Ordinem lectionum scripturae sacrae in missa
Ordinem lectionum scripturae sacrae in missa |
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Kongregation für den Gottesdienst
im Pontifikat von Papst Paul VI.
zur Veröffentlichung und amtlichen der Leseordnung für die Messfeier
(Quelle: Kirchliche Dokumente nach dem Konzil, St. Benno Verlag Leipzig 1970, Heft 12, Herausgegeben und übersetzt von den Liturgischen Instituten des internationalen deutschen Sprachgebietes; Kirchliche Druckerlaubnis Bautzen, den 12. Februar 1970, im Auftrag Ahne, Lizenzausgabe des Paulinus Verlages Trier).
Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist |
Die Leseordnung für die Meßfeier wurde vom "Rat zur Ausführung der Konstitution über die Liturgie" erarbeitet und von Papst Paul VI. durch die Apostolische Konstitution "Missale Romanum" vom 3. April 1969 approbiert. Entsprechend den Weisungen der Konstitution über die Liturgie soll durch sie den Gläubigen der Tisch des Gotteswortes reicher bereitet, die Schatzkammer der Bibel weiter aufgetan und innerhalb einer bestimmten Anzahl von Jahren der wichtigste Teil der Heiligen Schrift dem Volke vorgetragen werden (Art. 51).
Im ausdrücklichen Auftrag des Papstes veröffentlicht die "Kongregation für den Gottesdienst" hiermit die Leseordnung und führt sie amtlich ein. Sie kann vom 30. November 1969, dem 1. Adventssonntag, an verwendet werden, und zwar so, dass an den Sonntagen die Reihe B und an den Wochentagen für die erste Lesung die zweite Reihe genommen wird.
Da in dieser Ausgabe der Leseordnung nur die Schriftstellen für die einzelnen Perikopenangegeben sind, obliegt den Bischofskonferenzen die Herausgabe der vollständigen Texte in den Volkssprachen. Dabei sind die Bestimmungen einzuhalten, die der "Rat zur Ausführung der Konstitution über die Liturgie" in der "Instruktion über die muttersprachlichen liturgischen Texte" am 25. 1. 1969 erlassen hat. Die Volkssprachlichen Bibeltexte sind entweder den schon vorliegenden, gültig approbierten und vom Apostolischen Stuhl konfirmierten Bibelausgaben zu entnehmen oder - sofern es sich um neue übersetzungen handelt - zur Konfirmierung dieser Kongregation vorzulegen.
Alle gegenteiligen Bestimmungen sind aufgehoben.
Sekretär