht erlaubt, in der Geburtenregelung Wege zu beschreiten, die das Lehramt in Auslegung des göttlichen Gesetzes verwirft (Anm. 14<ref>Anm. 14: "Vgl. Pius XI., Enz. Casti connubii: AAS 22 (1930) 559-561; Denz.-Schönm. 3716-3718; Pius XII., [[Ansprache an die Hebammen 1951|Ansprache an die Hebammen, 29. Okt. 1951]]: AAS 43 (1951) 835-854; Paul VI., Ansprache an die Kardinäle, 23. Juni 1964: AAS 56 (1964) 581-589. Bestimmte Fragen, die noch anderer sorgfältiger Untersuchungen bedürfen, sind auf Anordnung des Heiligen Vaters der Kommission für das Studium des Bevölkerungswachstums, der Familie und der Geburtenhäufigkeit übergeben worden, damit, nachdem diese Kommission ihre Aufgabe erfüllt hat, der Papst eine Entscheidung treffe. Bei diesem Stand der Doktrin des Lehramtes beabsichtigt das Konzil nicht, konkrete Lösungen unmittelbar vorzulegen.</ref>). Mögen alle daran denken: Das menschliche Leben und die Aufgabe, es weiterzuvermitteln, haben nicht nur eine Bedeutung für diese Zeit und können deshalb auch nicht von daher allein bemessen und verstanden werden, sondern haben immer eine Beziehung zu der ewigen Bestimmung des Menschen.''
  
== Konflikt um die Natur ==
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Papst Paul VI. entschied nach jahrelangem Studium der Frage durch mehrere von ihm beteiligten Beratergremien im Alleingang, gegen die Mehrheiten in den Beratergremien, und mutete der Kirche damit einen massiven Autoritätskonflikt zu. Eine bestimmte Art von "Autorität" ist seither tatsächlich unwiederbringlich verloren.
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Berater des Papstes argumentierten auch so: "Ändere" die Kirche ihre Meinung, so sei die päpstliche [[Autorität]] am Ende; Papst Paul schließt sich aber letztlich nicht deshalb der Minderheit an. Für Kardinal [[Karl Lehmann]], wie er 1993 im Rückblick auf diese Entscheidung sagen wird (so ''Gernot Facius'') hingegen war das nicht nur eine Brüskierung der "Autorität" der Kommissionsmehrheit, sondern ein Bruch mit der kollegialen Art der Wahrheitsfindung, wie sie auf dem II. Vatikanum eingeübt wurde.  
 
Berater des Papstes argumentierten auch so: "Ändere" die Kirche ihre Meinung, so sei die päpstliche [[Autorität]] am Ende; Papst Paul schließt sich aber letztlich nicht deshalb der Minderheit an. Für Kardinal [[Karl Lehmann]], wie er 1993 im Rückblick auf diese Entscheidung sagen wird (so ''Gernot Facius'') hingegen war das nicht nur eine Brüskierung der "Autorität" der Kommissionsmehrheit, sondern ein Bruch mit der kollegialen Art der Wahrheitsfindung, wie sie auf dem II. Vatikanum eingeübt wurde.  
  
 
Abzusehen war die Überzeugung des Papstes schon seit 1967, als das vom Vatikan geheim gehaltene Gutachten der Minderheit (wie zuvor das der Mehrheit) durch eine Indiskretion in Deutschland bekannt wurde.  
 
Abzusehen war die Überzeugung des Papstes schon seit 1967, als das vom Vatikan geheim gehaltene Gutachten der Minderheit (wie zuvor das der Mehrheit) durch eine Indiskretion in Deutschland bekannt wurde.  
 
Papst Paul VI. entschied, nach jahrelangem Studium der Frage, also im Alleingang (gegen die Mehrheiten in den Beratergremien) und mutete der Kirche damit, inmitten der als [[nachkonziliare Krise]] bekannten Epoche, tatsächlich einen massiven Autoritätskonflikt zu. Eine bestimmte Art von "Autorität" ist seither tatsächlich unwiederbringlich verloren.
 
 
"Wenn die Eheleute sich so verhalten, geben sie wirklich ein Zeugnis der rechten Liebe" (HV Nr. 16). ''Natur'', christlich begriffen, meint aber nicht nur Biologie, sondern den ganzen Menschen, Leib und Seele, in Kommunikation mit der Schöpfungsordnung. Also: Es würdigt nicht das ''Wissen'' um seine Unfruchtbarkeit den einzelnen Akt herab, sondern erst die ''Herstellung'' der Unfruchtbarkeit. Das ist alles andere als spitzfindig, sondern evident. Daher ist der Spruch von ''Humanae vitae'', noch vor jeder "moralisierenden" Spekulation, zunächst eine '''tatsächliche Feststellung''', deren ''sachliche Richtigkeit'' inzwischen von den soziologischen Fakten ("Pillenknick", Rentenkrise) '''völlig offenkundig''' bewiesen wird. Viel Beifall erhielt der Papst deshalb schon damals aus der "Dritten Welt", der Kirche im armen Süden, während katholische Europäer und Nordamerikaner dem Papst das Amt fortan sehr schwer machten.
 
  
 
== Die Rolle des Gewissens ==
 
== Die Rolle des Gewissens ==
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[Wir] "haben die Enzyklika in einer eigenen Erklärung begrüßt (22. September 1968, [= BE]) und das dort gezeichnete „hohe Leitbild der Ehe“ dankbar gewürdigt. Die Bischöfe Österreichs stehen selbstverständlich auch heute, beseelt von der Treue zum Petrusamt, zu dieser Lehre des Papstes. Einige Stellen in dieser Erklärung wurden freilich missdeutet, was zu einer bedenklichen Entwicklung in der Praxis geführt hat. Es konnte nicht die Absicht dieser ["Mariatroster"] Erklärung sein, den damals beschriebenen Fall einer von „Humanae vitae“ abweichenden Überzeugung (vgl. BE, II) als eine allgemeine Erlaubnis zur Anwendung aller empfängnisverhütenden Mittel deuten zu lassen."
 
[Wir] "haben die Enzyklika in einer eigenen Erklärung begrüßt (22. September 1968, [= BE]) und das dort gezeichnete „hohe Leitbild der Ehe“ dankbar gewürdigt. Die Bischöfe Österreichs stehen selbstverständlich auch heute, beseelt von der Treue zum Petrusamt, zu dieser Lehre des Papstes. Einige Stellen in dieser Erklärung wurden freilich missdeutet, was zu einer bedenklichen Entwicklung in der Praxis geführt hat. Es konnte nicht die Absicht dieser ["Mariatroster"] Erklärung sein, den damals beschriebenen Fall einer von „Humanae vitae“ abweichenden Überzeugung (vgl. BE, II) als eine allgemeine Erlaubnis zur Anwendung aller empfängnisverhütenden Mittel deuten zu lassen."
  
Die [[Deutsche Bischofskonferenz]] reagierte am 30. August in einem Pastoralen Wort, der "[[Königsteiner Erklärung]]" (benannt nach Königstein im Taunus, dem Tagungsort der außerordentlichen Bischofsversammlung) auf die Enzyklika als amtliche - jedoch nicht unfehlbare - Lehräußerung der Kirche und würdigte das Wort des Papstes: "Sein Wort ist getragen vom Bewusstsein hoher Verantwortung für die kirchliche Lehre als Dienst am christlichen Leben, von Ehrfurcht vor der Würde des Menschen und vor der Heiligkeit des Lebens." (Nr. 1.) Jedoch räumten die deutsche Bischöfe dem einzelnen die Möglichkeit ein, unter bestimmten eng gefassten Bedingungen für sich persönlich nach gewissenhafter Prüfung zu einer anderen Haltung kommen zu können. Wer glaube, "in seiner privaten Theorie und Praxis von einer nicht unfehlbaren Lehre des kirchlichen Amtes abweichen zu dürfen – ein solcher Fall ist grundsätzlich denkbar –, muss sich nüchtern und selbstkritisch in seinem Gewissen fragen, ob er dies vor Gott verantworten kann." (Nr. 3) Die  Bischöfe wiesen auf die bewährte Praxis hin, dass "die Methoden der Verwirklichung verantworteter Elternschaft vielfach dem verantwortungswussten Gewissensurteil überlassen [wurde], ohne dass dabei dem Ungehorsam gegen die Kirche, dem Subjektivismus oder der Willkür das Wort geredet wurde". Sie äußerten Verständnis dafür, "dass Priester und Laien vom Heiligen Vater eine andere Entscheidung erwartet hatten". (Nr. 4) Sie stellten die Frage, "ob die Lehrtradition in dieser Frage für die in der Enzyklika getroffene Entscheidung zwingend ist, ob gewisse neuerdings besonders betonte Aspekte der Ehe und ihres Vollzuges, die von der Enzyklika auch erwähnt werden, nicht ihre Entscheidung zu den Methoden der Geburtenregelung problematisch erscheinen lassen. 
Wer glaubt, so denken zu müssen, muss sich gewissenhaft prüfen, ob er – frei von subjektiver Überheblichkeit und voreiliger Besserwisserei – vor Gottes Gericht seinen Standpunkt verantworten kann. Im Vertreten dieses Standpunktes wird er Rücksicht nehmen müssen auf die Gesetze des innerkirchlichen Dialogs und jedes Ärgernis zu vermeiden trachten. Nur wer so handelt, widerspricht nicht der rechtverstandenen Autorität und Gehorsamspflicht. Nur so dient auch er ihrem christlichen Verständnis und Vollzug." (Nr. 12)
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Die [[Deutsche Bischofskonferenz]] reagierte am 30. August 1968 in einem Pastoralen Wort, der "[[Königsteiner Erklärung]]" (benannt nach Königstein im Taunus, dem Tagungsort der außerordentlichen Bischofsversammlung) auf die Enzyklika als amtliche - jedoch nicht unfehlbare - Lehräußerung der Kirche und würdigte das Wort des Papstes: "Sein Wort ist getragen vom Bewusstsein hoher Verantwortung für die kirchliche Lehre als Dienst am christlichen Leben, von Ehrfurcht vor der Würde des Menschen und vor der Heiligkeit des Lebens." (Nr. 1.) Jedoch räumten die deutsche Bischöfe dem einzelnen die Möglichkeit ein, unter bestimmten eng gefassten Bedingungen für sich persönlich nach gewissenhafter Prüfung zu einer anderen Haltung kommen zu können. Wer glaube, "in seiner privaten Theorie und Praxis von einer nicht unfehlbaren Lehre des kirchlichen Amtes abweichen zu dürfen – ein solcher Fall ist grundsätzlich denkbar –, muss sich nüchtern und selbstkritisch in seinem Gewissen fragen, ob er dies vor Gott verantworten kann." (Nr. 3) Die  Bischöfe wiesen auf die bewährte Praxis hin, dass "die Methoden der Verwirklichung verantworteter Elternschaft vielfach dem verantwortungswussten Gewissensurteil überlassen [wurde], ohne dass dabei dem Ungehorsam gegen die Kirche, dem Subjektivismus oder der Willkür das Wort geredet wurde". Sie äußerten Verständnis dafür, "dass Priester und Laien vom Heiligen Vater eine andere Entscheidung erwartet hatten". (Nr. 4) Sie stellten die Frage, "ob die Lehrtradition in dieser Frage für die in der Enzyklika getroffene Entscheidung zwingend ist, ob gewisse neuerdings besonders betonte Aspekte der Ehe und ihres Vollzuges, die von der Enzyklika auch erwähnt werden, nicht ihre Entscheidung zu den Methoden der Geburtenregelung problematisch erscheinen lassen. 
Wer glaubt, so denken zu müssen, muss sich gewissenhaft prüfen, ob er – frei von subjektiver Überheblichkeit und voreiliger Besserwisserei – vor Gottes Gericht seinen Standpunkt verantworten kann. Im Vertreten dieses Standpunktes wird er Rücksicht nehmen müssen auf die Gesetze des innerkirchlichen Dialogs und jedes Ärgernis zu vermeiden trachten. Nur wer so handelt, widerspricht nicht der rechtverstandenen Autorität und Gehorsamspflicht. Nur so dient auch er ihrem christlichen Verständnis und Vollzug." (Nr. 12)
  
 
In einer Würdigung 50 Jahre nach Erscheinen der Enyklika sagte der katholische Moraltheologe [[Eberhard Schockenhoff]] 2018, die Aussage der Eynzyklika, dass die Frau nicht zum Objekt gemacht werden dürfe (wenn Männer die Ehrfurcht vor der Frau verlören, HV 17), sei bleibend wichtig. Die Enzyklika habe in moraltheologischer Betrachtung den "Abschied vom Naturrecht" bewirkt; an die Stelle sei die "autonome Moral" getreten: "der Gedanke, dass auch christliche Moral vernunftgemäß begründet sein muss und dass das Gewissen des Einzelnen höher steht als jede befohlene Norm." Nach der Einschätzung Schockenhoffs scheint Papst [[Benedikt XVI.]] das verstanden zu haben; er habe zum 40-jährigen Erscheinen der Enzyklika die normative Verurteilung der künstlichen Empfängnisverhütung mit keinem Wort wiederholt.<ref>Susanne Haverkamp: "Das Lehramt hat sich isoliert." In: Tag des Herrn. Katholische Wochenzeitung für das Erzbistum Berlin, 8. Juli 2018, S. 1.</ref> Papst [[Franziskus (Papst)|Franziskus]] ermutigte in seiner Enzyklika [[Amoris laetitia]] zur großherzigen Weitergabe des Lebens und zur Anwendung der Methoden in der Empfängnisregelung, die auf den natürlichen Zeiten der Fruchtbarkeit beruhen; über die Wahl der Methode müssten die Eheleute jedoch im  Angesicht Gottes die Eheleute ihr Urteil letztlich selbst fällen.(AL 222)
 
In einer Würdigung 50 Jahre nach Erscheinen der Enyklika sagte der katholische Moraltheologe [[Eberhard Schockenhoff]] 2018, die Aussage der Eynzyklika, dass die Frau nicht zum Objekt gemacht werden dürfe (wenn Männer die Ehrfurcht vor der Frau verlören, HV 17), sei bleibend wichtig. Die Enzyklika habe in moraltheologischer Betrachtung den "Abschied vom Naturrecht" bewirkt; an die Stelle sei die "autonome Moral" getreten: "der Gedanke, dass auch christliche Moral vernunftgemäß begründet sein muss und dass das Gewissen des Einzelnen höher steht als jede befohlene Norm." Nach der Einschätzung Schockenhoffs scheint Papst [[Benedikt XVI.]] das verstanden zu haben; er habe zum 40-jährigen Erscheinen der Enzyklika die normative Verurteilung der künstlichen Empfängnisverhütung mit keinem Wort wiederholt.<ref>Susanne Haverkamp: "Das Lehramt hat sich isoliert." In: Tag des Herrn. Katholische Wochenzeitung für das Erzbistum Berlin, 8. Juli 2018, S. 1.</ref> Papst [[Franziskus (Papst)|Franziskus]] ermutigte in seiner Enzyklika [[Amoris laetitia]] zur großherzigen Weitergabe des Lebens und zur Anwendung der Methoden in der Empfängnisregelung, die auf den natürlichen Zeiten der Fruchtbarkeit beruhen; über die Wahl der Methode müssten die Eheleute jedoch im  Angesicht Gottes die Eheleute ihr Urteil letztlich selbst fällen.(AL 222)

Version vom 9. Juli 2018, 14:05 Uhr

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Humanae vitae sind die Anfangsworte der siebten und letzten Enzyklika des Papstes Paul VI. vom 25. Juli 1968 über die rechte Ordnung der Weitergabe menschlichen Lebens.

Über vier Jahre hinweg bereitete Papst Paul VI. die Enzyklika gründlich vor. Er erließ nach seiner Darlegung der Ehelehre in dieser Enzyklika nur noch - jedoch beachtliche - Apostolische Schreiben). Das damals viel Aufsehen erregende Rundschreiben widmet sich der vernunftgemäßen und christlichen Ehelehre insgesamt und insbesondere der Frage nach der Weitergabe des Lebens.

Text der Enzyklika

Entstehungsgeschichte

In Weiterführung der von Papst Pius XI. mit der Enzyklika Casti connubii 1930 vorgelegten Lehre räumt der Papst ein, dass den Eltern eine gewissenhafte Entscheidung über die Zahl und den Geburtszeitpunkt ihrer Kinder zwar zustehe (conscia paternitas; "verantwortliche Elternschaft", HV Nr. 10), dass aber das natürliche Sittengesetz aus Sicht der katholischen Kirche für verbindlich erachtet wird. Eine Herabminderung des Ideals der Ehe auf den Standard durchschnittlicher Sittlichkeit wird verworfen (HV Nr. 7-9). In Konsequenz des Leitbildes einer christlichen Ehe scheidet damit für Eheleute die Verwendung künstlicher Hilfsmittel der Empfängnisregelung aus; quilibet matrimonii usus (HV Nr. 11), jedweder Ehegebrauch soll für die Weitergabe des Lebens offen bleiben (näher: HV Nr. 12-14). Einzelne Methoden einer "künstlichen" Empfängnisverhütung, etwa die "Antibaby-Pille", werden im Text nicht ausdrücklich erwähnt.

Diese Linie hatten bereits die Vorgängerpäpste Pius XII. und Johannes XXIII. vorgezeichnet (Etenim hominum vita pro sacra re est omnibus ducenda; so: Mater et Magistra: AAS 53 (1961), p. 447). Papst Johannes berief 1963 die Expertenkommission ein, die sein Nachfolger erweiterte. Diese und auch ein bischöfliches Gremium sprachen sich mehrheitlich für die relative Freigabe moderner Kontrazeptiva aus, wie es die Anglikanische Kirche bereits auf der Lambeth-Konferenz 1930 beschlossen hatte.

"Wenn die Eheleute sich so verhalten, geben sie wirklich ein Zeugnis der rechten Liebe" (HV Nr. 16). Natur, christlich begriffen, meint nicht nur Biologie, sondern den ganzen Menschen, Leib und Seele, in Kommunikation mit der Schöpfungsordnung. Also: Es würdigt nicht das Wissen um seine Unfruchtbarkeit den einzelnen Akt herab, sondern erst die Herstellung der Unfruchtbarkeit. Daher ist der Spruch von Humanae vitae, noch vor jeder "moralisierenden" Spekulation, zunächst eine tatsächliche Feststellung. Viel Beifall erhielt der Papst deshalb schon damals aus der "Dritten Welt", der Kirche im armen Süden, während katholische Europäer und Nordamerikaner dem Papst das Amt fortan sehr schwer machten.

Entstehungsgeschichte

Das Zweite Vatikanische Konzil hatte auf eine Stellungnahme zur Frage der verantworteten Elternschaft verzichtet, jedoch in Gaudium et spes (Nr. 51 mit Anm. 14 bzw. lat. 119) die Katholiken ermahnt, eine zukünftige Entscheidung des Lehramtes zu akzeptieren:

Zitat: Von diesen Prinzipien her ist es den Kindern der Kirche nicht erlaubt, in der Geburtenregelung Wege zu beschreiten, die das Lehramt in Auslegung des göttlichen Gesetzes verwirft (Anm. 14<ref>Anm. 14: "Vgl. Pius XI., Enz. Casti connubii: AAS 22 (1930) 559-561; Denz.-Schönm. 3716-3718; Pius XII., Ansprache an die Hebammen, 29. Okt. 1951: AAS 43 (1951) 835-854; Paul VI., Ansprache an die Kardinäle, 23. Juni 1964: AAS 56 (1964) 581-589. Bestimmte Fragen, die noch anderer sorgfältiger Untersuchungen bedürfen, sind auf Anordnung des Heiligen Vaters der Kommission für das Studium des Bevölkerungswachstums, der Familie und der Geburtenhäufigkeit übergeben worden, damit, nachdem diese Kommission ihre Aufgabe erfüllt hat, der Papst eine Entscheidung treffe. Bei diesem Stand der Doktrin des Lehramtes beabsichtigt das Konzil nicht, konkrete Lösungen unmittelbar vorzulegen.</ref>). Mögen alle daran denken: Das menschliche Leben und die Aufgabe, es weiterzuvermitteln, haben nicht nur eine Bedeutung für diese Zeit und können deshalb auch nicht von daher allein bemessen und verstanden werden, sondern haben immer eine Beziehung zu der ewigen Bestimmung des Menschen.

Papst Paul VI. entschied nach jahrelangem Studium der Frage durch mehrere von ihm beteiligten Beratergremien im Alleingang, gegen die Mehrheiten in den Beratergremien, und mutete der Kirche damit einen massiven Autoritätskonflikt zu. Eine bestimmte Art von "Autorität" ist seither tatsächlich unwiederbringlich verloren.

Berater des Papstes argumentierten auch so: "Ändere" die Kirche ihre Meinung, so sei die päpstliche Autorität am Ende; Papst Paul schließt sich aber letztlich nicht deshalb der Minderheit an. Für Kardinal Karl Lehmann, wie er 1993 im Rückblick auf diese Entscheidung sagen wird (so Gernot Facius) hingegen war das nicht nur eine Brüskierung der "Autorität" der Kommissionsmehrheit, sondern ein Bruch mit der kollegialen Art der Wahrheitsfindung, wie sie auf dem II. Vatikanum eingeübt wurde.

Abzusehen war die Überzeugung des Papstes schon seit 1967, als das vom Vatikan geheim gehaltene Gutachten der Minderheit (wie zuvor das der Mehrheit) durch eine Indiskretion in Deutschland bekannt wurde.

Die Rolle des Gewissens

Echte Gewissensentscheidungen sind nach ältester kirchlicher Überzeugung immer zu befolgen, selbst bei irrendem Gewissen. Die Kirche allerdings hat die Pflicht zu sagen, was im Licht des Evangeliums das richtige Gewissen ist.

Reaktionen auf die Enzyklika

Die Zustimmung des Weltepiskopats insgesamt war mehr als hinreichend, um die Lehre des Papstes als festen Teil des ordentlichen Lehramts der Kirche aufzufassen (vgl. Lumen gentium, Nr. 25).

So sagten die österreichischen Bischöfe 1988 (vor dem Papstbesuch): [Wir] "haben die Enzyklika in einer eigenen Erklärung begrüßt (22. September 1968, [= BE]) und das dort gezeichnete „hohe Leitbild der Ehe“ dankbar gewürdigt. Die Bischöfe Österreichs stehen selbstverständlich auch heute, beseelt von der Treue zum Petrusamt, zu dieser Lehre des Papstes. Einige Stellen in dieser Erklärung wurden freilich missdeutet, was zu einer bedenklichen Entwicklung in der Praxis geführt hat. Es konnte nicht die Absicht dieser ["Mariatroster"] Erklärung sein, den damals beschriebenen Fall einer von „Humanae vitae“ abweichenden Überzeugung (vgl. BE, II) als eine allgemeine Erlaubnis zur Anwendung aller empfängnisverhütenden Mittel deuten zu lassen."

Die Deutsche Bischofskonferenz reagierte am 30. August 1968 in einem Pastoralen Wort, der "Königsteiner Erklärung" (benannt nach Königstein im Taunus, dem Tagungsort der außerordentlichen Bischofsversammlung) auf die Enzyklika als amtliche - jedoch nicht unfehlbare - Lehräußerung der Kirche und würdigte das Wort des Papstes: "Sein Wort ist getragen vom Bewusstsein hoher Verantwortung für die kirchliche Lehre als Dienst am christlichen Leben, von Ehrfurcht vor der Würde des Menschen und vor der Heiligkeit des Lebens." (Nr. 1.) Jedoch räumten die deutsche Bischöfe dem einzelnen die Möglichkeit ein, unter bestimmten eng gefassten Bedingungen für sich persönlich nach gewissenhafter Prüfung zu einer anderen Haltung kommen zu können. Wer glaube, "in seiner privaten Theorie und Praxis von einer nicht unfehlbaren Lehre des kirchlichen Amtes abweichen zu dürfen – ein solcher Fall ist grundsätzlich denkbar –, muss sich nüchtern und selbstkritisch in seinem Gewissen fragen, ob er dies vor Gott verantworten kann." (Nr. 3) Die Bischöfe wiesen auf die bewährte Praxis hin, dass "die Methoden der Verwirklichung verantworteter Elternschaft vielfach dem verantwortungswussten Gewissensurteil überlassen [wurde], ohne dass dabei dem Ungehorsam gegen die Kirche, dem Subjektivismus oder der Willkür das Wort geredet wurde". Sie äußerten Verständnis dafür, "dass Priester und Laien vom Heiligen Vater eine andere Entscheidung erwartet hatten". (Nr. 4) Sie stellten die Frage, "ob die Lehrtradition in dieser Frage für die in der Enzyklika getroffene Entscheidung zwingend ist, ob gewisse neuerdings besonders betonte Aspekte der Ehe und ihres Vollzuges, die von der Enzyklika auch erwähnt werden, nicht ihre Entscheidung zu den Methoden der Geburtenregelung problematisch erscheinen lassen. 
Wer glaubt, so denken zu müssen, muss sich gewissenhaft prüfen, ob er – frei von subjektiver Überheblichkeit und voreiliger Besserwisserei – vor Gottes Gericht seinen Standpunkt verantworten kann. Im Vertreten dieses Standpunktes wird er Rücksicht nehmen müssen auf die Gesetze des innerkirchlichen Dialogs und jedes Ärgernis zu vermeiden trachten. Nur wer so handelt, widerspricht nicht der rechtverstandenen Autorität und Gehorsamspflicht. Nur so dient auch er ihrem christlichen Verständnis und Vollzug." (Nr. 12)

In einer Würdigung 50 Jahre nach Erscheinen der Enyklika sagte der katholische Moraltheologe Eberhard Schockenhoff 2018, die Aussage der Eynzyklika, dass die Frau nicht zum Objekt gemacht werden dürfe (wenn Männer die Ehrfurcht vor der Frau verlören, HV 17), sei bleibend wichtig. Die Enzyklika habe in moraltheologischer Betrachtung den "Abschied vom Naturrecht" bewirkt; an die Stelle sei die "autonome Moral" getreten: "der Gedanke, dass auch christliche Moral vernunftgemäß begründet sein muss und dass das Gewissen des Einzelnen höher steht als jede befohlene Norm." Nach der Einschätzung Schockenhoffs scheint Papst Benedikt XVI. das verstanden zu haben; er habe zum 40-jährigen Erscheinen der Enzyklika die normative Verurteilung der künstlichen Empfängnisverhütung mit keinem Wort wiederholt.<ref>Susanne Haverkamp: "Das Lehramt hat sich isoliert." In: Tag des Herrn. Katholische Wochenzeitung für das Erzbistum Berlin, 8. Juli 2018, S. 1.</ref> Papst Franziskus ermutigte in seiner Enzyklika Amoris laetitia zur großherzigen Weitergabe des Lebens und zur Anwendung der Methoden in der Empfängnisregelung, die auf den natürlichen Zeiten der Fruchtbarkeit beruhen; über die Wahl der Methode müssten die Eheleute jedoch im Angesicht Gottes die Eheleute ihr Urteil letztlich selbst fällen.(AL 222)

Zitate

Papst Johannes Paul II. bekräftigt drei Wochen nach seiner Wahl im Oktober 1978 im „Osservatore Romano“ die „Wahrheit der Enzyklika Humanae vitae“.

Kardinal Christoph Schönborn am 27. März 2008 zu den im Abendmahlssaal zu Jerusalem versammelten Bischöfen:

Ich möchte euch eine Sache sagen, die ich im Herzen trage. Ich denke, es ist ein Wort des Heiligen Geistes, das ich sagen muss. Welche ist die Schuld Europas? Die Schuld Europas, die Hauptschuld, ist das Nein zum Leben. Vor einigen Tagen habe ich im österreichischen Fernsehen auf die Frage eines Journalisten geantwortet: "Europa hat dreimal Nein zu seiner eigenen Zukunft gesagt". Das erste Mal im Jahre 1968, wir 'feiern' jetzt 40 Jahre, durch das Ablehnen von Humanae Vitae. Das zweite Mal im Jahre 1975, als die Abtreibungsgesetze Europa überschwemmt haben. Das dritte Mal zur Zukunft und zum Leben: Gerade gestern habe ich aus Österreich die Nachricht bekommen, dass die Regierung der homosexuellen Ehe zugestimmt hat, auch in Österreich: das ist das dritte Nein. Und dies ist nicht zuerst eine moralische Sache, sondern eine Frage der Gegebenheiten, der Fakten: Europa ist im Begriff zu sterben, da es Nein zum Leben gesagt hat.

Papst Benedikt XVI. in der Sozialenzyklika Caritas in veritate, Nr. 15:

Die Enzyklika Humanae vitae unterstreicht die zweifache Bedeutung der Sexualität als Vereinigung und als Zeugung und gründet damit die Gesellschaft auf das Fundament des Ehepaares, eines Mannes und einer Frau, die sich gegenseitig annehmen in ihrer Unterschiedenheit und Komplementarität; eines Paares also, das offen ist für das Leben. Es handelt sich nicht um eine bloß individuelle Moral: Humanae vitae zeigt die starken Verbindungen auf, die zwischen der Ethik des Lebens und der Sozialethik bestehen und hat damit eine lehramtliche Thematik eröffnet, die nach und nach in verschiedenen Dokumenten Gestalt gewonnen hat, zuletzt in der Enzyklika Evangelium vitae Papst Johannes Pauls II. Die Kirche betont mit Nachdruck diesen Zusammenhang zwischen der Ethik des Lebens und der Sozialethik, denn sie weiß: Unmöglich »kann eine Gesellschaft gesicherte Grundlagen haben, die – während sie Werte wie Würde der Person, Gerechtigkeit und Frieden geltend macht – sich von Grund auf widerspricht, wenn sie die verschiedensten Formen von Mißachtung und Verletzung des menschlichen Lebens akzeptiert oder duldet, vor allem, wenn es sich um schwaches oder ausgegrenztes Leben handelt«.

Papst Johannes Paul II. sagte 1988 zur Enzyklika Humane vitae: "Es geht nämlich nicht um eine vom Menschen erfundene Lehre: sie ist vielmehr von der Schöpferhand Gottes in die Natur der menschlichen Person eingeschrieben und von ihm in der Offenbarung bekräftigt worden. Sie zur Diskussion stellen, bedeutet daher, Gott selbst den Gehorsam unseres Verstandes verweigern. Es bedeutet, dass wir das Licht unserer Vernunft dem Licht der göttlichen Weisheit vorziehen und damit in die Finsternis des Irrtums fallen, um schließlich noch weiter grundlegende Eckpfeiler der christlichen Lehre anzugreifen. Man muss hier bedenken, dass die Gesamtheit der Wahrheiten, die dem Verkündigungsdienst der Kirche anvertraut sind, ein einziges Ganzes, eine Art Symphonie bildet, in der sich jede Einzelwahrheit harmonisch mit den anderen verbindet.<ref>Ansprache Con viva gioia an die Teilnehmer des Zweiten Internationalen Kongresses für Moraltheologie vom 12. November 1988, Nr. 3.</ref>

Papstschreiben

Johannes Paul II.

Literatur

Weblinks

Anmerkungen

<references />