Benedikt X. (Gegenpapst): Unterschied zwischen den Versionen

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Der heute als Gegenpapst gewertete '''Benedikt X.''' amtierte nur vom 5. April 1058 bis 24. Januar 1059 und dankte ab. Er nahm daraufhin zunächst Wohnung in der Nähe von S. Maria Maggiore, starb aber um 1073 in Klosterhaft. Papst [[Gregor VII.]] ließ ihn mit allen päpstlichen Ehren bestatten. Seine Wahl war nach damaligem Brauch mutmaßlich legal (nämlich von Klerus und Volk bestätigt), wenn auch von der Anhängerschaft der Grafen von Tusculum (siehe: [[Benedikt IX.]]) in Rom vor Ort manipulativ durchgedrückt.
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Der heute als [[Gegenpapst]] gewertete '''Benedikt X.''' amtierte nur vom 5. April 1058 bis 24. Januar 1059 und dankte ab. Er nahm daraufhin zunächst Wohnung in der Nähe von S. Maria Maggiore, starb aber um 1073 in Klosterhaft. Papst [[Gregor VII.]] ließ ihn mit allen päpstlichen Ehren bestatten. Seine Wahl war nach damaligem Brauch mutmaßlich legal (nämlich von Klerus und Volk bestätigt), wenn auch von der Anhängerschaft der Grafen von Tusculum (siehe: [[Benedikt IX.]]) in Rom vor Ort manipulativ durchgedrückt.
  
Gegen Benedikt X. traten die außerhalb von Rom weilenden Kardinäle und insbespondere der Hl. Petrus Damiani in Opposition. Der grimmige Eremitenkardinal spottete, wenn der Tuskulanergraf Johannes (also Benedikt X.) auch nur einen einzigen Bibelvers auslegen könne, dann würde er ihm die Füße küssen. Die Reformpartei erhob unter Missachtung der kirchenrechtlichen Regeln [[Nikolaus II.]] zum Papst, dessen Anspruch dann durchgesetzt werden konnte.
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Gegen Benedikt X. traten die außerhalb von Rom weilenden Kardinäle und insbesondere der Hl. [[Petrus Damiani]] in Opposition. Der grimmige Eremitenkardinal spottete, wenn der Tuskulanergraf Johannes (also Benedikt X.) auch nur einen einzigen Bibelvers auslegen könne, dann würde er ihm die Füße küssen. Die Reformpartei erhob ''unter Missachtung der kirchenrechtlichen Regeln'' [[Nikolaus II.]] zum Papst, dessen Anspruch dann durchgesetzt werden konnte.
  
  
 
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Aktuelle Version vom 20. August 2008, 21:06 Uhr

Der heute als Gegenpapst gewertete Benedikt X. amtierte nur vom 5. April 1058 bis 24. Januar 1059 und dankte ab. Er nahm daraufhin zunächst Wohnung in der Nähe von S. Maria Maggiore, starb aber um 1073 in Klosterhaft. Papst Gregor VII. ließ ihn mit allen päpstlichen Ehren bestatten. Seine Wahl war nach damaligem Brauch mutmaßlich legal (nämlich von Klerus und Volk bestätigt), wenn auch von der Anhängerschaft der Grafen von Tusculum (siehe: Benedikt IX.) in Rom vor Ort manipulativ durchgedrückt.

Gegen Benedikt X. traten die außerhalb von Rom weilenden Kardinäle und insbesondere der Hl. Petrus Damiani in Opposition. Der grimmige Eremitenkardinal spottete, wenn der Tuskulanergraf Johannes (also Benedikt X.) auch nur einen einzigen Bibelvers auslegen könne, dann würde er ihm die Füße küssen. Die Reformpartei erhob unter Missachtung der kirchenrechtlichen Regeln Nikolaus II. zum Papst, dessen Anspruch dann durchgesetzt werden konnte.