Partikel
Eine Partikel (lat. particula: Verkleinerungsform von pars "Teil") ist die Bezeichnung für ein kleines Teilchen.
Inhaltsverzeichnis
Reliquienpartikel
Ein kleines Teilchen kann ein Fragment vom Holzkreuz Jesu Christi oder ein Gegenstand von Heiligen (Knochen, Blut, Kleidung usw.) sein oder mit einer solchen ursprünglichen Reliquie in Berührung gebracht worden sein. Solche Partikel werden oft in einem Reliquiar oder einer Kapsel zur Verehrung dargeboten; der Wettersegen wird häufig mit einem Kreuzreliquiar gespendet. In oder unter einem feststehenden Altar sind nach urchristlichem Brauch Reliquienpartikel von Heiligen beigesetzt.<ref>Codex iuris canonici can. 1237 § 2.</ref>
Eucharistische Partikel
Das Brechen von Brot führt in der Praxis zum Entstehen von Bröseln und kleinen Partikeln. Partikel einer konsekrierten Hostie sind in gleicher Weise eucharistischer Leib Christi wie die zur Kommunion bestimmten Bruchstücke.<ref>Die Größe des Teiles ist nicht von Belang: vgl. dazu: Catechismus Romanus II. Teil: Von den Sakramenten#A. Die Eucharistie als Sakrament, Nr. 34: "So bezeugt uns Augustin in seinen Schriften: »Jeder empfängt Christus den Herrn, und in jedem der einzelnen Teile ist er ganz zugegen. Er wird durch die Einzelkommunionen nicht kleiner, er gibt sich vielmehr jedem einzelnen hin ganz so wie Er ist« (Corp. Jur. can. c. 75 [vgI. 77] Dist. II de cons.)</ref> Um der Verunehrung dieser kleinen Partikel vorzubeugen (und wohl auch aus praktischen und Haltbarkeitsgründen), ging man im Mittelalter zur bis heute üblichen Form der Hostien über.
Priester sind verpflichtet, so sorgfältig mit der heiligen Gestalt umzugegehen, dass kein Teil verloren geht. "Wann immer ein Hostienteilchen an den Fingern haften bleibt, vor allem nach der Brotbrechung oder der Kommunion der Gläubigen, hat der Priester die Finger über der Patene beziehungsweise Hostienschale zu reinigen oder, wenn nötig, abzuwaschen (Ablution). Ebenso hat er, falls Teilchen außerhalb der Patene beziehungsweise Hostienschale liegen, diese zu sammeln."<ref>Grundordnung des Römischen Messbuches Nr. 278, AEM Nr. 120, 138, 237.</ref> "Nach der Konsekration ist der Zusammenschluss von Daumen und Zeigefinger des Zelebranten nicht mehr vorgeschrieben."<ref>Heilige Ritenkongregation und "Consilium": II. Instruktion Tres abhinc annos zur ordnungsgemäßen Durchführung der Konzilskonstitution über die heilige Liturgie Sacrosanctum concilium vom 4. Mai 1967, Nr. 12.</ref>
Auch Gläubige haben die Pflicht, im Rahmen ihrer Möglichkeiten Sorge zu tragen, dass keine Partikel fallengelassen oder verstreut werden<ref> vgl. Memoriale domini (Wortlaut)#Pastorale Erwägungen für jene, die das Indult erbeten haben, Nr. 1905.</ref> und verloren gehen.<ref> vgl. Mitteilung über die Handkommunion, Nr. 6; Immensae caritatis vom 29. Januar 1973: Mit größter Sorgfalt und Umsicht sollen Spender und Empfänger bei der Handkommunion auf Teilchen achten, die sich etwa von der Hostie losgelöst haben.</ref> Bei der Mundkommunion ist eine Patene vorgeschrieben, "um die Gefahr zu vermeiden, dass die heilige Hostie oder einzelne Fragmente auf den Boden fallen"<ref>Redemptionis sacramentum Nr. 93.</ref>. "Ist eine Hostie oder eine Partikel (doch) heruntergefallen, wird sie ehrfürchtig aufgehoben."<ref>Grundordnung des Römischen Messbuches Nr. 280.</ref>
Päpstliches Schreiben
- 2. Mai 1972 Kongregation für die Glaubenslehre: Erklärung De fragmentis eucharisticis über eucharistische Partikel.
Anmerkungen
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