Irrtum des Papstes

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Ein Irrtum des Papstes in einer wichtigen Entscheidung ist in der Kirchengeschichte noch nicht vorgekommen, weit über den Anspruch auf Unfehlbarkeit in endgültigen Lehrdefinitionen hinaus.

Grenzfälle

Von insgesamt drei Päpsten sind Schwankungen in wichtigen Fragen bekannt:

Die beiden kritischen Vorgänge aus der Frühzeit der Kirche sind eher als strategische Fehlleistungen der Kirchenpolitik einzuordnen. Als solche muss auch die Entscheidung im Fall Galileo Galilei (überdies nicht eine Entscheidung des Papstes Urban VIII. selbst) angesehen werden, die überaus komplex ist, aber nicht einfach "schlicht falsch". Auch das Hl. Offizium (die "Inquisition") hat seither keine Kompetenzüberschreitungen mehr wider die Wissenschaft begangen, auch nicht die Päpstliche Bibelkommission, obzwar deren frühe Entscheidungen nicht allesamt entscheidendes Gewicht behalten haben.

Wesentlich dürftiger sieht eine Betrachtung der Leistungen der Indexkongregation aus; doch sind deren Entscheidungen aus der Zeit zwischen 1571 und 1917 nur noch von moralischem Interesse und wurden auch von Katholiken seit dem 18. Jh. immer weniger respektiert.

Keine Fehlentscheidungen

Auch aus heutiger Sicht waren, jedenfalls in den tragenden Gründen, nicht fehlerhaft:

Zur Frauenordination siehe auch unter Ex cathedra.

Geschichte der Irrtümer bei päpstlichen Pontifikaten:

Petrus

  1. Leugnung Christi (Mt 26,69-57)
  2. Einhaltung jüdischer Regeln (Gal 2,14)

Nikolaus I

  1. Taufe nur auf den Namen Christi sei gültig (Mt 28,19)

Papst Honorius

  1. Kompromiss mit Ketzern (2 Joh 9a)

Johannes Paul II

  1. außerhalb der katholischen Kirche könne man Gott anbeten (Joh 4,24)
  2. Luther habe Religiosität (Spr 18,1)
  3. Ketzer könnten Sakramente empfangen

Was noch nicht unfehlbar festgelegt wurde

  1. die Vorhölle
  2. das es zwölf Apostel gab
  3. die Unfehlbarkeit, Göttlichkeit und Unversehrtheit der Bibel

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