Gebote der Kirche: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Die fünf Gebote der Kirche''' sind Bestandteil der [[Formeln der katholischen Lehre]]. Sie werden im ''Katechismus'' der Kirche genannt und schreiben folgendes vor:
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Die '''Kirchengebote''' sind von der Kirche eingesetzte Gebote, die jeder Gläubige zu befolgen hat. Sie werden im ''Katechismus'' der Kirche genannt und schreiben folgendes vor:
  
 
*Die [[Sonntagspflicht]]: Teilnahme an der [[Heilige Messe|Heiligen Messe]] am Sonntag und an den anderen gebotenen Feiertagen. Verbot der Verrichtung von Arbeiten und Tätigkeiten, welche die Heiligung der Tage gefährden.
 
*Die [[Sonntagspflicht]]: Teilnahme an der [[Heilige Messe|Heiligen Messe]] am Sonntag und an den anderen gebotenen Feiertagen. Verbot der Verrichtung von Arbeiten und Tätigkeiten, welche die Heiligung der Tage gefährden.
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*Beistand für die [[Kirche]] in ihren materiellen Erfordernissen.
 
*Beistand für die [[Kirche]] in ihren materiellen Erfordernissen.
  
Der Gäubige ist gehalten, diese [[Gebot]]e mit [[Gehorsam]] zu befolgen.
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Die Pfarrer sind gehalten, die Gläubigen zum Einhalten dieser Gebote zu ermutigen und zu ermahnen, und ihnen nach Maßgabe ihres Amtes die nötigen Heilsmittel zur Verfügung zu stellen.
 
 
(Quelle: [[Kompendium des Katechismus der Katholischen Kirche]])
 
  
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(Quelle: [[Kompendium des Katechismus der Katholischen Kirche]], 432)
  
 
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Version vom 22. März 2011, 21:11 Uhr

Die Kirchengebote sind von der Kirche eingesetzte Gebote, die jeder Gläubige zu befolgen hat. Sie werden im Katechismus der Kirche genannt und schreiben folgendes vor:

  • Die Sonntagspflicht: Teilnahme an der Heiligen Messe am Sonntag und an den anderen gebotenen Feiertagen. Verbot der Verrichtung von Arbeiten und Tätigkeiten, welche die Heiligung der Tage gefährden.
  • Beichte wenigstens einmal im Jahr.
  • Wenigstens zu Ostern Empfang der Eucharistie.
  • Gebotene Fast- und Abstinenztage halten.
  • Beistand für die Kirche in ihren materiellen Erfordernissen.

Die Pfarrer sind gehalten, die Gläubigen zum Einhalten dieser Gebote zu ermutigen und zu ermahnen, und ihnen nach Maßgabe ihres Amtes die nötigen Heilsmittel zur Verfügung zu stellen.

(Quelle: Kompendium des Katechismus der Katholischen Kirche, 432)