Diskussion:Diakon: Unterschied zwischen den Versionen
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:: Google hilft manchmal weiter: [http://www.drs.de/fileadmin/Rechtsdoku/2/1/3/3/95_23_05.pdf Partikularnorm Nr. 5 der Deutschen Bischofskonferenz zu c. 284 CIC Kirchliche Kleidung der Geistlichen]: ''Der Geistliche muss in der Öffentlichkeit durch seine Kleidung eindeutig als solcher erkennbar sein. Von dieser Bestimmung sind die Ständigen Diakone mit Zivilberuf ausgenommen. Als kirchliche Kleidung gelten Oratorianerkragen oder römisches Kollar, in begründeten Ausnahmefällen dunkler Anzug mit Kreuz.'' <small>Hach, wäre das schön, wenn jetzt das Fussnoten-Plugin installiert wäre, da könnte man das gleich als Fussnote einbauen.</small> --[[Benutzer:Benedikt|Benedikt]] 15:51, 17. Jul 2008 (CEST) | :: Google hilft manchmal weiter: [http://www.drs.de/fileadmin/Rechtsdoku/2/1/3/3/95_23_05.pdf Partikularnorm Nr. 5 der Deutschen Bischofskonferenz zu c. 284 CIC Kirchliche Kleidung der Geistlichen]: ''Der Geistliche muss in der Öffentlichkeit durch seine Kleidung eindeutig als solcher erkennbar sein. Von dieser Bestimmung sind die Ständigen Diakone mit Zivilberuf ausgenommen. Als kirchliche Kleidung gelten Oratorianerkragen oder römisches Kollar, in begründeten Ausnahmefällen dunkler Anzug mit Kreuz.'' <small>Hach, wäre das schön, wenn jetzt das Fussnoten-Plugin installiert wäre, da könnte man das gleich als Fussnote einbauen.</small> --[[Benutzer:Benedikt|Benedikt]] 15:51, 17. Jul 2008 (CEST) | ||
+ | :::Lieber Benedikt, der Link ist leider tot. Welchen Suchbegriff hast Du bei Google benutzt? Vielleicht weißt Du das ja noch. --[[Benutzer:Philippus|Philippus]] ([[Benutzer Diskussion:Philippus|Diskussion]]) 09:43, 10. Mai 2014 (CEST) | ||
== Rechtliche Regelung und Schreibweise == | == Rechtliche Regelung und Schreibweise == |
Version vom 10. Mai 2014, 07:43 Uhr
Habe die letzte Änderung rückgängig gemacht. Sie bestand aus einer Löschung eines Abschnittes ohne Nennung eines Grundes. Bitte dafür die Diskussionsseite und die Zusammenfassungsbox verwenden. --Benedikt 23:16, 11. Sep 2007 (CEST)
Kleiderordnung der ständigen Diakone
Hallo Krolik, du hast vorhin die Seite über den Diakon geändert. Wo ist die Kleiderordnung der ständigen Diakone denn festgehalten? Dass man das mal nachlesen kann... --Benedikt 15:29, 17. Jul 2008 (CEST)
- @ Benedikt. Beim Artikel Diakon steht die Kleidervorschrift. Sie ist ist Buch: Norbert Ruf, Das Recht der Katholischen Kirche, für die Praxis erläutert, Herder Verlag, zu finden. :--Albert 15:35, 17. Jul 2008 (CEST)
- Aber irgendwo muss das doch auch rechtlich geregelt sein. Da müsste es doch eine Anordnung der Bischofskonferenz geben, oder? Hast du das Buch und kannst dort mal nachgucken? --Benedikt 15:41, 17. Jul 2008 (CEST)
- Da bin ich überfordert. --Albert 15:47, 17. Jul 2008 (CEST)
- Google hilft manchmal weiter: Partikularnorm Nr. 5 der Deutschen Bischofskonferenz zu c. 284 CIC Kirchliche Kleidung der Geistlichen: Der Geistliche muss in der Öffentlichkeit durch seine Kleidung eindeutig als solcher erkennbar sein. Von dieser Bestimmung sind die Ständigen Diakone mit Zivilberuf ausgenommen. Als kirchliche Kleidung gelten Oratorianerkragen oder römisches Kollar, in begründeten Ausnahmefällen dunkler Anzug mit Kreuz. Hach, wäre das schön, wenn jetzt das Fussnoten-Plugin installiert wäre, da könnte man das gleich als Fussnote einbauen. --Benedikt 15:51, 17. Jul 2008 (CEST)
- Lieber Benedikt, der Link ist leider tot. Welchen Suchbegriff hast Du bei Google benutzt? Vielleicht weißt Du das ja noch. --Philippus (Diskussion) 09:43, 10. Mai 2014 (CEST)
- Google hilft manchmal weiter: Partikularnorm Nr. 5 der Deutschen Bischofskonferenz zu c. 284 CIC Kirchliche Kleidung der Geistlichen: Der Geistliche muss in der Öffentlichkeit durch seine Kleidung eindeutig als solcher erkennbar sein. Von dieser Bestimmung sind die Ständigen Diakone mit Zivilberuf ausgenommen. Als kirchliche Kleidung gelten Oratorianerkragen oder römisches Kollar, in begründeten Ausnahmefällen dunkler Anzug mit Kreuz. Hach, wäre das schön, wenn jetzt das Fussnoten-Plugin installiert wäre, da könnte man das gleich als Fussnote einbauen. --Benedikt 15:51, 17. Jul 2008 (CEST)
Rechtliche Regelung und Schreibweise
Na da hat sich ja der Beleg angefunden - sonst hätte ich ihn geschickt. Ständiger Diakon ist ein feststehender Begriff und wird deshalb in allen Wortteilen groß geschrieben. --Krolik04, 17:16, 17. Jul 2008 (CEST)