Editio typica
Als Editio typica (authentische Ausgabe) wird die Ausgabe der liturgischer Bücher bezeichnet, die als Schrift vom Heiligen Stuhl oder (im Auftrag) der Bischofskonferenz herausgegeben wird. Lateinisch wird die zweite Ausgabe "Editio typica altera", die dritte "Editio typica tertia" genannt.
Wird die "Editio typica Latina" (Authentische lateinische Ausgabe) oder Editio typica Vaticana (Authentische Vatikanische Ausgabe) vom Heiligen Stuhl veröffentlicht, enthält sie nur den lateinischen Text und ist aufgrund eines Dekretes der Ritenkongregation von der Vatikanischen Druckerei herausgegeben. Ein anderer Herausgeber muss im Besitz einer päpstlichen Genehmigung sein.
Wird die "Editio typica" als Schrift der Bischofskonferenz in einer Nation veröffentlicht, so enthält die Ausgabe die muttersprachliche Übertragung entweder mit lateinischen Text oder allein der Muttersprachliche. Das Dekret, durch das eine solche Ausgabe als "typica" ("iuxta typicam Vaticanam" - gemäß der vorbildlichen Vatikanischen) erklärt wird, ist vom Vorsitzenden der Bischofskonferenz oder auf dessen Anordnung vom Vorsitzenden der nationalen Liturgischen Kommission erlassen. In diesem Dekret soll die Konfirmation des Textes durch die Ritenkongregation erwähnt werden. Ein anderer Herausgeber muss von der Bischofskonferenz ausgesucht sein.
Es empfiehlt sich, dass in jeder Nation die Bischofskonferenz unter Berücksichtigung der Vorschriften des bürgerlichen Rechts und der in dem Land herrschenden Gepflogenheiten für die Herausgabe von Büchern bestimmt, welchen Herausgebern die Aufgabe übertragen wird, Bücher mit dem muttersprachlichen Text für den liturgischen Gebrauch herauszugeben.
Päpstliche Schreiben (Quellen und Dokumentation bezüglich der Editio typica)
- Über die liturgischen Texte
- 10. August 1946 Ritenkongregation: Dekret "Quanta sedulitate", "De facultate edendi libros liturgicos" ("Über die Vollmacht der Herausgabe liturgischer Bücher"; AAS 38 [1946] 371-372): Der Druck der lateinischen Texte "iuxta typicam" ist den "päpstlichen Verlegern" vorbehalten. Diese Normen sahen auch vor, dass die Verleger die notwendigen Übereinkünfte mit der Güterverwaltung des Heiligen Stuhls in Fragen der Verwaltung trafen.
- 23. November 1955 Ritenkongregation: Erinnerung an das Dekret vom 10. August 1946.
- 27.1.1966 Dekret "über die Herausgabe liturgischer Bücher".
- 27. Januar 1966 Ritenkongregation: Dekret ""Cum, nostra aetate", "De editionibus librorum liturgicorum" ("Die Herausgabe liturgischer Bücher"; AAS 58 [1966] 169-171).
- 25. Februar 1970 Kongregation für den Gottesdienst, Brief an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen und Liturgischen Kommissionen über die Herausgabe liturgischer Bücher.