Konzelebration

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Eine Konzelebration (von lat. con „zusammen“ und celebrare „feiern“) ist der gemeinsame Vollzug einer heiligen Messe durch mehrere Priester oder Bischöfe, wobei einer als Hauptzelebrant der Feier vorsteht und die anderen als Priester "sakramental" und aktiv teilnehmen.

In einem weiteren Sinne kann auch jede "aktive, volle und bewusste Teilnahme eines Getauften an einer liturgischen liturgischen Feier der Kirche" als Konzelebration bezeichnet werden.<ref>Angelus A. Häußling: Art. Konzelebration in: Lexikon für Theologie und Kirche, 3. Aufl., Bd. 6, Sp. 341.</ref>

"Die liturgischen Handlungen sind nicht privater Natur, sondern Feiern der Kirche, die das "Sakrament der Einheit" ist; sie ist nämlich das heilige Volk, geeint und geordnet unter den Bischöfen. Daher gehen diese Feiern den ganzen mystischen Leib der Kirche an, machen ihn sichtbar und wirken auf ihn ein; seine einzelnen Glieder aber kommen mit ihnen in verschiedener Weise in Berührung je nach der Verschiedenheit von Stand, Aufgabe und tätiger Teilnahme." (SC, Nr. 26).

Bei der Konzelebration "wird die Gemeinschaft der Einzelkirchen offenbar"<ref>Unitatis redintegratio vom 21. November 1964, Nr. 15.</ref>, und die brüderlichen Bande unter den Priestern werden gestärkt.<ref> 25. Mai 1967 Instruktion Eucharisticum mysterium Nr. 47</ref> Dem Bischof steht es zu, im Bereich seines Bistums das Konzelebrationswesen zu leiten. Die Seelsorger sollen dafür sorgen, dass die Gläubigen, die an der konzelebrierten heiligen Messe teilnehmen, durch eine geeignete Unterweisung über den Ritus selbst und über dessen Bedeutung in angemessener Weise unterrichtet werden.<ref>7. März 1965 Ritenkongregation Dekret Ecclesiae semper über Riten der Konzelebration und der Kommunion unter beiden Gestalten, Nr. 11.</ref>

Konzelebrierende Priester beim Eucharistischen Hochgebet der heiligen Messe

Die Konzelebration der heiligen Messe

Der Konzelebration steht ein Priester oder Bischof als Hauptzelebrant (celebrans principalis) vor, der die Feier leitet. Die Konzelebranten (Mitzelebranten) übernehmen verschiedene Aufgaben wie z.B. die Homilie.<ref>in: Redemptionis sacramentum, Nr. 64-68, 161</ref> Die Orationen und die Präfation des Hochgebet werden stets vom Hauptzelebranten vorgetragen. Die Einsetzungsworte spricht der Hauptzelebrant laut, die Konzelebranten sprechen leise mit.<ref> vgl. 23. Mai 1957 Heiliges Offizium, Dekret "Quaesitum est" des Heiligen Offiziums Zweifel über die Gültigkeit der Konzelebration: Ungültig ist eine Konzelebration des heiligen Messopfers durch Priester, die, obschon in heiligen Gewändern und von jeglicher Intention beseelt, nicht die Konsekrationsworte sprechen (AAS 49 [1957] 370).</ref> Falls nicht anders angegeben, macht allein der Hauptzelebrant die Gesten, die Konzelebranten strecken die rechte Hand zum Brot und zum Kelch hin aus. Sie tragen verschiedene Teile des Hochgebets vernehmlich vor, vollziehen jedoch nur jene Gesten und Riten, die ihnen ausdrücklich zugewiesen werden. Sie breiten die Hände nur dann aus, wenn Gebete mit ausgebreiteten Händen vorzutragen sind; andernfalls halten sie die Hände gefaltet.<ref>Ecclesiae semper, Nr. 14.</ref> Beim Friedensgruß wünschen Priester und ihre Konzelebranten einander den Frieden mit einer rituellen Umarmung.

Der Diakon und die Ministranten sollen darauf achten, dass sie nicht zwischen den Konzelebranten stehen, sofern ihr Dienst nach den Rubriken es nicht gerade erfordert; nach der Ausübung des Dienstes sollen sie sogleich zurückgehen.<ref> Ecclesiae semper, Nr. 16.</ref>

Die Vorschriften zur Konzelebration finden sich in der Allgemeinen Einführung in das Römische Messbuch 2002 Nr. 210-251. Genaue Anweisungen, bei welchem Eucharistischen Hochgebet in welcher Weise gebetet, gesungen oder gestikuliert werden, zeigen das Dekret vom 23. Mai 1968 und die Veröffentlichung vom 15. Mai 1983.

Geschichtliches

Die Konzelebration des eucharistischen Geheimnisses ist seit der Frühzeit der Kirche bekannt. Nach verschiedenartigen Entwicklungen sowohl im Osten als auch im Westen ist sie bis in die heutige Zeit im Gebrauch geblieben.<ref> Sacrosanctum concilium, Nr. 57, Ecclesiae semper, Nr. 11.</ref> Die im Abendland übliche Beschränkung auf eine Konzelebration bei der Messfeier von Priester- und Bischofsweihen<ref>CIC 1917 can 803</ref> wurde durch das II. Vatikanum erheblich ausgedehnt. Es sollte ein neuer Konzelebrationsritus geschaffen werden und in das Römische Pontifikale und Missale Romanum eingefügt werden.<ref>Vgl. Sacrosanctum concilium, Art. 57 und 58; Presbyterorum ordinis, Nr. 7. </ref>

Die in Konzelebration gefeierte feierliche heilige Messe mit Gesang und Teilnahme der Gemeinde entspricht dem früheren Levitenamt. Insbesondere die Praxis, dass bei einem Levitenamt zwei Priester in Dalmatik und Tunicella die Rollen von Diakon und Subdiakon übernahmen, ist jetzt ausgeschlossen.<ref>„Bei den liturgischen Feiern soll jeder, sei er Liturge oder Gläubiger, in der Ausübung seiner Aufgabe nur das und all das tun, was ihm aus der Natur der Sache und gemäß den liturgischen Regeln zukommt.“ (Sacrosanctum Concilium, Art. 28; vgl. Johannes Wagner: Wie tot ist das Levitenamt? In: Gottesdienst 7 (1973), Heft 1, S. 138ff.</ref>

Theologische Klärung zur Konzelebration

Bei einer Konzelebration im engen Sinn handelt Christus sakramental durch mehrere Priester (Bischöfe) anstatt nur durch einen. Es ergibt sich hier eine wichtige Frage: "Welche Intention und welche äußere Handlung sind erforderlich, damit eine wirkliche Konzelebration und gleichzeitige Konsekration stattfindet?" Papst Pius XII. sagte 1956 dazu, dass die Konzelebranten "selber diese Handlungen vollziehen und die wesentlichen Worte aussprechen [müssen]. [...] Es genügt [bei der Eucharistiefeier] nicht, den Willen zu haben und zu bekunden, sich die Worte und Handlungen des Zelebranten zu eigen zu machen. Die Konzelebrierenden müssen selber über Brot und Wein sprechen: "Das ist mein Leib", "Das ist mein Blut"; sonst ist ihre Konzelebration rein zeremoniell.<ref>Ansprache Vous Nous avez vom 23. September 1956</ref>

Ferner weist der Papst darauf hin, dass der Konzelebration nicht der "Irrtum zugrunde liegen" dürfe, "als ob nämlich die Zelebration einer Messe, der hundert Priester in frommer Weise anwohnen, der Feier von hundert Messen durch hundert Priester gleichkäme."<ref>23. September 1956 Ansprache Vous Nous avez</ref> "Für die Darbringung des eucharistischen Opfers gilt: Es sind so viele Handlungen des Hohenpriesters Christus als zelebrierende Priester sind, keineswegs aber so viele, als Priester sind, die der Messe eines Bischofs oder Priesters fromm beiwohnen, denn indem sie dem heiligen Opfer beiwohnen, vertreten sie nicht die Person Christi des Hauptes und handeln nicht in ihr, sondern sind den christgläubigen Laien gleichzustellen, die der heiligen Messe beiwohnen."<ref>2. November 1954 Ansprache Magnificate dominum mecum, Eucharistisches Opfer und Konzelebration an die Kardinäle und Bischöfe; 23. September 1956 Ansprache Vous Nous avez; Ritenkongregation Musicae sacrae disciplina über sakrale Musik und Liturgie.</ref>

Die Einzelzelebration

Jedem Priester bleibt die Freiheit, einzeln zu zelebrieren.<ref>Sacrosanctum concilium, Art. 57; Instruktion Eucharisticum mysterium Nr. 47</ref> Zur Förderung dieser Freiheit soll alles zur Verfügung stehen, was diese Zelebration leichtmacht. Man achte darauf, dass die Gläubigen durch übertriebene Einschränkung der für sie bestimmten Einzelzelebrationen keinen Schaden erleiden.<ref>Brief vom 30. Juni 1965 von Kardinal Giacomo Lercaro, Vorsitzender des "Consilium" an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen über die Förderung der liturgischen Erneuerung</ref>

Einzelzelebrationen dürfen nicht zur selben Zeit in derselben Kirche während einer Konzelebration stattfinden (vgl. CIC 902). Am gesamten Gründonnerstag und zur Zeit der Ostervigil ist die Einzelzelebration verboten.<ref>Grundordnung des Römischen Messbuchs, Vorabpublikation der Deutschen Bischofskonferenz (2007), Nr. 199.</ref> Die Einzelzelebration, auch die ohne Anwesenheit der Gemeinde (Missa sine populo), behält ihre ganze lehrmäßige und aszetische (der Priester zelebriert täglich selbst) Bedeutung sowie die volle Billigung der Kirche.<ref>Brief vom 30. Juni 1965 von Kardinal Giacomo Lercaro, Vorsitzender des "Consilium" an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen über die Förderung der liturgischen Erneuerung. </ref>

Wann ist die Konzelebration vorgeschrieben oder empfohlen ?

Die Konzelebration ist für die Bischofsweihe, die Priesterweihe, die Messfeier bei der Benediktion eines Abtes und bei der Chrisammesse vorgeschrieben. Weiterhin empfiehlt die Kirche die Konzelebration für bestimmte Formen der heiligen Messe wie etwa die Konventsmesse<ref> Sacrosanctum concilium, Art. 57: a) Die Konventmesse und die Hauptmesse in jenen Kirchen, in denen das geistliche Wohl der Christgläubigen nicht die Einzelzelebration aller anwesenden Priester verlangt.</ref> einer Gemeinschaft von Ordensmännern oder Kanonikern, für Messfeiern bei Konzilien, Bischofsversammlungen und Synoden, bei Zusammenkünften von Priestern z.B. geistlichen Exerzitien, einer anderen Zusammenkunft und für die Feier vom Letzten Abendmahl am Gründonnerstag.<ref> 4. Dezember 1963 Zweites Vatikanisches Konzil Konstitution Sacrosanctum concilium über die heilige Liturgie, Art. 57.</ref>

Praktisches rund um die Konzelebration

Es ist angemessen, dass die Priester die Messe zelebrieren oder konzelebrieren, um so voller und in der ihnen zustehenden Weise an der Messe teilzunehmen, und dass sie nicht nur nach Art der Laien kommunizieren.<ref>In celebratione missae 1972</ref>

Es "soll darauf geachtet werden, dass der heilige Ritus von den Gläubigen gut verfolgt werden kann: deshalb wird es angebracht sein, dass die Konzelebranten nicht an der dem Volk zugewandten Seite des Altares stehen." <ref>Ecclesiae semper Nr. 4</ref>

Niemand darf zur Konzelebration hinzutreten oder zugelassen werden, wenn die Messe schon begonnen hat.

Auswärtige Priester sollen gerne zur Konzelebration zugelassen werden, sofern ihr priesterlicher Stand geklärt ist.<ref>Das Kirchenrecht besagt im CIC can 903, dass ein Priester "zur Zelebration zuzulassen" ist, "auch wenn er dem Rektor der Kirche nicht bekannt ist, sofern er ein Empfehlungsschreiben seines Ordinarius bzw. seines Oberen vorlegt, das höchstens vor einem Jahr ausgestellt wurde, oder wenn vernünftigerweise anzunehmen ist, dass er bezüglich der Zelebration keinem Hindernis unterliegt."</ref>

Vorbereitungen zur Konzelebration

Alle Konzelebranten müssen diejenigen Paramente anlegen, die sie bei einer nicht konzelebrierten Messfeier zu tragen haben.<ref>Ritus servandus in Concelebratione Missae Nr. 12</ref> Sofern jedoch ein ernsthafter Grund vorliegt, zum Beispiel wenn die Zahl der Konzelebranten größer ist und die Paramente nicht ausreichen, können die Konzelebranten, immer mit Ausnahme des Hauptzelebranten, die Kasel weglassen, niemals jedoch Albe und Stola.<ref> 4. Mai 1967 II. Instruktion Tres abhinc annos zur rechten Durchführung der Konstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils über die heilige Liturgie Sacrosanctum concilium, Nr. 27. </ref> Die Farbe der liturgischen Kleidung soll der der Messe entsprechen. Falls erforderlich, können die Konzelebranten - ausgenommen bei einer Messfeier für Verstorbene - weiße liturgische Kleidung tragen; der Hauptzelebrant soll jedoch Gewänder in der der Messe entsprechenden Farbe tragen. <ref>Ecclesiae semper, Nr. 12.</ref> Die Konzelebranten legen in der Sakristei oder an einem anderen geeigneten Ort die liturgischen Gewänder an, die sie zu tragen pflegen, wenn sie einzeln zelebrieren.

Für eine Konzelebration sind außer den Paramenten Sitze für die Konzelebranten und nötigenfalls Texte der Messordnung vorzubereiten. Ebenfalls ist eine genügend große Hostie oder mehrere, die nachher geteilt werden sollen je nach Anzahl der Konzelebranten herzurichten. Wenn die Kommunion der Konzelebranten durch Eintauchen geschieht, ist darauf zu achten, dass die Hostien<ref> 25. Mai 1967 Instruktion Eucharisticum mysterium Nr. 48: "Wenn für die Konzelebration, gemäß den Normen des Ritus servandus in concelebratione Missae, Nr. 17, größere Hostien hergestellt werden, ist dafür zu sorgen, dass sie im Einklang mit der Überlieferung in Form und Aussehen diesem erhabenen Geheimnis entsprechen."</ref> nicht zu klein und zu dünn, sondern eher dicker als gewöhnlich sind, damit sie nach dem teilweisen Eintauchen in das Blut ohne Schwierigkeit gereicht werden können. Gegebenenfalls ist ein genügend großer Kelch, der für die Kommunion aller Konzelebranten ausreicht zu verwenden oder wenn ein solcher nicht vorhanden ist, kann auch ein zweiter hinzugenommen werden.<ref> Ecclesiae semper, Nr. 17.</ref>

Verschiedene Konzelebrationen

«Konzelebration» des Priesters mit dem anwesenden Volk?

Das eucharistische Opfer darf nicht als «Konzelebration» des Priesters mit dem anwesenden Volk im strengen Sinn betrachtet werden, wovor noch Papst Pius XII. warnte.<ref>Vgl. Redemptionis sacramentum, Nr. 42; Papst Pius XII., Enzyklika Mediator Dei: AAS 39 (1947) 553.</ref> Jede Zweideutigkeit in dieser Sache musste vermieden werden. Daher sollten Ausdrücke wie «zelebrierende Gemeinde» oder «zelebrierende Versammlung» - oder in anderen modernen Sprachen «celebrating assembly», «asamblea celebrante», «assemblée célébrante», «assemblea celebrante» - und ähnliche Redewendungen nur behutsam gebraucht werden.<ref>Vgl. Redemptionis sacramentum, Nr. 42; Ansprache Magnificate dominum mecum vom 2. November 1954.</ref>

Diese Befürchtungen sind durch das Zweite Vatikanische Konzil überwunden, das unter "Konzelebration" in erster Linie die gemeinsame Eucharistiefeier mehrerer Priester versteht, also in der engen Bedeutung des Wortes "Konzelebration". Die weite Bedeutung "Mitfeier aller an einem Gottesdienst", die das genannte Missverständnis nahelegte, ist nicht mehr gebräuchlich. Gleichzeitig betonte das Konzil die Verschiedenheit von Stand, Aufgabe und tätiger Teilnahme bei der heiligen Messe (SC 26).

Konzelebration mit dem Diözesanbischof

Es wird "sehr empfohlen, dass in den liturgischen Feiern, denen der Bischof vorsteht, Presbyter mitwirken. Insbesondere in der unter Leitung des Bischofs gefeierten Eucharistie sollen Presbyter mit ihm konzelebrieren, damit das Geheimnis der Einheit der Kirche durch die Eucharistie sichtbar wird und damit die Priester als Presbyterium des Bischofs vor der Gemeinschaft in Erscheinung treten. Priester, die an bischöflichen Feiern teilnehmen, sollten nur das tun, was ihnen als Presbytern zukommt; wenn aber Diakone fehlen, sollen sie einige Dienste der Diakone ersatzweise übernehmen, dabei jedoch niemals Diakonengewänder tragen.<ref>Zeremoniale für die Bischöfe Nr. 21+22.</ref>

Konzelebration mit Bischöfen und Priestern verschiedener Rituskirchen

Jeder Priester des lateinischen Ritus kann mit anderen Priestern des lateinischen Ritus konzelebrieren, auch wenn die Messe in einem anderen als seinem eigenen Ritus gefeiert wird. <ref>CIC can 908; Ecclesiae semper, 7. </ref>

Wenn der Bischof der Eparchie die Erlaubnis dazu erteilt, darf aus gerechtem Grund eine Konzelebration unter Bischöfen und Priestern verschiedener Rituskirchen stattfinden, besonders um die Nächstenliebe zu fördern und um die Einheit der Kirchen zu bezeugen, wobei alle den Vorschriften der liturgischen Bücher des Hauptzelebranten folgen müssen, jedweder liturgischer Synkretismus zu vermeiden ist und passende Messgewänder sowie Insignien der eigenen Rituskirche zu tragen sind.“<ref>CCEO can. 701 aus: Interrituelle Konzelebration. Unter bestimmten Bedingungen vom Kirchenrecht erlaubt Zenit am 17. Juni 2016; Zeremoniale für die Bischöfe Nr. 21.</ref>

Allerdings müssen sich katholische Bischöfe und Priester des lateinischen Ritus auch an folgende Vorschriften der Instruktion Redemptionis sacramentum halten (Nr. 113):

„Wenn mehrere Priester bei der Messe konzelebrieren, soll für den Vortrag des eucharistischen Hochgebetes eine Sprache verwendet werden, die allen konzelebrierenden Priestern und dem versammelten Volk bekannt ist. Wo es vorkommt, dass einige Priester dabei sind, die die Zelebrationssprache nicht kennen, so dass sie die ihnen zukommenden Teile des eucharistischen Hochgebetes nicht geziemend vortragen können, sollen sie nicht konzelebrieren, sondern gemäß den Normen in Chorkleidung an der Feier teilnehmen.“

Konzelebration und Interzelebration

Bination und Trination bezüglich der Konzelebration

Päpstliche Schreiben und Lehramtliches

Pius XII.

Paul VI.

Johannes Paul II.

Franziskus

Literatur

  • Offizielle Ausgabe: Ritus servandus in concelebratione Missae et ritus Communionis sub utraque specie. Vatikanstadt 1965.
  • Angelus A. Häußling: Art. Konzelebration in: Lexikon für Theologie und Kirche, 3. Aufl., Bd. 6, Sp. 341-344.
  • Klaus Gamber: Die alte Messe - immer noch? : Überlegungen zu Volksaltar, Konzelebration und Massengottesdienst im Freien, Selbstverlag 1982 (64 Seiten).

Weblinks

Anmerkungen

<references />