Vollmacht: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Vollmacht''' oder '''[[Fakultät]]''' (von lat. ''facultas'', Möglichkeit) ist die Fähigkeit, gültige und wirksame Handlungen vorzunehmen.  
 
'''Vollmacht''' oder '''[[Fakultät]]''' (von lat. ''facultas'', Möglichkeit) ist die Fähigkeit, gültige und wirksame Handlungen vorzunehmen.  
  
Sie wird in der Katholischen Kirche gegeben, durch die [[Weihe]] (Weihevollmacht z.B Brot und Wein zu verwandeln) oder durch Übertragung eines Amtes (Amtsvollmacht, z.B. des [[Papst]]es, des [[Bischof]]s, des [[Pfarrer]]s usw.) oder durch Delegation oder Bevollmächtigung von seiten des höheren kirchlichen Oberen, der die entsprechende Amtsvollmacht besitzt.
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Sie wird in der Katholischen Kirche gegeben, z.B. im Anschluss an die [[Priesterweihe]] die Beichtfakultät oder durch Übertragung eines Amtes (Amtsvollmacht, z.B. des [[Papst]]es, des [[Bischof]]s, des [[Pfarrer]]s usw.) oder durch Delegation oder Bevollmächtigung von seiten des höheren kirchlichen Oberen, der die entsprechende Amtsvollmacht besitzt.
  
  
 
[[Kategorie:Kirchenrecht]]
 
[[Kategorie:Kirchenrecht]]

Aktuelle Version vom 12. November 2008, 18:47 Uhr

Vollmacht oder Fakultät (von lat. facultas, Möglichkeit) ist die Fähigkeit, gültige und wirksame Handlungen vorzunehmen.

Sie wird in der Katholischen Kirche gegeben, z.B. im Anschluss an die Priesterweihe die Beichtfakultät oder durch Übertragung eines Amtes (Amtsvollmacht, z.B. des Papstes, des Bischofs, des Pfarrers usw.) oder durch Delegation oder Bevollmächtigung von seiten des höheren kirchlichen Oberen, der die entsprechende Amtsvollmacht besitzt.