Diakon

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Das Diakonat ist ein Teil der drei Ämter Christi und ist die erste Weihestufe.

Priesteramtskandidaten werden vor ihrer Priesterweihe zum Diakon geweiht. Darüberhinaus hat das Zweite Vatikanische Konzil das Amt des ständigen Diakons als eigenständiges Amt der Kirche wiederhergestellt, das auch verheirateten Männern offen steht.

Der Begriff "Diakon" stammt vom griechischen Verb "diakonein" ab und bedeutet "dienen".

Geschichte des Diakonats

Don Francesco Moraglia, Professor für systematische Theologie (Genua) schreibt in einem vom Vatikan veröffentlichten Beitrag: "Der Diakonat an sich, als ständiges Amt, das nicht das Priesteramt zum Ziel hat, verschwindet in der westlichen Welt, nachdem er bis zum 5. Jh. von großer Bedeutung gewesen war. Ab der Zeit wurde die erste Stufe des Priesteramtes – vor allem auf Grund der zunehmenden Teilnahme der Priester am Seelsorgerleben – langsam zu einer einfachen Vorstufe, um die Hauptstufe zu erklimmen: das Priesteramt. Es ist daher leicht zu verstehen, dass der Diakonat aus theologischer Sicht und als seelsorgerisches Amt praktisch erlahmte, ja fast versteinerte. Dieser Situation versuchte bereits im 16. Jh. das Konzil von Trient entgegenzuwirken, doch ohne Erfolg; erst das Zweite Vatikanische Konzil hat es geschafft, in der zweiten Hälfte des 20. Jh. den Diakonat als „großes, eigenständiges und ständiges Amt in der Rangordnung…" zu unterstreichen."

Beim Zweiten Vatikantium steht in der Dogmatischen Konstitution Lumen Gentium im Kapitel 29, dass „…den Diakonat, mit Einverständnis des Papstes der katholischen Kirche, auch Männer reifen Alters annehmen können, die in Ehe leben, ebenso wie geeignete junge Männer, die jedoch das Gesetz des Zölibates einhalten müssen."

Voraussetzung für das Diakonat

Grundsätzlich muss ein Bewerber für das Diakonat ein römisch-katholischer Mann sein.

Ein unverheirateter Mann, der sich zum Zölibat verpflichtet, muss 23 Jahre alt sein.

Ein verheirateter Mann, der das Diakonat anstrebt, muss mindestens 35 Jahre alt sein. Die Ehefrau muss das Einverständnis geben. Wenn die Ehefrau sterben sollte, muss der Ehemann allerdings im zölibateren Lebensstand bleiben.

Aufgaben

Diakone leisten primär einen Dienst am Nächsten und helfen Menschen in Notsituationen. Sie können auch teilweise liturgische Aufgaben übernehmen und dürfen bei der Hl. Messe, sofern es nützlich erscheint (pro opportunitate - vgl. IGMR Nr. 65), predigen, die Hl. Eucharistie spenden. Auch Taufen, Eheschließungen und Beerdigungen darf der Diakon vornehmen.

Es ist aber nicht möglich, dass Diakone die sakramentale Lossprechung erteilen oder die Krankensalbung spenden oder auch die Hl. Eucharistie feiern.

Diakonat der Frau?

Immer wieder wird von einigen theologischen Strömungen die Behauptung aufgestellt, dass es in der Urkirche ein sogenanntes "Diakonat der Frau" gegeben habe. Dabei beruft man sich auf einige Frauen aus der Bibel, die man in Zusammenhang mit einem angeblich vorhandenen Diakonat der Frau in der Urkirche bringen möchte. Insbesonders auf eine Stelle des Römerbriefes (16,1 ff) beruft man sich dabei, wo von Phoebe, der "Dienerin der Gemeinde von Kenchreä" die Rede ist. Der Luganer Dogmatiker Manfred Hauke schreibt in dem Buch "Das Weihesakrament für die Frau - eine Forderung der Zeit?": "Die Mehrzeit der Kommentatoren (jedweder Couleur) betont aber, es bleibe zweifelhaft, ob angesichts der beginnenden Entwicklung der kirchlichen Ämter bereits von einer 'Diakonin' im technischen Sinn entsprochen werden könne. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die Worte 'Dienst' und 'dienen' im Neuen Testament einen großen Bedeutungsumfang besitzen."

Es zeigt sich auch, dass es weder in der Kirche des Ostens (Ignatius von Antiochien, Polykarp) noch in der des Westens (Tertullian, Hippolyt) irgendwelche Spuren für ein mögliches Diakonat gibt. Auch die Ägypter Klemens von Alexandrien oder Origenes kennen keine weibliche Diakone.

Aimé Georges Martimort, der Altmeister der Liturgiewissenschaft, folgert aus diesem Befund: "Hätte die apostolische Zeit weibliche Diakone eingesetzt, dann wäre eine solche Tradition in der darauffolgenden Zeit fortgesetzt und wahrscheinlich entfaltet worden." (M. Hauke, Das Weihesakrament für die Frau)

Logisch ist, dass bei einer Zulassung des Diakonats für die Frau auch die Weihe zur Priesterin und Bischöfin möglich ist. Die Beispiele bei den Anglikanern und bei den Altkatholiken haben dies gezeigt. Dies ergibt sich auch aus der Einheit des Weihesakramentes, da sowohl das Diakonat als auch die Priesterweihe Ausgliederungen der bischöflichen Vollmacht sind. "Beide haben Anteil an dem einen Weihesakrament, an der eine Sendung der Apostel, die in einem vollen Umfang ausübt wird von den Bischöfen als Nachfolgern der Apostel." (Lumen Gentium 20 f und 28-29)

Die Studie der [[Internationale Theologenkommission|Internationalen Theologenkommission des Vatikans hat im Jahre 2003 hat folgendes festgestellt:

"Was die Ordination von Frauen zum Diakonat betrifft, sei angemerkt, dass sich aus dem bisher Dargelegten zwei wichtige Hinweise ergeben:

  1. Die Diakonissen, die in der Überlieferung der frühen Kirche erwähnt werden, sind - entsprechend dem, was der Ritus der Einsetzung und die ausgeübten Funktionen nahelegen - nicht schlicht und einfach mit dem Diakonen gleich zu setzten.
  2. Die Einheit des Weihesakraments, in der klaren Unterscheidung zwischen den Dienstämtern des Bischofs und des Presbyter auf der einen und dem diakonalen Dienstamt auf der anderen Seite, wird durch die kirchliche Tradition stark betont, vor allem durch die Lehre des II. Vatikanum und die nachkonziliare Lehre des Lehramts."

Literatur

  • M. Hauke: Das Weihesakrament für die Frau - eine Forderung der Zeit?, Respondeo, Siegburg, ISBN 3-87710-281-6


Weblinks