Ad-limina-Besuch: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 20. August 2024, 08:09 Uhr
Ad-limina-Besuch nennt man eine kirchenrechtliche Verpflichtung der römisch-katholischen Bischöfe, in der Regel alle fünf Jahre persönlich dem Papst einen Besuch abzustatten und dabei einen Bericht über die Situation der jeweiligen Diözese zu geben. Der Besuch beinhaltet den Kontakt mit der römischen Kurie und einer Audienz beim Papst.<ref> vgl. Johann Hirschberger in: LThK 3. Auflage, Band 10, Artikel Visitatio liminum (Apostolorum), Sp. 815-816.</ref>
Der Begriff leitet sich her von visitatio ad limina apostolorum: „Besuch bei den Türschwellen (der Grabeskirchen) der Apostel (Petrus und Paulus)“.
Inhaltsverzeichnis
Bedeutung
Der Besuch<ref> Direktorium Apostolorum successores für den Hirtendienst der Bischöfe vom 22. Februar 2004, Nr. 15.</ref> mit seinen unterschiedlichen liturgischen und pastoralen Elementen und mit den Gelegenheiten brüderlichen Austausches besitzt für den Bischof eine genau festgelegte Bedeutung: er soll sein Verantwortungsbewusstsein als Nachfolger der Apostel erhöhen und seine Gemeinschaft mit dem Nachfolger des Petrus stärken. Darüber hinaus stellt der Besuch auch einen bedeutsamen Akzent für das Leben der Teilkirche selbst dar, die nämlich durch ihren eigenen Vertreter die Bande des Glaubens, der Gemeinschaft und der kirchlichen Ordnung stärkt, welche sie an die Kirche von Rom und an den gesamten Leib der Kirche binden.<ref> Vgl. Kongregation für die Bischöfe, Direktorium für den Ad-limina-Besuch, Vorwort, I und IV.</ref>
Die brüderlichen Begegnungen mit dem Papst und mit seinen engsten Mitarbeitern in der Römischen Kurie bieten dem Bischof nicht nur eine bevorzugte Gelegenheit, um die Situation der eigenen Diözese und seine Erwartungen vorzutragen, sondern auch, um ausführlichere Informationen zu erhalten über die Hoffnungen, die Freuden und die Sorgen der Universalkirche und um geeignete Ratschläge und Anweisungen zu erhalten für die Probleme der eigenen Herde.<ref> Vgl. Johannes Paul II., Apostolische Konstitution Pastor bonus, Anhang I, 3–4.</ref> Deshalb wird der Besuch "Perichorese" zwischen Teil -und Universalkirche genannt..<ref>Direktorium für den Ad-limina-Besuch#1. Die Perichorese zwischen Universalkirche und Ortskirche und ihre petrinische Mitte in der Eucharistiefeier; Pastores gregis (Wortlaut)#Die Besuche »ad limina Apostolorum«.</ref> Dieser Besuch stellt auch ein zentrales Ereignis für den Nachfolger des Petrus dar, der die Hirten der Teilkirchen empfängt, um mit ihnen die Fragen zu behandeln, die ihre kirchliche Sendung betreffen. Der Ad-limina-Besuch ist daher ein Ausdruck der Hirtensorge für die ganze Kirche.<ref> Vgl. Johannes Paul II., Apostolische Konstitution Pastor bonus, Anhang I, 3–4.</ref>
Geschichte
Eine erste Erwähnung dieser Art von Besuchen findet sich im Brief an die Galater, wo der heilige Paulus von seiner Begegnung mit Petrus nach seiner dreijährigen Missionstätigkeit in Judäa berichtet. Der Apostel erzählt, dass er nach seiner Bekehrung und dem Beginn seines Apostolats unter den Heiden nach Jerusalem gegangen ist, um Petrus zu Rate zu ziehen »videre Petrum« -, und im selben Brief berichtet er von einem zweiten Besuch, vierzehn Jahre später: »Ich ging wieder nach Jerusalem hinauf« und legte ihnen »das Evangelium vor, das ich unter den Heiden verkündige; ich wollte sicher sein, dass ich nicht vergeblich laufe oder gelaufen bin.«
Die verpflichtenden Reisen der Bischöfe nach Rom sind bereits im 4. Jahrhundert bezeugt. Dennoch legte erst Papst Zacharias mit dem Römischen Konzil von 743 die Verpflichtung der Bischöfe zum »Ad-limina«-Besuch fest. Seit dem 12. Jahrhundert wurden diese Besuche zunehmend geregelt. Zunächst wurden die Vorsteher der Kirchenprovinzen, die Metropoliten oder Erzbischöfe, verpflichtet, später aber alle Bischöfe. Allerdings wurde diese im Laufe der Jahrhunderte immer weniger beachtet, bis Papst Sixtus V. sie 1585 mit der Konstitution Romanus pontifex wieder einführte und den Inhalt des Besuches festlegte, nämlich den Besuch und Verehrung der Apostelgräber, die Begegnung mit dem Papst und Bericht über den Zustand des jeweiligen Bistums. Später wurde sie in den Codex des kanonischen Rechtes von 1917 aufgenommen, auch in die seit 1983 gültige Ausgabe des Kirchenrechts sowie in die Apostolische Konstitution Pastor bonus über die Römische Kurie.
Päpstliche Schreiben
- 743 Verpflichtung der näher residierenden Bischöfe zum jährlichen Besuch.<ref>zur Geschichte: Heinrich Staub in: Lexikon für Theologie und Kirche, 2. Auflage, Band 10, Artikel "Visitatio liminum Apostolorum", S. 812-813.</ref>
- 1234 Der Ad-Limina-Besuch wird verpflichtend eingeführt. Vertretung oder Dispens war möglich. Es gab drei Gruppen: citramontani (jährlich), ultramontani (alle zwei Jahre), ultramarini (alle drei bis fünf Jahre).
- 1585 Apostolische Konstitution Romanus pontifex führt die Ad-limina-Besuche wieder ein und legt den Inhalt des Besuches fest. Je nach Entfernung war der Besuch zwischen drei und zehn Jahren.
- 1725 Schaffung eines genauen Berichterstattungsschemas zum Ad-limina-Besuch.
- 31. Dezember 1909 Konsistorialkongregation Dekret "A remotissima". Neuregelung des Ad-limina-Besuches und zugleich neues Berichtsschema (AAS II [1910] 13-34).
- 1917 Kirchenrecht can. 341 schreibt den europäischen Oberhirten den Besuch alle fünf Jahre vor - Can 340: die außereuropäischen alle zehn Jahre; verbunden mit Papstaudienz. Can 342 regelt die Entsendung eines Vertreters.<ref>obligatio ad eaveniendi Episcoporum, 341, et Vicariorum Apostolicorum, 299; quando urgeat, 341, et an possint per alium satisfacere, 342,299; de choralibus, qui cum Episcopo Romam accedunt, excusatis a choro, 420 § 1 n. 8.</ref>
- 28. Februar 1959 Konsistorialkongregation Dekret Ad sacra limina über den "Ad-limina-Besuche" der Militärbischöfe (AAS 51 [1959] 272-274).
- 29. Juni 1975 Heilige Kongregation für die Bischöfe: Dekret "Ad romanam ecclesiam" Auf den Tag des 1. Januar 1976 legt die Bischofskongregation die Wirksamkeit des Fünf-Jahres-Turnus fest (AAS [1967] 674-676)
- 1983 Kirchenrecht (siehe unten)
- 21. April 1986: Apostolische Konstitution Spirituali militum curae über die Ordnung der katholischen Militärseelsorge und der katholischen Militärordinariate bzw. Militärdiözesen.
- 28. Juni 1988 Apostolische Konstitution Pastor bonus über die Römische Kurie.
- 29. Juni 1988 Kongregation für die Bischöfe: Prinzipien für die Vorbereitung und Durchführung des Ad-limina-Besuches (in: Der Apostolische Stuhl 1988, S. 1813-1815).
- 1988 Kongregation für die Bischöfe: Direktorium für den Ad-limina-Besuch.
- 16. Oktober 2003 Nachsynodales Apostolisches Schreiben Pastores gregis zum Thema: „Der Bischof – Diener des Evangeliums Jesu Christi für die Hoffnung der Welt“, Nr. 57.
- 22. Februar 2004 Direktorium Apostolorum successores für den Hirtendienst der Bischöfe, Nr. 15.
Regelung im Kirchenrecht
Der Ad-limina-Besuch wird durch die Canones 399 und 400 des Codex Iuris Canonici (CIC) bzw. Canon 208 des Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium (CCEO) geregelt.
Codex Iuris Canonici Can. 399 — § 1. Der Diözesanbischof ist gehalten, alle fünf Jahre dem Papst über den Stand der ihm anvertrauten Diözese Bericht zu erstatten, und zwar in der Form und zu der Zeit, wie sie vom Apostolischen Stuhl festgelegt sind.
§ 2. Wenn das für die Berichterstattung festgesetzte Jahr ganz oder teilweise in die ersten zwei Jahre seiner Diözesanleitung fällt, kann der Bischof für dieses Mal von Erstellung und Vorlage des Berichts absehen.
Can. 400 — § 1. Der Diözesanbischof hat sich in dem Jahr, in dem er zur Berichterstattung an den Papst verpflichtet ist, wenn nichts anderes vom Apostolischen Stuhl verfügt wurde, nach Rom zu begeben zur Verehrung der Gräber der heiligen Apostel Petrus und Paulus und sich dem Papst zu stellen.
§ 2. Der genannten Verpflichtung hat der Diözesanbischof persönlich nachzukommen, wenn er nicht rechtmäßig verhindert ist; in einem solchen Fall genügt er der Verpflichtung durch Entsendung des etwaigen Koadjutors oder eines Auxiliarbischofs oder eines geeigneten Priesters seines Presbyteriums, der in seiner Diözese Wohnsitz hat.
§ 3. Der Apostolische Vikar kann dieser Verpflichtung nachkommen durch einen Vertreter, auch wenn dieser in Rom weilt; der Apostolische Präfekt hat diese Verpflichtung nicht.
Gegenwärtiger Ablauf
Für den Ad-lima-Besuch ist eine sorgfältige Vorbereitung notwendig. Mit genügendem zeitlichem Vorlauf (nicht weniger als sechs Monate, wenn möglich), soll der Bischof sich darum sorgen, dem Heiligen Stuhl den Bericht über die Situation der Diözese zuzusenden, dessen Abfassung dem entsprechenden Formular folgt, das von der zuständigen Kongregation für die Bischöfe ausgearbeitet worden ist. Dieser Bericht muss dem Papst und den römischen Dikasterien eine Information aus erster Hand liefern – wahrheitsgetreu, knapp und genau – die für die Ausübung des petrinischen Dienstes von großem Nutzen ist. Dem Bischof schließlich bietet der Bericht ein geeignetes Mittel, um den Zustand seiner Kirche zu überprüfen und um die pastorale Arbeit zu planen: Daher ist es sinnvoll, dass sich der Bischof bei dessen Abfassung der Hilfe seiner engsten Mitarbeiter in der Leitung der Diözese bedient, wenngleich sein persönlicher Beitrag unabdingbar erscheint, vor allem in Bezug auf jene Gesichtspunkte, die näher seine eigenen Aktivitäten betreffen, um so eine Zusammenschau der pastoralen Arbeit zu geben.<ref> Direktorium Apostolorum successores für den Hirtendienst der Bischöfe vom 22. Februar 2004, Nr. 15.</ref>
Der Besuch wird von der Kongregation für die Bischöfe in Zusammenarbeit mit der Präfektur des Päpstlichen Hauses organisiert, was die Audienzen der Bischöfe beim Papst betrifft. Die Bischöfe einer Bischofskonferenz sind in Regionen aufgeteilt. Bei der gemeinsamen Begegnung hält der Papst eine Ansprache, die diese Gruppe von Bischöfen oder die gesamte Bischofskonferenz betrifft, mit einem Blick auf die Länder, aus denen sie kommen. Mit dem Amt für die liturgischen Feiern des Papstes und den Liturgischen Büros in bezug auf die Feiern in der Petersbasilika und den anderen Basiliken, wie auch in Zusammenarbeit mit den Dikasterien der Römischen Kurie, in denen normalerweise Begegnungen mit den Bischöfen vorgesehen sind.
Zwischen den verschiedenen Begegnungen, versammeln sich die Bischöfe, um in jeder der vier päpstlichen Basiliken zu beten, indem sie die Eucharistie gemeinsam feiern oder auch einen Teil des Stundengebets beten. Zu diesem Zweck wurde ein Heft für die Liturgie der »Ad-limina«Besuche mit Formularen für jede Basilika herausgegeben.
Durchschnittlich kommen jedes Jahr etwa 500 Bischöfe zum Ad-limina-Besuch nach Rom, nicht selten schließen sich mehrere Bischöfe einer Region dabei zusammen.
Aufgrund verschiedener Begebenheiten kann sich der Abstand zwischen den Ad-limina-Besuchen auch vergrößern oder verkürzen.
Die gegenwärtige Praxis besteht darin, dass die Besuche in der Regel nach Bischofskonferenzen durchgeführt werden, oder unterteilt in verschiedene Gruppen, wenn diese zahlenmäßig zu groß sind, um auf diese Weise die kollegiale Einheit zwischen den Bischöfen zu unterstreichen. Auch wenn verschiedene Teile in Gruppen durchgeführt werden – der Besuch an den Gräbern der Apostel, die Ansprache des Papstes, das Zusammentreffen mit den Dikasterien der Römischen Kurie – so ist es doch immer der einzelne Bischof, der den Bericht vorlegt, der den Besuch im Namen seiner Kirche abstattet und persönlich dem Nachfolger des Petrus begegnet, und immer unbeschadet des Rechts und der Pflicht, direkt mit ihm und mit seinen Mitarbeitern bezüglich aller Fragen Kontakt aufzunehmen, die seinen diözesanen Dienst betreffen.<ref> Direktorium Apostolorum successores für den Hirtendienst der Bischöfe vom 22. Februar 2004, Nr. 15.</ref>
Seit 2017 setzt Papst Franziskus bei den turnusmäßigen Besuchen von Bischofskonferenzen aus der Weltkirche auf freie Gespräche. Wie Vatikansprecher Greg Burke auf Anfrage von »Kathpress« bestätigte, wird es deshalb zu den sogenannten »Ad-limina«-Besuchen der Bischöfe keine schriftlichen Reden des Papstes mehr geben. »Papst Franziskus zieht einfach einen umgangssprachlicheren Ton vor, wenn er mit den Bischöfen spricht«, begründete Burke den Verzicht auf Redemanuskripte und auf Veröffentlichung inhaltlicher Informationen zu den Begegnungen seitens des vatikanischen Presseamtes (OR 10. Februar 2017, S. 4).<ref> Ad-Limina-Ansprachen des Papstes an die Bischöfe werden nicht mehr veröffentlicht Kath.net am 31. Januar 2017.</ref>
Ad-limina-Besuche der deutschsprachigen Bischöfe
Deutschland
In der Deutschen Bischofskonferenz ist es üblich, dass die Diözesanbischöfe von ihren Weihbischöfen begleitet werden.
Unter Papst Paul VI.
- 1977
- 31. März 1977 Ad-limina-Ansprache von Papst Paul VI. an die Bischöfe von Köln und Paderborn am 31. März 1977.
- 16. Mai 1977 Ad-limina-Ansprache von Papst Paul VI. an die Bischöfe von West- und Mitteldeutschland am 16. Mai 1977.
- 29. September 1977 Ad-limina-Ansprache von Papst Paul VI. an die BBK am 29. September 1977.
- 13. Oktober 1977 Ad-limina-Ansprache von Papst Paul VI. an die bayrischen Bischöfe am 13. Oktober 1977
Unter Papst Johannes Paul II.
- 28. Oktober 1982 Ad-limina-Ansprache von Papst Johannes Paul II. an die BBK am 28. Oktober 1982
- 14. - 28. Januar 1983 Ad-limina-Ansprachen von Papst Johannes Paul II. an die DBK im Januar 1983
- 27. November 1987 Ad-limina-Ansprache von Johannes Paul II. an die BBK am 27. November 1987
- 16. - 28. Januar 1988 Ad-limina-Ansprachen von Papst Johannes Paul II. an die DBK im Januar 1988
- 14. November bis 19. Dezember 1992 Ad-limina-Ansprachen von Papst Johannes Paul II. an die DBK im November/Dezember 1992
- 8. - 20. November 1999 Ad-limina-Ansprachen von Papst Johannes Paul II. an die DBK im November 1999
Unter Papst Benedikt XVI.
- 10. - 18. November 2006 Ad-limina-Ansprachen von Papst Benedikt XVI. an die DBK im November 2006
Unter Papst Franziskus
- 16. - 21. November 2015 Ad-limina-Ansprache von Papst Franziskus an DBK am 20. November 2015
- 14. bis 19. November 2022 Ad-limina-Besuch der deutschen Bischöfe.<ref>Termin des Ad-limina-Besuchs der deutschen Bischöfe beim Papst bekannt Katholisch.de am 17. März 2022</ref>
Österreich
Unter Papst Paul VI.
- 12. September 1977 Ad-limina-Ansprache von Papst Paul VI. an die OeBK am 13. September 1977.
Unter Papst Johannes Paul II.
- Ad-limina-Ansprache von Johannes Paul II. an die ÖBK am 6. Juli 1982
- Ad-limina-Ansprache von Johannes Paul II. an die ÖBK am 19. Juni 1987
- Ad-limina-Ansprache von Johannes Paul II. an die ÖBK am 25. April 1992
- Ad-limina-Ansprache von Johannes Paul II. an die ÖBK am 20. November 1998
Unter Papst Benedikt XVI.
- 3. - 8. November 2005 Ad-limina-Ansprachen von Benedikt XVI. an die ÖBK am 7. November 2005
Unter Papst Franziskus
- 26. - 31. Januar 2014 Ad-limina-Ansprache von Papst Franziskus an die ÖBK am 30. Januar 2014
- 12. bis 17. Dezember 2022 Ad-limina-Besuch (war für Februar 2021 vorgesehen, wegen der Corona-Einschränkungen verschoben; dann vorgesehen für 29. November bis 4. Dezember 2021).<ref>Erzbischof Lackner: Werden mit Papst über das Thema Frauen sprechen Katholisch.de am 12. November 2012; verschoben auf 2022 Ad-limina-Besuch der österreichischen Bischöfe: Vatikan verlegt Besuch der Bischöfe auf 2022 Kath.net am 23. November 2021; Ad-limina-Besuche aus Deutschland und Österreich: Neue Termine Vatican News am 18. März 2022</ref>
Schweiz
Unter Papst Paul VI.
- 1. Dezember 1977 Ad-limina-Ansprache von Papst Paul VI. an die SBK am 1. Dezember 1977.
Unter Papst Johannes Paul II.
- Ad-limina-Ansprache von Johannes Paul II. an die SBK am 9. Juli 1982
- Ad-limina-Ansprache von Johannes Paul II. an die SBK am 6. März 1987
- Ad-limina-Ansprache von Johannes Paul II. an die Schweizer Bischofskonferenz 1992
- Ad-limina-Ansprache von Johannes Paul II. an die SBK am 4. September 1997
- "Ad-limina-Ansprache von Johannes Paul II. an die SBK im Februar 2005" (siehe Papst Benedikt XVI. 2006)
Unter Papst Benedikt XVI.
- 7. bis 9. November 2006 Ad-limina-Ansprache von Benedikt XVI. an die SBK am 7. November 2006, (der begonnene Ad-limina-Besuch des Jahres 2005 wird zu Ende gebracht)
Unter Papst Franziskus
- 1. - 5. Dezember 2014 Ad-limina-Ansprache von Papst Franziskus an die SBK am 1. Dezember 2014
- 22.-27. November 2021<ref>Schweizer Bischöfe treffen Papst im November Kath.ch am 11. Juni 2021</ref> (Für Januar 2021 geplant, wegen der Corona-Pandemie verschoben.<ref>Wegen Corona: Vatikan verschiebt Ad-limina-Besuch beim Papst Kath.ch am 10. November 2020 </ref>)
Literatur
- Hermann Kronsteiner: Das Petrusgrab : Rom hat sein Herz entdeckt, Styria Verlag Graz 1952 (167 Seiten).
Weblinks
- Vatikan: Neuerung bei Ad-Limina-Besuch von Bischofskonferenzen Kath.net am 25. Februar 2017
Anmerkungen
<references />