Domvikar

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Domvikare waren ursprünglich die Stellvertreter der abwesenden Kanoniker in ihren kirchlichen Verrichtungen. Seit dem 13. Jahrhundert gelten ihre Stellen als eigentliche Benefizien. In Deutschland gehören sie zum Domkapitel, sind persönlich zum Chorgebet und Chordienst verpflichtet und werden meistens mit Aufgaben in der Diözesanverwaltung oder in der Seelsorge an der Domkirche betraut.

Siehe: Dom, Domdekan, Dompropst