Beichte: Unterschied zwischen den Versionen

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"Reife und [[Eifer]] im [[Geistliches Lebe|geistlichen Leben]] und pastoralen Einsatz des Priesters wie auch der [[Laie]]n und [[Ordensleute]], die seine [[Brüder]] sind, hängen von seinem häufigen und bewussten Empfang des Bußsakramentes ab.<ref>Vgl. [[II. Vatikanisches Konzil]], [[Dekret]] über Leben und Dienst der [[Priester]] [[Presbyterorum ordinis]], 18.</ref> Die Feier der [[Eucharistie]] und der Dienst der anderen Sakramente, der pastorale Eifer, die Beziehung zu den Gläubigen, die Verbundenheit mit den Mitbrüdern, die Zusammenarbeit mit dem [[Bischof]], das Gebetsleben, ja die ganze priesterliche [[Existenz]] würden unweigerlich schweren Schaden nehmen, wenn man es aus Nachlässigkeit oder anderen Gründen unterließe, regelmäßig und mit echtem Glauben und tiefer [[Frömmigkeit]] das Bußsakrament zu empfangen. Wenn ein Priester nicht mehr zur Beichte geht oder nicht gut beichtet, so schlägt sich das sehr schnell in seinem priesterlichen Leben und Wirken nieder, und auch die Gemeinde, deren Hirte er ist, wird dessen bald gewahr. Ich füge noch hinzu, dass der Priester, sogar um ein guter und wirksamer Diener des Bußsakramentes zu sein, auch selber aus dieser Quelle der Gnade und Heiligkeit schöpfen muss. ... Die persönliche Erfahrung muss heute ihrerseits zum Ansporn werden, den heiligen Dienst des Bußsakramentes, zu dem wir durch unser Priestertum, durch unsere Berufung zu Hirten und Dienern unserer Brüder verpflichtet sind, sorgfältig und treu, mit Geduld und Eifer zu versehen. Darum richte ich auch in diesem Apostolischen Schreiben an alle [[Priester]] in der Welt, besonders an meine Mitbrüder im [[Bischof]]samt und an die [[Pfarrer]], die eindringliche Bitte, den häufigen Empfang dieses Sakramentes bei den Gläubigen mit allen Kräften zu fördern, alle möglichen und geeigneten Mittel einzusetzen sowie alle Wege zu versuchen, um unsere [[Brüder]] wieder in größerer Zahl zu der »uns gewährten Gnade« hinzuführen, die uns durch das Bußsakrament zur [[Versöhnung]] jedes einzelnen und der ganzen Welt mit [[Gott]] in [[Christus]] vermittelt wird.<ref> [[Johannes Paul II.]]: [[Reconciliatio et paenitentia]], [[Reconciliatio et paenitentia (Wortlaut)#Einige grundlegende Glaubensüberzeugungen|Nr. 31, VI.]].</ref>
 
"Reife und [[Eifer]] im [[Geistliches Lebe|geistlichen Leben]] und pastoralen Einsatz des Priesters wie auch der [[Laie]]n und [[Ordensleute]], die seine [[Brüder]] sind, hängen von seinem häufigen und bewussten Empfang des Bußsakramentes ab.<ref>Vgl. [[II. Vatikanisches Konzil]], [[Dekret]] über Leben und Dienst der [[Priester]] [[Presbyterorum ordinis]], 18.</ref> Die Feier der [[Eucharistie]] und der Dienst der anderen Sakramente, der pastorale Eifer, die Beziehung zu den Gläubigen, die Verbundenheit mit den Mitbrüdern, die Zusammenarbeit mit dem [[Bischof]], das Gebetsleben, ja die ganze priesterliche [[Existenz]] würden unweigerlich schweren Schaden nehmen, wenn man es aus Nachlässigkeit oder anderen Gründen unterließe, regelmäßig und mit echtem Glauben und tiefer [[Frömmigkeit]] das Bußsakrament zu empfangen. Wenn ein Priester nicht mehr zur Beichte geht oder nicht gut beichtet, so schlägt sich das sehr schnell in seinem priesterlichen Leben und Wirken nieder, und auch die Gemeinde, deren Hirte er ist, wird dessen bald gewahr. Ich füge noch hinzu, dass der Priester, sogar um ein guter und wirksamer Diener des Bußsakramentes zu sein, auch selber aus dieser Quelle der Gnade und Heiligkeit schöpfen muss. ... Die persönliche Erfahrung muss heute ihrerseits zum Ansporn werden, den heiligen Dienst des Bußsakramentes, zu dem wir durch unser Priestertum, durch unsere Berufung zu Hirten und Dienern unserer Brüder verpflichtet sind, sorgfältig und treu, mit Geduld und Eifer zu versehen. Darum richte ich auch in diesem Apostolischen Schreiben an alle [[Priester]] in der Welt, besonders an meine Mitbrüder im [[Bischof]]samt und an die [[Pfarrer]], die eindringliche Bitte, den häufigen Empfang dieses Sakramentes bei den Gläubigen mit allen Kräften zu fördern, alle möglichen und geeigneten Mittel einzusetzen sowie alle Wege zu versuchen, um unsere [[Brüder]] wieder in größerer Zahl zu der »uns gewährten Gnade« hinzuführen, die uns durch das Bußsakrament zur [[Versöhnung]] jedes einzelnen und der ganzen Welt mit [[Gott]] in [[Christus]] vermittelt wird.<ref> [[Johannes Paul II.]]: [[Reconciliatio et paenitentia]], [[Reconciliatio et paenitentia (Wortlaut)#Einige grundlegende Glaubensüberzeugungen|Nr. 31, VI.]].</ref>
  
==Beichtgeheimnis==
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==Beichtgeheimnis oder Beichtsiegel==
  
 
Laut Art. 9 des Konkordates unterliegt das Beichtgeheimnis besonderem Schutz. Geistliche sind daher nicht verpflichtet, Straftaten, die ihnen im Rahmen der Beichte anvertraut worden sind, staatlichen Stellen gegenüber zu offenbaren. Sie sind auch nicht verpflichtet, geplante schwere Straftaten anzuzeigen.<ref>[http://www.anwalt-recht-und-gesetz.de/index.php?option=com_content&view=article&id=166:stgb-besonderer-teil&catid=1152:sonstige-delikte&Itemid=52#139StGB § 139 StGB]</ref> Das deutsche Recht trägt damit dem kanonischen Recht, wonach das Beichtgeheimnis unverletztlich ist (vgl. can. 983 § 1 CIC), Rechnung.
 
Laut Art. 9 des Konkordates unterliegt das Beichtgeheimnis besonderem Schutz. Geistliche sind daher nicht verpflichtet, Straftaten, die ihnen im Rahmen der Beichte anvertraut worden sind, staatlichen Stellen gegenüber zu offenbaren. Sie sind auch nicht verpflichtet, geplante schwere Straftaten anzuzeigen.<ref>[http://www.anwalt-recht-und-gesetz.de/index.php?option=com_content&view=article&id=166:stgb-besonderer-teil&catid=1152:sonstige-delikte&Itemid=52#139StGB § 139 StGB]</ref> Das deutsche Recht trägt damit dem kanonischen Recht, wonach das Beichtgeheimnis unverletztlich ist (vgl. can. 983 § 1 CIC), Rechnung.

Version vom 15. April 2014, 12:58 Uhr

Die Sakramente
Ursprung der Sakramente
Die sieben Sakramente
Sakramentalien

Die Beichte ist eines der sieben Sakramente der katholischen Kirche. Sie wird auch Sakrament der Vergebung, der Buße oder der Versöhnung genannt. Das Bußsakrament ist eine liturgische Handlung und der ordentliche Weg, um Vergebung und Nachlass seiner schweren Sünden zu erlangen, die nach der Taufe begangen worden sind. In der Beichte vergibt Jesus Christus dem Pönitenten (Büßer) seine Schuld, die er durch sein Leiden und seinen Tod am Kreuz erworben und kraft dessen die Wirksamkeit des Blutes Christi gleichsam auf uns niederrinnt und die Sünden abwäscht.

Das Bußsakrament entspricht auch einem berechtigten und natürlichen, dem menschlichen Herzen innewohnenden Bedürfnis, sich jemandem zu eröffnen.

Er vergibt dem Bekennenden durch Vermittlung und Worte des Priesters. Nur ein geweihter Priester, der auch rechtlich dazu befähigt ist (Beichtjurisdiktion), hat die Vollmacht, das Beichtsakrament zu spenden (Beichtvater).

In der Generalbeichte (Beichte eines Lebensabschnittes) und der Lebensbeichte (Beichte des gesamten Lebens) stellt der Getaufte sein Leben aus schwerwiegenden Gründen neu vor Christus, um in der Taufgnade einen Neuanfang seiner christlichen Existenz zu setzen. Viele Katholiken, insbesondere in Europa, halten die Beichte heute irrtümlich für ein auf diese Fälle hin "eingeschränktes" Sakrament (und sehen den Fall der "Todsünde" als kaum je gegeben an). Richtig ist, dass Gottes Erbarmen auf vielen Wegen zu den Menschen kommt, die sich ihm zuwenden, so auch im Bußakt zu Beginn der Hl. Messe, im Reuegebet, im zerknirschten Herzen.

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Sündenvergebung

Voraussetzung für die Sündenvergebung in der Beichte sind:

In der Beichte sind alle schweren Sünden (einschließlich der Zahl und der erschwerenden Umstände) zu bekennen, deren man sich nach sorgfältiger Gewissenserforschung reumütig bewusst ist. Im Interesse der geistlichen Entwicklung des Glaubenden ist es angeraten, auch lässliche Sünden zu bekennen. Schwere Sünden können nur in der Beichte sakramental vergeben werden, lässliche auch außerhalb, so durch Gebet, gute Werke und besonders durch den würdigen Empfang der Hl. Kommunion.

In der Kirchengeschichte hat sich das Bewusstsein davon, dass der rückfällige Getaufte beichten darf, also eine sakramental wirksame Wiederherstellung der Taufgnade (notfalls täglich!) überhaupt möglich ist, allmählich durchgesetzt. Im Prinzip war die Vollmacht der Kirche zur Sündenvergebung aber schon im Evangelium fest enthalten.

Im übrigen "muss" (im Sinne von Zwang) niemand irgendwo je beichten; die Beichte ist immer ein höchstpersönlicher Akt, da sie sonst auch nicht lebensnah "funktioniert". Im Gegenteil: Die Christen dürfen beichten; und so ihre sakramentale Taufe, den Bund mit Gott, immer wieder aktualisieren, wie auch in der Eucharistie.

Jedoch um die Eucharistie zu empfangen, darf man nicht in schwerer Sünde ("Todsünde") leben. Diese Menschen "müssen" zunächst beichten und die Absolution bekommen. Jeder Katholik sollte vor dem Empfangen der Kommunion sein Gewissen prüfen, um die Gnade Gottes würdig zu erhalten. Somit ist das Beichten fest mit der Eucharistie verbunden. Denn nur derjenige der weiß dass er fehlerhaft ist und es sich eingestehen kann und vor Gott Reue empfindet, der hat das göttliche Geschenk der Vergebung - also die Beichte - verstanden.

Was ist die Absolution

In der Kirche ist die Absolution bei der Einzelbeichte die sakramentale Lossprechung von den Sünden durch einen Priester, der dabei die Absolutionsformel spricht: „„Gott, der barmherzige Vater, hat durch den Tod und die Auferstehung seines Sohnes die Welt mit sich versöhnt und den Heiligen Geist gesandt zur Vergebung der Sünden. Durch den Dienst der Kirche schenke er dir Verzeihung und Frieden. So spreche dich los von deinen Sünden im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.“ Dabei legt der Priester dem Beichtenden die Hand auf oder streckt die Hand zum Segen aus. Mit der Absolution findet die Feier des Bußsakraments seinen Abschluss.

Die Lossprechung des an einer Sünde gegen das sechste Gebot Beteiligten (sog. absolutio criminalis) ist außer in Fällen der Todesgefahr ungültig (Can. 977) und zieht die Exkommunikation als Tatstrafe nach sich (can. 1378 § 1). Das bedeutet z.B., dass wenn ein Priester mit einer anderen Person Unzucht (außerehelicher Geschlechtsverkehr) treibt, kann dieser Priester nicht der beteiligten anderen Person die Lossprechung von dieser, gegen das sechste Gebot begangenen Sünde, erteilen.

Sakramentaler Zusammenhang

Denn die "Aufzählung" aus dem Credo: "Ich glaube an den Heiligen Geist, die Heilige katholische Kirche, Gemeinschaft der Heiligen, Vergebung der Sünden, Auferstehung des Fleisches und das ewige Leben" meint verschiedene Aspekte desselben Geheimnisses. Heiliger Geist, Kirche, Taufe, Buße, Gemeinschaft und ewiges Leben sind: die Botschaft Christi. Der Empfang der Beichte steht theologisch also auch in engem Zusammenhang mit dem Empfang der Eucharistie.

Der Empfang der Kommunion im Zustand der schweren Sünde ist unwürdig und stellt selbst eine schwere Sünde dar. Aus diesem Grund sind wiederverheiratete Geschiedene so lange vom Empfang der Eucharistie ausgeschlossen, als sie objektiv in schwerer Sünde (Ehebruch) leben: "Die Wiederversöhnung im Sakrament der Buße, das den Weg zum Sakrament der Eucharistie öffnet, kann nur denen gewährt werden, welche die Verletzung des Zeichens des Bundes mit Christus und der Treue zu ihm bereut und die aufrichtige Bereitschaft zu einem Leben haben, das nicht mehr im Widerspruch zur Unauflöslichkeit der Ehe steht. Das heißt konkret, dass, wenn die beiden Partner aus ernsthaften Gründen - zum Beispiel wegen der Erziehung der Kinder - der Verpflichtung zur Trennung nicht nachkommen können, 'sie sich verpflichten, völlig enthaltsam zu leben, das heißt, sich der Akte zu enthalten, welche Eheleuten vorbehalten sind'."<ref> Johannes Paul II.: Familiaris consortio, Nr. 84.</ref>

Sündenfolgen und Buße

Durch den Empfang der Beichte sind zwar die Sünden des Menschen vergeben, nicht jedoch alle Sündenstrafen - also die Auswirkungen der Sünde. Diese Strafen können durch Gebet, gute Werke, Teilnahme an der Hl. Messe, Wallfahrten, Almosen und Ähnliches getilgt werden. Die Kirche gewährt für manche diese "Tätigkeiten" einen Ablass, was die teilweise (Teilablass) oder vollständige (vollkommener Ablass) Wegnahme der zeitlichen (diesseitigen) Sündenstrafen mit günstiger Wirkung auch für das Purgatorium bedeutet.

Zur Vorbereitung auf die Beichte empfiehlt die römisch-katholische Kirche den Gewissensspiegel.

Wie oft darf ich beichten ?

Wer sich in schwerer Schuld weiß, sollte bald zur Beichte gehen. Die von der Kirche verlangte jährliche Beichte (vgl. KKK: 1457), ist ein Minimum für das Überleben des Seele (ähnlich der Intensivstation für den Körper). Dieses gilt auch, wenn man sich keiner schweren Sünde bewusst ist. Der Gläubige sollte wenigstens an den Hauptfesten: Weihnachten, Ostern und Pfingsten (oder zwischen Ostern und Weihnachten) die sakramentale Lossprechung erhalten. So wie man immer wieder im Haus Staub wischt, so sollte man öfters bereuen. Als Richtschnur kann auch die monatliche Beichte am Herz-Jesu-Freitag angesehen werden.

Die Beichte sollte regelmäßig stattfinden. Wenn z.B. eine Ordensperson oder einer Seminarist alle zwei Wochen beichtet, kann er ohne weitere Beichte alle Ablässe empfangen, für welche das Bußsakrament erforderlich ist. Sehr oft beichten, sollte ein Seelenführer bestätigen. Jugendlicher Übereifer ist auch hier nicht angebracht, denn die Regelmäßigkeit kann bei momentanem Eifer nicht durchgehalten werden (selbst bei einem Priester, der in Reichweite wäre) und führt eher zur Frustration, das selbstgewählte Maß nicht einhalten zu können oder zur Routine.

An Sonn- und Feiertagen verlangt das erste Gebot das Beiwohnen an der Heiligen Messe. Man soll auch an der Eucharistie teilnehmen (vgl. KKK: 2042), was das Freisein von Todsünde (vgl. {{#ifeq: 1. Brief des Paulus an die Korinther | Beichte |{{#if: 1 Kor|1 Kor|1. Brief des Paulus an die Korinther}}|{{#if: 1 Kor |1 Kor|1. Brief des Paulus an die Korinther}}}} 11{{#if:28|,28}} Kor%2011{{#if:28|,28}}/anzeige/context/#iv EU | BHS =bibelwissenschaft.de">Kor%2011{{#if:28|,28}}/anzeige/context/#iv EU | #default =bibleserver.com">EU }}) und damit die sakramentale Versöhnung in der Beichte vorraussetzt. Die Sonntagspflicht zu kommunizieren, besteht jedoch nicht.

Es wird die Beichte auch bei lässlichen Sünden (Andachtsbeichte) von der Kirche seit dem Mittelalter nachdrücklich empfohlen (vgl. KKK: 1493, Mediator dei Nr. 176).

Wo soll ich beichten ?

Der für die Entgegennahme sakramentaler Beichten eigene Ort ist eine Kirche oder eine Kapelle ist«, (Can. 964, § 1.), wobei pastorale Gründe die Erteilung des Sakramentes auch an anderen Orten rechtfertigen können (Vgl. can. 964, § 3.) Die Stelle der Beichtgelegenheit muss »an einem offen zugänglichen Ort« sich befinden und auch »mit einem festen Gitter versehen« sein.<ref>Vgl. Motu prprio Misericordia dei, Nr. 9.</ref>

Die Beichte und der Priester

"Reife und Eifer im geistlichen Leben und pastoralen Einsatz des Priesters wie auch der Laien und Ordensleute, die seine Brüder sind, hängen von seinem häufigen und bewussten Empfang des Bußsakramentes ab.<ref>Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dekret über Leben und Dienst der Priester Presbyterorum ordinis, 18.</ref> Die Feier der Eucharistie und der Dienst der anderen Sakramente, der pastorale Eifer, die Beziehung zu den Gläubigen, die Verbundenheit mit den Mitbrüdern, die Zusammenarbeit mit dem Bischof, das Gebetsleben, ja die ganze priesterliche Existenz würden unweigerlich schweren Schaden nehmen, wenn man es aus Nachlässigkeit oder anderen Gründen unterließe, regelmäßig und mit echtem Glauben und tiefer Frömmigkeit das Bußsakrament zu empfangen. Wenn ein Priester nicht mehr zur Beichte geht oder nicht gut beichtet, so schlägt sich das sehr schnell in seinem priesterlichen Leben und Wirken nieder, und auch die Gemeinde, deren Hirte er ist, wird dessen bald gewahr. Ich füge noch hinzu, dass der Priester, sogar um ein guter und wirksamer Diener des Bußsakramentes zu sein, auch selber aus dieser Quelle der Gnade und Heiligkeit schöpfen muss. ... Die persönliche Erfahrung muss heute ihrerseits zum Ansporn werden, den heiligen Dienst des Bußsakramentes, zu dem wir durch unser Priestertum, durch unsere Berufung zu Hirten und Dienern unserer Brüder verpflichtet sind, sorgfältig und treu, mit Geduld und Eifer zu versehen. Darum richte ich auch in diesem Apostolischen Schreiben an alle Priester in der Welt, besonders an meine Mitbrüder im Bischofsamt und an die Pfarrer, die eindringliche Bitte, den häufigen Empfang dieses Sakramentes bei den Gläubigen mit allen Kräften zu fördern, alle möglichen und geeigneten Mittel einzusetzen sowie alle Wege zu versuchen, um unsere Brüder wieder in größerer Zahl zu der »uns gewährten Gnade« hinzuführen, die uns durch das Bußsakrament zur Versöhnung jedes einzelnen und der ganzen Welt mit Gott in Christus vermittelt wird.<ref> Johannes Paul II.: Reconciliatio et paenitentia, Nr. 31, VI..</ref>

Beichtgeheimnis oder Beichtsiegel

Laut Art. 9 des Konkordates unterliegt das Beichtgeheimnis besonderem Schutz. Geistliche sind daher nicht verpflichtet, Straftaten, die ihnen im Rahmen der Beichte anvertraut worden sind, staatlichen Stellen gegenüber zu offenbaren. Sie sind auch nicht verpflichtet, geplante schwere Straftaten anzuzeigen.<ref>§ 139 StGB</ref> Das deutsche Recht trägt damit dem kanonischen Recht, wonach das Beichtgeheimnis unverletztlich ist (vgl. can. 983 § 1 CIC), Rechnung.

Zitate

  • Carl Gustav Jung: "Unzweifelhaft ist die gewaltige Wirkung der katholischen Beichte, besonders wenn sie nicht bloße Abhörung sondern aktiver Eingriff ist." (G. Bichlmair S. I, Religion und seelische Gesundheit [Wien, Mayer und Co.] S. 57).

Päpstliche Schreiben

siehe: Generalabsolution

Julius III.

Pius V.

Paul VI.

Johannes Paul II.

Literatur

  • Ansgar Wiedenhaus: Imm er wieder neu anfangeen dürfen. Ermutigung und Zuspruch im Sakrament erfahren. Topos Taschenbuch (104 Seiten; erhältlich beim Mediatrix Verlag).
  • Anton Keller: Ego te absolvo. 100 Beispiele zum Sakrament der heiligen Beichte. (98 Seiten; erhältlich beim Mediatrix Verlag).
  • Ulrich Filler: Zerbrochene Herzen heilen, Neue Zugänge zur Beichte. Fe Medienverlag Kißlegg (160 Seiten).
  • Cesare Truqui: Die Beichte. Lebendige Quelle der Freude. Christiana Verlag im Fe Medienverlag Kißlegg 2011 (69 Seiten; ISBN 978-3-7171-126-8).
  • Christian Schlindwein: 
Wir haben der Liebe geglaubt
. Eine Einladung zur Beichte
. Dominus Verlag Augsburg 2011 (64 Seiten; 
ISBN 978-3-940879-13-4].
  • Peter van Briel: Weg der Liebe. Das Beichtbuch. Sankt Ulrich Verlag (160 Seiten).
  • Hans Schalk: Beichten warum und wie? Verlag Neue Stadt (48 Seiten; ISBN 978-3-87996-621-9).
  • Raphael Nießner: Meine Frühkommunion, Anleitung für die Eltern zur Beichte und Kommunion, Verlagsbuchhandlung der Benediktiner, Abteilung Katechse, D-93352 Rohr i. NB, Tel. 08783/9600-0 (Mit dem Apostolischem Segen Johannes Paul II.
  • Beichtbüchlein für Kinder / Beichthilfe für Erwachsen (DIN A 6, Mit kirchlicher Druckerlaubnis) [1]
  • Die Beichte. Grundkurs Christentum, St. Benno Verlag (96 Seiten; ISBN: 9783746227597)
  • Pur spezial "Vom Sinn der Beichte" (Katholisches Themenheft - 20 Seiten, DIN A 5) Fe-Medienverlag
  • Jaques Martin, Das Sakrament der Versöhnung, Das Wunder der Liebe (221 Seiten) Mediarix Verlag
  • Palmatius Zilligen: Der Schlüssel zum Herzensglück Grignion Verlag.
  • Palmatius Zilligen: Zum Beichtvater oder zum Psychiater? Grignion Verlag.
  • Joseph Anton Keller: Hundertdreißig Beweise von den Segnungen des heiligen Bußsakramentes und Märtyrer des Beichtsiegels. - Eine Verteidigungsschrift dieses heiligen Sakramentes in Beispielen. Nach wahrheitsgetreuen Quellen, Franz Kirchheim Verlag Mainz 1899 (2., vermehrte Auflage; 306 Seiten).
  • Leonhard von Porta Maurizio: Anleitung zur Generalbeichte, Für Beichtväter und Beichtkinder, Von dem seligen Leonhard von Porta Maurizio, Nach der neuesten römischen Originalausgabe, Georg Joseph Manz Verlag Regensburg 1856 (174 Seiten).
  • Johanna Engelmann: Der Heilbrunnen. Ein erzählendes Hilfsbüchlein für Erstbeichtkinder, deren Eltern und Seelsorger Josef Habbel Verlag 1950 (159 Seiten).
  • Josef Bommer: Alois Müller. (Hsgr.): Das Sakrament der Buße. Kanisius Verlag Freiburg/Schweiz 1976 (63 Seiten; 1. Auflage; Aus der Reihe "Feiern des Glauben").
  • Josef Beeking: Erzieherische Beichte : Ein Büchlein vom Sakrament des Friedens und der Freude Felizian Rauch Verlag Innsbruck 1937 (18 Seiten).
  • Anton Loetscher: Erlösendes Beichten. Ein Büchlein von unserem Reichtum im frohmachenden Ostergeschenk Christi. Kanisius Verlag Freiburg/Schweiz um 1995 (87 Seiten; 4. Auflage).
  • Adolf Fugel: Glaubenskurs Beichte-Eucharistie (108 Seiten; ISBN 978-3-033-1109-0; erhältlich beim Benedetto Verlag)
  • Franz Breid Hsgr.): Referate der "Internationalen Theologischen Sommerakademie" des Linzer Priesterkreises / Busse - Umkehr - Formen der Vergebung. Ennsthaler Gesellschaft m.b.H. & Co. KG (ISBN 3850683540).
  • Georg May: Das verlorene Sakrament. Das Buss-Sakrament in unserer Zeit. Mit einem Auszug aus der Enzyklika "Busse und Versöhnung" Christiana Verlag Stein am Rhein 1996 (55 Seiten; 1. Auflage Download)

siehe auch: Sacrosancta oecumenica (3), Beichtjurisdiktion, Konversion, Generalabsolution.

Medien

Weblinks

Anmerkungen

<references />