Primat

Aus kathPedia
Zur Navigation springenZur Suche springen

Der Primat bezeichnet in der römisch-katholischen Kirche die Vorrangstellung des Papstes.

Der Primat bezieht sich sowohl auf das Innenverhältnis als auch auf das Verhältnis zu anderen Konfessionen. Nach der Lehre der römisch-katholischen Kirche hat der Papst die höchste Rechtsgewalt in der Kirche (Jurisdiktionsprimat). Verbunden damit ist auch die höchste Lehrgewalt (suprema quoque magisterii potestas).

Diese Vorrangstellung des Papstes wurde im 1. Vatikanischen Konzil zum Dogma erklärt und vom II. Vatikanum bekräftigt, jedoch unter Integration des Dogmas in die Lehre vom Kollegium der Bischöfe 18 (siehe auch Zitate).

Zitate

  • "... Damit aber der Episkopat selbst einer und ungeteilt sei, hat er den heiligen Petrus an die Spitze der übrigen Apostel gestellt und in ihm ein immerwährendes und sichtbares Prinzip und Fundament der Glaubenseinheit und der Gemeinschaft eingesetzt. Diese Lehre über Einrichtung, Dauer, Gewalt und Sinn des dem Bischof von Rom zukommenden heiligen Primates sowie über dessen unfehlbares Lehramt legt die Heilige Synode abermals allen Gläubigen fest zu glauben vor. Das damals Begonnene fortführend, hat sie sich entschlossen, nun die Lehre von den Bischöfen, den Nachfolgern der Apostel, die mit dem Nachfolger Petri, dem Stellvertreter Christi und sichtbaren Haupt der ganzen Kirche, zusammen das Haus des lebendigen Gottes leiten, vor allen zu bekennen und zu erklären." (aus Kapitel 3 ("Die hierarchische Verfassung der Kirche, insbesondere das Bischofsamt") der Dogmatischen Konstitution Lumen gentium)

Weblinks