Gesetz

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Gesetz bedeutet nach dem Wortlaut etwas «Gesetztes», d. h. eine feste Anordnung, nach der die Wirksamkeit eines Dinges sich vollzieht.<ref> Das lateinische Wort «lex,. (von legere = lesen) bedeutet nach Cicero eine Vorschrift, die an öffentlichen Tafeln niedergeschrieben wurde, damit die "Lesenden" ihr Handeln darnach einrichten. Einige wollen das Wort von «ligare» ableiten, wonach das Gesetz eine Bindung, Nötigung zu einem bestimmten Handeln besagen würde. </ref><ref> Bernard Kälin OSB: Lehrbuch der Philosophie I, Einführung in die Logik, Ontologie, Kosmologie, Psychologie (heute Philosophische Anthropologie), Kriteriologie, Theodizee, bearbeitet von P. Raphael Fäh OSB, Selbstverlag Benediktinerkollegium Sarnen 1957, S. 184, Nr. 210 (5. Auflage; Mit kirchlicher Druckerlaubnis des Bischöflichen Ordinariates Chur vom 30. Juli 1957).</ref> Das Gesetz bringt somit eine bestimmte Ordnung in die Tätigkeiten der Dinge und setzt, wie alle Ordnung, einen denkenden und zwecksetzenden Geist voraus; denn formell bestehen die Gesetze nur im denkenden Geiste.<ref> Bernard Kälin OSB: Lehrbuch der Philosophie I, Kosmologie, 1957, S. 184, Nr. 210.</ref>

Gesetz kann ganz allgemein (im weiteren Sinne) oder im engeren Sinne betrachtet werden.<ref>Quelle des Artikels: Bernard Kälin OSB: Lehrbuch der Philosophie II, Einführung in die Ethik, umgearbeitet von Dr. P. Raphael Fäh OSB, Selbstverlag Benediktinerkollegium Sarnen 1954, S. 56-59, Nr. 81-84 (Imprimatur Curiae, die 8, Juni 1954 † Christianus Caminada. Episcopus).</ref>

Gesetz allgemein

Unter Gesetz ganz allgemein, versteht man eine Norm oder Richtschnur, wodurch die Dinge zu einer bestimmten Tätigkeitsweise genötigt oder angehalten werden.<ref> Lex est quaedam regula et mensura actuum, secundum quam inducitur aliquis ad agendum; dicitur enim lex a ligando, quia obligat ad agendum: Thomas von Aquin: Summa theologiae I. II. 90. a. 1; 96. a. 5. </ref>

Das Gesetz ist formell eine Anordnung oder Verordnung irgendeiner Vernunft, eines Geistes. Denn nur der Vernunft (Geist) kommt es zu, eine Ordnung festzusetzen für eine zweckentsprechende Tätigkeitsweise, und gebietend oder befehlend für die Ausführung der festgesetzten Ordnung zu sorgen. Natürlich hat auch der Wille seinen Anteil am Gesetz, sowohl bei der Wahl der festzusetzenden Ordnung wie bei der Ausführung des Gesetzes.

Auch die den Dingen innewohnende Neigung zu bestimmten Tätigkeiten wird Gesetz genannt, wenn auch mehr im abgeleiteten Sinne. Denn diese Naturneigung ist nichts anderes als das den Dingen eingeprägte Gesetz.

Einteilung

Alle Wesen unterstehen den ihrer Natur und Eigenart entsprechenden Tätigkeitsgesetzen. Man kann darum ebensoviele Arten von Gesetzen unterscheiden als es wesensverschiedene Dinge gibt. So spricht man von den Naturgesetzen in der unbelebten und belebten Welt: Gesetze der Physik, Chemie, Astronomie, Gesetze der Biologie, Physiologie, Psychologie usw.

Auch der Mensch als freies Vernunftwesen unterliegt den ihm wesenseigenen Gesetzen. Und zwar lassen sich die mannigfachsten Gesetze unterscheiden je nach den verschiedenen Tätigkeitsgebieten. Denn jeder Tätigkeitsbereich, der sein eigenes Ziel hat, besitzt auch eine eigene Gesetzmäßigkeit. So gibt es Gesetze der Logik, der Wissenschaft, der Kunst, der Sprache usw.; der Bauer hat besondere Regeln oder Vorschriften zu beachten beim Säen, Eggen, Dreschen. Kurz, jede Berufstätigkeit hat ihre besonderen Normen.

Es gibt aber auch Gesetze und Vorschriften für den Menschen als solchen, sofern der Mensch im Hinblick auf sein Endziel vernunftmäßig handeln soll. Das sind die sittlichen Gesetze.

Die Gesetze kann man in die Gruppen der vernunftbegabten Wesen oder der vernunftlosen Wesen zusammenfassen.

Gesetz im engeren Sinne

Das Gesetz im engen Sinne ist eine Verordnung der Vernunft, die von der zuständigen Obrigkeit eines Gemeinwesens zum Zwecke des Gemeinwohles erlassen und genügend bekanntgegeben (promulgiert) ist-<ref>Lex est ordinatio rationis ad bonum commune ab eo qui communitatis curam habet promulgata.: Thomas von Aquin: Summa theologiae I. II. 90. a. 4.</ref>

Erklärung

1. Das Gesetz ist eine Verordnung der Vernunft, weil nur sie eine Ordnung festsetzen und gebietend und verpflichtend eine bestimmte Handlungsweise vorschreiben kann.

Das Gesetz im engeren Sinn betrifft nur die vemunftbegabten Wesen; denn nur diese vermögen ein Gesetz zu erkennen und bewußt und frei darnach zu handeln.

2. (Zum Zweck des Gemeinwohles) Das Gesetz besagt wesenhaft eine Beziehung zur Gemeinschaft und damit zum Gemeinwohl. Der Mensch ist nämlich von Natur ein auf Gemeinschaft hingeordnetes Wesen und findet darum seine wahre Vollendung und Erfüllung in und durch die Gemeinschaft. Die Regelung des menschlichen Zusammenlebens durch Gesetze soll diese Vollendung der Menschen herbeiführen helfen.

Nach dem üblichen Sprachgebrauch wird das Wort «Gesetz» meistens angewandt, wenn es sich um Vorschriften handelt, welche die staatliche oder kirchliche Gemeinschaft betreffen,<ref>Jene Verordnungen, die das Tun und Lassen der Menschen in Bezug auf weniger wichtige Belange oder für kleinere, unvollkommene Gemeinschaften regeln, werden gewöhnlich nicht Gesetze, sondern Vorschriften, Verfügungen, Statuten, Befehle usw. genannt.
Der Unterschied zwischen Vorschriften usw. und Gesetz kann etwa folgendermaßen zusammengefaßt werden:
a) Das Gesetz gilt für das ganze Gemeinwesen; die Vorschrift oder der Befehl einzelnen Gruppen oder Gliedern.
b) Das Gesetz wird von der höchsten Obrigkeit erlassen; die Vorschriften und Befehle auch von untergeordneten Organen und Personen.
c) Das Gesetz ist für eine längere Dauer bestimmt, weil die Gemeinschaft von Dauer ist; Vorschriften und Verfügungen haben meistens mehr zeitweiligen Charakter; der Befehl wird für bestimmte Einzelfälle gegeben.</ref> oder um jene Normen, welche auf das Endziel der Menschen (die Gemeinschaft mit Gott) Bezug haben. Da alle irdischen Gemeinschaften mittelbar oder unmittelbar die Aufgabe haben, den Menschen der Erreichung seines Endzieles entgegenzuführen, so müssen alle menschlichen Gesetze ihre letzte Rechtfertigung von dort her schöpfen.

3. (Von der zuständigen Obrigkeit erlassen) Da das Gesetz eine Regelung des menschlichen Handeins im Hinblick auf die Gemeinschaft und das Endziel besagt, so kann es nur von jener Person oder Körperschaft erlassen sein, die mit der Führung der Gemeinschaft betraut ist; denn nur diese besitzt Vollmacht, verpflichtende Bestimmungen aufzustellen.

Solche Gesetzgeber sind vor allem Gott, die staatlichen und kirchlichen Obrigkeiten.

4. (Genügend bekanntgegeben) Da das Gesetz formell ein innerer Vernunftbefehl des Gesetzgebers ist, so muss es, um für die Menschen Geltung zu erhalten, bekanntgegeben (promulgiert) werden. Denn niemand kann ein Gesetz befolgen, das er nicht kennt; und niemandem kann die Verpflichtung zur Gesetzeserfüllung auferlegt werden, wenn er nicht die Möglichkeit besaß, das Gesetz kennen zu lernen.

Es gibt zwei Hauptformen der Bekanntgabe (Promulgation):

a) Die Promulgation mittels der Natur, indem das Gesetz in die Natur hineingelegt ist und von der menschlichen Vernunft aus der Natur herausgelesen und erkannt werden kann (beim natürlichen Gesetz).

b) Die Promulgation in genau umschriebenen Sätzen (beim positiven Gesetz).

Eine Folgerung ist: Eine notwendige und natürliche Wirkung des Gesetzes ist die Verpflichtung, es zu befolgen.

Einteilung

Man kann die Gesetze nach verschiedenen Gesichtspunkten einteilen. Die wichtigsten sind:

1. In Bezug auf die Dauer: ewiges Gesetz und zeitliches Gesetz.

2. In Bezug auf den Urheber (Gesetzgeber): göttliche und menschliche Gesetze; letztere zerfallen in staatliche und kirchliche.

3. In Bezug auf die Art der Bekanntmachung (Promulgation): natürliches Gesetz und positives Gesetz.

Zitat

Literatur

Weblinks

Anmerkungen

<references />