Ehebruch: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Unter '''Ehebruch''' versteht die Kirche den ehelichen Akt, der außerhalb der gültigen [[Ehe]] vollzogen wird. Es handelt sich dabei um eine [[Todsünde]], die mit Apostasie und [[Mord]] gleichzusetzen ist (vgl. Lk 16,18). | + | Unter '''Ehebruch''' versteht die Kirche den ehelichen Akt, der außerhalb der gültigen [[Ehe]] vollzogen wird. Es handelt sich dabei um eine [[Todsünde]], die mit [[Apostasie]] und [[Mord]] gleichzusetzen ist (vgl. Lk 16,18). Die [[Kommunion]] ist im Falle des Ehebruchs nicht gestattet. |
− | + | [[Jesus Christus]] selber hat das strengste Urteil über den Ehebruch verfügt. Kein anderes Gebot wird im Evangelium mit solcher Häufigkeit und Deutlichkeit eingeschärft. Das Christentum hat die strikt monogame und unauflösliche Einehe sogar erst eingeführt, unter Verschärfung des mosaischen Gesetzes. Dies stellt den wirkungsstärksten zivilisatorischen Fortschritt dar, den das Christentum erbracht hat, zugleich mit der Achtung der Würde jedes menschlichen Lebens, der allmählichen Überwindung der Sklaverei (nicht ohne Rückfälle) und der Etablierung einer öffentlich wirksamen Moral (wenn auch nicht mit vollkommener Durchschlagskraft). | |
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Version vom 21. Oktober 2008, 09:32 Uhr
Unter Ehebruch versteht die Kirche den ehelichen Akt, der außerhalb der gültigen Ehe vollzogen wird. Es handelt sich dabei um eine Todsünde, die mit Apostasie und Mord gleichzusetzen ist (vgl. Lk 16,18). Die Kommunion ist im Falle des Ehebruchs nicht gestattet.
Jesus Christus selber hat das strengste Urteil über den Ehebruch verfügt. Kein anderes Gebot wird im Evangelium mit solcher Häufigkeit und Deutlichkeit eingeschärft. Das Christentum hat die strikt monogame und unauflösliche Einehe sogar erst eingeführt, unter Verschärfung des mosaischen Gesetzes. Dies stellt den wirkungsstärksten zivilisatorischen Fortschritt dar, den das Christentum erbracht hat, zugleich mit der Achtung der Würde jedes menschlichen Lebens, der allmählichen Überwindung der Sklaverei (nicht ohne Rückfälle) und der Etablierung einer öffentlich wirksamen Moral (wenn auch nicht mit vollkommener Durchschlagskraft).
Das Ehegebot Christi wurde vom Katholizismus so unantastbar gehalten, dass sogar im England des Königs Heinrich VIII. kein Kompromiss möglich war weshalb die königliche Kirche von England sich von Rom lossagte.