In eminenti (Wortlaut): Unterschied zwischen den Versionen
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Das an alle Gläubigen gerichtete Dekret ist das älteste Edikt über die „[[Freimaurer]]“. Benedikt XIV. hat es in der Konstitution „Providas Romanorum Pontificum“ vom 18. Mai 1751 wieder aufgenommen. | Das an alle Gläubigen gerichtete Dekret ist das älteste Edikt über die „[[Freimaurer]]“. Benedikt XIV. hat es in der Konstitution „Providas Romanorum Pontificum“ vom 18. Mai 1751 wieder aufgenommen. | ||
− | (§ 1) Uns wurde bekannt, | + | (§ 1) Uns wurde bekannt, dass einige Gesellschaften, Vereinigungen, Zusammenkünfte, Versammlungen, Verbindungen bzw. Konventikel, gemeinhin als Freimaurer bzw. Francs Massons oder entsprechend der Verschiedenheit der Sprachen mit irgendeiner anderen Namensgebung bezeichnet, weit und breit im Vormarsch sind und tagtäglich erstarken; in ihnen verbinden sich Menschen jedweder Religion und Sekte, sich mit geheucheltem Schein natürlicher Ehrbarkeit begnügend, in einem engen und ebenso undurchdringlichen Bündnis nach Gesetzen und für sie abgefaßten Statuten miteinander; und zugleich werden sie sowohl durch einen strengen bei der heiligen Bibel geleisteten Eid als auch durch die Anhäufung schwerer Strafen verpflichtet, was sie heimlich tun, mit unverletzlichem Schweigen zu verhehlen. |
− | Da es aber die Natur des Frevels ist, | + | Da es aber die Natur des Frevels ist, dass er sich selbst preisgibt und Geschrei von sich gibt, das ihn verrät, deshalb haben die vorgenannten Gesellschaften bzw. Konventikel den Herzen der Gläubigen so heftigen Argwohn eingeflößt, dass ebendiesen Verbindungen beizutreten bei Klugen und Rechtschaffenen genau dasselbe ist wie sich den Makel der Schlechtigkeit und Ruchlosigkeit zuzuziehen; wenn sie nämlich nicht böse handeln würden, würden sie das Licht (der Öffentlichkeit) nicht so sehr hassen. Dieses Gerede hat sich nun so sehr verbreitet, dass in sehr vielen Gegenden die erwähnten Gesellschaften durch die weltlichen Gewalten als die Sicherheit der Reiche beeinträchtigend geächtet und schon längst vorsorglich abgeschafft wurden. |
− | (§ 2) Deshalb bestimmen Wir, im Herzen die sehr schweren Schäden erwägend, die wie meist aus solchen Gesellschaften bzw. Konventikeln nicht nur der Ruhe des zeitlichen Gemeinwesens, sondern auch dem geistlichen Heil der Seelen zugefügt werden, und | + | (§ 2) Deshalb bestimmen Wir, im Herzen die sehr schweren Schäden erwägend, die wie meist aus solchen Gesellschaften bzw. Konventikeln nicht nur der Ruhe des zeitlichen Gemeinwesens, sondern auch dem geistlichen Heil der Seelen zugefügt werden, und dass sie deswegen sowohl mit den bürgerlichen als auch mit den kanonischen Strafgesetzen keineswegs in Einklang stehen, |
− | da Wir durch die göttliche Aussage belehrt werden, ... | + | da Wir durch die göttliche Aussage belehrt werden, ... dass man wachen muß, damit keine solche Sorte von Menschen wie Diebe das Haus durchwühlt, ... damit sie nämlich nicht die Herzen der Einfachen verkehren ... , um den sehr breiten Weg zu verbauen, der dadurch eröffnet werden könnte, um Ungebührlichkeiten ungestraft zu begehen, und aus anderen Uns bekannten triftigen und vernünftigen Gründen |
− | - auf Anraten einiger ... Kardinäle und auch aus eigenem Antrieb ... und mit der Fülle Apostolischer Vollmacht, | + | - auf Anraten einiger ... Kardinäle und auch aus eigenem Antrieb ... und mit der Fülle Apostolischer Vollmacht, dass ebendiese als „Freimaurer“ bzw. „Francs Massons“ oder mit was für einem anderen Namen auch immer bezeichneten Gesellschaften ... zu verurteilen und zu verbieten sind. |
(§ 4) Die Ortsordinarien und Inquisitoren werden geheißen, Übertreter als der Häresie sehr verdächtig mit angemessenen Strafen zu bestrafen. | (§ 4) Die Ortsordinarien und Inquisitoren werden geheißen, Übertreter als der Häresie sehr verdächtig mit angemessenen Strafen zu bestrafen. |
Version vom 22. Dezember 2008, 11:12 Uhr
Apostolisches Schreiben „In eminenti apostolatus specula“
Papst Clemens XII. vom 28. April 1738
Das an alle Gläubigen gerichtete Dekret ist das älteste Edikt über die „Freimaurer“. Benedikt XIV. hat es in der Konstitution „Providas Romanorum Pontificum“ vom 18. Mai 1751 wieder aufgenommen.
(§ 1) Uns wurde bekannt, dass einige Gesellschaften, Vereinigungen, Zusammenkünfte, Versammlungen, Verbindungen bzw. Konventikel, gemeinhin als Freimaurer bzw. Francs Massons oder entsprechend der Verschiedenheit der Sprachen mit irgendeiner anderen Namensgebung bezeichnet, weit und breit im Vormarsch sind und tagtäglich erstarken; in ihnen verbinden sich Menschen jedweder Religion und Sekte, sich mit geheucheltem Schein natürlicher Ehrbarkeit begnügend, in einem engen und ebenso undurchdringlichen Bündnis nach Gesetzen und für sie abgefaßten Statuten miteinander; und zugleich werden sie sowohl durch einen strengen bei der heiligen Bibel geleisteten Eid als auch durch die Anhäufung schwerer Strafen verpflichtet, was sie heimlich tun, mit unverletzlichem Schweigen zu verhehlen.
Da es aber die Natur des Frevels ist, dass er sich selbst preisgibt und Geschrei von sich gibt, das ihn verrät, deshalb haben die vorgenannten Gesellschaften bzw. Konventikel den Herzen der Gläubigen so heftigen Argwohn eingeflößt, dass ebendiesen Verbindungen beizutreten bei Klugen und Rechtschaffenen genau dasselbe ist wie sich den Makel der Schlechtigkeit und Ruchlosigkeit zuzuziehen; wenn sie nämlich nicht böse handeln würden, würden sie das Licht (der Öffentlichkeit) nicht so sehr hassen. Dieses Gerede hat sich nun so sehr verbreitet, dass in sehr vielen Gegenden die erwähnten Gesellschaften durch die weltlichen Gewalten als die Sicherheit der Reiche beeinträchtigend geächtet und schon längst vorsorglich abgeschafft wurden.
(§ 2) Deshalb bestimmen Wir, im Herzen die sehr schweren Schäden erwägend, die wie meist aus solchen Gesellschaften bzw. Konventikeln nicht nur der Ruhe des zeitlichen Gemeinwesens, sondern auch dem geistlichen Heil der Seelen zugefügt werden, und dass sie deswegen sowohl mit den bürgerlichen als auch mit den kanonischen Strafgesetzen keineswegs in Einklang stehen, da Wir durch die göttliche Aussage belehrt werden, ... dass man wachen muß, damit keine solche Sorte von Menschen wie Diebe das Haus durchwühlt, ... damit sie nämlich nicht die Herzen der Einfachen verkehren ... , um den sehr breiten Weg zu verbauen, der dadurch eröffnet werden könnte, um Ungebührlichkeiten ungestraft zu begehen, und aus anderen Uns bekannten triftigen und vernünftigen Gründen
- auf Anraten einiger ... Kardinäle und auch aus eigenem Antrieb ... und mit der Fülle Apostolischer Vollmacht, dass ebendiese als „Freimaurer“ bzw. „Francs Massons“ oder mit was für einem anderen Namen auch immer bezeichneten Gesellschaften ... zu verurteilen und zu verbieten sind.
(§ 4) Die Ortsordinarien und Inquisitoren werden geheißen, Übertreter als der Häresie sehr verdächtig mit angemessenen Strafen zu bestrafen.