Priesterausbildung: Unterschied zwischen den Versionen

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* [http://www.kath.net/detail.php?id=20749 Kooperative Priesterausbildung zwischen dem Erzbistum Paderborn, Bistum Fulda, Bistum  Dresden-Meißen, Erfurt, Görlitz und Magdeburg]
  
 
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[[Kategorie:Priestertum]]

Version vom 4. September 2008, 12:22 Uhr

Die Priesterausbildung in der heutigen Zeit, fußt auf der Ausbildung der philosophischen und theologischen Tradition und den neuen Herausforderungen der Gegenwart. Beim Zweiten Vatikanischen Konzils wurde ein Dekret mit dem Namen Optatam totius über die Ausbildung der Priester vom 28. Oktober 1965 gegeben, das durch Papst Paul VI. angenommen wurde.

Gemischte Ausbildung

Im Kirchenrecht von 1983 can. 250 heißt es, dass die philosophischen und theologischen Studien im Seminar gemäß der Ordnung für die Priesterausbildung nacheinander oder miteinander verbunden erfolgen können. Im Rechtsbuch von 1917 war vorgeschrieben, dass die philosophische Ausbildung der theologischen vorausgehen musste. Papst Johannes Paul II. hat 1983 das Experiment unternommen, die Priesterausbildung in den philosophischen und theologischen Fächern gemischt zu gestalten. Nach nur 25 Jahren wird von Beobachtern festgestellt, dass natürliche Erkenntnis (philosophisches Denken - "nur" mit der Vernunft) und die Übernatur (theologisches Denken = mit Hilfe göttlicher Offenbarung) oft nicht mehr auseinander gehalten werden, so dass Relativismus und Unlogik sich leichter ausbreiten können. Diese Erkenntnis legt es nahe, zur vorigen Version fortzuschreiten.

Päpstliche Schreiben

  • Pius XI. 24. Mai 1931 Apostolische Konstitution Deus scientiarum dominus Auftrag zur Reform der Studien in den kirchlichen Fakultäten vor allem, um die Bildung und das Wissen der Priester zu erweitern und zu heben.
  • Paul VI. 4. November 1963, Apostolischer Brief Summi Dei Verbum über die tridentinischen Seminare und ihren bleibenden Wert
  • 20. Mai 1968 Kongregation für das Katholische Bildungswesen Normae quaedam Normen zur Revision der Apostolischen Konstitution Deus scientiarum dominus über die kirchlichen akademischen Studien.
  • 20. April 1972 Kongregation für das katholische Bildungswesen, Habilitation oder die Berufung von Nichtpriestern an den Katholisch-Theologischen Fakultäten und Philosophisch-Theologischen Hochschulen.
  • 3. Juni 1979 Kongregation für das Katholische Bildungswesen, Instruktion In ecclesiasticam futurorum über die liturgische Ausbildung der Priesteramtskandidaten (N 15 [1979] 526-565).
  • 6. Januar 1980 Kongregation für das katholische Bildungswesen, Rundschreiben Aktuelle Hinweise vom 6. Januar 1980 für die Einführung der Priesteramtskandidaten in das geistliche Leben]].
  • Johannes Paul II. 25. Januar 1983, Codex Iuris Canonici, Ausbildung der Kleriker can. 232-264
can 245 § 2. Die Alumnen sind so zu bilden, dass sie, von der LIEBE zur KIRCHE CHRISTI erfüllt, dem Papst als Nachfolger Petri in demütiger und kindlicher LIEBE ergeben sind und dem eigenen Bischof als dessen treue Mitarbeiter anhangen und gemeinsam mit den Mitbrüdern ihren Dienst
Can. 250 – Die philosophischen und theologischen Studien im Seminar können gemäß der Ordnung für die Priesterausbildung nacheinander oder miteinander verbunden erfolgen; die Studien haben insgesamt wenigstens sechs Jahre zu dauern, und zwar so, dass die Zeit für die philosophischen Studien volle zwei Jahre, für die theologischen Studien volle vier Jahre umfaßt.
Can. 251 – Die philosophische Ausbildung, die sich auf das immer gültige philosophiscbe Erbe stützen muß auch Rücksicht auf die philosophische Forschung der fortschreitenden Zeit nehmen muss, ist so zu vermitteln, dass sie die menschliche Bildung der Alumnen vervollkommnet, ihren Verstand schärft und sie für die theologischen Studien fähiger macht.
Can. 252 § 1. Die theologische Ausbildung ist im Lichte des Glaubens unter der Führung des Lehramtes so zu erteilen, dass die Alumnen die ganze katholische auf göttlicher Offenbarung beruhende Lehre kennen lernen, sie zur Nahrung des eigenen geistlichen Lebens machen und bei der Ausübung ihres Dienstes in rechter Weise verkündigen und schützen können.
§ 2. In der Heiligen Schrift sind die Alumnen mit besonderer Sorgfalt zu unterrichten, so dass sie einen Überblick über die ganze Heilige Schrift erlangen.
§ 3. Es sind Vorlesungen in dogmatischer Theologie zu halten, die sich immer auf das geschriebene Wort GOTTES zusammen mit der heiligen Tradition stützen; mit deren Hilfe sollen die Alumnen die Heilsgeheimnisse, vor allem unter Anleitung des heilige Thomas als Lehrer, tiefer zu durchdringen lernen; ebenso muss es gemäß den Vorschriften der Ordnung für die Priesterausbildung Vorlesungen geben in Moraltheologie, Pastoraltheologie, Kirchenrecht, Liturgiewissenschaft, Kirchengeschichte und in Hilfs- und Spezialwissenschaften.
  • 19. März 1985 Kongregation für das Katholische Bildungswesen, Tria iam lustra Neuausgabe der Grundordnung für die Ausbildung der Priester "Ratio fundamentalis institutionis sacersotalis von 1970". Diese Neufassung ergänzt die „RATIO“ vom 6. Januar 1970 durch nötige Änderungen durch den CIC und weitere Dokumente des Apostolischen Stuhls
  • 19. März 1986 Kongregation für das katholische Bildungswesen, Leitlinien vom 19. März 1986 für die Ausbildung der künftigen Priester in den Medien der Sozialen Kommunikation (Vatikanstadt [1]
  • 25. März 1988 Kongregation für das Katholische Bildungswesen, A segunda Die Jungfrau Maria in der intellektuellen und spirituellen Ausbildung.
  • 27. Juni 1989 Kongregation für das katholische Bildungswesen, Leitlinien vom 27. Juni 1989 für das Studium und den Unterricht der Soziallehre der Kirche in der Priesterausbildung]] (dt.: VAS 91).
  • 10. November 1989 Kongregation für das katholische Bildungswesen, Instruktion Inspectis dierum über das Studium der Kirchenväter in der Priesterausbildung ( AAS 82 [1990] 607-636; dt.: VAS 96).
  • 25. März 1992 Nachsynodales Apostolisches Schreiben Pastores dabo vobis der VIII. Ordentlichen Generalversammlung zur Welt-Bischofssynode vom 30. September - 28. Oktober 1990 über die Priesterbildung im Kontext der Gegenwart an die Bischöfe, Priester und Gläubigen (AAS 84 [1992] 657-804; dt.: VAS 105).
  • 29. März 1992 Gründonnerstagsschreiben Ego sum vitis an alle Priester der Kirche indem er das Apostolische Mahnschreiben über die Priesterbildung erläutert (lat.: AAS 84 [1992] 572 f).
  • 15.10.1992 Schreiben Päpstliche Kommission für die Erhaltung des künstlerischen und geschichtlichen Erbes Il santo padre an alle residierenden Bischöfe, mit dem die Verantwortlichen für die Ausbildung der Kandidaten für das Priestertum bei der Vorbereitung der zukünftigen Priester auf ihre Aufgaben bezüglich des kunstgeschichtlichen Erbes in der Kirche unterstützt werden sollen.
  • 17. Juli 2004 Kongregation für das katholische Bildungswesen, Leitlinien für die Ausbildung der künftigen Priester in den Medien der Sozialen Kommunikation.

Siehe auch: Liste von Lehramtstexten, Priester, Zölibat, Philosophie, Theologie.

Weblinks