Paul VI.
Inhaltsverzeichnis
Biographie
Priester und Beamter
Giovanni Battista Montini wurde am 26. September 1897 in dem kleinen Ort Concesio, nahe der norditalienischen Bischofsstadt Brescia, als Sohn des Journalisten, Verlegers und späteren Abgeordneten Giorgio Montini (1861 - 1943) und Giuditta Alghisi (1874 - 1949) geboren. Er hatte zwei Brüder, Ludovico (1896) und Francesco (1900). Nach dem Abitur 1916 in Brescia besuchte er das Priesterseminar der Stadt, seiner schwachen Gesundheit wegen durfte er jedoch fast durchgehend zuhause wohnen. Bereits 1917 nahm der junge Montini an einer Audienz bei Benedikt XV. teil und begegnete bei dieser Gelegenheit auch Achille Ratti, dem späteren Pius XI. Bischof Giacinto Gaggia von Brescia erteilte Montini am 29. Mai 1920 in der Kathedrale die Priesterweihe.
Anschließend führte Montini seine Studien in Mailand fort, wo er im selben Jahr zum Doktor des Kirchenrechtes promovierte. Im November 1920 wechselte er nach Rom, wo er sich an der Gregoriana und der staatlichen Universität immatrikulierte. Im Jahr darauf besuchte Montini die päpstliche Diplomatenakademie, worauf eine steile Kirchenlaufbahn begann.
Im Mai 1923 wurde Montini für einige Monate als Beigeordneter an die Apostolische Nuntiatur in Warschau entsandt. Nach seiner gesundheitsbedingt frühen Rückkehr nach Rom holte ihn Substitut Mons. Giuseppe Pizzardo im Oktober 1924 in das päpstliche Staatssekretariat. Zugleich übernahm Montini die Funktion des geistlichen Assistenten der katholischen Studenten (FUCI)in Rom, von 1925 bis 1933 auch auf nationaler Ebene. Pizzardo, der zukünftige Kardinal, förderte den jungen Montini in den Folgejahren konsequent. Im Staatssekretariat lernte Montini auch Domenico Tardini kennen, dessen Lebensweg über lange Zeit parallel zu seinem eigenen verlaufen sollte. Nach Abschluss weiterer theologischer Studien lehrte Montini seit 1931 als Dozent für Geschichte an der päpstlichen Diplomatenakademie.
Schon 1925 wurde Montini zum Minutanten, also leitenden Beamten, im Staatssekretariat. Papst Pius XI. ernannte ihn am 13. September 1937 zum Substituten im Staatssekretariat. Damit war er Stellvertreter von Staatssekretär Kardinal Eugenio Pacelli, der zwei Jahre darauf unter dem Namen Pius XII. neuer Papst wurde. Zeitgleich mit Montinis Beförderung wurde Mons. Tardini Sekretär für die außerordentlichen kirchlichen Angelegenheiten und damit für die römischen Außenbeziehungen zuständig, während der Substitut einem Innenminister vergleichbar ist.
Als Pacellis Nachfolger, Kardinal Luigi Maglione, 1944 starb, ernannte Pius XII. weder Montini noch Tardini zum neuen Staatssekretär, sondern übernahm diese Funktion bis zu seinem Tod 1958 selbst. Beide Prälaten beförderte er für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich am 29. November 1952 zu Pro-Staatssekretären, ohne sie jedoch in den Bischofsrang zu erheben.
Endlich Bischof
Schließlich ernannte Pius XII. Monsignore Montini, einen seiner engsten und längsten Mitarbeiter, am 1. November 1954 als Nachfolger des Sel. Ildefonso Schuster zum neuen Erzbischof von Mailand. Obwohl dieser Sitz einer der ältesten und der bedeutendste ganz Italiens ist, kam sofort die Vermutung auf, der Papst habe Montini auf Betreiben seiner Gegner in der Kurie "weggelobt". Tatsächlich verzichtete Pius XII. in den nächsten vier Jahren auf die Kreierung neuer Kardinäle, um bewusst keinen Nachfolger zu "designieren". Trotzdem erhielt Erzbischof Montini beim kommenden Konklave einige "Proteststimmen". Er hatte sich in Mailand als neuen pastoralen Methoden aufgeschlossener "Erzbischof der Arbeiter" profiliert, so dass eine Wahl zum nächsten Pontifex nicht mehr wahrscheinlich war. Glaubwürdigen Berichten zufolge hat Montini die Kardinalswürde, die Pius XII. ihm 1952 antrug, aus freiem Willen abgelehnt. Manche unterstellen dem Papst aber das Ziel, die Wahlchancen des päpstlichen "Kronprinzen" Giuseppe Siri von Genua zu stärken. Da sich Pius XII. über den Ernst der Situation der Kirche im klaren war ist es jedoch eher wahrscheinlich, dass er, anders als sein Vorgänger zu seinen Gunsten, das Konklave in keinerlei Richtung präjudizieren wollte, sondern bewusst eine Zäsur riskierte.
Kardinal Eugène Tisserant erteilte Erzbischof Montini am 12. Dezember 1954 im Petersdom die Bischofsweihe (Motto: In nomine Domini), und am 6. Januar 1955 erfolgte die Inbesitznahme der Kathedra. Die Mailänder Jahre fanden ihren Höhepunkt in einer großen Volksmission im Jahr 1957. Im Jahr darauf starb Pius XII., und obgleich auch Montinis Name im Konklave gegenwärtig war, konzentrierte sich das Konklave auf Kardinal Siri und Kardinal Agagianian; da diese sich gegenseitig blockierten, wurde schließlich Angelo Giuseppe Roncalli, der Patriarch von Venedig, unter dem Namen Johannes XXIII. zum Papst gewählt. In seinem ersten Konsistorium am 15. Dezember 1958 nahm er Erzbischof Montini als den ersten seiner Kardinäle in den Senat der Kirche auf und übertrug ihm die Titelkirche Ss. Silvestro e Martino ai Monti. Gemeinsam mit Montini erhielt auch der zum Staatssekretär ernannte Tardini den Kardinalspurpur.
Das Pontifikat
Wahl und Konzil
Nach der ersten Sitzungsperiode des von ihm einberufenen Zweiten Vatikanischen Ökumenischen Konzil starb Johannes XXIII. am 3. Juni 1963. Kardinal Montini ging nunmehr, auch dank zahlreicher neuer Kardinalserhebungen, als hoher Favorit in das Konklave, und am 21. Juni erfolgte seine Wahl durch 80 Wähler im 5. Wahlgang zum neuen Bischof von Rom. (Laut Ph. Levillain erhielt er 60 Stimmen.) Er wählte den Namen Paul VI., in direkter Bezugnahme auf den Völkerapostel. Am 30. Juni 1963 setzte Kardinal Alfredo Ottaviani ihm auf der Piazza von St. Peter die modern gestaltete Tiara auf. Im Jahr darauf legte Papst Paul die Tiara, ein Geschenk der Mailänder Diözesanen, auf dem Altar der Peterskirche nieder. Sie wurde zu Gunsten der Armen vom Immakulata-Heiligtum zu Washington (USA) erworben, wo sie noch heute ausgestellt ist. Er ist der letzte Pontifex, der sich hat krönen lassen, da sein Nachfolger dieses Ritual abschaffte.
Das Konzil, dessen Zielsetzung durch Johannes XXIII. er als vom Hl. Geist inspiriert ansah, setzte Paul VI. ohne Zögern fort und eröffnete am 29. September 1963 die zweite Sitzungsperiode. Während des Konzils reist der Papst ins Heilige Land und nach New York an den Sitz der Vereinten Nationen sowie nach Bombay in Indien, um die Absichten der Bischofsversammlung durch päpstliche Gesten zu unterstreichen. Am 8. Dezember 1965 schloss er die größte Kirchenversammlung der Geschichte ab und trug Sorge für die Umsetzung der Beschlüsse in den Alltag der Ortskirchen. Er nahm eine vorsichtig fortschrittliche Position ein. Im Verlauf des Konzils setzte er sich jedoch mehrfach für berechtigte Anliegen der konservativen Minderheit ein, insbesondere um den Charakter der katholischen Kirche als "Papstkirche" und die Autorität des geistlichen Amtes zu bewahren. Die vom Konzil im Konsens gewünschte Anpassung der Liturgie an die neue Zeit machte sich Paul VI. zum persönlichen Anliegen, das mit größtem Nachdruck, sogar über die Texte des Konzils hinaus, fortgesetzt wurde.
Lehramt
Paul VI. veröffentlichte sieben Enzykliken: "Ecclesiam Suam" (1964), "Mense maio" und "Mysterium fidei" (1965), "Christi matri" (1966), "Populorum progressio" und "Sacerdotalis coelibatus" (1967), und, als letzte und am meisten diskutierte, "Humanae vitae" (1968). Während die beiden marianischen Rundbriefe von 1965 und 1966 die Marienverehrung im Mai und im Oktober (für den Frieden der Welt) betonen, widmen sich die fünf weiteren Lehrschreiben allesamt thematischen Komplexen, die vom Konzil nicht mit dieser Detailgenauigkeit bearbeitet werden konnten. Priesterzölibat und Ehelehre hatte sich der Papst vorbehalten, mit Ecclesiam suam und Populorum progressio zwei katholische Programmschriften konzilsgemäß "ad intra" und "ad extra" formuliert, deren Tragweite bis heute noch nicht wirklich rezipiert zu sein scheint. Die nachkonziliare Krise wäre milder verlaufen, hätten Theologen, Bischöfe und Klerus wenigstens der Antrittsenzyklika von 1964 den geschuldeten Gehorsam erwiesen. Die flammende Kritik an "Humanae vitae" legte den versteckten Dissens offen, dass weite Teile des Katholizismus im Westen und Norden, vielleicht schon seit den 1950er Jahren, keinerlei päpstliche Weisung mehr für ihre Lebensgestaltung akzeptieren wollten. Wobei es dem Lehramt in der offenen Gesellschaft nicht um autoritäre Kontrolle individueller Lebensstile gehen kann, sondern nur um die Wahrheit. Der Papst konnte aus seiner Sicht also nicht akzeptieren, dass er zukünftig zwar "soziale Sünden" anprangern, das Eheleben aber privater Beliebigkeit überlassen sollte. Kein Papst vermutet, dass seine Mahnungen die Sünde ausrotten können, aber er darf sie beim Namen nennen. Die weitere demographische Entwicklung in den Wohlstandsregionen scheint Paul VI. darin jedenfalls Recht zu geben, dass es naturgemäß für die Weitergabe des Lebens sittlich offenkundig nicht genügt, sich zwar allgemein für Kinder "offen" zu erklären, aber sich im einzelnen ehelichen Akt anders zu verhalten. Dass es Paul VI. um das Gesamtbild christlicher Ehe ging, hat Johannes Paul II. eindrucksvoll fortgeführt.
Aus späterer Zeit sind einige Apostolische Schreiben zu nennen, insbesondere Octogesima adveniens zur Soziallehre (das eine legitime Pluralität politischer Meinungen in der Kirche gutheißt) von 1971, das zum Heiligen Jahr erschienene Schreiben Gaudete in Domino von 1975. Es ist die erste und bislang einzige päpstliche Lehräußerung über die christliche Freude. Angesichts der konfliktreichen Ära rief es Verwunderung hervor, wurde aber kaum rezipiert. Von großer Wichtigkeit ist das (erste postsynodale) Lehrschreiben, gleichfalls von 1975, Evangelii nuntiandi, dem der Papst wohl bewusst kein weiteres Lehrwerk mehr nachschickte. Es ist sein, gleichfalls noch wenig verarbeitetes "Testament".
Reisen
Nachdem Johannes XXIII. eine erste Reise innerhalb Italiens unternommen hatte (nach Assisi und Loreto), führte Papst Paul diese Seelsorgepraxis weiter und unternahm als erster Papst seit dem Untergang des Kirchenstaates 1870 auch Auslandsreisen. Sie führten ihn in das Heilige Land (1964; Amman, Bethanien, Jerusalem, Bireh, Ta Anach, Megiddo, Nazareth, Kanaa, Tabgha, See Genezareth, Kapharnaum, Berg der Seligpreisungen, Tabor, Bethlehem), in den Libanon und nach Indien (1964; Beirut, Bombay), zur UNO-Hauptversammlung nach New York (1965), nach Fatima (1967), in die Türkei (1967; Istanbul, Izmir, Ephesos), nach Kolumbien und auf die Bermudas (1968; Bogotá, Hamilton), in die Schweiz (1969; Genf), nach Uganda (1969; Entebbe, Kampala, Namunongo) und nach Fernost (1970; Teheran, Dacca, Colombo, Manila, Pago Pago, Apia, Sydney, Djakarta, Hong Kong). Er soll zu seinem Sekretär gesagt haben: Man werde sehen, wieviele Reisen erst sein Nachfolger unternehmen werde.
Seine bedeutendste Reise war ohne Zweifel die erste. In Jerusalem traf er sich mit Athenagoras, dem Ökumenischen Patriarchen von Konstantinopel. In einer historischen Geste hoben die Oberhäupter der katholischen und der orthodoxen Christen das gegenseitige Anathema des Jahres 1054 auf und begannen so erste Schritte des ökumenischen Dialogs, der beim Papstbesuch im Fanar 1967 fortgesetzt wurde.
Reformen
Innerkirchlich setzte Paul VI. in enormem Tempo zahlreiche Reformen um, deren Umfang die Kirche auf die epochal neue Weltlage im 20. Jahrhundert und so für das III. Jahrtausend ausrichten soll. So strukturierte er die päpstliche Kurie neu, indem er bereits 1964 das Sekretariat für die Nichtchristen errichtete und 1965 das Heilige Offizium in die Heilige Kongregation für die Glaubenslehre umwandelte, deren Vorsitz er an einen Kardinalpräfekten abgab. Schließlich begründete er 1965 das Sekretariat für die Nichtglaubenden und, vor allem, als Konsequenz des Konzils und síchtbares Zeichen der Kollegialität der Bischöfe, die Bischofssynode, die 1967 zum ersten Mal zusamentrat, um die unerwartet heftige nachkonziliare Krise zu erörtern. Auch 1967 folgte die Einrichtung des Päpstlichen Rates für die Laien und der Päpstlichen Kommission "Iustitia et Pax". In demselben Jahr schaffte der Papst zahlreiche rein zeremonielle Funktionen und Ehrenämter ab.
Innerhalb des Kardinalkollegiums erweiterte Paul VI. die bereits von Johannes XXIII. überschrittene Höchstzahl von 70 Papstwählern auf 120, schloss jedoch die über 80jährigen von der Mitgliedschaft in den Dikasterien der Kurie und vom Recht zur Papstwahl aus. Dieser Schritt wurde von den Betroffenen als Maßnahme zur Entmachtung aufgefasst, insbesondere seitens des einflussreichen Kardinaldekans Eugène Tisserant. Für Bischöfe führte Paul die Altersgrenze von 75 Jahren ein, bei deren Erreichen sie dem Heiligen Stuhl ihre Demission einzureichen haben. Altbischöfen wird seit 1970 kein Titularsitz mehr übertragen, sondern sie führen ihren bisherigen Titel fort.
Der Ausklang
Im Jahr 1975 feierte der bereits gesundheitlich angeschlagene Papst das Heilige Jahr, das der innerkirchlichen Versöhnung gewidmet war. Mit ca. 11 Mio. Besuchern war dieses das bislang meistbesuchte Heilige Jahr der Kirchengeschichte (2000: 20 Mio.). Im Folgejahr 1976 suspendierte der Papst den ihm persönlich seit langen Jahren bekannten traditionalistischen Erzbischof Marcel Lefebvre vom Priester- und Bischofsamt. Im Sommer 1977 kreierte er seine letzten vier Kardinäle, darunter seinen langjährigen Substituten im Staatssekretariat, den Erzbischof von Florenz Giovanni Benelli und den späteren Nachfolger Joseph Ratzinger (Benedikt XVI.). Ein Jahr später, als Italien vom Terror der Roten Brigaden erschüttert wurde, setzte der Papst sich vergeblich für das Leben des entführten und mit ihm befreundeten Spitzenpolitikers Aldo Moro ein.
Am 6. August 1978 starb Paul VI. auf Castel Gandolfo an den Folgen einer Herzattacke. Er wurde am 12. August in der Krypta von St. Peter in einem Erdgrab beigesetzt. Zu seinem Nachfolger wählten die 111 im Konklave versammelten Kardinäle Albino Luciani, den Patriarchen von Venedig, der den Namen Johannes Paul I. annahm.
Würdigung
Während "der gute Papst" Johannes, sein Vorgänger, mehr aber noch der große Nachfolger Johannes Paul II. in der katholischen Welt weithin populär und geachtet sind, wird die Amtsführung des zweiten Konzilspapstes Montini von Konservativen wie Liberalen als inkonsequent kritisiert. Die Bedeutung seiner Entscheidungen wird aber allmählich entdeckt, zumal die große Leistung des Wojtyla-Pontifikats, von einigen Korrekturen abgesehen, voll und ganz die programmatische Linie Pauls VI. verfolgte und diese eigentlich erst zum Erfolg führte. Nicht Johannes XXIII., der in Theologie und Frömmigkeit ganz dem 19. Jahrhundert angehört, sondern Giovanni Battista Montini markiert den Übergang von den großen Pius-Päpsten zu den großen nachkonziliaren Päpsten.
Wichtige Entscheidungen
- 4. November 1963 (DH --) Apostolischer Brief "Summi Dei Verbum" über die Vorzüge traditioneller Ausbildung in den Priesterseminaren tridentinischer Prägung (DH --)
- 6. August 1964 (DH --) Enz. "Ecclesiam Suam": zur Lehre des Evangeliums für die eine Menschheit ("vivere nel mondo ma non del mondo")
- 3. September 1965 (DH 4410 ff.) Enz. "Mysterium fidei": zur Eucharistie, Begriff der Transsubstanziation unverzichtbar
- 15. September 1965 (DH --) Motu proprio "Apostolica sollicitudo"; Errichtung der Bischofssynode
- 4. Oktober 1965 (DH 4420 ff.) "Au moment de prendre"; Ansprache vor den Vereinten Nationen; katholischer Universalismus, "Nie wieder Krieg"
- 7. Dezember 1965 (DH --) Motu proprio "Integrae servandae"; Reform des Hl. Offiziums, Errichtung der Kongregation f.d. Glaubenslehre
- 7. Dezember 1965 (DH 4430 ff.) "Pénétres", Gemeinsame Erklärung Athenagoras-Paul VI.: Widerruf der Exkommunikationen von 1054
- 6. August 1966 (DH --) Motu proprio "Ecclesiae Sanctae", Normen zur Umsetzung der Beschlüsse des II. Vatikanum
- 22. Februar 1967 (DH --) Apostolisches Schreiben "Petrum et Paulum Apostolos", Glaubensjahr zur 1900-Jahrfeier des Apostelmartyriums
- 26. Mai 1967 (DH 4440 ff.) Enz. "Populorum progressio": über die Entwicklung der Völker, "neuer Name für Frieden"
- 24. Juni 1967 (DH --) Enz. "Sacerdotalis caelibatus": Bekräftigung des Pflichtzölibats für Priester der lateinischen Kirche
- 15. August 1967 (DH --) Apostolische Konstitution "Regimini Ecclesiae" zur Reform der Römischen Kurie
- 30. Juni 1968 (DH --) Motu proprio "Sollemni hac Liturgia" Credo des Gottesvolkes
- 25. Juli 1968 (DH 4470 ff.) Enz. "Humanae vitae": über die Weitergabe des menschlichen Lebens in verantwortlicher Elternschaft
- 3. April 1969 (DH --) Apostolische Konstitution "Missale Romanum"; neue Messordnung für den römischen Ritus
- 24. Dezember 1969 (DH --) Botschaft "En novembre 1966" an Kardinal Alfrink zur Krise der Kirche in den Niederlanden
- 15. August 1972 (DH --) Motu proprio "Ministeria quaedam": Reform der Weihestufen (Klerikerstand mit Diakonat) und Dienste der Laien (Lektor, Akolyth) in der lateinischen Kirche
- 20. November 1974 (DH --) Brief an den Generalmeister des Predigerordens "Lumen Ecclesiae" über die Bedeutung des Hl. Thomas von Aquin
- 8. Dezember 1975 (DH 4570 ff.) Apostolisches Schreiben "Evangelii nuntiandi"; Missionsauftrag der Kirche ist unverzichtbar für das Leben der Zivilisation
- 11. Oktober 1976 (DH --) Letzter Brief an Erzbischof Marcel Lefebvre; definitive Feststellung des absolut falschen Traditionsbegriffs
- 24. Mai 1978 (DH --) Botschaft "À l'occasion", an die der Abrüstung gewidmete Sonderversammlung der Vereinten Nationen zu New York (verlesen ebd. durch Erzbischof Agostino Casaroli)
- Glaubenskongregation: "Mysterium filii Dei" (21. Februar 1972 zur Christologie), "Mysterium ecclesiae" (24. Juni 1973 zum Lehramt, Unfehlbarkeit), "Persona humana" (29. Dezember 1975 zur Sexualethik)
- Bibelkommission: "Sancta mater ecclesia" (21. April 1964: historische Wahrheit der Evangelien)
Literatur
- Andrea Lazzarini, Papst Paul VI. Sein Leben und seine Gestalt, (Herder) Freiburg u.a. 1964.
- Georg Huber, Paul VI, (Bonifacius) Paderborn 1964.
- Corrado Pallenberg, Paul VI. Schlüsselgestalt eines neuen Papsttums, (List) München 1965.
- Jean Guitton, Dialog mit Paul VI., (Molden) Wien u.a. 1967.
- Papst Paul VI., Christus und der Mensch von heute, (Molden) Wien u.a. 1968.
- Gustl Kernmayr, Papst Paul VI. Das Abenteuer seiner Jugend, (Franz Schneider) München-Wien 2. Aufl. 1978.
- Luitpold A. Dorn, Paul VI. Der einsame Reformer, (Styria) Graz u.a. 1989.
- Con Paolo VI verso il giubileo del 2000, Libreria Editrice Vaticana 1997.
- Paolo VI. Tutti i principali documenti. Latino-italiano (collectio vaticana Bd. 5), Libreria Editrice Vaticana 2002.
Vorgänger Johannes XXIII. |
Papst 1963 - 1978 |
Nachfolger Johannes Paul I. |