Gebote der Kirche: Unterschied zwischen den Versionen

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K (Todsünde verlinkt)
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*Teilnahme an der [[Heilige Messe|Heiligen Messe]] am Sonntag und an den anderen gebotenen Feiertagen. Verbot der Verrichtung von Arbeiten und Tätigkeiten, welche die Heiligung der Tage gefährden.
 
*Teilnahme an der [[Heilige Messe|Heiligen Messe]] am Sonntag und an den anderen gebotenen Feiertagen. Verbot der Verrichtung von Arbeiten und Tätigkeiten, welche die Heiligung der Tage gefährden.
 
:Die Teilnahme an [[Abendmesse]]n und Heiligen Messe der [[Piusbruderschaft]] ist hier inkludiert (vgl. Schreiben von Kirchenrechtler [[Georg May]]).
 
:Die Teilnahme an [[Abendmesse]]n und Heiligen Messe der [[Piusbruderschaft]] ist hier inkludiert (vgl. Schreiben von Kirchenrechtler [[Georg May]]).
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:Ausnahmen: z.B. Zerrüttung einer [[Ehe]]
 
*[[Beichte]] wenigstens einmal im Jahr.
 
*[[Beichte]] wenigstens einmal im Jahr.
 
*Wenigstens zu Ostern Empfang der [[Eucharistie]].
 
*Wenigstens zu Ostern Empfang der [[Eucharistie]].

Version vom 29. Juni 2008, 09:02 Uhr

Die fünf Gebote der Kirche sind Bestandteil der Formeln der katholischen Lehre. Sie werden im Katechismus der Kirche genannt und schreiben folgendes vor:

  • Teilnahme an der Heiligen Messe am Sonntag und an den anderen gebotenen Feiertagen. Verbot der Verrichtung von Arbeiten und Tätigkeiten, welche die Heiligung der Tage gefährden.
Die Teilnahme an Abendmessen und Heiligen Messe der Piusbruderschaft ist hier inkludiert (vgl. Schreiben von Kirchenrechtler Georg May).
Ausnahmen: z.B. Zerrüttung einer Ehe
Hier ist zu beachten, dass eine Todsünde vom Empfang der Eucharistie ausschliesst.
  • Gebotene Fast- und Abstinenztage halten.
  • Beistand für die Kirche in ihren materiellen Erfordernissen.

Der Gäubige ist gehalten, diese Gebote zu befolgen.

(Quelle: Kompendium des Katechismus der Katholischen Kirche)