Post litteras apostolicas (Wortlaut)

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Bekanntmachung
Post litteras apostolicas

Kongregation für die Glaubenslehre
von Papst
Paul VI.
über den „Index der verbotenen Bücher
14. Juni 1966

(Offizieller lateinischer Text: AAS 58 [1966] 445)

(Quelle: Die deutsche Fassung auf Seite des Vatikans)
Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


1 Nach dem Apostolischen Brief, der mit den Worten ”Integrae servandae” beginnt und als Motu proprio am 7. Dezember 1965 veröffentlicht wurde, erhielt der Hl. Stuhl zahlreiche Anfragen bezüglich des Index der verbotenen Bücher, dessen sich die Kirche bislang bedient hatte, um gemäß dem göttlichen Auftrag die Glaubens- und Sittenlehre unversehrt zu bewahren.

2 Zur Beantwortung der genannten Anfragen gibt die Hl. Glaubenskongregation in Übereinstimmung mit dem Heiligen Vater bekannt, daß der Index seine moralische Kraft behält, insofern er die Gewissen der Gläubigen lehrt – wie es übrigens auch das Naturrecht fordert –, sich vor jenen Schriften in Acht zu nehmen, die dem Glauben und den guten Sitten schaden können, daß er aber nicht mehr die Geltung eines Kirchengesetzes mit den entsprechenden Sanktionen besitzt.

3 Die Kirche vertraut somit dem mündigen Gewissen der Gläubigen, vor allem der katholischen Autoren und Verleger und derjenigen, die mit der Heranbildung der Jugend beauftragt sind. Jedoch setzt sie ihre feste Hoffnung auf den wachsamen Eifer der einzelnen Ordinarien und der Bischofskonferenzen, deren Recht und Pflicht es ist, schädliche Bücher zu prüfen und davor zu warnen und sie nötigenfalls zu verurteilen. Im Geiste des Apostolischen Briefes ”Integrae servandae” und der Dekrete des II. Vatikanischen Konzils wird die Hl. Glaubenskongregation sich bemühen, mit den Ordinarien der ganzen Welt zusammenzuarbeiten, soweit es erforderlich ist, um ihnen bei der Überprüfung der Bücher und bei der Verteidigung einer echten Kultur gegenüber einer verderbten beizustehen, unter Mitwirkung auch der Institute und Universitäten.

4 Sollten aber in irgendeiner Weise Lehren und Meinungen verbreitet werden, die gegen die Prinzipien des Glaubens und der Sittlichkeit gerichtet sind und deren Autoren nach würdiger Aufforderung sich weigern, ihre Irrtümer zu widerrufen, wird der Hl. Stuhl pflichtgemäß von seinem Recht Gebrauch machen, derartige Schriften auch öffentlich mit aller nötigen Festigkeit zu verurteilen, wie es das Heil der Seelen erfordert. Es wird schließlich in angemessener Weise dafür gesorgt werden, daß das Urteil der Kirche über veröffentlichte Schriften allen Gläubigen zur Kenntnis gebracht wird.

Gegeben zu Rom, im Haus des Hl. Offiziums am 14. Juni 1966

A. Kardinal Ottaviani
Propräfekt der Hl. Glaubenskongregation

P. Parente

Sekretär

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