Dei filius: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Dei filius''' ist der lateinische Titel der Dogmatischen [[Konstitution]] des [[Erstes Vatikanisches Konzil|I. Vatikanischen Konzils]], welche in der dritten Sitzung mit der nötigen Gutheißung [[Papst]] [[Pius IX.]] am [[24. April]] [[1870]] erlassen wurde. Sie handelt über den katholischen Glauben und schließt mit mehreren Canones, die je ein [[Anathem]] formulieren; vgl. [[DH]] 3000-3045.
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'''Dei filius''' sind die  [[latein]]ischen [[Anfangsworte]] der [[Dogmatische Konstitution|Dogmatischen Konstitution]] des [[Erstes Vatikanisches Konzil|I. Vatikanischen Konzils]], welche in der dritten Sitzung mit der nötigen Gutheißung [[Papst]] [[Pius IX.]] am [[24. April]] [[1870]] erlassen wurde. Sie handelt über den katholischen Glauben und schließt mit mehreren Canones, die je ein [[Anathem]] formulieren.
  
==Der deutsche Text der [[Konstitution]] ==
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==Der Text der [[Konstitution]] ==
[[Dei filius (Wortlaut)]]
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[[Dei filius (Wortlaut)]]<br>
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[[Dei filius (verba)]]
  
 
'''Siehe auch: ''' [[Liste von Lehramtstexten]]
 
'''Siehe auch: ''' [[Liste von Lehramtstexten]]

Version vom 26. April 2016, 20:11 Uhr

Dei filius sind die lateinischen Anfangsworte der Dogmatischen Konstitution des I. Vatikanischen Konzils, welche in der dritten Sitzung mit der nötigen Gutheißung Papst Pius IX. am 24. April 1870 erlassen wurde. Sie handelt über den katholischen Glauben und schließt mit mehreren Canones, die je ein Anathem formulieren.

Der Text der Konstitution

Dei filius (Wortlaut)
Dei filius (verba)

Siehe auch: Liste von Lehramtstexten

Weblinks