Habilitation: Unterschied zwischen den Versionen

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Unter '''Habilitation''' versteht man das in Deutschland und wenigen anderen Ländern geltende Erfordernis, dass ein [[Promotion|promovierter]] Wissenschaftler, z.B. ''Dr. theol.'', zur Ausübung einer Lehrtätigkeit als Professor ein weiteres Verfahren durchlaufen muss, für das regelmäßig ein weiteres wissenschaftliches Werk erarbeitet und vorgelegt werden muss.
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Unter '''Habilitation''' versteht man das in Deutschland und wenigen anderen Ländern geltende Erfordernis, dass ein [[Promotion|promovierter]] Wissenschaftler, z.B. ''Dr. theol.'', zur Ausübung einer Lehrtätigkeit als Professor ein weiteres Verfahren durchlaufen muss, für das regelmäßig ein weiteres wissenschaftliches Werk (Habilitationsschrift) erarbeitet und vorgelegt werden muss.
  
 
Durch kumulieren, dem Zusammenstellen verschiedener eigener wissenschaftlicher Arbeiten, ist ein Leistungsnachweis möglich, der Habilitationsschrift gleichgestellt ist.   
 
Durch kumulieren, dem Zusammenstellen verschiedener eigener wissenschaftlicher Arbeiten, ist ein Leistungsnachweis möglich, der Habilitationsschrift gleichgestellt ist.   

Aktuelle Version vom 21. Dezember 2016, 06:58 Uhr

Unter Habilitation versteht man das in Deutschland und wenigen anderen Ländern geltende Erfordernis, dass ein promovierter Wissenschaftler, z.B. Dr. theol., zur Ausübung einer Lehrtätigkeit als Professor ein weiteres Verfahren durchlaufen muss, für das regelmäßig ein weiteres wissenschaftliches Werk (Habilitationsschrift) erarbeitet und vorgelegt werden muss.

Durch kumulieren, dem Zusammenstellen verschiedener eigener wissenschaftlicher Arbeiten, ist ein Leistungsnachweis möglich, der Habilitationsschrift gleichgestellt ist.