Essentieller Akt: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Der Begriff "essentieller Akt" ist ein Begriff der Theologie in bezug auf die [[Dreifaltigkeit]]. Sachlich ist damit das selbe wie bei den "[[notionaler Akt|notionalen Akten]]" gemeint. Die Unterscheidung ist virtuell zu sehen. Bei den notionalen Akten denken wir die göttliche Natur relativ, den bei den essentiellen Akten denken wir sie absolut. | + | Der Begriff "essentieller Akt" ist ein Begriff der Theologie in bezug auf die [[Dreifaltigkeit]]. Sachlich ist damit das selbe wie bei den "[[notionaler Akt|notionalen Akten]]" gemeint. Die Unterscheidung ist virtuell zu sehen. Bei den notionalen Akten denken wir die göttliche Natur relativ, den bei den essentiellen Akten denken wir sie absolut. Im Zusammenhang mit dem essentiellen und den notionalen Akten sind vor allem auch die Begriffe [[Notion]] und [[Proprietät]] von Bedeutung. |
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Version vom 17. Dezember 2006, 18:17 Uhr
Der Begriff "essentieller Akt" ist ein Begriff der Theologie in bezug auf die Dreifaltigkeit. Sachlich ist damit das selbe wie bei den "notionalen Akten" gemeint. Die Unterscheidung ist virtuell zu sehen. Bei den notionalen Akten denken wir die göttliche Natur relativ, den bei den essentiellen Akten denken wir sie absolut. Im Zusammenhang mit dem essentiellen und den notionalen Akten sind vor allem auch die Begriffe Notion und Proprietät von Bedeutung.