Gebote der Kirche: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Die fünf Gebote der Kirche''' sind Bestandteil der [[Formeln der katholischen Lehre]]. Sie werden im Katechismus der Kirche genannt und schreiben folgendes vor:
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'''Die fünf Gebote der Kirche''' sind Bestandteil der [[Formeln der katholischen Lehre]]. Sie werden im ''Katechismus'' der Kirche genannt und schreiben folgendes vor:
  
 
*Teilnahme an der [[Heilige Messe|Heiligen Messe]] am Sonntag und an den anderen gebotenen Feiertagen. Verbot der Verrichtung von Arbeiten und Tätigkeiten, welche die Heiligung der Tage gefährden.
 
*Teilnahme an der [[Heilige Messe|Heiligen Messe]] am Sonntag und an den anderen gebotenen Feiertagen. Verbot der Verrichtung von Arbeiten und Tätigkeiten, welche die Heiligung der Tage gefährden.
 
*[[Beichte]] wenigstens einmal im Jahr.
 
*[[Beichte]] wenigstens einmal im Jahr.
 
*Wenigstens zu Ostern Empfang der [[Eucharistie]].
 
*Wenigstens zu Ostern Empfang der [[Eucharistie]].
*Gebotene Fast- und Abstinenztage halten.
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*Gebotene Fast- und [[Abstinenztag]]e halten.
*Beistand für die Kirche in ihren materiellen Erfordernissen.
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*Beistand für die [[Kirche]] in ihren materiellen Erfordernissen.
  
Der Gäubige ist gehalten, diese [[Gebot]]e zu befolgen.
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Der Gäubige ist gehalten, diese [[Gebot]]e mit weitherzigem [[Gehorsam]] zu befolgen.
  
 
(Quelle: [[Kompendium des Katechismus der Katholischen Kirche]])
 
(Quelle: [[Kompendium des Katechismus der Katholischen Kirche]])

Version vom 9. Juli 2008, 08:05 Uhr

Die fünf Gebote der Kirche sind Bestandteil der Formeln der katholischen Lehre. Sie werden im Katechismus der Kirche genannt und schreiben folgendes vor:

  • Teilnahme an der Heiligen Messe am Sonntag und an den anderen gebotenen Feiertagen. Verbot der Verrichtung von Arbeiten und Tätigkeiten, welche die Heiligung der Tage gefährden.
  • Beichte wenigstens einmal im Jahr.
  • Wenigstens zu Ostern Empfang der Eucharistie.
  • Gebotene Fast- und Abstinenztage halten.
  • Beistand für die Kirche in ihren materiellen Erfordernissen.

Der Gäubige ist gehalten, diese Gebote mit weitherzigem Gehorsam zu befolgen.

(Quelle: Kompendium des Katechismus der Katholischen Kirche)