Brief des Jakobus
Der Jakobusbrief wird im Kanon des Neuen Testaments noch vor den Petrusbriefen unter den "katholischen Briefen" geführt. Nach katholischer Überlieferung galt der Herrenbruder und Apostel Jakobus (Sohn des Alphäus) als Verfasser. Die Einleitung in der Einheitsübersetzung schließt diese Identifizierung aber mutwillig schon deshalb aus, weil der Verfasser sich nicht als "Apostel", sondern nur als "Knecht" bezeichnet. "Logik" von dieser Qualität beherrscht zwar die Deutsche Exegese insgesamt, ist aber nicht zwingend.
Luther akzeptierte den Jaskobusbrief als "strohene Epistel" nicht. Zu sehr ärgerte ihn ("sola scriptura"!) darin die vermeintliche "Werkgerechtigkeit". Der Jakobusbrief bekräftigt die Praxis der Krankensalbung in nomine Domini (d.h. sakramental), Jak 5,14.