Konsistorium (Kardinalsversammlung): Unterschied zwischen den Versionen

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'''Konsistorium''', in der kath. Kirche die beratende Vollversammlung der [[Kardinal|Kardinäle]], die vom Papst einberufen und geleitet wird.
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'''Konsistorium''' bedeutet in der Katholischen [[Kirche]] die beratende Versammlung der [[Kardinal|Kardinäle]], die vom [[Papst]] einberufen und geleitet wird.
  
 
Ursprünglich war das Konsistorium eine feierliche öffentliche Gerichtsverhandlung, an der neben dem Papst und den Kardinälen auch andere Prozessteilnehmer anwesend waren. Im Mittelalter wurde das Konsistorium in erweiterter Bedeutung zum Beratungsgremium des Papstes durch die Kardinäle. Es ist wöchentlich mehrmals zusammengetreten, hat wichtige Fragen beraten und Beschlüsse gefasst.
 
Ursprünglich war das Konsistorium eine feierliche öffentliche Gerichtsverhandlung, an der neben dem Papst und den Kardinälen auch andere Prozessteilnehmer anwesend waren. Im Mittelalter wurde das Konsistorium in erweiterter Bedeutung zum Beratungsgremium des Papstes durch die Kardinäle. Es ist wöchentlich mehrmals zusammengetreten, hat wichtige Fragen beraten und Beschlüsse gefasst.
  
Mit der weiteren Ausformung der [[Kurie]] durch die Institutionalisierung der Kardinalskongregationen ist die Einrichtung des Konsistoriums seit dem 16. Jh. langsam zurückgedrängt worden. Es dient heute vornehmlich als feierliches Forum zur Vornahme päpstlicher Regierungsakte oder zur Bekanntgabe bereits getroffener Entscheidungen.
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Mit der weiteren Ausformung der [[Römische Kurie|Kurie]] durch die Institutionalisierung der Kardinalskongregationen ist die Einrichtung des Konsistoriums seit dem 16. Jh. langsam zurückgedrängt worden. Es dient heute vornehmlich als feierliches Forum zur Vornahme päpstlicher Regierungsakte oder zur Bekanntgabe bereits getroffener Entscheidungen.
  
 
== Arten ==
 
== Arten ==
  
Mit dem neuen Kirchenrecht von 1983 ist auch das Konsistorium neu geregelt worden. Hatte es bis dahin drei Formen gegeben (das geheime bzw. ordentliche, das öffentliche bzw. außerordentliche und das halb öffentliche Konsistorium), so gibt es jetzt gemäß can. 353 CIC nur noch zwei Arten:
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Mit dem neuen [[CIC|Kirchenrecht]] von 1983 ist auch das Konsistorium neu geregelt worden. Hatte es bis dahin drei Formen gegeben (das geheime bzw. ordentliche, das öffentliche bzw. außerordentliche und das halb öffentliche Konsistorium), so gibt es jetzt gemäß can. 353 CIC nur noch zwei Arten, welche in den [[AAS]] unter dem Stichwort "(Sacra) Consistoria" dokumentiert werden:<ref> [[Peter Christoph Düren]] (Hg.): [[Johannes Paul II.]], Worte für das dritte Jahrtausend, [[Sankt Ulrich Verlag]] 2000, Vorwort, S. 11.</ref>
  
'''Ordentliches Konsistorium''': Zur Beratung "gewisser schwerwiegender Angelegenheiten" oder "zur Durchführung gewisser besonders feierl. Akte" werden alle Kardinäle eingeladen, zumindest die in Rom anwesenden. (§ 2). Neben der Beratung wichtiger Kirchenangelegenheiten kann hier der Papst auch Entscheidungen bekannt geben, wie zum Beispiel die Ernennung neuer Kardinäle oder Angelegenheiten im Rahmen von Selig- und Heiligsprechungen. Ein solches ordentliches Konsistorium kann öffentlich sein, nämlich dann wenn dort "irgendwelche feierlichen Akte vorgenommen werden (z.B. Kardinalsernennungen mit Übergabe der Insignien und Titelkirche) und wenn dort auch andere "Prälaten, Gesandte weltl. Mächte oder andere hierzu Geladene Zutritt erhalten." (§ 4).
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===Ordentliches Konsistorium===
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Zur Beratung "gewisser schwerwiegender Angelegenheiten" oder "zur Durchführung gewisser besonders feierl. Akte" werden alle Kardinäle eingeladen, zumindest die in Rom anwesenden. (§ 2). Neben der Beratung wichtiger Kirchenangelegenheiten kann hier der Papst auch Entscheidungen bekannt geben, wie zum Beispiel die Ernennung neuer Kardinäle oder Angelegenheiten im Rahmen von Selig-<ref>in den [[AAS]]: "Litterae Apostolicae" oder "Litterae Apostolicae [[motu proprio]] datae" in: [[Peter Christoph Düren]] (Hg.): [[Johannes Paul II.]], Worte für das dritte Jahrtausend, [[Sankt Ulrich Verlag]] 2000, Vorwort, S. 11.</ref> und Heiligsprechungen.<ref>in den [[AAS]]: "Litterae decretales" in:  [[Peter Christoph Düren]] (Hg.): [[Johannes Paul II.]], Worte für das dritte Jahrtausend, [[Sankt Ulrich Verlag]] 2000, Vorwort, S. 11.</ref> Ein solches ordentliches Konsistorium kann öffentlich sein, nämlich dann wenn dort "irgendwelche feierlichen Akte vorgenommen werden (z.B. Kardinalsernennungen mit Übergabe der Insignien und Titelkirche) und wenn dort auch andere "Prälaten, Gesandte weltl. Mächte oder andere hierzu Geladene Zutritt erhalten." (§ 4).
  
'''Außerordentliches Konsistorium''': Hier werden alle Kardinäle einberufen, "wenn besondere Erfordernisse der Kirche oder die Behandlung schwerwiegenderer Angelegenheiten dies ratsam erscheinen lassen." (§ 3)
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===Außerordentliches Konsistorium===
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Hier werden alle Kardinäle einberufen, "wenn besondere Erfordernisse der Kirche oder die Behandlung schwerwiegenderer Angelegenheiten dies ratsam erscheinen lassen." (§ 3)
  
== Aktuell ==
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== Das Kardinalskreierungskonsistorium ==
  
Papst Benedikt hat am 17. Oktober 2007 für den 24. November 2007 ein neues, sein zweites Konsistorium einberufen.
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Das Konsistorium folgt dem 1991 eingeführten neuen Ritus, der aus den folgenden Elementen besteht: Nach dem liturgischen Gruß verliest der Heilige Vater die Ernennungsformel und verkündet feierlich die Namen der neuen Kardinäle. Der erste der neuen Kardinäle richtet dann im Namen aller ein Gruß- und Dankwort an den Papst.  
  
Er wird dann folgende Kardinäle kreieren:
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Nach dem Wortgottesdienst hält der Papst die Predigt. Ihr folgen das Glaubensbekenntnis und der Eid der neuen Kardinäle. Im Anschluss daran, kniet jeder einzelne der neuen Kardinäle vor dem Nachfolger des Petrus nieder, um das Kardinalsbirett und die Urkunde der Zuweisung eines Titels oder einer Diakonie in Empfang zu nehmen.
  
*Leonardo Sandri, Präfekt der Kongregation für die Ostkirchen
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Bei der Übergabe des Kardinalsbiretts erklärt der Papst: „Rot als Zeichen der Würde des Amtes des Kardinals, um zum Ausdruck zu bringen, dass ihr bereit sein müsst, euch mit Stärke zu verhalten, bis zum Vergießen des Blutes, für die Mehrung des christlichen Glaubens, für den Frieden und die Ruhe des Volkes Gottes und für die Freiheit und die Verbreitung der Heiligen Römischen Kirche.
*John Patrick Foley, Pro-Großmeister des Ritterordens vom Heiligen Grab zu Jerusalem, langjähriger Leiter des Päpstlichen Medienrates
 
*Giovanni Lajolo, Präsident der Päpstlichen Kommission für den Vatikanstaat und Präsident des vatikanischen Governatorats, zuvor "Außenminister" des Vatikans und Nuntius in Deutschland
 
*Paul Josef Cordes aus dem Erzbistum Paderborn, Präsident des päpstlichen Hilfswerks [[Cor Unum]]
 
*Angelo Comastri, Erzpriester der Petersbasilika
 
*Stanislaw Rylko aus Polen, Präsident des Päpstlichen Laienrats
 
*Raffaele Farina, Direktor der Vatikanbibliothek, „Archivar und Bibliothekar der Heiligen Römischen Kirche“
 
*Agustin Garcia-Gasco Vicente, Valencia (Spanien)
 
*Sean Babtist Brady, Armagh (Irland)
 
*Lluís Martínez Sistach, Barcelona (Spanien)
 
*André Vingt-Trois, Paris (Frankreich)
 
*Angelo Bagnasco, Genua (Italien), Präsident der Italienischen Bischofskonferenz
 
*Théodere-Adrien Sarr, Dakar (Senegal)
 
*Oswald Gracias, Bombay (Indien)
 
*Francisco Robles Ortega, Monterrey (Mexiko)
 
*Daniel N. DiNardo, Galveston-Houston (USA)
 
*Odilio Pedro Scherer, Sao Paolo (Brasilien)
 
*John Njue, Nairobi (Kenia)
 
  
Diese 18 neuen Kardinäle sind jünger als 80 Jahre und z.Zt. bei einem Konklave wahlberechtigt.
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Anschließend überreicht der Papst die Bulle der Kardinalsernennung, die Zuweisung des Titels oder der Diakonie und tauscht mit dem neuen Kardinal den Friedensgruß aus. Der neue Kardinal tauscht dann mit den anderen Kardinälen den Friedensgruß aus.  
  
Wegen ihrer besonderen Verdienste um die katholische Kirche, so der Papst, ernenne er folgende ältere Männer zu Kardinälen:
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Der Ritus findet mit dem Gebet der Gläubigen, dem Gebet des Vaterunsers, und dem Schlusssegen seinen Abschluss.
  
*Emmanuel III. Delly, Patriarch der chaldäischen Kirche
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Es findet eine feierliche Messe statt, der der Papst zusammen mit den neuen Kardinälen vorsteht. Während der Feier überreicht der Heilige Vater jedem der neuen Kardinälen den Kardinalsring und spricht dazu: „Empfange den Ring aus den Händen des Petrus zum Zeichen der Würde, der pastoralen Sorge und einer festeren Gemeinschaft mit dem Sitz des Petrus.
*Giovanni Coppa, ehem. Nuntius in Tschechien
 
*P. Urbano Navarrete SJ, Argentiener und früherer Rektor der Päpstlichen Universität Gregoriana
 
*Estanislao Esteban Karlic, emeritierter Erzbischof von Parana, Argentinien.
 
*P. Umberto Betti, O.F.M., früherer Rektor der Päpstlichen Lateran-Universität
 
  
Papst Benedikt wollte auch, wie [[Radio Vatikan]] meldet, den emeritierten Bischof Ignacy Jez aus dem polnischen Bistum Köslin zum Kardinal ernennen. Jez starb jedoch am 16. Oktober 2007 im Alter von 93 Jahren.
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'''siehe:''' [[Kardinalskreierung]]en der Päpste
  
[[Kategorie:Vatikan]]
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== Anmerkungen ==
[[Kategorie:Kardinäle]]
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<references />
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[[Kategorie:Päpstliches]]
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[[Kategorie:Kardinäle|!]]
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[[Kategorie:Kardinäle (verstorben)|!]]

Aktuelle Version vom 11. August 2018, 11:47 Uhr

Konsistorium bedeutet in der Katholischen Kirche die beratende Versammlung der Kardinäle, die vom Papst einberufen und geleitet wird.

Ursprünglich war das Konsistorium eine feierliche öffentliche Gerichtsverhandlung, an der neben dem Papst und den Kardinälen auch andere Prozessteilnehmer anwesend waren. Im Mittelalter wurde das Konsistorium in erweiterter Bedeutung zum Beratungsgremium des Papstes durch die Kardinäle. Es ist wöchentlich mehrmals zusammengetreten, hat wichtige Fragen beraten und Beschlüsse gefasst.

Mit der weiteren Ausformung der Kurie durch die Institutionalisierung der Kardinalskongregationen ist die Einrichtung des Konsistoriums seit dem 16. Jh. langsam zurückgedrängt worden. Es dient heute vornehmlich als feierliches Forum zur Vornahme päpstlicher Regierungsakte oder zur Bekanntgabe bereits getroffener Entscheidungen.

Arten

Mit dem neuen Kirchenrecht von 1983 ist auch das Konsistorium neu geregelt worden. Hatte es bis dahin drei Formen gegeben (das geheime bzw. ordentliche, das öffentliche bzw. außerordentliche und das halb öffentliche Konsistorium), so gibt es jetzt gemäß can. 353 CIC nur noch zwei Arten, welche in den AAS unter dem Stichwort "(Sacra) Consistoria" dokumentiert werden:<ref> Peter Christoph Düren (Hg.): Johannes Paul II., Worte für das dritte Jahrtausend, Sankt Ulrich Verlag 2000, Vorwort, S. 11.</ref>

Ordentliches Konsistorium

Zur Beratung "gewisser schwerwiegender Angelegenheiten" oder "zur Durchführung gewisser besonders feierl. Akte" werden alle Kardinäle eingeladen, zumindest die in Rom anwesenden. (§ 2). Neben der Beratung wichtiger Kirchenangelegenheiten kann hier der Papst auch Entscheidungen bekannt geben, wie zum Beispiel die Ernennung neuer Kardinäle oder Angelegenheiten im Rahmen von Selig-<ref>in den AAS: "Litterae Apostolicae" oder "Litterae Apostolicae motu proprio datae" in: Peter Christoph Düren (Hg.): Johannes Paul II., Worte für das dritte Jahrtausend, Sankt Ulrich Verlag 2000, Vorwort, S. 11.</ref> und Heiligsprechungen.<ref>in den AAS: "Litterae decretales" in: Peter Christoph Düren (Hg.): Johannes Paul II., Worte für das dritte Jahrtausend, Sankt Ulrich Verlag 2000, Vorwort, S. 11.</ref> Ein solches ordentliches Konsistorium kann öffentlich sein, nämlich dann wenn dort "irgendwelche feierlichen Akte vorgenommen werden (z.B. Kardinalsernennungen mit Übergabe der Insignien und Titelkirche) und wenn dort auch andere "Prälaten, Gesandte weltl. Mächte oder andere hierzu Geladene Zutritt erhalten." (§ 4).

Außerordentliches Konsistorium

Hier werden alle Kardinäle einberufen, "wenn besondere Erfordernisse der Kirche oder die Behandlung schwerwiegenderer Angelegenheiten dies ratsam erscheinen lassen." (§ 3)

Das Kardinalskreierungskonsistorium

Das Konsistorium folgt dem 1991 eingeführten neuen Ritus, der aus den folgenden Elementen besteht: Nach dem liturgischen Gruß verliest der Heilige Vater die Ernennungsformel und verkündet feierlich die Namen der neuen Kardinäle. Der erste der neuen Kardinäle richtet dann im Namen aller ein Gruß- und Dankwort an den Papst.

Nach dem Wortgottesdienst hält der Papst die Predigt. Ihr folgen das Glaubensbekenntnis und der Eid der neuen Kardinäle. Im Anschluss daran, kniet jeder einzelne der neuen Kardinäle vor dem Nachfolger des Petrus nieder, um das Kardinalsbirett und die Urkunde der Zuweisung eines Titels oder einer Diakonie in Empfang zu nehmen.

Bei der Übergabe des Kardinalsbiretts erklärt der Papst: „Rot als Zeichen der Würde des Amtes des Kardinals, um zum Ausdruck zu bringen, dass ihr bereit sein müsst, euch mit Stärke zu verhalten, bis zum Vergießen des Blutes, für die Mehrung des christlichen Glaubens, für den Frieden und die Ruhe des Volkes Gottes und für die Freiheit und die Verbreitung der Heiligen Römischen Kirche.“

Anschließend überreicht der Papst die Bulle der Kardinalsernennung, die Zuweisung des Titels oder der Diakonie und tauscht mit dem neuen Kardinal den Friedensgruß aus. Der neue Kardinal tauscht dann mit den anderen Kardinälen den Friedensgruß aus.

Der Ritus findet mit dem Gebet der Gläubigen, dem Gebet des Vaterunsers, und dem Schlusssegen seinen Abschluss.

Es findet eine feierliche Messe statt, der der Papst zusammen mit den neuen Kardinälen vorsteht. Während der Feier überreicht der Heilige Vater jedem der neuen Kardinälen den Kardinalsring und spricht dazu: „Empfange den Ring aus den Händen des Petrus zum Zeichen der Würde, der pastoralen Sorge und einer festeren Gemeinschaft mit dem Sitz des Petrus.“

siehe: Kardinalskreierungen der Päpste

Anmerkungen

<references />