Gebote der Kirche: Unterschied zwischen den Versionen

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K (Ausnahme vom Sonntagsgebot)
(Assoziationen gehören hier nicht her.)
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*Teilnahme an der [[Heilige Messe|Heiligen Messe]] am Sonntag und an den anderen gebotenen Feiertagen. Verbot der Verrichtung von Arbeiten und Tätigkeiten, welche die Heiligung der Tage gefährden.
 
*Teilnahme an der [[Heilige Messe|Heiligen Messe]] am Sonntag und an den anderen gebotenen Feiertagen. Verbot der Verrichtung von Arbeiten und Tätigkeiten, welche die Heiligung der Tage gefährden.
:Die Teilnahme an [[Abendmesse]]n und Heiligen Messe der [[Piusbruderschaft]] ist hier inkludiert (vgl. Schreiben von Kirchenrechtler [[Georg May]]).
 
:Ausnahmen: z.B. Zerrüttung einer [[Ehe]]
 
 
*[[Beichte]] wenigstens einmal im Jahr.
 
*[[Beichte]] wenigstens einmal im Jahr.
 
*Wenigstens zu Ostern Empfang der [[Eucharistie]].
 
*Wenigstens zu Ostern Empfang der [[Eucharistie]].
:Hier ist zu beachten, dass eine [[Todsünde]] vom Empfang der Eucharistie ausschliesst.
 
 
*Gebotene Fast- und Abstinenztage halten.
 
*Gebotene Fast- und Abstinenztage halten.
 
*Beistand für die Kirche in ihren materiellen Erfordernissen.
 
*Beistand für die Kirche in ihren materiellen Erfordernissen.

Version vom 29. Juni 2008, 10:13 Uhr

Die fünf Gebote der Kirche sind Bestandteil der Formeln der katholischen Lehre. Sie werden im Katechismus der Kirche genannt und schreiben folgendes vor:

  • Teilnahme an der Heiligen Messe am Sonntag und an den anderen gebotenen Feiertagen. Verbot der Verrichtung von Arbeiten und Tätigkeiten, welche die Heiligung der Tage gefährden.
  • Beichte wenigstens einmal im Jahr.
  • Wenigstens zu Ostern Empfang der Eucharistie.
  • Gebotene Fast- und Abstinenztage halten.
  • Beistand für die Kirche in ihren materiellen Erfordernissen.

Der Gäubige ist gehalten, diese Gebote zu befolgen.

(Quelle: Kompendium des Katechismus der Katholischen Kirche)