Primat

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Der Primat bezeichnet in der römisch-katholischen Kirche die Vorrangstellung des Papstes.

Der Primat bezieht sich sowohl auf das Innenverhältnis als auch auf das Verhältnis zu anderen Konfessionen. Nach der Lehre der römisch-katholischen Kirche hat der Papst die höchste Rechtsgewalt in der Kirche (Jurisdiktionsprimat). Verbunden damit ist auch die höchste Lehrgewalt (suprema quoque magisterii potestas).

Diese Vorrangstellung des Papstes wurde im 1. Vatikanischen Konzil zum Dogma erklärt und vom II. Vatikanum bekräftigt, jedoch unter Integration des Dogmas in die Lehre vom Kollegium der Bischöfe (s. Zitate).

Zitate

  • "Um Gottes Volk zu weiden und immerfort zu mehren, hat Christus der Herr in seiner Kirche verschiedene Dienstämter eingesetzt, die auf das Wohl des ganzen Leibes ausgerichtet sind. Denn die Amtsträger, die mit heiliger Vollmacht ausgestattet sind, stehen im Dienste ihrer Brüder, damit alle, die zum Volke Gottes gehören und sich daher der wahren Würde eines Christen erfreuen, in freier und geordneter Weise sich auf das nämliche Ziel hin ausstrecken und so zum Heile gelangen. Diese Heilige Synode setzt den Weg des ersten Vatikanischen Konzils fort und lehrt und erklärt feierlich mit ihm, daß der ewige Hirt Jesus Christus die heilige Kirche gebaut hat, indem er die Apostel sandte wie er selbst gesandt war vom Vater (vgl. Joh 20,21). Er wollte, daß deren Nachfolger, das heißt die Bischöfe, in seiner Kirche bis zur Vollendung der Weltzeit Hirten sein sollten. Damit aber der Episkopat selbst einer und ungeteilt sei, hat er den heiligen Petrus an die Spitze der übrigen Apostel gestellt und in ihm ein immerwährendes und sichtbares Prinzip und Fundament der Glaubenseinheit und der Gemeinschaft eingesetzt. Diese Lehre über Einrichtung, Dauer, Gewalt und Sinn des dem Bischof von Rom zukommenden heiligen Primates sowie über dessen unfehlbares Lehramt legt die Heilige Synode abermals allen Gläubigen fest zu glauben vor. Das damals Begonnene fortführend, hat sie sich entschlossen, nun die Lehre von den Bischöfen, den Nachfolgern der Apostel, die mit dem Nachfolger Petri, dem Stellvertreter Christi und sichtbaren Haupt der ganzen Kirche, zusammen das Haus des lebendigen Gottes leiten, vor allen zu bekennen und zu erklären." (aus Kapitel 3 ("Die hierarchische Verfassung der Kirche, insbesondere das Bischofsamt") der Dogmatischen Konstitution Lumen gentium)

Weblinks