Sakramentale Kommunion: Unterschied zwischen den Versionen
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Das dritte [[Kirchengebot]] ([[KKK]] 2042) fordert die Gläubigen zum Mindestmass der eucharistischen Liebesvereinigung mit [[Gott]] auf, indem es heißt: “Du sollst wenigstens zur österlichen Zeit sowie in Todesgefahr die heilige Kommunion empfangen.“ Außerdem empfiehlt die Kirche den Gläubigen nachdrücklich, die heilige Eucharisite an Sonn- und Feiertagen oder noch öfter, ja täglich zu empfangen ([[Zweites Vatikanisches Konzil|II. Vatikanum]]: [[Orientalium ecclesiarum|OE]] 15). | Das dritte [[Kirchengebot]] ([[KKK]] 2042) fordert die Gläubigen zum Mindestmass der eucharistischen Liebesvereinigung mit [[Gott]] auf, indem es heißt: “Du sollst wenigstens zur österlichen Zeit sowie in Todesgefahr die heilige Kommunion empfangen.“ Außerdem empfiehlt die Kirche den Gläubigen nachdrücklich, die heilige Eucharisite an Sonn- und Feiertagen oder noch öfter, ja täglich zu empfangen ([[Zweites Vatikanisches Konzil|II. Vatikanum]]: [[Orientalium ecclesiarum|OE]] 15). | ||
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+ | ==Wie empfängt man die Eucharistische Kommunion?<ref>[[GRM]], [[Allgemeine Einführung in das Römische Messbuch (Wortlaut)#Die Eucharistische Liturgie|Nr. 160-161]].</ref>== | ||
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+ | Der [[Priester]] ([[Diakon]], [[Akolyth]]) nimmt die Hostienschale und geht zu den Kommunikanten. Diese treten in der Regel in Form einer [[Prozession]] heran. Wenn sie stehend kommunizieren, wird empfohlen, dass sie vor dem Empfang des Sakramentes eine gebührende Ehrfurchtsgebärde machen, die im ganzen den Glauben des Christen an die [[Eucharistie]] ausdrücken soll,<ref>[[Mitteilung über die Handkommunion]], Nr. 7.</ref> und durch Normen der [[Bischofskonferenz]] zu bestimmen ist. Wenn die Kommunion nur unter der Gestalt des Brotes ausgeteilt wird, zeigt der Priester jedem Einzelnen die etwas erhobene [[Hostie]], wobei er spricht: Der Leib Christi (Corpus Christi). Derjenige, der kommunizieren will, antwortet: Amen<ref>[[Mitteilung über die Handkommunion]], Nr. 2 "Wiederum in Übereinstimmung mit den Vätern muss eindringlich auf die Bedeutung des Amen hingewiesen werden, mit dem der Gläubige dem Kommunionspender auf die Formel „Der Leib Christi" antwortet; dieses Amen soll eine Bekräftigung des Glaubens sein: „Wenn du folglich (um den Leib Christi) gebeten hast, spricht der [[Bischof]] zu dir: 'Der Leib Christ', und du antwortest: 'Amen', das heißt: 'So ist es.' Was die Zunge bekennt, bewahre das Herz!" ([[Ambrosius von Mailand]], De sacramentis 4, 25: SC 25bis, 116).</ref> und empfängt das [[Sakrament]] gemäß seiner Wahl in den [[Mundkommunion|Mund]] oder, wo dies erlaubt ist, in die [[Handkommunion|Hand]]. Wenn der Gläubige die Eucharistie in die Hand empfangen hat, soll er sie vor der Rückkehr an seinen Platz verzehren, indem er beiseite tritt, um dem ihm Nachfolgenden die Möglichkeit zu geben, zum Kommunionempfang heranzutreten; dabei soll er zum Altar gewandt bleiben.<ref>[[Mitteilung über die Handkommunion]] 1985, Nr. 3.</ref> Es ist den Gläubigen nicht erlaubt, das konsekrierte Brot, auch nicht den heiligen Kelch, selbst zu nehmen und erst recht nicht, sie von Hand zu Hand einander weiterzugeben. Sobald der Kommunizierende die heilige [[Hostie]] empfangen hat, verzehrt er sie vollständig. Wird die [[Kommunion unter beiden Gestalten]] gespendet, ist der dortige beschriebene Ritus einzuhalten. | ||
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+ | Der [[Priester]] kommuniziert zuerst, dann die Gläubigen (Laien<ref>d.h. alle nicht-Kleriker - auch [[Messdiener]], [[Akolyth]], [[Sakristan]].</ref>).<ref> [[Redemptionis sacramentum]], [[Redemptionis sacramentum (Wortlaut)#2. Die Spendung der heiligen Kommunion|Nr. 88]].</ref> Niemals darf der zelebrierende oder [[Konzelebration|konzelebrierende]] Priester bis zum Ende der Kommunion des Volkes warten, bevor er selbst kommuniziert.<ref> [[Redemptionis sacramentum]], [[Redemptionis sacramentum (Wortlaut)#3. Die Kommunion der Priester|Nr. 97]].</ref> Nach der [[Kommunion]] des [[Priester]]s, empfängt der [[Diakon]] die Kommunion vom Priester.<ref>siehe: [[Kommunion unter beiden Gestalten]]: Instruktion [[Redemptionis sacramentum]], [[Redemptionis sacramentum (Wortlaut)#4. Die Kommunion unter beiden Gestalten|Nr. 102]].</ref> | ||
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Jeder Katholik soll vor der Kommunion sein [[Gewissen]] prüfen (vgl. {{B|1 Kor|11|27-29}}), ob er im [[Heiligmachende Gnade|Stande der Gnade]] ist. Christus wird durch den unwürdigen Kommunionsempfang schwer beleidigt ([[Sakrileg (Gottesraub)|Sakrileg]]).<br> | Jeder Katholik soll vor der Kommunion sein [[Gewissen]] prüfen (vgl. {{B|1 Kor|11|27-29}}), ob er im [[Heiligmachende Gnade|Stande der Gnade]] ist. Christus wird durch den unwürdigen Kommunionsempfang schwer beleidigt ([[Sakrileg (Gottesraub)|Sakrileg]]).<br> | ||
Nicht zur Kommunion hinzutreten darf: | Nicht zur Kommunion hinzutreten darf: | ||
− | * d.h. sich einer schweren Sünde ("[[Todsünde]]") bewusst ist ([[CIC]] can. 916). Er muss zunächst [[beichte]]n | + | * d.h. sich einer schweren Sünde ("[[Todsünde]]") bewusst ist ([[CIC]] can. 916). Er muss zunächst [[beichte]]n<ref>[[Mitteilung über die Handkommunion]], Nr. 7.</ref> (und die [[Absolution]] empfangen:<ref>Darunter zählen auch z.B. : Wer in betrunkenem Zustand oder im Geschwindigkeitsrausch auf der Straße, auf dem Wasser oder in der Luft die Sicherheit anderer und die eigene gefährdet, versündigt sich schwer ([[KKK]] 2290) oder wer eine [[Himmelschreiende Sünde|himmelschreiende Sünde]] begeht. z.B. Vorenthaltung des gerechten Lohns.</ref> |
** “Wer am [[Sonntag]] die [[Heilige Messe]] aus eigener [[Schuld]] nicht besucht hat, kann die hl. Kommunion nicht empfangen." (vgl. [[KKK]] 2181, [[CIC]] 1247; [[Sonntagspflicht]]). | ** “Wer am [[Sonntag]] die [[Heilige Messe]] aus eigener [[Schuld]] nicht besucht hat, kann die hl. Kommunion nicht empfangen." (vgl. [[KKK]] 2181, [[CIC]] 1247; [[Sonntagspflicht]]). | ||
** Wer seit Jahren nicht mehr ge[[beichte]]t hat (vgl. [[KKK]] 2042). | ** Wer seit Jahren nicht mehr ge[[beichte]]t hat (vgl. [[KKK]] 2042). | ||
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* Wer innerhalb der letzten Stunde etwas gegessen hat, der darf nicht zum Tisch des Herrn treten ([[CIC]] can. 919: [[Eucharistische Nüchternheit|Nüchternheitsgebot]]; es gilt nicht für Kranke und Alte). | * Wer innerhalb der letzten Stunde etwas gegessen hat, der darf nicht zum Tisch des Herrn treten ([[CIC]] can. 919: [[Eucharistische Nüchternheit|Nüchternheitsgebot]]; es gilt nicht für Kranke und Alte). | ||
* Nicht zur Kommunion zugelassen ist auch, wer exkommuniziert oder mit dem Interdikt belegt ist ([[CIC]] can. 915). Die [[Exkommunikation]] untersagt den Empfang aller [[Sakrament]]e, ebenso das Interdikt. Unerheblich ist dabei, ob es sich um eine selbst eintretende Tatstrafe oder eine mit Urteil ergangene Spruchstrafe ist. | * Nicht zur Kommunion zugelassen ist auch, wer exkommuniziert oder mit dem Interdikt belegt ist ([[CIC]] can. 915). Die [[Exkommunikation]] untersagt den Empfang aller [[Sakrament]]e, ebenso das Interdikt. Unerheblich ist dabei, ob es sich um eine selbst eintretende Tatstrafe oder eine mit Urteil ergangene Spruchstrafe ist. | ||
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* Robert Dorado (Hg.): „In der Wahrheit Christi bleiben?“ [[Ehe]] und [[Kommunion]] in der Katholischen Kirche [[Echter Verlag]] Würzburg 2014 (244 Seiten, Tb; ISBN 978-3-429-03783-3; [http://www.kath.net/news/47769 Die Antwort von fünf Kardinälen auf Kasper]). | * Robert Dorado (Hg.): „In der Wahrheit Christi bleiben?“ [[Ehe]] und [[Kommunion]] in der Katholischen Kirche [[Echter Verlag]] Würzburg 2014 (244 Seiten, Tb; ISBN 978-3-429-03783-3; [http://www.kath.net/news/47769 Die Antwort von fünf Kardinälen auf Kasper]). | ||
* Pfr. Josef Trunk: Komm, Herr Jesus, komm! : Gebete vor der heiligen Kommunion. [[Miriam Verlag]] 1992 (ISBN 3874492362; 1. Aufl.). | * Pfr. Josef Trunk: Komm, Herr Jesus, komm! : Gebete vor der heiligen Kommunion. [[Miriam Verlag]] 1992 (ISBN 3874492362; 1. Aufl.). | ||
− | * [[ | + | * [[Georg May]]: Die kirchliche Ehre als Voraussetzung der Teilnahme an dem eucharistischen Mahle (Reihe Erfurter theologische Studien Band 8). [[St. Benno Verlag]] Leipzig 1960 (131 Seiten; Kirchliche [[Druckerlaubnis]] Bauten, den 11. September 1959 Dr. Hötzel Generalvikar). |
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* Moritz Meschler S.J.: Seelenschmuck zum göttlichen Gastmahl. Die Lehre vom heiligsten Altarssakrament in Gebeten zur öfteren Kommunion [[Herder Verlag]] 1910 (2. Auflage; 246 Seiten). | * Moritz Meschler S.J.: Seelenschmuck zum göttlichen Gastmahl. Die Lehre vom heiligsten Altarssakrament in Gebeten zur öfteren Kommunion [[Herder Verlag]] 1910 (2. Auflage; 246 Seiten). | ||
* Johannes Schäfer: Auf zum Freudenmahl - Kommunion- und Gebetbuch für Welt- und [[Ordensleute]], von Danwitz Verlag Kevelaer 1914 (704 Seiten). | * Johannes Schäfer: Auf zum Freudenmahl - Kommunion- und Gebetbuch für Welt- und [[Ordensleute]], von Danwitz Verlag Kevelaer 1914 (704 Seiten). | ||
* Ludwig Soengen: Das Liebesmahl des Herrn - Unterweisungen und Gebete für den Empfang des Buß- und Altarssakramentes nebst sechsundzwanzig Kommunion-Andachten für Welt- und [[Ordensleute]], [[Butzon & Bercker Verlag]] 1916 (816 Seiten). | * Ludwig Soengen: Das Liebesmahl des Herrn - Unterweisungen und Gebete für den Empfang des Buß- und Altarssakramentes nebst sechsundzwanzig Kommunion-Andachten für Welt- und [[Ordensleute]], [[Butzon & Bercker Verlag]] 1916 (816 Seiten). | ||
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'''Siehe auch:''' [[Erstkommunion]], [[Kommunion unter beiden Gestalten]], [[Handkommunion]], [[Mundkommunion]], [[Heilige Messe]], [[Eucharistie]], [[Eucharistische Anbetung]]. | '''Siehe auch:''' [[Erstkommunion]], [[Kommunion unter beiden Gestalten]], [[Handkommunion]], [[Mundkommunion]], [[Heilige Messe]], [[Eucharistie]], [[Eucharistische Anbetung]]. |
Version vom 15. Juli 2016, 16:37 Uhr
Eucharistische Kommunion (lat. communio) bezeichnet den Empfang des eucharistischen Leibes und Blutes Jesu Christi, der wesensgewandelten Opfergaben von Brot und Wein.
Der Empfang bezeichnet und bewirkt die sakramentale Gemeinschaft zwischen Christus und dem Gläubigen sowie der Gläubigen miteinander. Der Bischof, Priester, Diakon oder Akolyth reicht den Gläubigen Christus selbst unter den Gestalten von Brot und Wein - die Gläubigen erhalten gewöhnlich nur die konsekrierte Hostie.
Voraussetzung für den würdigen und fruchtbringenden Empfang der Kommunion ist der Empfang der Taufe, das Leben in der Taufgnade (Heiligmachende Gnade), das Bekenntnis des katholischen Glaubens und die vorausgehende Geistige Kommunion.<ref>Das Konzil von Trient setzt bei der sakramentalen Kommunion die Wunschkommunion voraus. Es sagt wörtlich: „dass die anwesenden Gläubigen an jeder einzelnen Messe nicht nur mit geistigem Verlangen, sondern auch durch den sakramentalen Empfang der Eucharistie teilnehmen, auf dass in ihnen um so reichere Früchte dieses hochheiligen Opfers gezeitigt werden“ (Konzil von Trient, Sess. XXII, c. 6. Denzinger Nr. 944). Ebenso sagt es: dass die, welche jenes himmlische Brot zu essen verlangen, werden infolge ihres lebendigen Glaubens dessen Frucht und Nutzen empfinden (DH Nr. 1648, Sacrosancta oecumenica (3)).</ref> Im äußeren Bereich ist das Freisein von rechtlichen Hindernissen (CIC can. 912).
Oft wird auch der feierliche erste Kommunionempfang der Kinder - die Erstkommunion - verkürzt "Kommunion" genannt.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Sinn und Aufforderung zur Kommunion
- 2 Wie empfängt man die Eucharistische Kommunion?<ref>GRM, Nr. 160-161.</ref>
- 3 Wann darf man die Kommunion empfangen ?
- 4 Kommunionspender
- 5 Dynamik der eucharistischen Kommunion
- 6 Kommunionempfang Christgläubiger anderer Konfessionen ?
- 7 Päpstliche Stellungnahmen zur Kommunion
- 8 Literatur
- 9 Weblinks
- 10 Anmerkungen
Sinn und Aufforderung zur Kommunion
Kommunion bedeutet Vereinigung, tiefste Begegnung mit Christus. Diese Vereinigung beschreibt der Apostel Paulus: "Ist der Kelch des Segens, über den wir den Segen sprechen, nicht Teilhabe am Blut Christi? Ist das Brot, das wir brechen, nicht Teilhabe am Leib Christi? Ein Brot ist es. Darum sind wir viele ein Leib; denn wir alle haben teil an dem einen Brot." (1 Kor 10,16-17). Zwischen Eucharistie und Kirche besteht eine untrennbare Verbindung. Der Apostel Paulus drückt dies sehr prägnant aus, indem er den Ausdruck "Leib Christi" sowohl für die Eucharistie als auch für die Kirche verwendet.
Die Kommunion erneuert, stärkt und vertieft die Verbindung mit der Kirche, die in der Taufe ihren Anfang nimmt. (Vgl. KKK 1396). So tragen die im Herrn Vereinten zum Aufbau der Kirche bei und empfangen alle nötigen Gnaden um den Glauben im Alltag zu verwirklichen und so Christus ähnlicher zu werden.
Das dritte Kirchengebot (KKK 2042) fordert die Gläubigen zum Mindestmass der eucharistischen Liebesvereinigung mit Gott auf, indem es heißt: “Du sollst wenigstens zur österlichen Zeit sowie in Todesgefahr die heilige Kommunion empfangen.“ Außerdem empfiehlt die Kirche den Gläubigen nachdrücklich, die heilige Eucharisite an Sonn- und Feiertagen oder noch öfter, ja täglich zu empfangen (II. Vatikanum: OE 15).
Wie empfängt man die Eucharistische Kommunion?<ref>GRM, Nr. 160-161.</ref>
Der Priester (Diakon, Akolyth) nimmt die Hostienschale und geht zu den Kommunikanten. Diese treten in der Regel in Form einer Prozession heran. Wenn sie stehend kommunizieren, wird empfohlen, dass sie vor dem Empfang des Sakramentes eine gebührende Ehrfurchtsgebärde machen, die im ganzen den Glauben des Christen an die Eucharistie ausdrücken soll,<ref>Mitteilung über die Handkommunion, Nr. 7.</ref> und durch Normen der Bischofskonferenz zu bestimmen ist. Wenn die Kommunion nur unter der Gestalt des Brotes ausgeteilt wird, zeigt der Priester jedem Einzelnen die etwas erhobene Hostie, wobei er spricht: Der Leib Christi (Corpus Christi). Derjenige, der kommunizieren will, antwortet: Amen<ref>Mitteilung über die Handkommunion, Nr. 2 "Wiederum in Übereinstimmung mit den Vätern muss eindringlich auf die Bedeutung des Amen hingewiesen werden, mit dem der Gläubige dem Kommunionspender auf die Formel „Der Leib Christi" antwortet; dieses Amen soll eine Bekräftigung des Glaubens sein: „Wenn du folglich (um den Leib Christi) gebeten hast, spricht der Bischof zu dir: 'Der Leib Christ', und du antwortest: 'Amen', das heißt: 'So ist es.' Was die Zunge bekennt, bewahre das Herz!" (Ambrosius von Mailand, De sacramentis 4, 25: SC 25bis, 116).</ref> und empfängt das Sakrament gemäß seiner Wahl in den Mund oder, wo dies erlaubt ist, in die Hand. Wenn der Gläubige die Eucharistie in die Hand empfangen hat, soll er sie vor der Rückkehr an seinen Platz verzehren, indem er beiseite tritt, um dem ihm Nachfolgenden die Möglichkeit zu geben, zum Kommunionempfang heranzutreten; dabei soll er zum Altar gewandt bleiben.<ref>Mitteilung über die Handkommunion 1985, Nr. 3.</ref> Es ist den Gläubigen nicht erlaubt, das konsekrierte Brot, auch nicht den heiligen Kelch, selbst zu nehmen und erst recht nicht, sie von Hand zu Hand einander weiterzugeben. Sobald der Kommunizierende die heilige Hostie empfangen hat, verzehrt er sie vollständig. Wird die Kommunion unter beiden Gestalten gespendet, ist der dortige beschriebene Ritus einzuhalten.
Der Priester kommuniziert zuerst, dann die Gläubigen (Laien<ref>d.h. alle nicht-Kleriker - auch Messdiener, Akolyth, Sakristan.</ref>).<ref> Redemptionis sacramentum, Nr. 88.</ref> Niemals darf der zelebrierende oder konzelebrierende Priester bis zum Ende der Kommunion des Volkes warten, bevor er selbst kommuniziert.<ref> Redemptionis sacramentum, Nr. 97.</ref> Nach der Kommunion des Priesters, empfängt der Diakon die Kommunion vom Priester.<ref>siehe: Kommunion unter beiden Gestalten: Instruktion Redemptionis sacramentum, Nr. 102.</ref>
Wann darf man die Kommunion empfangen ?
Der Glaube an sich ist die erste Voraussetzung, an den Sakramenten überhaupt teilzuhaben. Im Bezug auf die Eucharistie muss insbesondere der Glaube an die Realpräsenz Christi, Seine wirkliche Gegenwart, genannt werden: Durch das Wort des geweihten Priesters "vollzieht sich die Wandlung von Brot und Wein in den Leib und das Blut Christi. Unter den konsekrierten Gestalten von Brot und Wein ist Christus selbst als Lebendiger und Verherrlichter wirklich, tatsächlich und substantiell gegenwärtig mit seinem Leib, seinem Blut, seiner Seele und seiner göttlichen Natur" (KKK 1413).
Jeder Katholik soll vor der Kommunion sein Gewissen prüfen (vgl. {{#ifeq: 1. Brief des Paulus an die Korinther | Sakramentale Kommunion |{{#if: 1 Kor|1 Kor|1. Brief des Paulus an die Korinther}}|{{#if: 1 Kor |1 Kor|1. Brief des Paulus an die Korinther}}}} 11{{#if:27-29|,27-29}} Kor%2011{{#if:27-29|,27-29}}/anzeige/context/#iv EU
| BHS =bibelwissenschaft.de">Kor%2011{{#if:27-29|,27-29}}/anzeige/context/#iv EU
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}}), ob er im Stande der Gnade ist. Christus wird durch den unwürdigen Kommunionsempfang schwer beleidigt (Sakrileg).
Nicht zur Kommunion hinzutreten darf:
- d.h. sich einer schweren Sünde ("Todsünde") bewusst ist (CIC can. 916). Er muss zunächst beichten<ref>Mitteilung über die Handkommunion, Nr. 7.</ref> (und die Absolution empfangen:<ref>Darunter zählen auch z.B. : Wer in betrunkenem Zustand oder im Geschwindigkeitsrausch auf der Straße, auf dem Wasser oder in der Luft die Sicherheit anderer und die eigene gefährdet, versündigt sich schwer (KKK 2290) oder wer eine himmelschreiende Sünde begeht. z.B. Vorenthaltung des gerechten Lohns.</ref>
- “Wer am Sonntag die Heilige Messe aus eigener Schuld nicht besucht hat, kann die hl. Kommunion nicht empfangen." (vgl. KKK 2181, CIC 1247; Sonntagspflicht).
- Wer seit Jahren nicht mehr gebeichtet hat (vgl. KKK 2042).
- Wer den Geschlechtsakt außerhalb der (eigenen) Ehe vollzogen hat (Sechstes Gebot: Prostitution, Inzest, Unzucht, vorehelicher Verkehr, Konkubinat, Polygamie, Ehebruch vgl. KKK 2390); Wiederverheiratete Geschiedene (KKK 2384; vgl.; frei gewollte Masturbation (KKK 2352).
- Wer Praktiken der Magie und Zauberei ausübt, mit denen man sich geheime Mächte untertan machen will, um sie in seinen Dienst zu stellen und eine übernatürliche Macht über andere zu gewinnen – sei es auch, um ihnen Gesundheit zu verschaffen (Reiki)–‚ verstößt schwer gegen die Tugend der Gottesverehrung (KKK 2117; erstes Gebot).
- Wer innerhalb der letzten Stunde etwas gegessen hat, der darf nicht zum Tisch des Herrn treten (CIC can. 919: Nüchternheitsgebot; es gilt nicht für Kranke und Alte).
- Nicht zur Kommunion zugelassen ist auch, wer exkommuniziert oder mit dem Interdikt belegt ist (CIC can. 915). Die Exkommunikation untersagt den Empfang aller Sakramente, ebenso das Interdikt. Unerheblich ist dabei, ob es sich um eine selbst eintretende Tatstrafe oder eine mit Urteil ergangene Spruchstrafe ist.
Kommunionspender
Ordentliche Kommunionspender sind der Bischof, der Priester und der Diakon. Als ausserordentliche Kommunionspender können unter bestimmten Umständen der Akolyth oder ein anderer dazu beauftragter Gläubiger (Kommunionhelfer) eingesetzt werden.
Schon vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil bestand in Ausnahme- und Notfällen die Möglichkeit, dass Laien die Kommunion überbrachten und spendeten. Nach dem Konzil erlaubte die Ritenkongregation einzelnen Bischofskonferenzen, eine Vollmacht zur Kommunionspendung durch Laien zu beantragen. Dies geschah z.B. 1965 für das Gebiet der DDR und 1967/68 für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Mit der allgemeinen Instruktion Fidei custos wurde 1969 allen Bischöfen die Möglichkeit gegeben, eine solche Vollmacht für drei Jahre zu beantragen. Die Instruktion Immensae caritatis vom 29. Januar 1973 über die Erleichterung des Kommunionempfangs bei bestimmten Anlässen ermächtigte die Ortsordinarien auch ohne Antrag und Begründung, geeignete Personen zu beauftragen. Verbreitet ist der Dienst der ausserordentlichen Kommunionspender allerdings nur in den Ländern, wo die Bischöfe dies für ihre Gläubigen als nötig erachten.
Die bischöfliche Beauftragung für ausserordentliche Kommunionspender ist zeitlich begrenzt. Sie begründet keine weitere liturgische oder sonstige Funktion in der Pfarrei. Wenn Gründe echter Notwendigkeit es nahelegen, können Laien vom Bischof beauftragt werden, als ausserordentliche Kommunionspender auch ausserhalb der Eucharistiefeier die heilige Kommunion auszuteilen (z.B. zur Überbringung der Krankenkommunion).
Der Einsatz ausserordenlicher Kommunionspender während der heiligen Messe ist erlaubt, wenn
- keine ordentlichen Kommunionspender anwesend sind
- oder diese, obwohl anwesend, wirklich verhindert sind
- oder die Teilnahme viele Gläubiger, die die heilige Kommunion empfangen möchten, die Eucharistiefeier allzusehr in die Länge ziehen würde, weil zu wenige ordentliche Kommunionspender verfügbar sind.
Dynamik der eucharistischen Kommunion
Um die Dynamik der eucharistischen Kommunion zu verstehen, schreibt der heilige Augustinus von Hippo in einem Abschnitt aus den „Bekenntnissen“ (VII,10,18); in einer Art Vision sage ihm Jesus: „Ich bin die Speise der Starken. Wachse, und so wirst du mich haben. Du wirst nicht mich in dich verwandeln, als Speise des Leibes, sondern du wirst es sein, der in mich verwandelt werden wird“. <ref>Papst Benedikt XVI. feiert Fronleichnam in der Lateranbasilika am 23. Juni 2011</ref>
Kommunionempfang Christgläubiger anderer Konfessionen ?
Wegen der innigen Vereinigung, die in der Eucharistie geschieht, kann die Eucharistiefeier nicht der Ausgangspunkt der Gemeinschaft sein, sie setzt die Gemeinschaft vielmehr voraus, möchte sie stärken und zur Vollendung führen. Das Sakrament drückt dieses Band der Gemeinschaft aus, und zwar sowohl auf der unsichtbaren Ebene, die uns in Christus durch das Wirken des Heiligen Geistes mit dem Vater und untereinander verbindet, als auch auf der sichtbaren Ebene, welche die Gemeinschaft in der Lehre der Apostel, in den Sakramenten und in der hierarchischen Ordnung einschliesst. [...] Nur in diesem Zusammenhang ist die Feier der Eucharistie rechtmässig und Teilnahme an ihr wahrhaftig. (Ecclesia de eucharistia, Nr. 35)
Der Kirche ist also in der Eucharistie ein unermesslicher Schatz anvertraut. Daraus ergeben sich Konsequenzen, die unter Umständen auch schmerzlich sein können. Eine Teilnahme am eucharistischen Mahl durch jemanden, der sich nicht zur Kirche bekennt, ist ein Widerspruch in sich; es würde bedeuten, eine Einheit vorzutäuschen, die in Wirklichkeit nicht gegeben ist. Normalerweise können Nichtkatholiken am eucharistischen Mahl nicht teilnehmen. Es gibt jedoch ausnahmen: → Communicatio in sacris: Eucharistiefeier und Sakramente der Buße, der Eucharistie und der Krankensalbung.
Päpstliche Stellungnahmen zur Kommunion
siehe: Päpstliche Stellungnahmen zur Erstkommunion.
- 16. Juli 1562 Konzil von Trient, 21. Sitzung, Sacrosancta oecumenica (9) über die Kommunion.
- Konzilskongregation: Dekret über die häufige Kommunion.
- 17. Dezember 1890 Kongregation der Bischöfe und Regularen, Dekret "Quemadmodum" an alle religiösen Frauengenossenschaften und an männliche Ordensstiftungen, die nur aus den Laienbrüdern bestehen (die häufige und tägliche Kommunion soll gepflegt werden) (ASS XXIII).
- 20. Dezember 1905 Konzilskongregation, Dekret Sacra tridentina synodus über die tägliche Kommunion (ASS XXXVIII [1905] 400-409).
- 27. Mai 1917 Codex Iuris Canonici, Codex des kanonischen Rechtes, Lateinisch-deutsche Ausgabe, Butzon & Bercker Verlag 1983; Canon 867 § 4 bestimmte, dass die heilige Kommunion nicht außerhalb der Tageszeiten gespendet werden darf, zu denen das Messopfer dargebracht werden kann, ,wenn nicht ein vernünftiger Grund etwas anderes nahelegt´.
- 26. März 1929 Hl. Kongr. für die Sakramentenordnung, Instruktion Dominus salvator noster an die Ordinarien - was bei der heiligen Messe, der Aufbewahrung und Austeilung des allerheiligsten Sakramentes zu beachten ist (AAS 21 (1929) 631-642).
- 8. Dezember 1938 Kongregation der Sakramente: Instruktion "Postquam pius" an die Bischöfe über die tägliche Kommunion in Seminarien und anderen kirchlichen Instituten.
- 21. März 1960 Heiliges Offizium: Dekret Canon 867, par. 4 wodurch den Bischöfen gestattet wird, die Spendung der Kommunion zu jeder Tageszeit auch außerhalb der Heiligen Messe zu erlauben.
- 25. April 1964 Ritenkongregation: Dekret Quo actuosius et fructuosius Spendeworte zur Kommunion.
- 7. März 1965 Ritenkongregation, Dekret "Ecclesiae semper" über den Ritus der Konzelebration und der Kommunion unter beiden Gestalten.
- 14. Februar 1966 Ritenkongregation, Dekret Cum hac nostra über die Kommunion in Krankenhäusern.
- 25. Mai 1967 Kongregation für die Sakramente und den Gottesdienst, Instruktion Eucharisticum mysterium über Feier und Verehrung des Geheimnisses der Eucharistie.
- 29. Mai 1969 Kongregation für den Gottesdienst, Instruktion Memoriale domini über die Art und Weise der Kommunionspendung.
- 29. Juni 1970 Kongregation für den Gottesdienst Instruktion Sacramentali communione über die Erweiterung der Vollmacht, die heilige Kommunion unter beiden Gestalten zu spenden.
- 2. Mai 1972 Kongregation für die Glaubenslehre: Erklärung De fragmentis eucharisticis über eucharistische Partikel.
- 1. Juni 1972 Sekretariat für die Einheit der Christen, Instruktion In quibus rerum über besondere Fälle der Zulassung anderer Christen zur eucharistischen Kommunion in der Katholischen Kirche.
- 29. Januar 1973 Kongregation für die Sakramentenordnung; Instruktion "Immensae caritatis" über die Erleichterung des Kommunionempfanges bei bestimmten Anlässen.
- 21. Juni 1973 Kongregation für den Gottesdienst, Dekret "Eucharistiae sacramentum" Neue liturgische Ordnungen für die Kommunionspendung und Eucharistieverehrung außerhalb der Messe.
- 17. Oktober 1973 Erklärung zu einigen Auslegungen der Instruktion für besondere Fälle einer Zulassung anderer Christen zur eucharistischen Kommunion in der Katholischen Kirche.
- 17. März 1976 Kongregation für die Sakramente und den Gottesdienst, Prot. Nr. CD 345/76 Über die Handkommunion (lat.: unveröffentlicht; dt.: Archiv des Deutschen Liturgischen Institutes, Trier).
- 6. August 1983 Schreiben der Kongregation für die Glaubenslehre: Sacerdotium ministeriale über einige Fragen bezüglich des Dieners der Eucharistie an die Bischöfe der Katholischen Kirche.
- 3. April 1985 Kongregation für den Gottesdienst über die Mitteilung über die Handkommunion.
- 14. September 1994 Kongregation für die Glaubenslehre: Schreiben Annus internationalis familiae an die Bischöfe der Katholischen Kirche über den Kommunionempfang von wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen.
- 1999 Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung: Dubium, Über die rechte Weise der Kommunionspendung (Notitiae 35 [1999] 160-161). [1]
- 24. Juni oder 6. Juli 2000 Päpstlicher Rat für die Interpretation von Gesetzestexten: Erklärung Il Codice di Diritto Canonico zum Kommunionempfang von Wiederverheiratet Geschiedenen.
- 25. März 2004 Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung: Instruktion Redemptionis sacramentum, Kapitel IV: Die heilige Kommunion, Nr. 80-107, Der außerordentliche Spender der heiligen Kommunion Nr. 154-160.
- 7. Juli .2007 Motu proprio Summorum pontificum Erlaubnis an alle Priester den vollständigen lateinischen Ritus des seligen Johannes XXIII. von 1962 zu verwenden. Die Kommunionweise ist ausschließlich die Mundkommunion.
Literatur
- Athanasius Schneider: Dominus est - Gedanken eines Bischofs aus Zentralasien über die Heilige Kommunion SJM Verlag 2008 (geb., 70 Seiten, ISBN 978-3-932426-44-5; Download).
- Athanasius Schneider Corpus Christi. Die Heilige Kommunion und die Erneuerung der Kirche. Dominus Verlag Augsburg 2014 (96 Seiten; ISBN 978-3-940879-33-2 Pb.; Download).
- Robert Dorado (Hg.): „In der Wahrheit Christi bleiben?“ Ehe und Kommunion in der Katholischen Kirche Echter Verlag Würzburg 2014 (244 Seiten, Tb; ISBN 978-3-429-03783-3; Die Antwort von fünf Kardinälen auf Kasper).
- Pfr. Josef Trunk: Komm, Herr Jesus, komm! : Gebete vor der heiligen Kommunion. Miriam Verlag 1992 (ISBN 3874492362; 1. Aufl.).
- Georg May: Die kirchliche Ehre als Voraussetzung der Teilnahme an dem eucharistischen Mahle (Reihe Erfurter theologische Studien Band 8). St. Benno Verlag Leipzig 1960 (131 Seiten; Kirchliche Druckerlaubnis Bauten, den 11. September 1959 Dr. Hötzel Generalvikar).
- Moritz Meschler S.J.: Seelenschmuck zum göttlichen Gastmahl. Die Lehre vom heiligsten Altarssakrament in Gebeten zur öfteren Kommunion Herder Verlag 1910 (2. Auflage; 246 Seiten).
- Johannes Schäfer: Auf zum Freudenmahl - Kommunion- und Gebetbuch für Welt- und Ordensleute, von Danwitz Verlag Kevelaer 1914 (704 Seiten).
- Ludwig Soengen: Das Liebesmahl des Herrn - Unterweisungen und Gebete für den Empfang des Buß- und Altarssakramentes nebst sechsundzwanzig Kommunion-Andachten für Welt- und Ordensleute, Butzon & Bercker Verlag 1916 (816 Seiten).
Siehe auch: Erstkommunion, Kommunion unter beiden Gestalten, Handkommunion, Mundkommunion, Heilige Messe, Eucharistie, Eucharistische Anbetung.
Weblinks
- Die Handkommunion verdunkele den Glauben an die wirkliche Gegenwart Christ
- Papst Benedikt XVI. Mundkommunion soll übliche Form werden
- "Wer mein Fleisch isst und mein Blut trinkt, hat das ewige Leben"
- "Hl. Eucharistie und Kommunionspendung/-empfang"
- Die heilige Kommunion in den Evangelien
- Päpstliche Liturgiereform: Bei Papstmessen generell nur mehr Mundkommunion
- Kommunionempfang für Politiker, welche für Abtreibung stimmen?
- Die Kommunion. Die Häuptlinge müssen die Indianer stärken! Kath.net am 16. April 2014 von Pfr. Stephan Spiegel
Anmerkungen
<references />