Interkonfessionelle Ehe: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine '''interkonfessionelle Ehe''' ist eine Ehe zwischen den Angehörigen zweier [[Konfession]]en oder Denominationen<ref>{{WS|Denomination (Religion)}}</ref> innerhalb derselben [[Religion]]. Im [[Ökumene|ökumenischen]] Dialog bezieht sich dieser Begriff auf zwei Christen und unterscheidet sich ausdrücklich von der [[Interreligiöse Ehe|interreligiösen Ehe]], wie der [[Codex Iuris Canonici]] (CIC 1983) der [[Römisch-Katholische Kirche|römisch-katholischen Kirche]] und die Ordnungen der [[Protestantismus|Evangelischen Kirche]] verdeutlichen.<ref>vgl. (für die katholische Kirche) [[Codex Iuris Canonici|CIC]] Cann. 1124–1129</ref>
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#redirect [[Mischehe]]
 
 
Die inter&shy;konfessionelle Ehe wird auch als konfessions&shy;verschiedene, konfessions&shy;verbindende Ehe oder [[Mischehe]] bezeichnet. Das ist die Ehe zwischen einem Katholiken und einem gültig getauften Nichtkatholiken, also der sich in einer christlichen Konfession befindet, die nicht die volle Gemeinschaft mit der [[Katholische Kirche|Katholischen Kirche]] hat (Bekenntnisverschiedenheit z.B. der Evangelischen Gemeinschaft). Für den Abschluss einer solchen Mischehe ist die ''Erlaubnis'' durch den Ortsbischof des katholischen Partners verlangt. Diese Ehe zwischen Getauften ist ein [[Sakrament]]<ref>vgl. CIC 1983 can. 1055 § 1-2 CIC bzw. [[Matrimonia mixta]] 1</ref>
 
 
 
== Siehe auch ==
 
* [[Mischehe#Interkonfessionelle Mischehe|Interkonfessionelle Mischehe]]
 
 
 
== Anmerkungen ==
 
<references />
 
 
 
[[Kategorie:Ehe]]
 
[[Kategorie:Ökumene]]
 
{{Aus Wikipedia|id=124949688|date=29. November 2013|mode=(aus der Einleitung)}}
 

Aktuelle Version vom 17. März 2014, 09:16 Uhr

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