Sittliches Gesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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Es unterscheidet sich von den übrigen [[Gesetz]]en dadurch, dass es die menschlichen Handlungen auf das letzte Ziel (auf die Vollendung des Menschen als solchen) bezieht, während die andern Gesetze nur ein Sonderziel im Auge haben (z. B. die logischen Gesetze das richtige Denken, die Baugesetze das vollkommene Bauwerk). Die dem Sittengesetz gemäßen Handlungen machen den Menschen schlechthin gut; die nach Sondergesetzen geregelten Handlungen machen den Menschen nur beziehungsweise gut (z. B. zu einem logischen Denker, zu einem guten Baumeister, Schneider). Das Sittengesetz betrifft somit den Menschen als solchen, das vernunftgemäße Handeln schlechthin, das Gesamtgut des Menschen, die übrigen Gesetze hingegen betreffen nur ein Teilgut, eine bestimmte Seite des Menschen (z. B. den guten Gebrauch des Verstandes, der Sprache usw.).<ref>Bernard Kälin: Lehrbuch der [[Philosophie]] II, [[Ethik]], umgearbeitet von Raphael Fäh OSB, Selbstverlag Benediktinerkolleg Sarnen 1954, Nr. 85 (2. Auflage; [[Imprimatur]] Curiae, die 8, Juni 1954 † Christianus Caminada Episcopus).</ref>
 
Es unterscheidet sich von den übrigen [[Gesetz]]en dadurch, dass es die menschlichen Handlungen auf das letzte Ziel (auf die Vollendung des Menschen als solchen) bezieht, während die andern Gesetze nur ein Sonderziel im Auge haben (z. B. die logischen Gesetze das richtige Denken, die Baugesetze das vollkommene Bauwerk). Die dem Sittengesetz gemäßen Handlungen machen den Menschen schlechthin gut; die nach Sondergesetzen geregelten Handlungen machen den Menschen nur beziehungsweise gut (z. B. zu einem logischen Denker, zu einem guten Baumeister, Schneider). Das Sittengesetz betrifft somit den Menschen als solchen, das vernunftgemäße Handeln schlechthin, das Gesamtgut des Menschen, die übrigen Gesetze hingegen betreffen nur ein Teilgut, eine bestimmte Seite des Menschen (z. B. den guten Gebrauch des Verstandes, der Sprache usw.).<ref>Bernard Kälin: Lehrbuch der [[Philosophie]] II, [[Ethik]], umgearbeitet von Raphael Fäh OSB, Selbstverlag Benediktinerkolleg Sarnen 1954, Nr. 85 (2. Auflage; [[Imprimatur]] Curiae, die 8, Juni 1954 † Christianus Caminada Episcopus).</ref>
  
So wie [[Gott]] die vernunftlosen Geschöpfe durch Naturzwang (Naturgesetz, Trieb) auf ihr Ziel hinordnet, so bindet er den Menschen gemäß seiner geistigen, freien Natur durch das sittliche Sollen. Wie in allen anderen Geschöpfen ist diese dem Menschen auferlegte Ordnung nichts anderes als Ausdruck und Forderung, dass er seiner eigenen Wirklichkeit entsprechend lebe und handle.<ref>[[Erzbischof]] [[Wendelin Rauch]] (Hg.): Lexikon des katholischen Lebens, [[Herder Verlag]] Freiburg im Breisgau 1952, S. 1098-1099 - Sittengesetz‚ (1352 Seiten).</ref>
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So wie [[Gott]] die vernunftlosen Geschöpfe durch Naturzwang (Naturgesetz, Trieb) auf ihr Ziel hinordnet, so bindet er den Menschen gemäß seiner geistigen, freien Natur durch das sittliche Sollen. Wie in allen anderen Geschöpfen ist diese dem Menschen auferlegte Ordnung nichts anderes als Ausdruck und Forderung, dass er seiner eigenen Wirklichkeit entsprechend lebe und handle.<ref>[[Erzbischof]] [[Wendelin Rauch]] (Hg.): Lexikon des katholischen Lebens, [[Herder Verlag]] Freiburg im Breisgau 1952, Sp. 1098-1099 - Sittengesetz‚ (1352 Spalten).</ref>
  
 
== Einteilungen<ref>Kälin: Lehrbuch der [[Philosophie]] II, [[Ethik]], Nr. 86; [[KKK]] 1952.</ref>==
 
== Einteilungen<ref>Kälin: Lehrbuch der [[Philosophie]] II, [[Ethik]], Nr. 86; [[KKK]] 1952.</ref>==

Version vom 23. Dezember 2016, 15:48 Uhr

Ein sittliches Gesetz ist eine Weisung (Sollung), die sich an den frei entscheidenden Menschen richtet und von ihm eine Verhaltensregel fordert, die zur Verwirklichung seiner wesentlichen Bestimmung (Endziel oder Ewige Seligkeit) notwendig ist.<ref>vgl. Sittliches Gesetz im Lexikon der christlichen Moral von Karl Hörmann.</ref> Es verbietet das Tun des Bösen, das Gott und seiner Liebe wegführt (vgl. KKK 1950). Es fallen darunter auch Weisungen, die keine unter Sünde bindende Kraft besitzen, z.B. die Normen sittlicher Vollkommenheit, jenseits des Bereichs strenger Pflicht.<ref>Joseph Braun: Handlexikon der katholischen Dogmatik, Herder & Co., Freiburg im Breisgau 1926, S. 266 - Sittengesetz‚ weiterer Sinn (Imprimatur Friburgi, die 17. Iulii 1926 Dr. Sester, Vic. Gen.).</ref>

Das sittliche Gesetz ist Werk der göttlichen Weisheit. Man kann es im biblischen Sinn als eine väterliche Unterweisung, eine Pädagogik Gottes bezeichnen. Es ist zugleich fest in seinen Geboten und liebenswert in seinen Verheißungen (vgl. KKK 1950).

Sittliches Gesetz und andere Gesetze

Es unterscheidet sich von den übrigen Gesetzen dadurch, dass es die menschlichen Handlungen auf das letzte Ziel (auf die Vollendung des Menschen als solchen) bezieht, während die andern Gesetze nur ein Sonderziel im Auge haben (z. B. die logischen Gesetze das richtige Denken, die Baugesetze das vollkommene Bauwerk). Die dem Sittengesetz gemäßen Handlungen machen den Menschen schlechthin gut; die nach Sondergesetzen geregelten Handlungen machen den Menschen nur beziehungsweise gut (z. B. zu einem logischen Denker, zu einem guten Baumeister, Schneider). Das Sittengesetz betrifft somit den Menschen als solchen, das vernunftgemäße Handeln schlechthin, das Gesamtgut des Menschen, die übrigen Gesetze hingegen betreffen nur ein Teilgut, eine bestimmte Seite des Menschen (z. B. den guten Gebrauch des Verstandes, der Sprache usw.).<ref>Bernard Kälin: Lehrbuch der Philosophie II, Ethik, umgearbeitet von Raphael Fäh OSB, Selbstverlag Benediktinerkolleg Sarnen 1954, Nr. 85 (2. Auflage; Imprimatur Curiae, die 8, Juni 1954 † Christianus Caminada Episcopus).</ref>

So wie Gott die vernunftlosen Geschöpfe durch Naturzwang (Naturgesetz, Trieb) auf ihr Ziel hinordnet, so bindet er den Menschen gemäß seiner geistigen, freien Natur durch das sittliche Sollen. Wie in allen anderen Geschöpfen ist diese dem Menschen auferlegte Ordnung nichts anderes als Ausdruck und Forderung, dass er seiner eigenen Wirklichkeit entsprechend lebe und handle.<ref>Erzbischof Wendelin Rauch (Hg.): Lexikon des katholischen Lebens, Herder Verlag Freiburg im Breisgau 1952, Sp. 1098-1099 - Sittengesetz‚ (1352 Spalten).</ref>

Einteilungen<ref>Kälin: Lehrbuch der Philosophie II, Ethik, Nr. 86; KKK 1952.</ref>

Man unterscheidet eine objektive und eine subjektive Sittennorm (= Sittengesetz):

1. Die objektive Sittennorm hat unabhängig vom menschlichen Denken und Wollen Bestand und verpflichtende Geltung.

Sie wird eingeteilt in eine höchste (oberste) und eine nähere Sittennorm.

a) Die oberste objektive Sittennorm hat keine andere höhere über sich, trägt also den Grund ihrer Verpflichtung in sich selber; von ihr ist jede andere Sittennorm abhängig. Sie heißt auch höchstes Moralprinzip. Die oberste objektive Sittennorm ist der ewige Vernunftwille Gottes, das ewige Gesetz, sofern es die vernunftbegabten Geschöpfe auf ihr letztes Ziel hinordnet.

b) Die nähere objektive Sittennorm ist jene, aus der die menschliche Erkenntnis die Sittengesetze unmittelbar schöpft.

ba) Es ist das natürliche Sittengesetz (Naturgesetz), das der Mensch mit dem Licht der Vernunft aus seiner Natur abliest oder ableitet. Dies wird von der Ethik wissenschaftlich dargestellt. Dazu gehört das geoffenbarte Wort des Alten Gesetzes, das mehrere Wahrheiten zum Ausdruck bringt, die der Vernunft von Natur aus einsichtig sind, jedoch innerhalb des Heilsbundes bekanntgemacht und beglaubigt wurden (KKK 1961). Vom natürlichen Sittengesetz bzw. Naturrecht leiten sich die staatlichen Gesetze ab.

bb) Es ist das christliche Sittengesetz, das der Mensch durch den Glauben an Christus annimmt. Es wird von der Moraltheologie wissenschaftlich dargestellt. Das sittliche Gesetz findet in Christus seine Fülle und Einheit. Jesus Christus ist in Person der Weg zur Vollkommenheit. Er ist das Ende des Gesetzes, denn er allein lehrt und schenkt die Gerechtigkeit Gottes: „Christus ist das Ende des Gesetzes, und jeder, der an ihn glaubt, wird gerecht“ (Röm 10,4) (KKK 1953). Von christlichen Sittengesetz leiten sich die kirchlichen Gesetze ab.

2. Die subjektive Sittennorm ist jenes Urteil der praktischen Vernunft, das die objektive Sittennorm in der konkreten Einzelhandlung zur Anwendung bringt. Es ist das Gewissensurteil.

Für die subjektive Sittennorm ist die objektive maßgebend !

Im Katechismus der Katholischen Kirche

Weblinks

Anmerkungen

<references />