Christliche Gesellschaftslehre: Unterschied zwischen den Versionen

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Die christliche '''Gesellschaftslehre''' oder auch ''katholische Soziallehre'' gilt theologisch als Fach der pastoralen Wissenschaften, greift aber in ihrem Anspruch über die eigentlich theologisch-kirchlichen Fragestellungen hinaus. Der [[Katholizimus]] vertrat schon immer den Anspruch, auch in den öffentlichen Fragen des Zusammenlebens der Menschen "mitzureden" (vgl. [[Gaudium et spes]]). Jedoch erst durch die großen Umwälzungen des 19. Jahrhunderts (industrielle Revolution, Verstädterung, technischer Fortschritt) wurde es erforderlich, die neuen Fragestellungen im Licht des [[Evangelium]]s zu beantworten. Bahnbrechend wurde hierfür die Enzyklika [[Rerum novarum]] von Papst [[Leo XIII.]] (1891). Seither argumentiert die christliche Gesellschaftslehre auf der Grundlage des vernunftgemäßen Ordnungsdenkens und des allgemeinen Rechtsgedankens. Sie ist also bemüht, ihre Vorschläge auch ohne Rückgriff auf theologische Voraussetzungen zu kommunizieren.
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#redirect [[Katholische Soziallehre]]
 
 
Die christliche [[Soziallehre]] beansprucht keine alleinige Kompetenz zur Lösung sämtlicher gesellschaftlicher und kultureller Problemstellungen. Sie geht aber von den tatsächlichen Sachfragen aus  -- und gelangt so, unter selbstkritischer Weiterentwicklung ihrer Prinzipien (insb. Personalität, Subsidiarität, Solidarität) zu Konzepten, die auch außerhalb des konfessionellen Kontextes zunehmend Beachtung finden. Das gilt insbesondere für die jüngste Zeit, angesichts der deutlich abnehmenden Überzeugungskraft politischer [[Ideologie]]n.
 

Aktuelle Version vom 31. Juli 2010, 17:51 Uhr

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