Vacantis apostolicae sedis

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Vacantis Apostolicae Sedis sind die Anfangsworte der Apostolischen Konstitution des Papstes Pius XII. vom 8. Dezember 1945 über die Vakanz des Apostolischen Stuhles und die Wahl des Papstes von Rom (AAS 38 [1946] 65-99).

Die vornehmste Obliegenheit des Heiligen Kardinalskollegiums, den Papst zu wählen, wurde von neuem geregelt. Um die absolute Geheimhaltung der Stimmabgabe zu gewährleisten, wurde die für die Papstwahl erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln um eine Stimme erhöht, so dass sich nun die Prüfung der abgegebenen Stimmen vereinfacht.

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