Apostolischer Pronotar

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Als Apostolischen Protonotar (lat. protonotarius apostolicus) bezeichnet man sowohl bestimmte Prälaten der römischen Kurie als auch Träger eines hochrangigen päpstlichen Ehrentitels (Prälaten ohne Jurisdiktion). Die Bezeichnung folgt aus dem historischen Amt des primicerius notariorum in Urbe (lat.: Oberster der Notare in der Stadt Rom), das schon im 5. Jahrhundert bezeugt ist.<ref>Winfried Schulz in: Lexikon für Theologie und Kirche, 3. Auflage, Band 1, Artikel: Apostolischer Protonotar, Sp. 876.</ref>

Notare der päpstlichen Kurie

Die eigentlichen Apostolischen Protonotare sind die Notare des Papstes und des Heiligen Stuhles. Ihre Zahl ist auf sieben festgelegt. Zusammen bilden sie ein Kollegium unter Vorsitz des dienstältesten Apostolischen Protonotars, den man als Dekan bezeichnet.

Aufgabe der Apostolischen Protonotare ist es, die Akten und Urkunden über die Verkündigung von Dogmen, Heiligsprechungen, Krönungen, Besitzergreifungen, Amtsantritt und den |Tod des Papstes anzufertigen. Darüber hinaus überwachen sie die ordnungsgemäße Öffnung und Schließung eines Konklaves und führen Protokoll über die Konsistorien.

Diese eigentlichen Apostolischen Protonotare sind der ersten Sektion des Staatssekretariats zugeordnet und werden auch als Protonotarii Apostolici de numero bezeichnet.<ref>Annuario Pontificio 2004, 1730f.</ref>

Päpstlicher Ehrentitel

Darüber hinaus gibt es eine zweite Gruppe Apostolischer Protonotare, die Protonotarii Apostolici supra numerum, denen dieser Titel ehrenhalber verliehen wurde. Dieser Titel ist der höchste Ehrenprälatentitel. In der Regel wurde er auf Antrag des zuständigen Diözesanbischofs an verdiente Priester vergeben, jedoch wurde diese Auszeichnung im Vergleich zu anderen Ehrentiteln sehr selten gewährt.

Im Januar 2014 beendete Papst Franziskus die Vergabe des Titels, welche er schon kurz nach seiner Wahl vorläufig ausgesetzt hatte. Bereits vergebene Titel blieben erhalten.<ref>Die Reformen des Franziskus: Papst schafft Ehrentitel ab. kna-Artikel in: Der Tagesspiegel, 6. Januar 2014.</ref>

Ehrenrechte

Beide Klassen der Apostolischen Protonotare sind Mitglieder der Päpstlichen Familie. Sie dürfen als Zeichen ihrer Würde wie die Päpstlichen Ehrenprälaten außerhalb des Gottesdienstes einen schwarzen Talar mit violetter Paspelierung und violetten Knöpfen sowie ein violettes Zingulum und ein ebenfalls in Violett gehaltenes Birett tragen. Darüber hinaus haben sie das Recht, die Mantelletta, einen violetten Schulterumhang aus Seide, zu tragen. In Gottesdiensten tragen sie die violette Chorkleidung.<ref>Zeremoniale für die Bischöfe, Anhang I.</ref> Früher kam ihnen außerdem das Recht zu, in Gottesdiensten die Pontifikalien zu verwenden.

In Deutschland ist die korrekte Anrede für einen Apostolischen Protonotar „Hochwürdigster Herr Prälat“.<ref> wörtlich aus der Wikipedia, abgerufen am 28. Februar 2022</ref>

Protonotare aus dem deutschen Sprachraum: Martin Grabmann, Erwin Gatz, Josef Höfer, Wilhelm Imkamp, Johann Friedrich Matenesius, Johannes B. de Toth, Josef Paulus, Anton Behrendt, Emmerich David, Balthasar Speth, Gerhard Gruber, Robert Simon, Josef Scheicher.

Literatur

Anmerkungen

<references />