Kulturkampf
Der Kulturkanpf
Der Kulturkanpf zog sich über sieben Jahre hin. Den Ausschlag gab das 1870 erlassene Unfehlbarkeitsdogma, da Preußen dadurch einen Machtverlust in Posen fürchtete, wo eine deutliche Mehrheit der polnischen Bevölkerung katholisch war. Daraufhin brach 1871, also kurz nach der Gründung des Deutschen Reiches, der Kulturkanpf ganz aus. Bismacrck, damals Reichskanzler, erließ den Kanzlerparagraphen, der für kath. Geistliche den sprichwörtlichen Maulkorb darstellte. 1872 wurde dann das Schulaufsichtsgesetz verabschiedet, wodurch alle Schulen im Deutschen Reich abe diesem Zeitpunkt unter staatlicher Aufsicht standen. Weiterhin wurde zur gleichen Zeit der Jesuitenordern gesetzlich verboten. 1873/74 trat das Maigesetzt in Kraft, welches staatliche Examen für Priester und Bestimmungen für kirchliche Disziplinargewalt behinhaltete. Dies dekratierte den kath.Priester zu einem einfachen Staatsbeamten. Einen weiteren Punkt, den Bismarck 1874/75 durchsetzte war die Zivilehe, was eine standesamtliche Funktion des Staates zur Folge hatte. Im gleichen Zeitraum wurden ettliche sogenannte Sperrgesetzte erlassen. Diesen lagen Gehaltssperren für kath.Priester zu Grunde.
Ab 1878 bis 1903 ist Papst Leo XIII um Ausgleich mit dem Deutschen Reich bemüht. Geschichtlich gesehen ist der Kulturkamof jedoch schon 1878 beendet.
Seine Ziele, wie zum Beispiel die Kontrolle des Staates über die kath.Kirche und Einschränkung ihrer Befugnisse, sowie die politische Schwächung der Zentrums Partei (heutige CDU), verfehlt Otto von Bismarck weitgehend. Er musste bis 1886 die meisten Kulturkampfgesetze zurücknehmen. Erhalten blieben die staatliche Schulaufsicht, sowie die standesamtliche Eheschließung. Und das bis heute.
An den Kulturkampf schlossen sich dann 1878 die Schutzzollgesetze, ab 1878 die Sozialistengesetzt und 1883-1889 die soziale Gesetzgebung an. Dies alles unter der Obhut und auf den Druck von Otto von Bismarck hin.
1890 wurde er dann jedoch aus seinem Amt, als Reichskanzler entlassen.